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Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Otto-Fleck-Schneise für die Eintracht Frankfurt Fußball AG zur Errichtung und zum Betrieb eines Fußballproficamps

Vorlagentyp: B
16 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 18.11.2019, B 411

Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Otto-Fleck-Schneise für die Eintracht Frankfurt Fußball AG zur Errichtung und zum Betrieb eines Fußballproficamps Vorgang: A 522/19 AfD Zu

  1. Die Aufteilung der Flächen erfolgte zunächst auf Grundlage des von der Eintracht Frankfurt AG vorgelegten und bei der Bauaufsicht eingereichten Funktionalkonzepts (Vorplanung Stand 19.07.2017). Diese Planung wurde dem Gutachterausschuss der Stadt Frankfurt am Main vom Erbbauberechtigten als Grundlage der Berechnung für das Wertgutachten Nr. 32/2017 überlassen. Der ursprüngliche Zuschnitt des Erbbaurechts musste angepasst werden, da vorhandene Waldflächen erhalten werden sollten und nicht im Erbbaurecht vergeben werden konnten. Die vorgesehene Planung und Nutzung der Gebäude wurde hiervon jedoch nicht betroffen. Zu
  2. Die genaue interne Aufteilung ist Gegenstand eingehender Gespräche zwischen Magistrat, Erbbauberechtigtem sowie dem Gutachterausschuss bei der Stadt Frankfurt am Main. Eine Darstellung dieser detaillierten Grundlage ist im Rahmen der Magistratsvorlage nicht vorgesehen. Im Ergebnis ist das Ergebnis dieser Abstimmung Grundlage der Wertermittlung, sodass sichergestellt ist, dass dem ermittelten Wert eine zutreffende Flächenaufteilung zugrunde liegt. Zu 3., 4. und
  3. Für die im Erbbaurecht vergebene Fläche ist in der Richtwertkarte 2016 der Wert mit 20,00 €/m2 angegeben. Zur Feststellung des Bodenwertes nach der vorgesehenen Nutzung hat der Gutachterausschuss eine detaillierte Wertermittlung unter Betrachtung der einzelnen Nutzungsarten erstellt. Der Erbbauzins wurde auf der Grundlage des Verkehrswertgutachtens Nr. 32/2017 errechnet. Basis für die Berechnung des Erbbauzinses sind die Regelungen des Vortrags des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 84 vom 22.04.2016, die am 29.08.2019 durch Beschluss § 4520 beschlossen wurde. Der Erbbauzins wurde wie folgt gebildet: - Außenflächen (Sport und Erschließung): 20,- €/m2 x 5 % x 7.246 m2 = 7.246,00 € p.a. - Gewerbliche Nutzung: 275,- € /m2 x 6 % x 9.413 m2 = 155.314,50 € p.a. - Parkdeck: 125 - €/m2 x 6 % x 1.500 m2 = 11.250,00 € p.a Daraus ergibt sich ein jährlicher vorläufiger Erbbauzins bei einer Grundstücksgröße von 18.159 m2 in Höhe von 173.810,50 €. Maßgebend für den endgültigen Erbbauzins sind das Vermessungsergebnis und die Nutzung nach Fertigstellung der Gebäude. Zu
  4. Bei dem Erbbaurecht handelt es sich um eine Teilfläche des Waldstadionareals, auf der sich eine Tennisanlage und ein Verwaltungsgebäude befanden. Für das gesamte Waldstadiongelände besteht ein Pachtvertrag mit der Sportparkstadion GmbH. Zur Vergabe der Fläche im Erbbaurecht waren die Herausnahme der Teilfläche aus dem Pachtvertrag und die Freimachung des Grundstücks von Aufbauten notwendig. Die Sportparkstadion GmbH ist hierbei in Vorleistung getreten und hat den Abbruch der ehemaligen Tennisanlage durchgeführt. Die Erstattung der entstandenen Kosten erfolgt aus dem Budget des Amts für Bau und Immobilien, dem zukünftig die wirtschaftliche Verwaltung des Grundstückes obliegt und dem die Erbbaurechtserträge zufließen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juli 2019MM 101Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück in der Otto-Fleck-Schneise für die Eintracht Frankfurt Fußball AG zur Errichtung und zum Betrieb eines Fußball-ProficampsMagistratsvortrag
  2. 14. August 2019AA 522Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück in der Otto-Fleck-Schneise für die Eintracht Frankfurt Fußball AG zur Errichtung und Betrieb eines Fußball-ProficampsSTVV-Anfrage · AfD
  3. 14. August 2019NRNR 927Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück in der Otto-Fleck-Schneise für die Eintracht Frankfurt Fußball AG zur Errichtung und Betrieb eines Fußball-ProficampsSTVV-Antrag · AfD
  4. 18. November 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    BB 411Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Otto-Fleck-Schneise für die Eintracht Frankfurt Fußball AG zur Errichtung und zum Betrieb eines Fußballproficamps
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 5
Sitzung 37 · 17.01.2020
TO I, TOP 56
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 411 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 38 · 20.02.2020
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 411 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
Sonstige:
AfD (Zurückweisung)FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Zurückweisung) FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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