Widerspruch gegen den Bericht des Magistrats vom 08.04.2002, B 389 Warum werden hier unterschiedliche Zahlen angegeben und welche gesundheitlichen Schäden treten ein?
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Antrag vom 29.04.2002, OF 237/10
Betreff:
Widerspruch gegen den Bericht des Magistrats vom 08.04.2002, B 389 Warum werden hier unterschiedliche Zahlen angegeben und welche gesundheitlichen Schäden treten ein?
Der Ortsbeirat möge dem Bericht B 389 widersprechen und den Magistrat bitten, Auskunft darüber zu geben:
In dem Bericht B 389 wird davon gesprochen, dass derzeit 52 Güterzüge auf der Strecke zwischen Bad Vilbel - Frankfurt am Main West, (Main-Weser-Bahn), verkehren. Im Jahre 2015 sollen 60 Güterzüge verkehren. Warum ist es also nicht möglich, wegen 8 Güterzügen die Entflechtung des Fernverkehrs von den S-Bahnzügen bei der Erhöhung der Zugzahlen um nur 8 Zügen durch logistische Mittel herbeizuführen, so dass hier ein Ausbau der Strecke für den Betrag von EUR 135.000.000,00 nicht erforderlich wäre.
Im Hinblick auf die unterschiedlichen Zugzahlen, die immer wieder angegeben werden, wird der Magistrat beauftragt, hier ein entsprechendes Sachverständigen- Gutachten eines unabhängigen Gutachters über die Höhe der Zugzahlen einzuholen. Die Deutsche Bundesbahn hat entgegen dem Bericht B 389 nämlich eine Quelle veröffentlicht (Der Nahverkehr, 5/2001, Seite 47, Alba-Verlag), aus der sich die Übersicht ergibt, dass bereits 1994 / 1995 110 Güterzüge die Strecke zwischen Gießen und Frankfurt am Main befahren haben. Es ist nicht davon auszugehen, dass derzeit ein Rückgang von 110 Güterzügen auf 52 Güterzüge eingetreten ist, so dass der Ausbau der Bahnstrecke dann völlig überflüssig würde.
Der Magistrat wird aufgefordert, ein unabhängiges Sachverständigengutachten vorzulegen, aus dem sich ergibt, welche gesundheitlichen Folgen durch die Lärmbelästigung in Folge des Ausbaus der Main-Weser-Strecke und die zusätzlichen Zugzahlen den Anwohnern entstehen können. In dem Planfeststellungsverfahren wurde nämlich festgestellt, dass trotz passiven und aktiven Lärmschutzmaßnahmen die Lärmschutzwände, Schallschutzfenster und Lüftungsgeräte 1.551 Häuser durch Lärm bei einer Zugzahl von 75 Güterzügen beeinträchtigt sind. Die im Emissionsschutzgesetz festgesetzten Lärmwerte, sowohl für nachts als auch für tags, werden trotz der Lärmschutzmaßnahmen bei diesen Häusern überschritten. Die Bürger befürchten eine Gesundheitsgefährdung sowohl im Planungsfall (mit 75 Güterzügen) als auch mit den tatsächlichen Zahlen von heute (110 Güterzüge).
Es wird um Auskunft gebeten, ob sämtliche gesetzliche Vorschriften, wie Beachtung des Naturschutzes, Emissionsschutzgesetz bezüglich Erschütterungen, Lärm, Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, eingehalten werden.
Es wird weiterhin um Auskunft gebeten, welche Verbesserungen durch den Ausbau tatsächlich vorliegen. In dem Magistratsbericht B 389 und dem Magistratsbericht M 401 sind nämlich widersprüchliche Aussagen gemacht. Die Bahn hat bisher gesagt, dass lediglich die Einhaltung der Taktfrequenz alle 15 Minuten angestrebt werden kann. Eine Einhaltung wird infolge des nicht vorhandenen weiteren Ausbaus nicht möglich sein. Eine Erhöhung von Zugzahlen soll nicht möglich sein.
Es wird um Auskunft gebeten, welche weiteren Alternativen zur Entlastung des Nahverkehrs möglich sind.
Antragstellende Fraktion: FDPHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2002, B 389 Zuständige Ortsbeiräte: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
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Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU und REP (= Kenntnis) zu 2. Zu a): CDU, SPD, 2 GRÜNE und REP gegen FDP (= Ablehnung des Geschäftsordnungsantrages); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Zu b): CDU, SPD, 2 GRÜNE, FDP und REP; 1 GRÜNE (= Enthaltung)