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Schuleingangsuntersuchung und Impfstatus

Vorlagentyp: AFRANKFURTER
124 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 19.08.2019, A 535

Betreff: Schuleingangsuntersuchung und Impfstatus Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.01.2020 und 28.05.2020 "Impfkritische Eltern von der Notwendigkeit der von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut empfohlenen Impfungen im Kindesalter und im Erwachsenenalter zu überzeugen, ist grundsätzlich schwierig." (Magistratsbericht B 134/2018) Nur 53 Prozent der Einschulungskinder auf der Waldorfschule Frankfurt sind ausreichend geimpft, teilte der Magistrat auf unsere Anfrage A 166 aus dem Jahr 2017 mit. Zu diesem Ergebnis kam er nach Auswertung der Daten der Schuleingangsuntersuchung vom 1.1.1990 bis 22.2.2017. Nach diesen Zahlen des Gesundheitsamts haben in 27 Jahren nur 184 Kinder an der Schuleingangs-untersuchung teilgenommen. Die Zahl der Einschulungskinder auf der Waldorfschule in diesen drei Jahrzehnten dürfte jedoch um ein Vielfaches höher sein. Aktuell weisen Ärzte wieder darauf hin, dass die Impflücken bei Kindern wesentlich größer sind, als gedacht, und: "Würde man alle Kinder ohne Impfpass als ungeimpft einstufen, ergäbe sich bezüg-lich der zweiten Masernimpfung zum Schulanfang eine niedrigere Impfquote." (Ärztezeitung vom 8.8.2019). Es ist also davon auszugehen, dass die oben zitierten vom Gesundheitsamt genannten Daten nicht realistisch sind. Erfreulicherweise hat Bundesgesundheitsminister Spahn ab 2020 eine Masern-Impfpflicht durchgesetzt. Eltern, die ihren Kindern den Impfschutz verweigern, müssen in Zukunft mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen. Der Leiter des Frankfurter Gesundheitsamtes teilte jedoch umgehend mit: "So lange ich im Frankfurter Gesundheitsamt etwas zu sagen habe, werden wir weder Bußgelder verhängen noch einziehen." Dies vorausgeschickt, frage ich den Magistrat:

  1. Plant die Stadt Frankfurt, sich dem vom Bundeskabinett am 17.7.2019 beschlossenen Masernschutzgesetz zu widersetzen?
  2. Wie oben dargestellt, sind die Zahlen der Schuleingangsuntersuchung auf der privaten Waldorfschule nicht realistisch. Laut Webseite der Waldorfschulen, werden dort eigene "Schulärzte" eingesetzt, die auf "Grundlage der Anthroposophischen Medizin" vorgehen.
    • a)Nach welchen Kriterien findet die Schuleingangsuntersuchung auf Waldorfschulen statt?
    • b)Kontrolliert das Gesundheitsamt die Inhalte der Untersuchung auf den Privatschulen?
    • c)Müssen Eltern, die ihre Kinder auf Privatschulen anmelden, Impfpässe vorlegen?
  3. Welche Folgen hat es generell, wenn bei der Schuleingangsuntersuchung der Impfpass nicht vorgelegt wird? Müssen Eltern die Impfpässe nachreichen? Wenn nicht, wie werden fehlende Impfdaten in die Statistik des Gesundheitsamtes aufgenommen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Mai 2018BB 134- Erhöhung der Impfquote an der privaten Waldorfschule - Auftreten von Masern in FrankfurtMagistratsbericht
  2. 19. August 2019Sie sind hier
    AA 535Schuleingangsuntersuchung und Impfstatus
    STVV-Anfrage · FRANKFURTER
  3. 22. November 2019BB 433Schuleingangsuntersuchung und ImpfstatusMagistratsbericht
  4. 25. September 2020Antwort des Magistrats · nach 124 WochenBB 500Schuleingangsuntersuchung und ImpfstatusMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 37 · 20.02.2020
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 535 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 39 · 25.06.2020
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 535 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und BFF

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Ortsbeiratssitzung
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