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Bildung einer Magistratsarbeitsgruppe zur weiteren Entwicklung des Westends

Vorlagentyp: B
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 09.12.2011, B 511

Betreff: Bildung einer Magistratsarbeitsgruppe zur weiteren Entwicklung des Westends Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.09.2011, § 694 - OA 49/11 OBR 2 - Am 17.11.2011 veranstaltete der Magistrat eine Fachtagung zu dem Thema " Gentrifizierung - sozialverträgliche Stadtteilentwicklung". Vor dem Hintergrund, dass nicht nur das Westend von Gentrifizierung betroffen ist, sondern auch andere Stadtteile (Nordend, Ostend usw.), möchte der Magistrat die Ergebnisse unter dem besonderen Blickwinkel auf das Westend aufarbeiten. Von den Ergebnissen der Fachtagung erhofft sich der Magistrat, die Wirksamkeit der bestehenden planungsrechtlichen Instrumente (Bebauungspläne, Erhaltungs- und Milieuschutzsatzungen) exakter und ggfs. Ergänzungs- und Modifizierungsbedarf ermitteln und umsetzen zu können. Die Einrichtung einer Magistratsarbeitsgruppe, die ausschließlich das Westend betreut, erscheint dem Magistrat aus den vorgenannten Gründen derzeit nicht zielführend. Zu den einzelnen Punkten ist folgendes auszuführen: - Entwicklung eines stadtplanerischen Leitbildes für das Westend Hier verweist der Magistrat auf das Leitbild für die Stadtentwicklung Frankfurt am Main des Stadtplanungsamtes (http://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/baustein_08_08_6420.html?psid=6e72ea89 8af74c6f853f9e8d600351c5). Die Handlungsfelder Nr. 2 "Städtisches Wohnen fördern und sozial gestalten" und Nr. 3 "Stadtteile stärken" widmen sich den Leitvorstellungen in den Stadtquartieren. - Überarbeitung von Bebauungsplänen Der Magistrat ermittelt derzeit auf Grundlage der Erkenntnisse aus der o. g. Fachtagung den Änderungsbedarf der Bebauungspläne. - Überarbeitung der Erhaltungs- und Milieuschutzsatzungen Auch hier wird der Änderungsbedarf auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Fachtagung ermittelt. - Entwicklung eines Verhaltenskodex für die Bau- und Immobilienwirtschaft Die Inhalte und die genaue Zielrichtung eines Verhaltenskodex bleiben im Unklaren, sofern es sich um Inhalte handeln soll, die sich nicht schon aus baurechtlichen Regelungen ergeben. Eine rechtliche Grundlage für einen solchen Kodex existiert bislang allerdings nicht. - Instrumente zur gezielten Anreizsetzung für die Immobilienwirtschaft In der Vergangenheit hat der Ortsbeirat die starke Investitionstätigkeit der Immobilienwirtschaft und die damit verbundenen Folgen im Westend massiv kritisiert. Es ist aus Sicht des Magistrats daher nicht ersichtlich, weshalb nun Anreize für weitere Bautätigkeiten gesetzt werden sollen - zumal die möglichen Förderinstrumente für den Wohnungsbau auch für das Westend gelten, dort aber nicht in Anspruch genommen werden. - Erhöhung der Transparenz bzw. der Übersichtlichkeit über Baumaßnahmen im Westend Bei Bauantragsverfahren handelt es sich um nicht-öffentliche Verfahren, die eine vollkommene Transparenz ausschließen. Der Magistrat hält an der bisherigen Praxis fest, bei wesentlichen Projekten und bei Bedarf den Ortsbeirat zu informieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. August 2011OFOF 38/2Bildung einer Magistratsarbeitsgruppe zur weiteren Entwicklung des WestendsOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 8. August 2011OAOA 49Bildung einer Magistratsarbeitsgruppe zur weiteren Entwicklung des WestendsAnregung
  3. 9. Dezember 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    BB 511Bildung einer Magistratsarbeitsgruppe zur weiteren Entwicklung des Westends
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 2
Sitzung 8 · 09.01.2012
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 511 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUFDP
Ablehnung:
SPDLinkeFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung)

KAV
Sitzung 11 · 16.01.2012
TO II, TOP 56
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 511 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 7 · 13.02.2012
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 511 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie Wähler
Ablehnung:
LinkePiraten
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und Piraten (= Zurückweisung)

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