Schulschwimmbäder ertüchtigen und für Vereine öffnen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Schulschwimmbäder zu ertüchtigen und für Vereine zu öffnen, um die Nutzung zu verbessern und die Verfügbarkeit zu erhöhen. Dies soll durch die Sanierung der bestehenden Schwimmbäder und die Überleitung an die BäderBetriebe Frankfurt GmbH geschehen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
Das Schwimmbad in der Wöhlerschule wurde Mitte Oktober mit der Einschränkung freigegeben, dass die Nassräume bzw. Duschen aufgrund ausstehender Fugen und Fliesenarbeiten noch nicht nutzbar sind. Diese Restarbeiten werden zeitnah umgesetzt. Das Schwimmbad an der Panoramaschule kann derzeit nicht in Betrieb gehen, da der Kaltwasserstrang saniert werden muss. Vor einer Wieder-Inbetriebnahme des Schwimmbades der Liebigschule muss das gesamte Leitungsnetz saniert werden. Fehlende Verfügbarkeiten seitens externer Planungsbüros, Hersteller/Lieferanten der einzelnen Komponenten führen dazu, das derzeit noch keine zeitliche Perspektive genannt werden kann. Die Betriebsführung der Schulschwimmbäder Marie-Curie-Schule (in Betrieb), Dahlmannschule (in Betrieb) sowie Berthold-Otto-Schule (in Betrieb) obliegt bereits in Stufe 2 der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF). Das Schulschwimmbad der Liebigschule ist weiterhin außer Betrieb. Nach Herstellung der technischen Voraussetzungen ist eine Betreuung durch die BBF geplant. Das Schulschwimmbad Carl-Schurz-Schule (in Betrieb) sowie die zwei Therapiebecken in der Panoramaschule (außer Betrieb, siehe oben) und Viktor-Frankl-Schule (in Betrieb) konnten Ende 2022 nicht wie geplant an die BBF übergeleitet werden. Einer Überleitung in 2024 sieht der Magistrat positiv entgegen. An den Belegungszeiten hat sich seit dem letzten Bericht des Magistrats an die Stadtv.-Vers. (B 392/22) nichts geändert. Der Vollbetrieb, wie am Standort Marie-Curie-Schule, ist bereits an den in der Betriebsführung der BBF befindlichen Schulschwimmbädern möglich. Nach Herstellung der technischen Voraussetzungen ist die umfängliche Vergabe an allen Schulschwimmbädern angedacht. Aufgrund der eingeschränkten Nutzbarkeit für Schwimmkursangebote bilden die beiden Therapiebecken der Panoramaschule und Viktor-Frankl-Schule eine Ausnahme. Alle in Betrieb befindlichen Schulschwimmbäder, mit Ausnahme der Therapiebäder, werden nach der Nutzung durch die Schulen (Montag bis Freitag, ohne Wochenenden und Ferien) an Vereine überlassen. Dies geschieht im Zeitfenster von 17:00 bzw. 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr, bei freien Kontingenten der Schulen auch früher. Bei den in der Betreuung der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) befindlichen Schulschwimmbädern in der Stufe 2 werden die Wasserflächen vollumfänglich durch die BBF außerhalb der Schulzeiten, an den Wochenenden und Ferien bis 22:00 Uhr an die Vereine vergeben. Bei dem Schulschwimmbad der Wöhlerschule ist eine Wochenendvergabe ebenfalls möglich, jedoch ist dieses aktuell außer Betrieb.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2022NRNR 422Schulschwimmbäder ertüchtigen und für Vereine öffnenSTVV-Antrag · CDU
- 10. Oktober 2022BB 392Schulschwimmbäder ertüchtigen und für Vereine öffnenMagistratsbericht
- 24. November 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 78 WochenBB 448Schulschwimmbäder ertüchtigen und für Vereine öffnenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)