Main-Weser-Bahn: Lärmschutz auch für Bockenheim
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung vom 11.06.2012, OA 215 entstanden aus Vorlage: OF 187/2 vom 11.06.2012
Betreff: Main-Weser-Bahn: Lärmschutz auch für Bockenheim Vorgang: B 389/02 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für den viergleisigen Ausbau der Main-Weser-Bahn zwischen Frankfurt-West und Bad Vilbel auch Lärmschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 2 vorgesehen sind und wenn ja, welche; 2. sich bei der Deutschen Bahn AG und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass auch der weitere Streckenverlauf von der Station Frankfurt-West bis zur Station Frankfurt-Messe schalltechnisch untersucht wird und, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, hier Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms "Lärmschutz an Schienenwegen des Bundes" realisiert werden - möglichst zeitgleich mit der geplanten Sanierung des Westbahnhofs.
Begründung: Der viergleisige Ausbau der Main-Weser-Bahn zwischen Frankfurt-West und Bad Vilbel stellt eine wesentliche Änderung eines Schienenverkehrsweges dar. Somit besteht Anspruch auf aktiven und passiven Schallschutz, sofern die Immissionsgrenzwerte der 16. BlmSchV nicht eingehalten werden. Der Magistrat hat das bereits vor zehn Jahren in der Vorlage B 389 unmissverständlich festgestellt. Gleichwohl hatte die Deutsche Bahn AG zum damaligen Zeitpunkt keine konkreten Lärmschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 2 geplant, sondern auf das Planfeststellungsverfahren verwiesen, das nun abgeschlossen ist. Noch kurz vor Abschluss des Verfahrens, im Herbst 2011, hatte die Deutsche Bahn AG im Zusammenhang mit der Klage von Bürgern gegen den Planfeststellungsbeschluss umfassende Nachbesserungen bezüglich des Lärmschutzes zugesagt. Was den weiteren Streckenverlauf Richtung Frankfurt-Hauptbahnhof anbelangt, so lässt die Deutsche Bahn AG derzeit den Streckenabschnitt zwischen Frankfurt-Galluswarte und Frankfurt-Messe schalltechnisch untersuchen. Doch auch zwischen Frankfurt-Messe und Frankfurt-West gibt es Wohnbebauung nahe der Gleise, für die bislang kein Lärmschutz vorgesehen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2012OFOF 187/2Main-Weser-Bahn: Lärmschutz auch für Bockenheim?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.
- 11. Juni 2012Sie sind hierOAOA 215Main-Weser-Bahn: Lärmschutz auch für BockenheimAnregung
- 21. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1959Main-Weser-Bahn: Lärmschutz auch für BockenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und Stv. Ochs (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.