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Illegale Senioren-Pflegeheimgemeinschaften in Frankfurt am Main? Was unternimmt der Magistrat?

Vorlagentyp: B
38 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren8 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 06.02.2009, B 80

Betreff: Illegale Senioren-Pflegeheimgemeinschaften in Frankfurt am Main? Was unternimmt der Magistrat? Vorgang: A 737 SPD Die oben aufgeführten Fragen 1-4 beantworten wir zusammenfassend wie folgt: Eine repräsentative Befragung älterer Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen der partizipativen Altersplanung der Stadt Frankfurt am Main durchgeführt wurde, zeigt, dass das Interesse älterer Menschen, vor allem der noch jüngeren Alten an gemeinschaftlichem Wohnen im Alter grundsätzlich wächst. Die Vorstellungen, was Wohngemeinschaften für ältere Menschen eigentlich ausmachen und wie sie sozial- und ordnungspolitisch einzuordnen sind, sind noch nicht eindeutig geklärt. Insbesondere bei den außerhalb einer stationären Einrichtung befindlichen Projekten besteht bei den beteiligten Akteuren des Gesundheits- und Sozialwesens eine große Unsicherheit, wie solche Wohngemeinschaften einzuordnen sind. Dies betrifft insbesondere ihren rechtlichen Status. Dabei beschäftigt die Kostenträger und Heimaufsichtsbehörden vor allem die Fragestellung: Heim oder nicht Heim. Grundsätzlich lassen sich bei den derzeitigen Wohngemeinschaftsformen vier verschiedene Typen kategorisieren: Der integrierte stationäre Typus Damit ist in der Regel die Aufteilung eines Pflegeheims in teilautonome Pflegeeinheiten gemeint, die familienähnlichen Charakter haben sollen und sich weitgehend selbst versorgen. Der ausgegliederte stationäre Typus Hier wird versucht, in einem normalen Wohnumfeld (Mehrfamilienhaus) die pflegerische Versorgung unter dem organisatorischen Dach einer stationären Einrichtung zu realisieren. Bei diesen beiden Formen entstehen in der Regel die gleichen Heimentgelte wie in den konventionellen Pflegeeinrichtungen. Der ambulante Typus mit zentralen Bezugspersonen Hiermit sind Wohngemeinschaften gemeint, für die kontinuierlich präsente Ansprechpersonen mit vertraglich vereinbarten Betreuungsangeboten zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden grund- und behandlungspflegerische Verrichtungen im Rahmen der etablierten Regelversorgung von einem selbst gewählten ambulanten Dienst erbracht. Der ambulante Typus mit ausschließlicher Versorgung durch einen oder mehrere ambulante Pflegedienste Die Versorgungsstruktur dieser Wohngemeinschaftsform orientiert sich an dem tatsächlichen Pflegebedarf der einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner und den entsprechenden Ansprüchen an die Kostenträger. Diese Ansprüche werden zusammengefasst und von der Summe wird die notwendige ambulante Pflege und Betreuung finanziert. Bei diesen beiden Formen gibt es keine Pflegesätze wie in Heimeinrichtungen. Die älteren Menschen haben den Status als Mieter. Pflege und Betreuung werden nach den Kriterien der ambulanten Pflege angeboten. Ambulant betreute Wohngemeinschaften stellen einen Paradigmenwechsel im Verhältnis von Pflegeanbietern zu den betroffenen älteren Menschen dar. Wie in der traditionellen ambulanten Pflege im Einzelhaushalt sollen hier die Wohngemeinschaftsbewohnerinnen und -bewohner bzw. deren Angehörige oder gesetzliche Betreuer bestimmen, wer Pflege und Betreuung bereitstellt, mit wem die Wohnung geteilt wird, wie die Wohnung ausgestattet wird und was gegessen und getrunken wird. Dies setzt engagierte Angehörige bzw. gesetzliche Betreuer voraus. In Frankfurt am Main gibt es bisher 3 Wohngemeinschaften der Evangelischen Gesellschaft gGmbH für demenziell erkrankte ältere Menschen in den Stadtteilen Höchst und Preungesheim sowie eine Wohngemeinschaft der Villa Lux GmbH für demenziell erkrankte ältere Menschen im Stadtteil Gallus, mit denen das Jugend- und Sozialamt Leistungsvereinbarungen abgeschlossen hat. Bei den Wohngemeinschaften in Höchst sowie im Gallusviertel handelt es sich um eine mit dem Hessischen Amt für Versorgung und Soziales auf der Grundlage des § 25a Heimgesetz (Erprobungsklausel) abgestimmte besondere Wohnform, die einerseits Sicherheit wie in einem Heim bieten möchte, andererseits aber durch ein vertrautes Wohnumfeld und durch vertraute Alltagsstrukturen soviel Normalität und Individualität wie möglich erhalten möchte. Die Wohngemeinschaften werden mindestens einmal pro Jahr vom Hessischen Amt für Versorgung und Soziales durch Besuche überprüft. Bei den beiden Wohngemeinschaften in Preungesheim handelt es sich um eine an den § 25a Heimgesetz angelehnte Wohnform. Bei den Wohngemeinschaften in Frankfurt am Main, mit denen das Jugend- und Sozialamt keine Leistungsvereinbarungen abgeschlossen hat, schließen sich ältere Menschen entweder selbst zusammen oder ihre gesetzlichen Betreuer mieten Wohnraum an und organisieren ambulante Dienste zur Pflege und