Bebauungsplan Unigelände Bockenheimer Warte
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Zu I.: Einer Beschleunigung des Bebauungsplansverfahrens wurde von der Stadtverordnetenversammlung nur für solche Planverfahren zugestimmt, wo es sich um einfache bzw. unstrittige Sachverhalte handelt. Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall, sondern die Beteiligung der politischen MandatsträgerInnen der Stadt muss rechtzeitig vor der Vorbereitung des Satzungsbeschlusses gesichert werden. Zu II.: Zu (1): Der geringe Wohnanteil in diesem Bebauungsplangebiet war den verständlichen Vermarktungsinteressen des Landes Hessen geschuldet, gab jedoch unter stadtplanerischen Gesichtspunkten von Anfang an Anlass zu Kritik. In Frankfurt gibt es inzwischen ein deutliches Überangebot an Büroflächen und entsprechend dürften die Preise auch für das Land sinken. Erschwerend kommt hinzu, dass sich das Land bei der lukrativen Vermarktung von Büroflächen selbst Konkurrenz macht, da es in Frankfurt noch andere für eine baldige Büronutzung vorgesehene Flächen besitzt. Von daher könnten die Vertreter des Landes davon überzeugt werden, dass seine Chancen bei einer Erhöhung des Wohnanteils in Bockenheim besser gewahrt wären und mithin auch konsequent genutzt werden sollten. Zu (2): Im vorliegenden Rahmenplan sowie im Bericht B 543 wird lapidar festgehalten, das Bockenheimer Depot gar nicht „eingebaut“ würde, sondern an der West- und Ostseite von Plätzen (nur) „eingerahmt“ und an den beiden Längsseiten „durch schmale Gassen von der übrigen Bebauung getrennt“. Genau der letztgenannte Sachverhalt war jedoch bereits der Ausgangspunkt für die Kritik und den Prüfauftrag der Stadtverordnetenversammlung. Zu (3): Laut Bericht B 543 wurden die Pläne zum vollständigen Abriss des Studierendenhauses noch nicht aufgegeben, sondern lediglich der bereits bekannte Konflikt benannt. In diesem Konflikt soll der historischen Bedeutung dieses Ortes Priorität eingeräumt werden, wie im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bekräftigt wird. Zu (4): Das Gebäude der Union-Druckerei ist eines der letzten verbliebenen Zeugnisse für die Industriegeschichte Bockenheims. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat deshalb aufgefordert, ernsthaft nach Möglichkeiten zum Erhalt des Gebäudes zu suchen, anstatt von vornherein seinen Abriss zu betreiben. Auch an diesem Standort ist eine interessante Mischnutzung möglich. Zu (5): Im Bericht B 543 kommt zum Ausdruck, dass die Universität noch kein „abschließende Konzept“ für die künftige Nutzung dieses Gebäudes hat. Die Verantwortung für den historischen Bezugs sollte sich in entsprechenden Entscheidungen konkretisieren.
Inhalt
Antrag vom 28.11.2005, NR 2128
Betreff:
Bebauungsplan Unigelände Bockenheimer Warte
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Vortrag M 214/05, Bebauungsplan Nr. 569 "Senckenberganlage/Bockenheimer Warte“ und dem Rahmenplan "Ehemaliger Campus Bockenheim der Johann Wolfgang Goethe-Universität“, wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
- Die Ziffer IV wird abgelehnt. Vielmehr wird der Magistrat aufgefordert, das Bebauungsplanverfahren wie sonst üblich im dreistufigen Verfahren durchzuführen und die weitere Überarbeitung vor der Offenlage der Stadtverordnetenversammlung und dem zuständigen Ortsbeirat vorzustellen.
