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Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück in der Otto-Fleck-Schneise für die Eintracht Frankfurt Fußball AG zur Errichtung und Betrieb eines Fußball-Proficamps

Vorlagentyp: AAfD
16 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 14.08.2019, A 522

Betreff: Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück in der Otto-Fleck-Schneise für die Eintracht Frankfurt Fußball AG zur Errichtung und Betrieb eines Fußball-Proficamps Mit der Vorlage M 101 vom 29.07.2019 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück in der Otto-Fleck-Schneise für die Eintracht Frankfurt Fußball AG zur Errichtung und Betrieb eines Fußball-Proficamps. Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um das Grundstück Gemarkung Wald, Bezirk 71, Flur 612, Flurstück 75/10 mit 17.330 qm sowie noch fünf kleinere zu vermessenen Erschließungs- und Nutzflächen aus dem Flurstücks 75/11 mit insgesamt ca. 829 qm. Als Erbbauzweck ist die Errichtung und Betrieb eines Fußball-Proficamps (insbesondere Sportfläche, Administration, Arzt- und Reha Zentrum, Museum, Fan Store, Parkdeck) angegeben. Eigentümer der Grundstücke ist die Stadt Frankfurt, Erbbauberechtigter die Eintracht Frankfurt Fußball AG Mörfelder Landstr. 362, 60528 Frankfurt a.M. Die Erbbauzeit beträgt 60 Jahre, der Erbbauzins vorläufig € 173.810,50 p.a. Dieser wurde aufgrund der kommunalen Wertermittlung wie folgt festgelegt: Sport- und Erschließungsflächen (ca. 7.246 qm) € 20/qm x 5%, Gewerbliche Nutzung (ca. 9.413 qm) € 275/qm x 6%, Parkdeckfläche (1.500 qm) € 125/qm x 6%. Unklar ist hier, auf welcher Basis die kommunale Wertermittlung die genannten Beträge ermittelt hat. Der Betrag für die gewerbliche Nutzung (€ 275/qm) erscheint im Vergleich zu anderen relativ niedrig, der Betrag für Sport- und Erschließungsflächen (€ 20/qm) wenig nachvollziehbar. Dies auch insbesondere im Hinblick darauf, dass ein geringer Betrag für Sportflächen (üblicherweise € 50/qm) nur für solche Sportflächen anzusetzen ist, die nicht kommerziell genutzt werden. Vorliegend ist jedoch die Errichtung eines Fußball-Proficamps geplant, d.h. auch die Sportflächen werden kommerziell genutzt und sind daher mit dem entsprechenden Betrag anzusetzen. Weiterhin wird in der Vorlage festgelegt, dass der Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Freimachung des Geländes sind in Höhe von rund 365.000,00 € (netto) gegen entsprechenden Nachweis zu erstatten sind. Durch wen diese Erstattung erfolgen soll, ist der Vorlage nicht zu entnehmen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Durch wen erfolgte die Aufteilung der Flächen in Sport- und Erschließungsflächen, Flächen für gewerbliche Nutzung und Parkdeckflächen?
  2. Welcher Vorlage können die Stadtverordneten die genaue Aufteilung der Flächen entnehmen?
  3. Auf welcher Basis erfolgte die Festlegung des Betrages von € 20/qm für Sport- und Erschließungsflächen?
  4. Auf welcher Basis erfolgte die Festlegung des Betrages von € 275/qm für Flächen für gewerbliche Nutzung?
  5. Auf welcher Basis erfolgte die Festlegung des Betrages von € 125/qm für Parkdeckflächen?
  6. Durch wen sind der Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH die Kosten im Zusammenhang mit der Freimachung des Geländes gegen entsprechenden Nachweis zu erstatten?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Juli 2019MM 101Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück in der Otto-Fleck-Schneise für die Eintracht Frankfurt Fußball AG zur Errichtung und zum Betrieb eines Fußball-ProficampsMagistratsvortrag
  2. 14. August 2019NRNR 927Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück in der Otto-Fleck-Schneise für die Eintracht Frankfurt Fußball AG zur Errichtung und Betrieb eines Fußball-ProficampsSTVV-Antrag · AfD
  3. 14. August 2019Sie sind hier
    AA 522Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück in der Otto-Fleck-Schneise für die Eintracht Frankfurt Fußball AG zur Errichtung und Betrieb eines Fußball-Proficamps
    STVV-Anfrage · AfD
  4. 18. November 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 411Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Otto-Fleck-Schneise für die Eintracht Frankfurt Fußball AG zur Errichtung und zum Betrieb eines FußballproficampsMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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