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Stadtbahnbau, Grundstrecke D, TA II, vom Anschluß an die Station Bockenheimer Warte bis Ginnheim; hier: Genehmigung der Vorplanung

Vorlagentyp: B
45 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 24.01.1997, B 51

Betreff:

Stadtbahnbau, Grundstrecke D, TA II, vom Anschluß an die Station Bockenheimer Warte bis Ginnheim; hier: Genehmigung der Vorplanung

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 10.10.1996, § 6959 - NR 887 CDU, NR 825 SPD, OA 2010 und OA 2062 OBR 2 -

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. März 1996MM 68Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Grundstrecke D, Teilabschnitt II, vom Anschluß an die Station Bockenheimer Warte bis Ginnheim hier: Genehmigung der VorplanungMagistratsvortrag
  2. 27. Juni 1996NRNR 825Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Grundstrecke D, Teilabschnitt II, vom Anschluß an die Station Bockenheimer Warte bis Ginnheim hier: Genehmigung der VorplanungSTVV-Antrag · SPD
  3. 2. September 1996OAOA 2062Stadtbahn in Frankfurt am Main, Grundstrecke D, Teilabschnitt II von der Bockenheimer Warte bis Ginnheim Vortrag des Magistrats vom 15.03.1996, M 68Anregung
  4. 25. September 1996NRNR 887Stadtbahnbau: Grundstrecke D zwischen Bockenheimer Warte und GinnheimSTVV-Antrag · CDU
  5. 24. Januar 1997Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 Wochen
    BB 51Stadtbahnbau, Grundstrecke D, TA II, vom Anschluß an die Station Bockenheimer Warte bis Ginnheim; hier: Genehmigung der Vorplanung
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 2
Sitzung 1 · 05.05.1997
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 1 · 05.05.1997
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDREPGrüne
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD, REP und F.D.P.; GRÜNE = Kenntnis vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuß

Verkehrsausschusses
Sitzung 1 · 06.05.1997
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 1 · 13.05.1997
TO I, TOP 50
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 51 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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