- Der Magistrat wird ferner aufgefordert, den Rahmenplan (a) wie den Bebauungsplan (b) entsprechend den folgenden Schritten zu überarbeiten: 1. (a) angesichts der Entwicklung auf dem Frankfurter Büroflächenmarkt mit dem Land Hessen in Verhandlungen über eine deutliche Erhöhung des Wohnflächenanteils im Gültigkeitsbereich des Bebauungsplans Nr. 569 einzutreten und über seine diesbezüglichen Aktivitäten sowie die erzielten Ergebnisse zu berichten, (b) die neu verhandelten Wohnflächen in den Bebauungsplan vor dessen Offenlage einzuarbeiten; 2. (a) den Rahmenplan im Hinblick auf eine Freistellung des Bockenheimer Depots auch an seinen beiden Längsseiten (gemäß den Empfehlungen des Preisgerichts) zu optimieren, (b) in der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans dafür entsprechende Abstandsflächen festzusetzen; 3. (a) beim Land Hessen als Grundstückseigentümer und Oberen Denkmalschutzbehörde dafür einzutreten, dass mindestens die östliche Fassade und der Theatersaal des Studierendenhauses erhalten bleiben, und über seine Aktivitäten und Ergebnisse zum Erhalt des gesamten Studierendenhauses bzw. seiner Gebäudeteile zu berichten, (b) in der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans mindestens das im Rahmenplan vorgesehene Baufenster beizubehalten; 4. (a) beim Land Hessen dafür einzutreten, dass Land und Stadt nach geeigneten Investoren für das Gebäude der ehemaligen Union-Druckerei suchen, die an einem Erhalt und der Umnutzung des Gebäudes interessiert sind, und über seine diesbezüglichen Aktivitäten sowie die erzielten Ergebnisse zu berichten, (b) im Hinblick auf den Bebauungsplan für dieses Areal sicherzustellen, dass nicht die festgesetzten Baufenster einen Abriss des Gebäudes der ehemaligen Union-Druckerei zwingend erfordern; 5. vor einer endgültigen Festsetzung der Nutzung für das Hauptgebäude der Universität (Mertonstraße 17-21) privatrechtlich sicherzustellen, dass es für öffentliche und akademische Veranstaltungen genutzt werden kann, und über seine diesbezüglichen Aktivitäten sowie die erzielten Ergebnisse zu berichten. Begründung: Zu I.: Einer Beschleunigung des Bebauungsplansverfahrens wurde von der Stadtverordnetenversammlung nur für solche Planverfahren zugestimmt, wo es sich um einfache bzw. unstrittige Sachverhalte handelt. Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall, sondern die Beteiligung der politischen MandatsträgerInnen der Stadt muss rechtzeitig vor der Vorbereitung des Satzungsbeschlusses gesichert werden. Zu II.: Zu (1): Der geringe Wohnanteil in diesem Bebauungsplangebiet war den verständlichen Vermarktungsinteressen des Landes Hessen geschuldet, gab jedoch unter stadtplanerischen Gesichtspunkten von Anfang an Anlass zu Kritik. In Frankfurt gibt es inzwischen ein deutliches Überangebot an Büroflächen und entsprechend dürften die Preise auch für das Land sinken. Erschwerend kommt hinzu, dass sich das Land bei der lukrativen Vermarktung von Büroflächen selbst Konkurrenz macht, da es in Frankfurt noch andere für eine baldige Büronutzung vorgesehene Flächen besitzt. Von daher könnten die Vertreter des Landes davon überzeugt werden, dass seine Chancen bei einer Erhöhung des Wohnanteils in Bockenheim besser gewahrt wären und mithin auch konsequent genutzt werden sollten. Zu (2): Im vorliegenden Rahmenplan sowie im Bericht B 543 wird lapidar festgehalten, das Bockenheimer Depot gar nicht "eingebaut“ würde, sondern an der West- und Ostseite von Plätzen (nur) "eingerahmt“ und an den beiden Längsseiten "durch schmale Gassen von der übrigen Bebauung getrennt“. Genau der letztgenannte Sachverhalt war jedoch bereits der Ausgangspunkt für die Kritik und den Prüfauftrag der Stadtverordnetenversammlung. Zu (3): Laut Bericht B 543 wurden die Pläne zum vollständigen Abriss des Studierendenhauses noch nicht aufgegeben, sondern lediglich der bereits bekannte Konflikt benannt. In diesem Konflikt soll der historischen Bedeutung dieses Ortes Priorität eingeräumt werden, wie im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bekräftigt wird. Zu (4): Das Gebäude der Union-Druckerei ist eines der letzten verbliebenen Zeugnisse für die Industriegeschichte Bockenheims. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat deshalb aufgefordert, ernsthaft nach Möglichkeiten zum Erhalt des Gebäudes zu suchen, anstatt von vornherein seinen Abriss zu betreiben. Auch an diesem Standort ist eine interessante Mischnutzung möglich. Zu (5): Im Bericht B 543 kommt zum Ausdruck, dass die Universität noch kein "abschließende Konzept“ für die künftige Nutzung dieses Gebäudes hat. Die Verantwortung für den historischen Bezugs sollte sich in entsprechenden Entscheidungen konkretisieren. Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.10.2005, M 214
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2005MM 2141. Bebauungsplan Nr. 569 .Senckenberganlage/Bockenheimer Warte. 2. Rahmenplan .Ehemaliger Campus Bockenheim der Johann Wolfgang Goethe-Universität.Magistratsvortrag
- 28. November 2005Sie sind hierNRNR 2128Bebauungsplan Unigelände Bockenheimer WarteSTVV-Antrag · GRÜNE
- 3. April 2006BB 1751. Bebauungsplan Nr. 569 .Senckenberganlage/Bockenheimer Warte. 2. Rahmenplan .Ehemaliger Campus Bockenheim der Johann Wolfgang Goethe-UniversitätMagistratsbericht
- 28. August 2006BB 3351. Bebauungsplan Nr. 569 "Senckenberganlage/ Bockenheimer Warte" 2. Rahmenplan "Ehemaliger Campus Bockenheim der Johann Wolfgang Goethe-Universität.Magistratsbericht
- 15. Juni 2007Antwort des Magistrats · nach 87 WochenBB 4221. Bebauungplan Nr. 569 "Senckenberganlage/Bockenheimer Warte" 2. Rahmenplan "Ehemaliger Campus Bockenheim der Johann Wolfgang Goethe-UniversitätMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. M 214: CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen FAG (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen FAG (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD und REP gegen GRÜNE und FAG (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und REP gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. SPD, GRÜNE, FAG und REP gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. Ziffern I. und II. 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen REP (= Ablehnung) Ziffern II. 2. bis 5.: SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP zu 8. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und REP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Annahme) Ziffer 3.: CDU und REP (= Ablehnung) SPD (= vereinfachtes Verfahren) GRÜNE und FAG (= Annahme) Der Vorsitzende stellt fest, dass Ziffer 3. der Vorlage OA 2155 keine Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 214 und NR 2126 = Annahme, NR 2087, NR 2088 und NR 2089 = Ablehnung, NR 2128 = Ziffer II. 2. Annahme, Rest Ablehnung, NR 2152 = Ziffern 1. und 2. Ablehnung, Ziffer 3. Annahme, OA 2155 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffern 2. und 3. vereinfachtes Verfahren) Die Linke. (M 214 = Ablehnung, NR 2087, NR 2088, NR 2089, NR 2126, NR 2128, NR 2152 und OA 2155 = Annahme) BFF (M 214 und NR 2089 = Ablehnung, NR 2087, NR 2088, NR 2128, NR 2152 und OA 2155 = Annahme, NR 2126 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 214, NR 2128, NR 2152 und OA 2155 = Ablehnung, NR 2087, NR 2088, NR 2089 und NR 2126 = Annahme) E.L. (M 214, NR 2128 und NR 2152 = Ablehnung, NR 2087, NR 2088, NR 2089, NR 2126 und OA 2155 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. M 214: CDU, SPD,GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. Ziffern I. und II. 1.: CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= Ablehnung) Ziffern II. 2.: SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern II. 3. bis 5.: SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 7. CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= Ziffern 1. und 2. Ablehnung, Ziffer 3. Annahme) zu 8. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Annahme) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG (= Annahme) Ziffer 3.: CDU (= Ablehnung) SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) GRÜNE und FAG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. M 214: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG, Die Linke., BFF und E.L. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG, Die Linke., BFF und E.L. (= Annahme) zu 3. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG, Die Linke., BFF und E.L. (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD, FDP und REP gegen GRÜNE, FAG, Die Linke., BFF und E.L. (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Die Linke. und E.L. (= Annahme) zu 5. SPD, GRÜNE, FAG, FDP, REP, Die Linke. und E.L. gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Enthaltung) zu 6. Ziffern I. und II. 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FAG, BFF und Die Linke. gegen FDP, REP und E.L. (= Ablehnung) Ziffern II. 2.: SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF und Die Linke. gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP und E.L. (= Ablehnung) Ziffern II. 3 bis 5.: SPD, GRÜNE, FAG, BFF und Die Linke. gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, REP und E.L. (= Ablehnung) zu 7. Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP gegen FDP und E.L. (= Ablehnung); Die Linke. und BFF (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und REP gegen E.L. (= Ablehnung); FDP, Die Linke. und BFF (= Annahme) zu 8. zu a) Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD (= vereinfachtes Verfahren) und FAG, Die Linke., BFF und E.L. (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und REP gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FAG, Die Linke., BFF und E.L. (= Annahme) zu b) CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, FAG, Die Linke., BFF und E.L. (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 214, NR 2128, NR 2152 und OA 2155 = Ablehnung, NR 2087, NR 2088, NR 2089 und NR 2126 = Annahme)