Anforderungen an eine Interimsspielstätte und ein "Zentrum der Künste" prüfen
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Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats befasst sich mit den Anforderungen an eine Interimsspielstätte und die Entwicklung eines Zentrums der Künste in Frankfurt am Main. Ziel ist es, die künstlerische Qualität während der Umbauphase zu sichern und ein kulturelles Zentrum zu schaffen, das den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren fördert.
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Bereits im Rahmen der Machbarkeitsstudie 2017 und der Untersuchung zur Sanierung 2019 wurden unterschiedliche Möglichkeiten zur Unterbringung von Oper und Schauspiel während eines Umbaus des jetzigen Standortes untersucht. Grundlage dieser Untersuchungen waren die Beibehaltung der jetzigen Qualität der Aufführungen und die guten Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Ein zentrales Ziel bleibt, die Anzahl der Interimsstandorte und die benötigten Flächen für alle Funktionen der Bühnenbetriebe in einer Interimszeit möglichst gering zu halten oder zu vermeiden. Im Idealfall sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Spielstätten und Funktionsbereiche während einer Interimszeit auf möglichst wenige gut erreichbare Standorte verteilt. Darüber hinaus müssen alle Interimsspielstätten für die Beschäftigten und das Publikum gut verkehrlich (MIV, ÖPNV, Fahrrad, zu Fuß) erreichbar sein. Die Spielstätten sollten zusätzlich in einem möglichst urbanen Umfeld verortet sein, da die Attraktivität für die Besucherinnen und Besucher von Oper und Schauspiel auch hierdurch beeinflusst wird. Die Interimsgrundstücke müssen gut mit LKW erreicht und nach Möglichkeit umfahren werden können. Die Sicherstellung der künstlerischen Qualität während einer Interimszeit ist für Bühnenbetriebe eine große Herausforderung. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Interimsspielstätte Oper zu richten, da der Opernbetrieb mit Orchester und Chor auch im Interim mehr Flächen benötigt als das Schauspiel. Darüber hinaus sind die Abläufe auf Grund der vielen Mitwirkenden sowohl im Probenbetrieb als auch bei Aufführungen deutlich komplexer. Damit die Oper Frankfurt weiterhin den Großteil ihres Repertoires aufführen kann, wird für das Interim eine Bühnendrehscheibe mit dem Durchmesser der jetzigen großen Drehbühne am Willy-Brandt-Platz von 38,5 Metern angestrebt. Ohne eine solche Drehscheibe kann der Repertoirebetrieb (schneller Wechsel der einzelnen Stücke) nicht aufrechterhalten werden und fast alle Opernbühnenbilder müssten auf eine neue Bühnenform angepasst oder komplett neu erstellt werden. Dieser hohe logistische, materielle und arbeitstechnische Aufwand sollte vermieden werden. Das künftige Zentrum der Künste soll sich perspektivisch zu einem Hotspot der performativen Künste und integralem Bestandteil des Kulturquartiers rund um den ehemaligen Unicampus Bockenheim entwickeln. Die Vielseitigkeit seiner Nutzerinnen und Nutzer sowie die enge Anbindung an die anderen im Quartier angesiedelten Akteure versprechen intensiven Austausch und Zusammenarbeit in Ausbildung, Forschung und Praxis. Das Zentrum der Künste soll in einer einzigartigen Doppelfunktion sowohl niedrigschwellige kulturelle Angebote für die Bürgerinnen und Bürger bieten als auch Rückzugsräume für ein konzentriertes künstlerisches Schaffen eröffnen. Das Zentrum der Künste würde zum Hauptsitz, Produktions- und Spielort der international renommierten und in Frankfurt ansässigen Institutionen Frankfurt LAB, Ensemble Modern, Junge Deutsche Philharmonie, Deutsche Ensemble Akademie, Internationale Ensemble Modern Akademie, Dresden Frankfurt Dance Company. Es würde den Geschäftsräumen der einzelnen Akteure ebenso Platz bieten wie Proberäumen und -bühnen, einer Produktionshalle, einem Aufführungssaal, Werkstätten, Ateliers, Aufnahme, Ton- und Videostudios und weiteren Funktionsräumen. Die einzelnen Räume würden in ihrer Konzeption auf möglichst hohe Synergieeffekte abzielen und die künftigen Nutzer somit noch enger miteinander verknüpfen. Die beteiligten Akteure erwarten neben dieser anregenden Atmosphäre individuelle Verbesserungen ihrer derzeitigen Situation. Das gilt besonders für das Frankfurt LAB, das gegenwärtig zwar Raum für experimentelle Kunst bietet, technisch aber nicht zeitgemäß ausgestattet ist. Auch der zentrale Standort an der Bockenheimer Warte wäre eine Verbesserung zur gegenwärtigen Situation. Der Magistrat hat im Zuge der mit dem Land Hessen vereinbarten Arbeitsteilung ein detailliertes Raumprogramm und eine belastbare Massenstudie für das Zentrum der Künste erstellen lassen. Die Studien sind in enger Abstimmung mit den im Forum Kulturcampus zusammengeschlossenen künftigen Akteuren des Zentrums der Künste entstanden und bilden deren Raumbedarfe ab. Sie liefern die Grundlage für einen gemeinsamen Architekturwettbewerb, den die Stadt Frankfurt und das Land Hessen derzeit vorbereiten. Er wird aus einem Realisierungswettbewerb für den Neubau der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst und einem integrierten Ideenteil für das Zentrum der Künste beidseits der Bockenheimer Landstraße sowie die Wohnbebauung bestehen. Beabsichtigt ist ein nichtoffenes einphasiges Wettbewerbsverfahren gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW), dem ein offenes Bewerbungsverfahren vorangestellt wird, an dem sich nationale wie internationale Architekturbüros beteiligen können. Das Ergebnis des Ideenteils des Wettbewerbs verspricht eine solide Grundlage für eine Entscheidung zur Realisierung des Zentrums der Künste. Da alle Institutionen, die künftig im Zentrum der Künste arbeiten sollen, etwa zu gleichen Teilen von Stadt und Land gefördert werden, ist es dabei die gemeinsame Verantwortung der Stadt Frankfurt und des Landes Hessen, die Finanzierung des Zentrums auf den Weg zu bringen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2020NRNR 1159Anforderungen an eine Interimsspielstätte und ein „Zentrum der Künste“ prüfenSTVV-Antrag · FDP
- 18. Dezember 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 WochenBB 681Anforderungen an eine Interimsspielstätte und ein „Zentrum der Künste“ prüfenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme