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Main-Weser-Bahn: Lärmschutz auch für Bockenheim

Vorlagentyp: STMagistrat
28 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1959

Betreff: Main-Weser-Bahn: Lärmschutz auch für Bockenheim Der Magistrat hat die Deutsche Bahn AG als Bauherr für den viergleisigen Ausbau der Main-Weser-Bahn zwischen Frankfurt-West und Bad Vilbel um Stellungnahme gebeten, die im Wesentlichen Folgendes mitgeteilt hat: Zu Punkt 1: In der Gemarkung Bockenheim ist der Bau einer 850 m langen und 4,00 m (über Schienenoberkante) hohen Lärmschutzwand entlang der zukünftigen S-Bahngleise und einer 650 m langen und 2,50 m hohen Lärmschutzwand entlang der zukünftigen Fernbahngleise planfestgestellt. Die 4,00 m hohe Lärmschutzwand entlang der zukünftigen S-Bahnstrecke beginnt ca. 200 m südlich der Fußgängerunterführung in Bahn-km 194,701 (ehemaliges Bugagelände) und endet auf Höhe der Rödelheimer Straße am Musikübungszentrum im Bf Frankfurt West. Die 2,50 m hohe Lärmschutzwand entlang der zukünftigen Fernbahn-strecke beginnt unter der A66. Für die zukünftigen Fernbahngleise ist zusätzlich die aktive Lärmschutzmaßnahme "Besonders überwachtes Gleis (büG)" planfestgestellt. Das büG gewährleistet eine dauer-hafte Lärmpegelminderung von 3 dB(A) an der Quelle, dem Gleis. Die Schallpegelreduktion der Fernbahngleise wird in regelmäßigen Abständen von 6 Monaten mit einem Schallmesswagen überprüft und die Messberichte dem Eisenbahn-Bundesamt vorgelegt. Zu Punkt 2: Vorbehaltlich der Zustimmung zur Finanzierung durch den Bund wird dieser Abschnitt aufgrund seiner hohen Priorisierung im nächsten Jahr baubetrieblich für eine Realisierung im Jahr 2016 angemeldet. So werden die genannten Wohnbebauungen zwischen den Stationen Frankfurt -West und Frankfurt Messe nach den schalltechnischen Untersuchungen und Abstimmung mit den städtischen Gremien Lärmminderungsmaßnahmen erhalten. Die geplante Sanierung des Westbahnhofes ist bereits baubetrieblich für 2014 eingeplant und nicht verschiebbar. Die Umsetzung der Maßnahmen des Lärmsanierungsprogrammes richten sich im Wesentlichen nach der dem Programm zugehörigen Förderrichtlinie des Bundes, in der Grenzwerte und Kosten-Nutzen-Aspekte für die Lärmsanierungsmaßnahmen festgelegt sind. Die ortsbezogenen Planungen erfolgen auf Grundlage einer schalltechnischen Untersuchung. Die daraus abzuleitenden Lärmschutzmaßnahmen werden durch die seitens der DB Netz AG mit der Umsetzung des Lärmsanierungsprogramms beauftragten DB ProjektBau in Erörterung mit der jeweiligen Gemeinde durchgeführt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 11. Juni 2012OFOF 187/2Main-Weser-Bahn: Lärmschutz auch für Bockenheim?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD, LINKE.
  2. 11. Juni 2012OAOA 215Main-Weser-Bahn: Lärmschutz auch für BockenheimAnregung
  3. 21. Dezember 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 Wochen
    STST 1959Main-Weser-Bahn: Lärmschutz auch für Bockenheim
    Stellungnahme
  4. 17. November 2017OFOF 444/2Kinder, ist der Bahnhof schön geworden!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 4. Dezember 2017VV 687Kinder, ist der Bahnhof schön geworden!Anfrage

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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