Betreuung. Das Hessische Amt für Versorgung und Soziales prüft, ob es sich um ein Heim oder eine besondere Wohnform nach §25a Heimgesetz handelt. Falls dies nicht der Fall ist, bedarf das Leben in einer Wohngemeinschaft keiner Genehmigung. Da es in der Entscheidungsfreiheit der älteren Menschen bzw. ihrer gesetzlichen Betreuer liegt, Wohnraum mit anderen zusammen anzumieten und zusätzliche Betreuungs- und Unterstützungsleistungen zu organisieren, gibt es im Prinzip keine illegalen Wohngemeinschaften. Zu Frage 5 Zur Wohngemeinschaft Dobo in Frankfurt am Main -Eckenheim sind beim Jugend- und Sozialamt bis zum 1.7.2008 keine Klagen über Missstände eingegangen. Die Behauptung einer Angehörigen, es sei nicht möglich gewesen, einen entsprechenden Verdacht an das Sozialamt zu melden, weil der Kontakt nicht funktioniert habe, ist uns daher nicht erklärbar. Nach der Anzeige eines Familienangehörigen wegen Freiheitsberaubung in der Wohngemeinschaft Dobo, die am 1.7.2008 beim 12.Polizeirevier gestellt wurde, hat das Jugend- und Sozialamt sofort reagiert und mit allen Beteiligten (Jugend- und Sozialamt, Hessisches Amt für Versorgung und Soziales, AOK Pflegekasse, Polizeipräsidium, 12. Polizeirevier) die notwendigen weiteren Schritte besprochen. Den Bewohner/innen der Wohngemeinschaft und ihren gesetzlichen Betreuern wurde zeitnah Beratung zu anderen Versorgungsmöglichkeiten angeboten.Nebenvorlage: Anregung vom 17.03.2009, OA 838 Antrag vom 15.03.2009, OF 503/1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. November 2008AA 737Illegale Senioren-Pflegeheimgemeinschaften in Frankfurt am Main? Was unternimmt der Magistrat?STVV-Anfrage · SPD
  2. 6. Februar 2009Sie sind hier
    BB 80Illegale Senioren-Pflegeheimgemeinschaften in Frankfurt am Main? Was unternimmt der Magistrat?
    Magistratsbericht
  3. 15. März 2009OFOF 503/1Illegale Senioren-Pflegeheimgemeinschaften in Frankfurt am Main? Was unternimmt der Magistrat? hier: Gallus statt GallusviertelOrtsbeiratsantrag · FDP
  4. 17. März 2009OAOA 838Illegale Senioren-Pflegeheimgemeinschaften in Frankfurt am Main? Was unternimmt der Magistrat? hier: Gallus statt Gallusviertel Bericht des Magistrats vom 06.02.2009, B 80Anregung
  5. 28. Juli 2009Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1105Illegale Senioren-Pflegeheimgemeinschaften in Frankfurt am Main? Was unternimmt der Magistrat?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
KAV
Sitzung 34 · 09.03.2009
TO II, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 80 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 10
Sitzung 31 · 10.03.2009
TO II, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 80 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 31 · 10.03.2009
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 80 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 32 · 17.03.2009
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Anregung OA 838 2009 1. Die Vorlage B 80 dient unter Hinweis auf OA 838 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 503/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter 1. für das Wort "dritten Absatz" das Wort "fünften Absatz" eingefügt wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 30 · 30.04.2009
TO I, TOP 19
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage B 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 838 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 33 · 07.05.2009
TO II, TOP 50
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage B 80 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 838 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 31 · 28.05.2009
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 80 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 838 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFAGFreie Wähler
Sonstige:
FDP (B 80 = Kenntnis unter Hinweis auf OA 838, OA 838 = Annahme)NPD (B 80 = Kenntnis unter Hinweis auf OA 838, OA 838 = Annahme)REP (B 80 = Kenntnis, OA 838 = Annahme)ÖkoLinX-ARL (B 80 = Kenntnis, OA 838 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Kenntnis unter Hinweis auf OA 838) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und NPD (B 80 = Kenntnis unter Hinweis auf OA 838, OA 838 = Annahme) REP und ÖkoLinX-ARL (B 80 = Kenntnis, OA 838 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 34 · 04.06.2009
TO II, TOP 48
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 80 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 838 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneREPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFAGFreie WählerNPD
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPFAGFreie WählerREPNPDÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, REP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler und NPD (= Kenntnis unter Hinweis auf OA 838) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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