In der Böttgerstraße 24-28a im Nordend leben Frauen in einer Seniorinnenanlage der Franz-Anton-Gering-Stiftung. Die Stif
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Zusammenfassung
Die Mieterinnen der Seniorinnenanlage in der Böttgerstraße erhalten hohe Mieterhöhungen, die gegen das Stiftungsziel der Franz-Anton-Gering-Stiftung verstoßen. Der Magistrat erklärt, dass die Mieterhöhungen notwendig sind, um den Fortbestand der Stiftung zu sichern und dass die Mieten weiterhin unter den marktüblichen Preisen liegen werden.
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Böttgerstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Sozialwohnungen in der Böttgerstraße sicherstellen24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Städtische Liegenschaft: Böttgerstraße 20-22; Brandschutzrelevante Grundrissänderungen sowie Anbau von Fluchtbalkonen und -treppen von EG bis 3. OG sowie Dachbegrünung mit Photovoltaik04.09.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.02 Medizinische Dienste Unterstützung „Geburtshaus Frankfurt e. V.“: Erlass der Miete23.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Böttgerstraße per E-MailFrage an den Magistrat
In der Böttgerstraße 24-28a im Nordend leben Frauen in einer Seniorinnenanlage der Franz-Anton-Gering-Stiftung. Die Stiftung ist eine von der Stadt Frankfurt am Main verwaltete unselbstständige Stiftung. Stiftungsziel ist es, günstigen Wohnraum an schutzbedürftige Seniorinnen zu vermieten. Die Mieterinnen haben jetzt Mietererhöhungen von 100 Prozent erhalten, die teilweise schon wirksam sind. Im vergangenen Jahr sorgte die Wohnanlage für Aufsehen, als zwei der Seniorinnen dort zwangsgeräumt wurden.
Ich frage den Magistrat:
Wieso erhalten die Mieterinnen entgegen dem Stiftungsziel derart hohe, existenzbedrohende Mieterhöhungen, und wie stellt der Magistrat sicher, dass die Seniorinnen dort wohnen bleiben können und nicht verdrängt werden?
Antwort des Magistrats
Die Franz-Anton-Gering-Stiftung ist eine von der Stadt Frankfurt am Main verwaltete unselbständige Stiftung. Im Eigentum der Stiftung befinden sich die Liegenschaften Böttgerstraße 24 b - 28 in Frankfurt am Main, in denen laut Satzungszweck Wohnraum für bedürftige ältere Frauen zur Verfügung gestellt wird. Die Wohnungen unterliegen aufgrund einer im Zuge der Sanierung erfolgten öffentlichen Förderung dem Wohnungsbindungsgesetz. Als Miete kann daher nur eine Kostenmiete vereinbart werden, deren Höhe über eine Indexierung der Verwaltungs- und Instandhaltungspauschalen angepasst wird.
Der Stiftung ist es über mehr als zwölf Jahre gelungen, Anpassungen der Verwaltungs- und Instandhaltungspauschalen zu vermeiden und die Mieten damit auf einem äußerst niedrigen Niveau zu halten. Infolge der starken Kostensteigerungen in den letzten Jahren war mit diesem niedrigen Mietniveau ein wirtschaftliches Betreiben der Wohnanlagen nicht mehr möglich. Um den Fortbestand der Stiftung und damit auch die Bereitstellung des vergünstigten Wohnraums zu sichern, ist eine Erhöhung der Kostenmiete nun unumgänglich.
Nach Umsetzung der Mieterhöhung werden die Mieten durchschnittlich 50 Prozent unter den marktüblichen Vergleichsmieten liegen. Um die Mieterhöhungen abzumildern, erfolgt die Umsetzung im zwei Stufen zum 01.02.2024 und zum 01.01.2025. Aufgrund der niedrigen Ausgangsbasis fällt die Anpassung der Verwaltungs- und Instandhaltungspauschale an die aktuellen Gegebenheiten im prozentualen Vergleich hoch aus, erreicht jedoch in keinem Einzelfall die in der Frage genannte Steigerung um 100 Prozent.
Allen Mieterinnen wurde im Vorfeld, auf Wunsch auch in Einzelgesprächen, die bevorstehende Mieterhöhung erläutert. Zu den Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten, zum Beispiel durch die Gewährung von Wohngeld, wurde aktiv informiert. Bei Mieterinnen im Sozialhilfebezug wird die höhere Miete entsprechend übernommen. Es entstehen keine sozialen Härten. Eine Verdrängung oder existenzielle Bedrohung entsteht nicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.