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Vorlage M 184

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 438

Betreff: Vorlage M 184 Vorgang: A 262/17 AfD Zu 1.: Gemäß den Förderrichtlinien des Landes Hessen sind ÖPNV-Maßnahmen grundsätzlich zuwendungsfähig. Für die vorgelegte Maßnahme wurde am 26.05.2014 ein Zuwendungsantrag gestellt. Der Bescheid zur Förderung der Maßnahme erging am 28.11.2016.

Zu 2.: Die Förderung erfolgt durch Hessen Mobil in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL), dem Hessischen Ministerium der Finanzen (HMdF) und dem Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport (HMdI).

Zu 3.: Rechtsgrundlage sind zahlreiche Gesetze, Verordnungen sowie Vorschriften. Die maßgeblichsten Grundlagen sind das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), das Finanzausgleichsgesetz (FAG) und die Landeshaushaltsordnung (LHO).

Zu 4.: Zur Förderung des Umbaus von Bushaltestellen müssen die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden. Ein wesentliches Kriterium für die Barrierefreiheit ist es, dass die Höhendifferenz an der ersten und zweiten Tür des Busses zwischen dem Fahrzeug und der Ein- und Ausstiegskante an der Bushaltestelle nicht größer als 5 cm ist.

Zu 5.: Bei ÖPNV-Maßnahmen werden derzeit nach GVFG 70% und nach FAG 5% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert.

Zu 6.: Fördermaßnahmen sind zur Aufnahme in ein mehrjähriges Planungsprogramm spätestens bis zum 31. März des Vorjahres des vom Antragsteller geplanten Baubeginns bei Hessen Mobil anzumelden. Der prüffähige und vollständige Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist dann für Maßnahmen des Kommunalen Straßenbaus (KSB) bis zum 30.09. des Vorjahres des vom Antragsteller geplanten Baubeginns bei Hessen Mobil vorzulegen. Für Maßnahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist der prüffähige und vollständige Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bis zum 01.06. des Vorjahres des vom Antragsteller geplanten Baubeginns bei Hessen Mobil vorzulegen.

Zu 7.: Folgende Unterlagen sind gemäß Antragsformular einzureichen:

a) Erläuterungsbericht, b) Übersichtsplan der Maßnahme , c) die für die Beurteilung notwendigen Pläne, und zwar (Einzelaufzählung) d) Regelquerschnitt, e) Massenermittlung, f) Kostenvoranschlag, g) Generalverkehrsplan oder gleichwertiger Plan, h) Angaben über die Vorbereitung des Vorhabens, i) Berechnung des umbauten Raumes und Nutzflächenberechnung, j) Erklärung des ÖPNV-Aufgabenträgers, k) Erklärung zur Mehrwertsteuer, l) Musterbeispiele (Wartehallen, Fahrradabstellanlagen usw.), m) Stellungnahme des Behindertenbeauftragten, n) Sonstige Unterlagen.

Zu 8.: Mit der Abgabe des Antrages auf Gewährung einer Zuwendung wird vom Antragsteller unter anderem bestätigt: - dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung der Maßnahme vorliegen, - dass die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen einschließlich des Grunderwerbs, sowie die Beteiligungsverpflichtung Dritter (soweit dies erforderlich ist) für die Maßnahme bereits vorliegen, - die Behindertenbeauftragte (soweit erforderlich) beteiligt wurde, - die Zielsetzung der Barrierefreiheit bei der Planung berücksichtigt wurde, - die Maßnahme noch nicht begonnen wurde, (als Baubeginn gilt der Zeitpunkt der Auftragserteilung).

Zu 9.: Die Weiterleitung der Vorlage M 184 erfolgte gemäß der Geschäftsordnung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. September 2017MM 184Barrierefreier Ausbau der Buslinie 36, Los 2 Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
  2. 5. Oktober 2017AA 262Vorlage M 184STVV-Anfrage · AfD
  3. 22. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 438Vorlage M 184
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Verkehrsausschusses
Sitzung 17 · 23.01.2018
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 438 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

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