Ausbau des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn hier: Lärmschutz
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 08.04.2002, B 389
Betreff: Ausbau des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn hier: Lärmschutz Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2001, § 1600 - NR 300 CDU - Der 4-gleisige Ausbau der Trasse stellt eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV) dar. Somit ist - wie auch bei jedem Neubau von Bahnstrecken - zwingend die 16. BlmSchV mit den dort genannten lmmissionsgrenzwerten anzuwenden. Da die Bestandssituation für eine Anspruchsdefinition auf Lärmvorsorge ohne Bedeutung ist, wurde sie im Rahmen der schalltechnischen Untersuchungen zum Vorhaben nicht naher betrachtet. Um Aussagen zur heutigen Lärmbelastung treffen zu können, ist es erforderlich, alle emissionsbestimmenden Parameter (Zugzahlen und -gattungen, zulässige Höchstgeschwindigkeit, Oberbauart, etc.) für die Bestandssituation zu kennen. Solche Angaben wurden aus o.g. Gründen für eine schalltechnische Untersuchung nicht erhoben. Setzt man voraus, dass sich die Randbedingungen (Zugzahlen des Fernverkehrs, Geschwindigkeiten, Oberbau) gegenüber heute nur geringfügig verändern werden, allenfalls die Frequenz von S-Bahnen deutlich zunimmt, so folgt aus überschlägigen Betrachtungen, dass die Beurteilungspegel heute nur wenige Zehntel geringer sind als dies zukünftig der Fall wäre, sofern keinerlei Lärmschutzwände realisiert werden würden. Da aber durch die Anwendung der 16. BlmSchV im Bereich der Gleiserweiterung umfangreiche aktive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden, kann davon ausgegangen werden, dass die nach Realisierung des Planvorhabens zu erwartenden Beurteilungspegel deutlich geringer sind als die derzeit auftretenden Schienenverkehrslärmpegel. Gemäß §41 BlmSchG sind beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Schienenverkehrswegen diese so herzustellen, dass keine schädlichen Einwirkungen durch den Betrieb hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Hierbei muss nach §41 Abs. 2 BlmSchG gewährleistet sein, dass die Kosten von Schutzmaßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum Schutzzweck stehen. Da der 4-gleisige Ausbau der Strecke zwischen FrankfurtlM.-West und Bad Vilbel eine wesentliche Änderung eines Schienenverkehrswegs darstellt, besteht dem Grunde nach Anspruch auf aktiven und passiven Schallschutz, sofern die lmmissionsgrenzwerte der 16. BlmSchV nicht eingehalten werden können. Daher sind im Zuge des Planfeststellungsverfahrens Berechnungen durchgeführt wurden, auf dessen Grundlage aktive Schallschutzmaßnahmen festgelegt wurden. Ebenso sind für beide Planfeststellungsabschnitte Schallgutachten bezüglich passivem Lärmschutz erstellt worden. Nach einer Zugzahlenermittlung auf Basis des Fahrplans INDEX 2001/2002 (Stand Mai 2001) verkehren heute Werktags außer Samstags in der Nord-Süd-Richtung durchschnittlich 28 Güterzüge, in der Gegenrichtung 24 Güterzüge. An Werktagen (außer Samstags) verkehren in der Relation Friedberg - Frankfurt 69 S-Bahnen, in der Gegenrichtung 67 S-Bahn-Züge. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen verringert sich die Anzahl der S-Bahn-Züge deutlich, da sich die Taktzeiten verändern (anstatt 15-Minuten-Takt nur 30-MinutenTakt oder 60-Minuten-Takt). Im geplanten Ausbau-Zustand wird sich an Werktagen außer Samstagen gegenüber den im Ist-Zustand genannten S-Bahn-Zugzahlen keine Veränderung ergeben. Eine langfristig stabile Prognose des zukünftigen Güterverkehrs ist aufgrund der schwer einschätzbaren Entwicklung nur allgemein möglich. Die aktuellen Prognosen des Bundesverkehrswegplans für 2015 sehen ein Belegung der Strecke mit 60 Güterzügen für beide Richtungen vor. Eine spürbare Erhöhung des Güterverkehrs ist somit nicht zu erwarten. Die Prognosewerte unterscheiden sich damit nicht von der aktuellen Belegung der Strecke mit Güterzügen. Für den viergleisigen Ausbauzustand wurde für den Güterverkehr im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Berechnung des Schall- und Erschütterungsschutzes das Verkehren von 75 Güterzügen für beide Richtungen angenommen. Damit liegt diese Abschätzung auf der sicheren Seite für die Betroffenen. Folgende Lärmschutzwände sind entlang der Strecke geplant (Blickrichtung von Bad Vilbel nach Frankfurt) vorgesehen: Stadtgebiet Bad Vilbel: Lärmschutzwände links der Bahn Fernbahn-km 183,700 bis 184,400 Höhe 3,50 m über Schienenoberkante Fernbahn-km 184,480 bis 185,650 Höhe 3,50 m über Schienenoberkante Lärmschutzwände rechts der Bahn Fernbahn-km 182,800 bis 185,600 Höhe 3,50 m über Schienenoberkante Lärmschutzwände zwischen den Fernbahn- und S-Bahn-Gleisen Fernbahn-km 184,540 bis 185,650 Höhe 2,00 m über Schienenoberkante Stadtgebiet Frankfurt - Berkersheim: Lärmschutzwände links der Bahn Fernbahn-km 187,430 bis 188,130 Höhe 3,50 m über Schienenoberkante Lärmschutzwände zwischen den Fernbahn- und S-Bahn-Gleisen Fernbahn-km 187,430 bis 188,130 Höhe 2,00 m über Schienenoberkante Stadtgebiet Frankfurt - Frankfurter Berg: Lärmschutzwände links der Bahn Fernbahn-km 188,560 bis 188,950 Höhe 3,00 m über Schienenoberkante Fernbahn-km 188,950 bis 189,150 Höhe 3,50 m über Schienenoberkante Fernbahn-km 189,150 bis 189,400 Höhe 3,00 m über Schienenoberkante Fernbahn-km 189,400 bis 189,700 Höhe 3,50 m über Schienenoberkante Fernbahn-km 189,700 bis 190,100 Höhe 3,00 m über Schienenoberkante Lärmschutzwände rechts der Bahn Fernbahn-km 189,400 bis 189,700 Höhe 3,50 m über Schienenoberkante Lärmschutzwände zwischen den Fernbahn- und S-Bahn-Gieisen Fernbahn-km 188,950 bis 189,150 Höhe 2,00 m über Schienenoberkante Fernbahn-km 189,400 bis 189,700 Höhe 2,00 m über Schienenoberkante Fernbahn-km 189,800 bis 190,100 Höhe 2,00 m über Schienenoberkante Stadtgebiet Frankfurt - Eschersheim: Lärmschutzwände links der Bahn Fernbahn-km 190.800 bis 192.000 Höhe 3,50 m über Schienenoberkante Lärmschutzwände rechts der Bahn Fernbahn-km 190,400 bis 192,300 Höhe 3,50 m über Schienenoberkante Stadtgebiet Frankfurt - Ginnheim: Lärmschutzwände links der Bahn Fernbahn-km 192,900 bis 194,100 Höhe 3,50 m über Schienenoberkante Bezüglich der Lärmschutzmaßnahmen während der Bauzeit nimmt die AW Baulärm Bezug auf die lmmissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) und fordert die Einhaltung der hierin angegebenen Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel. Ferner wird gefordert, dass der Baustellenbetrieb nach dem Stand der Technik erfolgt. Der Vorhabensträger wird daher durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass erheblich belästigende Geräuscheinwirkungen vermieden werden, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.Nebenvorlage: Anregung vom 14.05.2002, OA 815 Anregung vom 03.06.2002, OA 827 Antrag vom 06.05.2002, OF 177/2 Antrag vom 12.05.2002, OF 189/2 Antrag vom 29.04.2002, OF 237/10 Antrag vom 22.04.2002, OF 427/9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2001NRNR 300Ausbau des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn hier: LärmschutzSTVV-Antrag · CDU
- 8. April 2002Sie sind hierBB 389Ausbau des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn hier: LärmschutzMagistratsbericht
- 22. April 2002OFOF 427/9Lärmschutz beim Ausbau des 3. und 4. Gleises zwischen Frankfurt/West und Bad Vilbel Bericht des Magistrats vom 08.04.2002, B 389Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. April 2002OFOF 237/10Widerspruch gegen den Bericht des Magistrats vom 08.04.2002, B 389 Warum werden hier unterschiedliche Zahlen angegeben und welche gesundheitlichen Schäden treten ein?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 6. Mai 2002OFOF 177/2Ausbau des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn hier : LärmschutzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Mai 2002OFOF 189/2Ausbau des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn hier: LärmschutzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Mai 2002OAOA 815Ausbau des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn Warum werden hier unterschiedliche Zahlen angegeben und welche gesundheitlichen Schäden treten ein? Bericht des Magistrats vom 08.04.2002, B 389Anregung
- 3. Juni 2002OAOA 827Ausbau des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn hier: Lärmschutz Bericht des Magistrats vom 08.04.2002, B 389Anregung
- 6. Juni 2002OMOM 1272Lärmschutz beim Ausbau des 3. und 4. Gleises zwischen Frankfurt/West und Bad VilbelDirektanregung
- 25. September 2002STST 1715Lärmschutz beim Ausbau des 3. und 4. Gleises zwischen Frankfurt am Main - West und Bad VilbelStellungnahme
- 27. September 2002Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 1703Ausbau des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn, LärmschutzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und PDS gegen SPD (= Beschlussfassung) zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU und REP (= Kenntnis) zu 2. Zu a): CDU, SPD, 2 GRÜNE und REP gegen FDP (= Ablehnung des Geschäftsordnungsantrages); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Zu b): CDU, SPD, 2 GRÜNE, FDP und REP; 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Annahme bei Enthaltung CDU, SPD und FDP zu 5. Annahme bei Enthaltung GRÜNE zu 6. Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 815 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 827 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU (= Ablehnung) SPD und GRÜNE (= vereinfachtes Verfahren) FDP und FAG (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung); FDP (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 389 = Kenntnis, OA 815 und OA 827 = Annahme) PDS (B 389 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 815 und OA 827 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 815 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 827 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU (= Ablehnung) SPD und GRÜNE (= vereinfachtes Verfahren) FDP, FAG und REP (= Annahme) Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 815 abgelehnt ist. zu 3. CDU gegen GRÜNE und REP (= Annahme); SPD, FDP und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 815 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 827 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU (= Ablehnung) und FDP (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und FAG gegen GRÜNE und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 389 = Kenntnis, OA 815 und OA 827 = Annahme) PDS und E.L. (B 389 = Kenntnis, OA 815 und OA 827 = Annahme) BFF (B 389 = Kenntnis, OA 815 = Annahme, OA 827 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (B 389 = Zurückweisung, OA 815 und OA 827 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 815 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 827 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP, REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, FAG und BFF gegen GRÜNE, FDP, REP, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme)