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Schulschwimmbäder ertüchtigen und für Vereine öffnen

Vorlagentyp: B
78 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren8 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Schulschwimmbäder zu ertüchtigen und für Vereine zu öffnen, um die Nutzung zu verbessern und die Verfügbarkeit zu erhöhen. Dies soll durch die Sanierung der bestehenden Schwimmbäder und die Überleitung an die BäderBetriebe Frankfurt GmbH geschehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Bericht

Das Schwimmbad in der Wöhlerschule wurde Mitte Oktober mit der Einschränkung freigegeben, dass die Nassräume bzw. Duschen aufgrund ausstehender Fugen und Fliesenarbeiten noch nicht nutzbar sind. Diese Restarbeiten werden zeitnah umgesetzt. Das Schwimmbad an der Panoramaschule kann derzeit nicht in Betrieb gehen, da der Kaltwasserstrang saniert werden muss. Vor einer Wieder-Inbetriebnahme des Schwimmbades der Liebigschule muss das gesamte Leitungsnetz saniert werden. Fehlende Verfügbarkeiten seitens externer Planungsbüros, Hersteller/Lieferanten der einzelnen Komponenten führen dazu, das derzeit noch keine zeitliche Perspektive genannt werden kann. Die Betriebsführung der Schulschwimmbäder Marie-Curie-Schule (in Betrieb), Dahlmannschule (in Betrieb) sowie Berthold-Otto-Schule (in Betrieb) obliegt bereits in Stufe 2 der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF). Das Schulschwimmbad der Liebigschule ist weiterhin außer Betrieb. Nach Herstellung der technischen Voraussetzungen ist eine Betreuung durch die BBF geplant. Das Schulschwimmbad Carl-Schurz-Schule (in Betrieb) sowie die zwei Therapiebecken in der Panoramaschule (außer Betrieb, siehe oben) und Viktor-Frankl-Schule (in Betrieb) konnten Ende 2022 nicht wie geplant an die BBF übergeleitet werden. Einer Überleitung in 2024 sieht der Magistrat positiv entgegen. An den Belegungszeiten hat sich seit dem letzten Bericht des Magistrats an die Stadtv.-Vers. (B 392/22) nichts geändert. Der Vollbetrieb, wie am Standort Marie-Curie-Schule, ist bereits an den in der Betriebsführung der BBF befindlichen Schulschwimmbädern möglich. Nach Herstellung der technischen Voraussetzungen ist die umfängliche Vergabe an allen Schulschwimmbädern angedacht. Aufgrund der eingeschränkten Nutzbarkeit für Schwimmkursangebote bilden die beiden Therapiebecken der Panoramaschule und Viktor-Frankl-Schule eine Ausnahme. Alle in Betrieb befindlichen Schulschwimmbäder, mit Ausnahme der Therapiebäder, werden nach der Nutzung durch die Schulen (Montag bis Freitag, ohne Wochenenden und Ferien) an Vereine überlassen. Dies geschieht im Zeitfenster von 17:00 bzw. 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr, bei freien Kontingenten der Schulen auch früher. Bei den in der Betreuung der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) befindlichen Schulschwimmbädern in der Stufe 2 werden die Wasserflächen vollumfänglich durch die BBF außerhalb der Schulzeiten, an den Wochenenden und Ferien bis 22:00 Uhr an die Vereine vergeben. Bei dem Schulschwimmbad der Wöhlerschule ist eine Wochenendvergabe ebenfalls möglich, jedoch ist dieses aktuell außer Betrieb.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Mai 2022NRNR 422Schulschwimmbäder ertüchtigen und für Vereine öffnenSTVV-Antrag · CDU
  2. 10. Oktober 2022BB 392Schulschwimmbäder ertüchtigen und für Vereine öffnenMagistratsbericht
  3. 24. November 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 78 Wochen
    BB 448Schulschwimmbäder ertüchtigen und für Vereine öffnen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 6
Sitzung 26 · 16.01.2024
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 25 · 16.01.2024
TO II, TOP 4
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 26 · 16.01.2024
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDULinkeFDPVoltdFfmFraktionslos
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP, Volt, dFfm und fraktionslos gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 12
Sitzung 26 · 19.01.2024
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 26 · 25.01.2024
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 26 · 26.01.2024
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 24 · 19.02.2024
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 24 · 22.02.2024
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)

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