Zukunftsvision: Haushalt rechtzeitig aufstellen
Zusammenfassung
Dieser Etatantrag fordert die rechtzeitige Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2027, um sicherzustellen, dass er zum 1. Januar des jeweiligen Jahres genehmigt wird. Dies soll durch die Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Haushaltsaufstellung 2026 erreicht werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, ab dem Haushaltsjahr 2027 die Aufstellung des Haushaltes und die dazugehörigen Beratungen so zu terminieren, dass der Haushalt zum
- Januar des jeweiligen Jahres über eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde verfügt und in Kraft treten kann. Nachdem bei der Haushaltsaufstellung 2026, mit deren rechtzeitiger Erledigung die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat per Haushaltsantrag betraut hatte, diverse Erfahrungen gesammelt wurden, wie es nicht funktioniert, sollte auf Basis dieses Wissensgewinns eine rechtzeitige Haushaltsaufstellung im Folgejahr 2027 im Rahmen des Möglichen sein.
Begründung
Der Antrag folgt den Vorgaben der HGO und GemHVO.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2026Sie sind hierEE 117Zukunftsvision: Haushalt rechtzeitig aufstellenEtatantrag · GRÜNE, SPD, Volt
- 19. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 214Zukunftsvision: Haushalt rechtzeitig aufstellenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum)