Schulschwimmbäder ertüchtigen und für Vereine öffnen
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats schlägt vor, die Schulschwimmbäder zu ertüchtigen und für Vereine zu öffnen. Dies ist notwendig, um die Nutzung der Schwimmbäder zu optimieren und die Verfügbarkeit für die Öffentlichkeit zu erhöhen. Die erwarteten Ergebnisse sind eine verbesserte Nutzung der Schwimmbäder und eine Erhöhung der Schwimmzeiten für Vereine.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
Für das Schwimmbad Wöhlerschule ist die ursprüngliche für das 3. Quartal 2022 geplante Wiederinbetriebnahme des Schwimmbades voraussichtlich nicht möglich. Alle hochbaulichen Maßnahmen sind abgeschlossen und die Vergaben zur notwendigen Erneuerung der Technik sowie Lüftung abgeschlossen. Allerdings können die beauftragten Firmen aktuell nicht weiterarbeiten, da die benötigten Ersatzteile nicht lieferbar sind. Die Schulschwimmbäder der Marie-Curie-Schule, Dahlmannschule (aktuell außer Betrieb) sowie Berthold-Otto-Schule befinden sich in Stufe 2, d. h. Betriebsführung durch die BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF). In der Stufe 1 des Stufenplanes befindet sich das Schulschwimmbad der Wöhlerschule (aktuell außer Betrieb). Damit sind erweiterte Nutzungszeiten sowie Wochenendvergaben möglich. Hier ist geplant, nach Sanierung des Schadens eine Überleitung in die Stufe 2 in 2023 vorzunehmen. Bei dem Schulschwimmbad der Carl-Schurz-Schule sowie den zwei Therapiebecken in der Panoramaschule und Viktor-Frankl-Schule ist geplant, nach Herstellung der technischen Voraussetzungen bis zum Jahresende 2022 die Überleitung in die Stufe 2 zu vollziehen. Bei den geplanten Zeitrahmen können Verzögerungen aufgrund äußerer Einflüsse (z.B. Lieferketten) nicht ausgeschlossen werden. Das Schulschwimmbad der Liebigschule wird nach aktuellem Stand frühestens ab 2023 wieder nutzbar sein. Eine genauere Einschätzung zur Fertigstellung und Überleitung ist derzeit noch nicht möglich. Das Wasserflächenmanagement obliegt der BBF für die Schul- und Vereinsbelegung. Die Belegung während des Betriebes der Schulschwimmbäder gem. BBF ist nachfolgend aufgeführt: Schulschwimmbad Marie-Curie-Schule: Montag - Sonntag, 8:00 bis 22:00 Uhr 100,00 %. Schulschwimmbad Dahlmannschule: Montag - Sonntag, 8:00 bis 22:00 Uhr 98,5 %. Schulschwimmbad Berthold-Otto-Schule: Montag - Sonntag, 8:00 bis 22:00 Uhr 89,3 %. Schulschwimmbad Wöhlerschule: Montag - Sonntag, 8:00 bis 22:00 Uhr 99,0 % (bis 29.06.2021 in Stufe 1): Schulschwimmbad Carl-Schurz-Schule: Montag - Freitag, 8:00 bis 22:00 Uhr 100,00%. Neben der Marie-Curie-Schule sind auch die Standorte Dahlmannschule und Berthold-Otto-Schule im Vollbetrieb. An allen Schulschwimmbädern ist eine Vergabe außerhalb der Schulschwimmzeiten der Schulen nach Herstellung der technischen Voraussetzungen angedacht, mit Ausnahme der beiden Therapiebäder der Panoramaschule und Viktor-Frankl-Schule aufgrund deren eingeschränkter Nutzbarkeit für Schwimmkursangebote. Bis auf die beiden Therapiebecken werden alle in Betrieb befindlichen Schulschwimmbäder nach der Nutzung durch die Schulen (Montag bis Freitag, ohne Wochenenden und Ferien) an Vereine überlassen. Dies geschieht im Zeitfenster von 17:00 bzw. 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr, bei freien Kontingenten der Schulen auch früher. Bei den in der Betreuung der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) befindlichen Schulschwimmbädern Marie-Curie-Schule, Dahlmannschule sowie Berthold-Otto-Schule werden die Wasserflächen vollumfänglich durch die BBF außerhalb der Schulzeiten, an den Wochenenden und Ferien bis 22:00 Uhr an die Vereine vergeben. Die in der Stufe 1 befindliche Wöhlerschule wird auch an den Wochenenden vergeben, ist jedoch aktuell außer Betrieb.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2022NRNR 422Schulschwimmbäder ertüchtigen und für Vereine öffnenSTVV-Antrag · CDU
- 10. Oktober 2022Sie sind hierBB 392Schulschwimmbäder ertüchtigen und für Vereine öffnenMagistratsbericht
- 24. November 2023Antwort des Magistrats · nach 78 WochenBB 448Schulschwimmbäder ertüchtigen und für Vereine öffnenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf11 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP, Volt und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und BFF gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG