Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

1. Bebauungplan Nr. 569 "Senckenberganlage/Bockenheimer Warte" 2. Rahmenplan "Ehemaliger Campus Bockenheim der Johann Wolfgang Goethe-Universität

Vorlagentyp: B
87 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 15.06.2007, B 422

Betreff:

  1. Bebauungplan Nr. 569 "Senckenberganlage/Bockenheimer Warte"
  2. Rahmenplan "Ehemaliger Campus Bockenheim der Johann Wolfgang Goethe-Universität Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006, § 10672 - NR 2126 und NR 2128 GRÜNE, NR 2152 SPD, OA 2155 OBR 2, l. B 335/06 - I
  3. Der Bebauungsplanentwurf sieht zukünftig eine Fläche von ca. 2.600 qm vor, die für eine Kindertagesstätte zur Verfügung gestellt wird. Hier befindet sich die Doppelhausvilla Georg- Voigt- Straße 6- 8, die, in erfolgter Absprache mit dem Stadtschulamt, zu diesem Zweck umgenutzt werden kann. Zusätzlich bietet das Grundstück die Möglichkeit, einen ergänzenden Neubau zu errichten. Das Angebot dient der Versorgung des neu entstehenden Betreuungsbedarfs im Plangebiet. Die Ausweisung weiterer Flächen im Geltungsbereich ist nicht möglich. I
  4. Für die Unterbringung der Kinder von Studierenden ist auf dem Campus Westend bereits eine neue Kindertagesstätte errichtet worden, zudem sind weitere entsprechende Einrichtungen im SO Hochschule planungsrechtlich möglich. II
  5. Der Magistrat folgt dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und wird das Bebauungsplanverfahren im üblichen dreistufigen Verfahren durchführen. Die weitere Überarbeitung wird vor der Offenlage den politischen Gremien vorgestellt werden. II 2. a) und III
  6. Grundsätzlich steht ein Großteil der Bauflächen auf Grund der Lärmemission der Senckenberganlage/ Zeppelinallee und der Inanspruchnahme großer Flächen für die vorgesehenen kulturellen Nutzungen für eine Erhöhung der Wohnnutzung nicht zur Verfügung. Der Magistrat hat dennoch den Bebauungsplanentwurf überarbeitet, mit der Zielrichtung, weitere Bauflächen für Wohnungsbau, vor allem entlang der öffentlichen Grünanlage, bereitzustellen. Darüber hinaus wird durch die generelle Zulässigkeit von Wohnen in den Kerngebieten eine optionale Erhöhung des Wohnanteils ermöglicht. Eine Reduzierung der südlichen Büroflächen zugunsten von Wohnnutzung wird als städtebaulich nicht sinnvoll erachtet. Die Flächen sind erforderlich, um die im Kulturvertrag (Letter of Intent) beschlossenen Geschossflächen so unterzubringen, dass für das restliche Plangebiet die Wahrung einer gleichmäßigen, moderaten Höhenentwicklung gewährleistet bleibt. Die Ansiedlung zusätzlicher qualitativ hochwertiger Wohnflächen entlang der Grünachse wird gegenüber dem südlichen Standort bevorzugt. II b) und III
  7. Im Hinblick auf die Forderung der Stadtverordnetenversammlung zur Freistellung des Depots wird im Bebauungsplanentwurf der südliche Abstand zwischen dem ehemaligen Straßenbahndepot und der Neubebauung von 9 m auf 14 m, der nördliche auf 11 m erweitert. Eine gänzliche Freistellung des Depots ist aus städtebaulichen Gründen nicht erstrebenswert: Der im Rahmen eines Wettbewerbs ermittelten Planung liegt ein Konzept durchdacht aufeinander abgestimmter Freiräume zugrunde, diese betonen die sie umgebende Bebauung und erhalten durch sie eine angemessene Maßstäblichkeit und Funktion. Eine komplette Freistellung des Depots würde diesem Konzept zuwider laufen. II
    • c)Der westliche Gebäudeteil des Studierendenhauses liegt im Verlauf der ehemaligen Landwehr, an deren Stelle zukünftig eine öffentliche Grünanlage entstehen soll. Sein Erhalt widerspricht somit den Grundzügen der im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs ermittelten Planung. Den Belangen, ausreichende und zusammenhängende Grün- und Erholungsflächen zur Verfügung zu stellen, wurde in der Abwägung Vorrang eingeräumt. Für den Bereich der östlichen Fassade und des Theatersaals des Studierendenhauses sieht der Bebauungsplanentwurf die Festsetzung eines Baufeldes vor und ermöglicht somit planungsrechtlich die Integration des Gebäudes in die Planung. Der tatsächliche Erhalt ist mit der Zielsetzung der Erhöhung des Wohnanteils abzuwägen, da auf Grund der Lärmemission der östlich an das Planungsgebiet angrenzenden Hauptverkehrsstraßen weite Teile des Areals nicht für Wohnnutzung zur Verfügung stehen und insbesondere die Lage am öffentlichen Grünzug einen bevorzugten Standort für qualitätvolles Wohnen darstellt. II
    • d)und III
  8. Dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde gefolgt. Der Bebauungsplanentwurf wurde dahingehend geändert, dass das Gebäude der Alten Druckerei zukünftig innerhalb eines Baufeldes liegt und damit sein Erhalt und Umbau planungsrechtlich ermöglicht wird. Wie bereits Medienberichten zu entnehmen war, werden Verhandlungen mit einem zukünftigen Erwerber geführt, dessen Standortsicherung in Frankfurt am Main kommunalpolitisch von hervorgehobener Bedeutung ist. Die Stadt hat in zahlreichen und intensiven Verhandlungen auf einen Erhalt der Alten Druckerei gedrängt. Dem steht jedoch das Interesse des Erwerbers an einer zusammenhängend nutzbaren Fläche entgegen. Nach derzeitigem Verhandlungsstand ist eine Rekonstruktion der Fassade und ihre Integration in das Neubauvorhaben denkbar. Die Verhandlungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. II e) Der Magistrat wird die Fläche des heutigen Hauptgebäudes der Universität im zukünftigen Bebauungsplan im Einvernehmen mit dem Land Hessen als "Fläche für den Gemeinbedarf -Kultur/ Wissenschaft“ festsetzen. Damit ist eine entsprechende Nutzung planungsrechtlich ausreichend gesichert. Verhandlungen über eine konkrete Nutzung sind derzeit noch nicht abgeschlossen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Oktober 2005MM 2141. Bebauungsplan Nr. 569 .Senckenberganlage/Bockenheimer Warte. 2. Rahmenplan .Ehemaliger Campus Bockenheim der Johann Wolfgang Goethe-Universität.Magistratsvortrag
  2. 23. November 2005NRNR 2126Rechtzeitig ausreichende Kitaplätze für Bockenheim sichern!STVV-Antrag · GRÜNE
  3. 28. November 2005NRNR 2128Bebauungsplan Unigelände Bockenheimer WarteSTVV-Antrag · GRÜNE
  4. 28. November 2005OAOA 21551. Bebauungsplan Nr. 569 .Senckenberganlage/Bockenheimer Warte. 2. Rahmenplan .Ehemaliger Campus Bockenheim der Johann Wolfgang Goethe-Universität. Vortrag des Magistrats vom 17.10.2005, M 214Anregung
  5. 30. November 2005NRNR 2152Unigelände Bockenheimer WarteSTVV-Antrag · SPD
  6. 3. April 2006BB 1751. Bebauungsplan Nr. 569 .Senckenberganlage/Bockenheimer Warte. 2. Rahmenplan .Ehemaliger Campus Bockenheim der Johann Wolfgang Goethe-UniversitätMagistratsbericht
  7. 28. August 2006BB 3351. Bebauungsplan Nr. 569 "Senckenberganlage/ Bockenheimer Warte" 2. Rahmenplan "Ehemaliger Campus Bockenheim der Johann Wolfgang Goethe-Universität.Magistratsbericht
  8. 15. Juni 2007Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 87 Wochen
    BB 4221. Bebauungplan Nr. 569 "Senckenberganlage/Bockenheimer Warte" 2. Rahmenplan "Ehemaliger Campus Bockenheim der Johann Wolfgang Goethe-Universität
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 15 · 20.08.2007
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
a) Die Vorlage B 422 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
LinkeBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 14 · 24.09.2007
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDP
Ablehnung:
SPDBFFFAG
Sonstige:
NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht); FAG (= Ziffern II.2.d und III.2.2. Zurückweisung, Rest der Vorlage Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen