Schuleingangsuntersuchung und Impfstatus
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats befasst sich mit der Umsetzung des Masernschutzgesetzes und der Schuleingangsuntersuchung für schulpflichtige Kinder in Frankfurt am Main. Es wird klargestellt, dass alle Kinder, unabhängig von der Schulart, zur Untersuchung eingeladen werden, und dass die Vorlage der Impfpässe keine rechtlichen Konsequenzen hat.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
Die Stadt Frankfurt am Main wird das Masernschutzgesetz umsetzen. Alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs werden vom Bürgeramt dem Gesundheitsamt gemeldet, unabhängig davon, ob sie letztendlich eine staatliche oder private Grundschule besuchen werden. Ausnahme hierbei stellt die Europäische Schule am Praunheimer Weg dar. Kinder, welche diese Schule besuchen werden, unterliegen nicht den Regularien des Hessischen Schulgesetzes und den dazugehörigen Verordnungen, sondern europäischen Richtlinien. Eine Schuleingangsuntersuchung ist hierbei nicht verpflichtend. Alle Kinder, die die Waldorfschule besuchen wollen, werden ebenfalls über das Gesundheitsamt eingeladen und untersucht. Die Kriterien und Untersuchungsinhalte der Schuleingangsuntersuchung auf der Waldorfschule selbst, welche zusätzlich zu unserer über eigene Ärzte realisiert wird, sind uns nicht bekannt. Das Gesundheitsamt führt die Untersuchung bei allen Kindern aus dem regulären Einzugsbereich der staatlichen Grundschulen gleichermaßen durch, unabhängig davon, ob sie in letzter Konsequenz eine private Schule besuchen werden. Selbst wenn Eltern ihre Kinder direkt in einer Privatschule anmelden, ist es für die Durchführung der Schuluntersuchung nicht von Bedeutung, da sie über das tatsächlich dem Wohnort zugeordnete Einzugsgebiet der staatlichen Schulen eingeladen werden. Die Kriterien für die Schuleingangsuntersuchung sind für alle gleich. Alle sind über das Einladungsschreiben aufgefordert, die Impfpässe, Vorsorgehefte sowie ärztlich relevante Befunde etc. vorzulegen. Keine Folgen. Die Vorlage der Impfpässe dient der Impfberatung im Rahmen der gesetzlich verpflichtenden Schuleingangsuntersuchuntersuchung. Eltern werden zwar aufgefordert, dem Gesundheitsamt die Impfpässe ihrer Kinder postalisch oder elektronisch zukommen zu lassen. Das ist aber keine Verpflichtung, deren Nichteinhaltung eine Ordnungswidrigkeit nach sich zieht. Nicht vorgelegte Impfpässe (fehlender Nachweis einer Impfung) kann nicht im EDV-System dokumentiert und nicht in die Statistik mit aufgenommen werden. So schwankt beispielsweise der Anteil des 'Unbekannten Impfstatus' bei den Schuleingangsuntersuchungen in den letzten Jahren zwischen 6,3 und 5,4%.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2018BB 134- Erhöhung der Impfquote an der privaten Waldorfschule - Auftreten von Masern in FrankfurtMagistratsbericht
- 19. August 2019AA 535Schuleingangsuntersuchung und ImpfstatusSTVV-Anfrage · FRANKFURTER
- 22. November 2019BB 433Schuleingangsuntersuchung und ImpfstatusMagistratsbericht
- 25. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 124 WochenBB 500Schuleingangsuntersuchung und ImpfstatusMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)