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Ausbau des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn, Lärmschutz

Vorlagentyp: STMagistrat
25 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2002, ST 1703

Betreff:

Ausbau des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn, Lärmschutz

Die DB AG hat zu den beiden Ortsbeirats-Anregungen folgende Stellungnahme vorgelegt:

" Zur Anregung OA 815 des Ortsbeirates 10:

Zu 1: Erhöhung der Zugzahlen allein durch logistische Mittel

Eine Erhöhung der Zugzahlen ist bei der Auslastung der Strecke durch logistische Mittel nicht möglich. Ansonsten verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den nachfolgenden Punkten 5 und 6.

Zu 2: Unabhängiges Gutachten über Zugzahlen

Die von uns angegebene Anzahl der Güterzugfahrten basiert auf Zählungen. Es steht jedem Beteiligten frei, eine eigene Untersuchung durchzuführen.

Zu 3: Unabhängiges Gutachten zum Schallschutz

Infolge der wesentlichen Änderung der Bahnanlagen sind wir nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) verpflichtet, die Einhaltung der gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte in der Nachbarschaft sicher zu stellen.

Werden die festgelegten Immissionsgrenzwerte nach der 16. BImSchV überschritten und ist eine Minderung ausschließlich durch verhältnismäßige aktive Schallschutz-maßnahmen (Schallschutzwände) nicht möglich, sind gem. 24. BImSchV geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte in schutzbedürftigen Räumen zu treffen (Passive Schallschutzmaßnahmen).

Um einen Anspruch dem Grunde nach festzustellen, wurden Gebäude entlang der Strecke gem. der Kriterien der 24. BImSchV untersucht.

Zu 4: Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

Das Genehmigungsverfahren für den 4-gleisigen Ausbau ist ein öffentlich rechtliches Verfahren, das auf allen zur Zeit gültigen Gesetzen, Regeln und Vorschriften basiert. Das Genehmigungsverfahren richtet sich nach den Planfeststellungsrichtlinien des Eisenbahn-Bundesamts, das für planungsrechtliche Zulassungsentscheidungen für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig ist. Daher nennt sich das hier angewendete Genehmigungsverfahren - Planfeststellungsverfahren.

In den Planfeststellungsunterlagen sind Gutachten zur Umwelt (Umweltverträglichkeitsstudie), zu Schallauswirkungen, zu Erschütterungsauswirkungen und zum Baugrund enthalten. Das Planfeststellungsverfahren besitzt hinsichtlich einzelner erforderlicher Genehmigung Konzentrationswirkung. Das heißt, dass mit dem Planfeststellungsverfahren alle für die Baumaßnahme notwendigen Genehmigungsanträge gestellt werden. Daher werden in dem Verfahren alle durch die Maßnahme betroffenen Güter und ebenso alle Auswirkungen der Maßnahme betrachtet.

Zu 5: Verbesserungen durch den 4-gleisigen Ausbau

Der 4-gleisige Ausbau der Strecke zwischen Frankfurt(M)-West und Bad Vilbel bezieht sich auf die Trennung der S-Bahn von den übrigen Zuggattungen. Der Ausbau dient der Verbesserung der Betriebsqualität der S-Bahn. Es soll in erster Linie die Einhaltung des 15-Minuten Takts gewährleistet werden. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf den Bereich des Ausbaus aus, sondern auf das gesamte S-Bahn-Netz im Frankfurter Tunnel. Weiterhin stellt der 4-gleisige Ausbau von Frankfurt(M)-West nach Bad Vilbel die Vorstufe für den Ausbau bis nach Friedberg dar.

Zu 6: Alternativen zur Entlastung des Nahverkehrs

Grundsätzlich verweisen wir hier auf das "10-Punkte-Programm" der hessischen Landesregierung und auf die Gespräche zum Koordinierungsrat Frankfurt - Rhein/Main plus.

Zur Anregung OA 827 des Ortsbeirates 2

Schallschutzmaßnahmen werden im Rahmen des im Planfeststellungsverfahren festgestellten Erfordernisses berücksichtigt (s.o. unter Pkt. 3 und 4)."

(Zimmermann)

Stadtrat

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. April 2002BB 389Ausbau des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn hier: LärmschutzMagistratsbericht
  2. 29. April 2002OFOF 237/10Widerspruch gegen den Bericht des Magistrats vom 08.04.2002, B 389 Warum werden hier unterschiedliche Zahlen angegeben und welche gesundheitlichen Schäden treten ein?Ortsbeiratsantrag · FDP
  3. 12. Mai 2002OFOF 189/2Ausbau des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn hier: LärmschutzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 14. Mai 2002OAOA 815Ausbau des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn Warum werden hier unterschiedliche Zahlen angegeben und welche gesundheitlichen Schäden treten ein? Bericht des Magistrats vom 08.04.2002, B 389Anregung
  5. 3. Juni 2002OAOA 827Ausbau des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn hier: Lärmschutz Bericht des Magistrats vom 08.04.2002, B 389Anregung
  6. 27. September 2002Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 Wochen
    STST 1703Ausbau des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn, Lärmschutz
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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