Main-Weser-Bahn: Lärmschutz auch für Bockenheim?
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBegründung
Bockenheim? Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, a) zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge des Planfeststeilungsverfahrens für den 4-gleisigen Ausbau der Main-Weser-Bahn zwischen Frankfurt-West und Bad. Vilbel auch Lärmschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 2 vorgesehen wurden und wenn ja, welche; b) sich bei der Deutschen Bahn AG und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass auch der weitere Streckenverlauf von der Station Frankfurt-West bis zur Station Frankfurt-Messe schalltechnisch untersucht wird und, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, hier Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms "Lärmschutz an Schienenwegen des Bundes" realisiert werden - möglichst zeitgleich mit der geplanten Sanierung des Westbahn hofs. Begründung: Der 4-gleisige Ausbau der Main-Weser-Bahn zwischen Frankfurt und Bad Vilbel stellt eine wesentliche Änderung eines Schienenverkehrsweges dar. Somit besteht Anspruch auf aktiven und passiven Schallschutz, sofern die Immisionsgrenzwerte der 16. BlmSchV nicht eingehalten werden. Bereits vor zehn Jahren hat der Magistrat dies in dem Magistratsbericht 389/2002 unmissverständlich festgestellt. Gleichwohl hatte die Bahn AG zum damaligen Zeitpunkt keine konkreten Lärmschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 2 geplant, sondern auf das Planfeststellungsverfahren verwiesen, welches nun abgeschlossen ist. Noch kurz vor Abschluss des Verfahrens, im Herbst 2011, hatte die Bahn AG im Zusammenhang mit der Klage von Bürgern gegen den Planfeststellungsbeschluss umfassende Nachbesserungen bzgl. des Lärmschutzes zugesagt. Was den weiteren Streckenverlauf Richtung Frankfurt-Hauptbahnhof anbelangt, so lässt die Deutsche Bahn AG derzeit den Streckenabschnitt zwischen Frankfurt-Galluswarte und Frankfurt-Messe schalltechnisch untersuchen. Doch auch zwischen Frankfurt-Messe und Frankfurt-West gibt es Wohnbebauung nahe der Gleise, für die bislang kein Lärmschutz vorgesehen ist.
Inhalt
Antrag vom 11.06.2012, OF 187/2
Betreff: Main-Weser-Bahn: Lärmschutz auch für Bockenheim?
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, a) zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge des Planfeststeilungsverfahrens für den 4-gleisigen Ausbau der Main-Weser-Bahn zwischen Frankfurt-West und Bad. Vilbel auch Lärmschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 2 vorgesehen wurden und wenn ja, welche; b) sich bei der Deutschen Bahn AG und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass auch der weitere Streckenverlauf von der Station Frankfurt-West bis zur Station Frankfurt-Messe schalltechnisch untersucht wird und, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, hier Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms "Lärmschutz an Schienenwegen des Bundes" realisiert werden - möglichst zeitgleich mit der geplanten Sanierung des Westbahn hofs.
Begründung: Der 4-gleisige Ausbau der Main-Weser-Bahn zwischen Frankfurt und Bad Vilbel stellt eine wesentliche Änderung eines Schienenverkehrsweges dar. Somit besteht Anspruch auf aktiven und passiven Schallschutz, sofern die Immisionsgrenzwerte der 16. BlmSchV nicht eingehalten werden. Bereits vor zehn Jahren hat der Magistrat dies in dem Magistratsbericht 389/2002 unmissverständlich festgestellt. Gleichwohl hatte die Bahn AG zum damaligen Zeitpunkt keine konkreten Lärmschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 2 geplant, sondern auf das Planfeststellungsverfahren verwiesen, welches nun abgeschlossen ist. Noch kurz vor Abschluss des Verfahrens, im Herbst 2011, hatte die Bahn AG im Zusammenhang mit der Klage von Bürgern gegen den Planfeststellungsbeschluss umfassende Nachbesserungen bzgl. des Lärmschutzes zugesagt. Was den weiteren Streckenverlauf Richtung Frankfurt-Hauptbahnhof anbelangt, so lässt die Deutsche Bahn AG derzeit den Streckenabschnitt zwischen Frankfurt-Galluswarte und Frankfurt-Messe schalltechnisch untersuchen. Doch auch zwischen Frankfurt-Messe und Frankfurt-West gibt es Wohnbebauung nahe der Gleise, für die bislang kein Lärmschutz vorgesehen ist.Hauptvorlage: Antrag vom 22.04.2012, OF 165/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2012OAOA 215Main-Weser-Bahn: Lärmschutz auch für BockenheimAnregung
- 11. Juni 2012Sie sind hierOFOF 187/2Main-Weser-Bahn: Lärmschutz auch für Bockenheim?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.
- 21. Dezember 2012Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1959Main-Weser-Bahn: Lärmschutz auch für BockenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme