Ausbau des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn Warum werden hier unterschiedliche Zahlen angegeben und welche gesundheitlichen Schäden treten ein? Bericht…
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Ausbau des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn Warum werden hier unterschiedliche Zahlen angegeben und welche gesundheitlichen Schäden treten ein? Bericht des Magistrats vom 08.04.2002, B 389
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Anregung vom 14.05.2002, OA 815
entstanden aus Vorlage: OF 237/10 vom 29.04.2002
Betreff:
Ausbau des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn Warum werden hier unterschiedliche Zahlen angegeben und welche gesundheitlichen Schäden treten ein? Bericht des Magistrats vom 08.04.2002, B 389
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zu den nachstehenden Fragen erneut zu berichten:
- In dem Bericht B 389 wird davon gesprochen, dass derzeit 52 Güterzüge auf der Strecke zwischen Bad Vilbel und Frankfurt am Main-West (Main-Weser-Bahn) verkehren. Im Jahr 2015 sollen 60 Güterzüge verkehren. Warum ist es also nicht möglich, wegen 8 Güterzügen die Entflechtung des Fernverkehrs von den S-Bahnzügen bei der Erhöhung der Zugzahlen um nur acht Züge durch logistische Mittel herbeizuführen, so dass hier ein Ausbau der Strecke für den Betrag von 135 Millionen Euro nicht erforderlich wäre.
- Im Hinblick auf die unterschiedlichen Zugzahlen, die immer wieder angegeben werden, wird der Magistrat beauftragt, hier ein entsprechendes Sachverständigengutachten eines unabhängigen Gutachters über die Höhe der Zugzahlen einzuholen. Die Deutsche Bahn hat entgegen dem Bericht B 389 nämlich eine Quelle veröffentlicht (Der Nahverkehr, 5/2001, Seite 47, Alba-Verlag), aus der sich die Übersicht ergibt, dass bereits 1994/1995 110 Güterzüge die Strecke zwischen Gießen und Frankfurt am Main befahren haben. Es ist nicht davon auszugehen, dass derzeit ein Rückgang von 110 Güterzügen auf 52 Güterzüge eingetreten ist, so dass der Ausbau der Bahnstrecke dann völlig überflüssig würde.
- Der Magistrat wird aufgefordert, ein unabhängiges Sachverständigengutachten vorzulegen, aus dem sich ergibt, welche gesundheitlichen Folgen durch die Lärmbelästigung infolge des Ausbaus der Main-Weser-Strecke und die zusätzlichen Zugzahlen den Anwohnern entstehen können. In dem Planfeststellungsverfahren wurde nämlich festgestellt, dass trotz passiver und aktiver Lärmschutzmaßnahmen, wie Lärmschutzwände, Schallschutzfenster und Lüftungsgeräte, 1.551 Häuser durch Lärm bei einer Zugzahl von 75 Güterzügen beeinträchtigt sind. Die im Imissionsschutzgesetz festgesetzten Lärmwerte, sowohl für nachts als auch für tags, werden trotz der Lärmschutzmaßnahmen bei diesen Häusern überschritten. Die Bürger befürchten eine Gesundheitsgefährdung, sowohl im Planungsfall (mit 75 Güterzügen) als auch mit den tatsächlichen Zahlen von heute (110 Güterzüge).
- Es wird um Auskunft gebeten, ob sämtliche gesetzliche Vorschriften, wie Beachtung des Naturschutzes, Imissionsschutzgesetz bezüglich Erschütterungen, Lärm, Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, eingehalten werden.
- Es wird weiterhin um Auskunft gebeten, welche Verbesserungen durch den Ausbau tatsächlich vorliegen. In dem Magistratsbericht B 389 und dem Magistratsvortrag M 40 sind nämlich widersprüchliche Aussagen gemacht. Die Bahn hat bisher gesagt, dass lediglich die Einhaltung der Taktfrequenz von 15 Minuten angestrebt werden kann. Eine Einhaltung wird infolge des nicht vorhandenen weiteren Ausbaus nicht möglich sein. Eine Erhöhung von Zugzahlen soll nicht möglich sein.
- Es wird um Auskunft gebeten, welche weiteren Alternativen zur Entlastung des Nahverkehrs möglich sind.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2002, B 389
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. April 2002BB 389Ausbau des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn hier: LärmschutzMagistratsbericht
- 29. April 2002OFOF 237/10Widerspruch gegen den Bericht des Magistrats vom 08.04.2002, B 389 Warum werden hier unterschiedliche Zahlen angegeben und welche gesundheitlichen Schäden treten ein?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 14. Mai 2002Sie sind hierOAOA 815Ausbau des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn Warum werden hier unterschiedliche Zahlen angegeben und welche gesundheitlichen Schäden treten ein? Bericht des Magistrats vom 08.04.2002, B 389Anregung
- 27. September 2002Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1703Ausbau des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn, LärmschutzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf4 Beratungen
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1. Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 815 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 827 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU (= Ablehnung) SPD und GRÜNE (= vereinfachtes Verfahren) FDP und FAG (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung); FDP (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 389 = Kenntnis, OA 815 und OA 827 = Annahme) PDS (B 389 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 815 und OA 827 = Annahme)
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1. Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 815 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 827 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU (= Ablehnung) SPD und GRÜNE (= vereinfachtes Verfahren) FDP, FAG und REP (= Annahme) Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 815 abgelehnt ist. zu 3. CDU gegen GRÜNE und REP (= Annahme); SPD, FDP und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
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1. Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 815 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 827 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU (= Ablehnung) und FDP (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und FAG gegen GRÜNE und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (B 389 = Kenntnis, OA 815 und OA 827 = Annahme) PDS und E.L. (B 389 = Kenntnis, OA 815 und OA 827 = Annahme) BFF (B 389 = Kenntnis, OA 815 = Annahme, OA 827 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (B 389 = Zurückweisung, OA 815 und OA 827 = Annahme)
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1. Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 815 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 827 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS, BFF und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP, REP, PDS, BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, FAG und BFF gegen GRÜNE, FDP, REP, PDS, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme)