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Städtische Zuschüsse für Neubau des Deutschen Turner-Bundes (DTB)

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 05.09.2008, B 569

Betreff: Städtische Zuschüsse für Neubau des Deutschen Turner-Bundes (DTB) Vorgang: A 582 FAG Zu 1) Im "Haus der Verbände" werden ca. 3.200 m2 vermietbare Fläche, im Bereich der Physiotherapie ca. 530 m2 vermietbare Fläche zur Verfügung stehen. Zu 2) Der Deutsche Turner-Bund wird ca. 1.100 m2 Bürofläche belegen, somit können ca. 2.100 m2 an andere Verbände vermietet werden. Zu 3) Neben bereits ansässigen Sportverbänden (u. a. Deutscher Fußball-Bund, Deutsche Triathlon-Union) haben auch Sportverbände Interesse bekundet, die derzeit ihren Sitz außerhalb Frankfurts haben (u. a. Deutscher Schwimm-Verband, Hessischer Turnverband, Europäischer Betriebssportverband). Die Stiftung Deutsche Sporthilfe, die im Sommer 2009 aus ihrem jetzigen Domizil in der Burnitzstraße ausziehen wird, hat ebenfalls einen Vorvertrag mit dem Deutschen Turner-Bund abgeschlossen. Zu 4) Der Deutsche Schwimm-Verband hat seinen Sitz z.Zt. in Kassel, der Hessische Turnverband in Bad Vilbel sowie der Europäische Betriebssportverband in Paris. Zu 5) Dem Magistrat liegen Vormietverträge zwischen dem Deutschen Turner-Bund und interessierten Sportverbänden vor. Angaben über detaillierte Mietkonditionen sind erst nach erfolgtem Abschluss der Mietverträge möglich. Als Richtwert sind z.Zt. ca. 8,50 € zzgl. Nebenkosten vorgesehen. Zu 6) Im Rahmen mehrerer Gespräche zwischen dem Deutschen Turner-Bund und Vertretern der Stadt Frankfurt am Main sowie des Landes Hessen wurde eine finanzielle Unterstützung des Bauvorhabens in Aussicht gestellt, die es dem DTB ermöglicht, die Neubau- und Sanierungsmaßnahmen realisieren zu können. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass neben der Förderung durch einen Zuschuss auch ein Grundsatzbeschluss zur Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft zugunsten des DTB in Höhe von bis zu 13 Mio. € (M 194 vom 22.09.2006) gefasst wurde. Eine gesonderte Vorlage hierzu ist in Vorbereitung. Zu 7) Der Deutsche Turner-Bund wird ohne die Zuschüsse der Stadt Frankfurt am Main und des Landes Hessen die umfangreichen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen nicht realisieren können. Zu 8) siehe Punkt 5 Zu 9) Wie schon unter Punkt 3 erwähnt, wird die Stiftung Deutsche Sporthilfe im Sommer 2009 ihren Standort - wenn möglich innerhalb Frankfurts - wechseln. Bei der Deutschen Triathlon Union war bis vor kurzem Hamburg als neuer Standort im Gespräch. Zu 10) Die Zuschüsse der Stadt Frankfurt und des Landes Hessen stellen sicher, dass der Deutsche Turner-Bund die Maßnahme realisieren und die zur Refinanzierung des Bauprojektes benötigten Einnahmen durch attraktive Mietkonditionen für interessierte Sportverbände erzielen kann. Zu 11 und 12) Nur durch ein attraktives Mietangebot ist der Deutsche Turner-Bund in der Lage, andere Sportverbände von einem Umzug nach Frankfurt überzeugen zu können. Zu 13) Die von der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen gewährten Zuschüsse sind einmalige Investitionskostenzuschüsse zur Standortsicherung, ohne die die Sanierungs- und Neubaumaßnahmen des Deutschen Turner-Bundes nicht realisierbar wären. Ein Standortwechsel von Sportverbänden nach Frankfurt ist jedoch eng mit der Bereitstellung von mietgünstigen Räumlichkeiten im Frankfurter Stadtwald verbunden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Juni 2008MM 112Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen Bau einer Gymakademie durch den Deutschen Turner-BundMagistratsvortrag
  2. 29. Juni 2008AA 582Städtische Zuschüsse für Neubau des Deutschen Turner-Bundes (DTB)STVV-Anfrage · FAG
  3. 5. September 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 569Städtische Zuschüsse für Neubau des Deutschen Turner-Bundes (DTB)
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 25 · 23.10.2008
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 569 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
Sonstige:
FAG (Kenntnis)REP (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP und NPD (= Kenntnis)

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