Hausaufgabenhilfe: Da unterstützen, wo die Familie nicht helfen kann
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 29.05.2009, B 404
Betreff: Hausaufgabenhilfe: Da unterstützen, wo die Familie nicht helfen kann Vorgang: A 839 SPD Zwischenbericht: Zu 1 und 2.) Von den insgesamt 66 weiterführenden allgemeinbildenden Schulen im Mittelstufenbereich inklusive der Förderschulen bieten derzeit 53 Schulen eine Lern - und Hausaufgabenhilfe an. Die Angebote der Lern- und Hausaufgabenhilfe an weiterführenden Schulen werden in unterschiedlichen Angebotsformaten durch Lehrerinnen und Lehrer, freie Jugendhilfeträger, Stiftungen und Elterninitiativen an Schulen und in Jugendhilfeeinrichtungen bereitgestellt. Auch im Rahmen des "Ganztagsprogramms nach Maß" werden gemäß der Richtlinien vom 01.08. 2004 für ganztägig arbeitende Schulen eine Hausaufgabenhilfe oder -betreuung angeboten. In Frankfurt sind derzeit 12 weiterführende Schulen als Ganztagsschulen anerkannt. Darüber hinaus bieten Horte als Bestandteil ihres pädagogischen Konzepts eine Hausaufgabenhilfe oder -betreuung an. In diesem Fall bezieht sich das Angebot in der Regel nur auf Kinder der 5. Klasse. Hinzu kommen Angebote im Rahmen der Jugendhilfe in der Schule und Projekte von Schülerinnen und Schüler für Mitschülerinnen und Mitschüler. Zusätzlich wurden im Haushalt 2009 Mittel in Höhe von 400.000 Euro bereit gestellt, um in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Vereine Angebote in den Bereichen Mittagessen, gesunde Ernährung, Bewegung und Hausaufgabenhilfe zu ermöglichen ("Pädagogischer Mittagstisch"). Gleichzeitig besteht weiterhin der Auftrag der Schulen gemäß dem Schulgesetz §3, Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern und bei drohender Beeinträchtigung des Lernens mit vorbeugenden Maßnahmen entgegenzuwirken. Die Ausrichtung der Schulen zu ganztägig arbeitenden Schulen mit einem festgelegten Hausaufgabenangebot unterstützt diesen Auftrag. Zusammengefasst findet somit an über 75 % der Schulen ein Angebot zur Lern- und Hausaufgabenhilfe statt.
Zu 3.) In vielen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit gibt es derzeit schon am Nachmittag die Möglichkeit, unter Aufsicht und mit Hilfestellungen der Betreuerinnen und Betreuer Schulaufgaben zu erledigen. Siehe hierzu die beigefügte Übersicht.
Zu 4.) Derzeit gibt es im Jugend- und Sozialamt über die o.a. Übersicht hinaus keine weitere Übersicht über die unterschiedlichen Angebote im Bereich der Lernunterstützung.
Zu 5.) Es ist beabsichtigt im Rahmen des geplanten " Pädagogischen Mittagstisches" mit den teilnehmenden Einrichtungen verbindliche Regelungen und Vereinbarungen über Mindeststandards zu treffen. Anlage _Uebersicht (ca. 94 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2009AA 839Hausaufgabenhilfe: Da unterstützen, wo die Familie nicht helfen kannSTVV-Anfrage · SPD
- 29. Mai 2009Sie sind hierBB 404Hausaufgabenhilfe: Da unterstützen, wo die Familie nicht helfen kannMagistratsbericht
- 11. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 46 WochenBB 7Hausaufgabenhilfe: Da unterstützen, wo die Familie nicht helfen kannMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf21 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)