Main-Weser-Bahn: Lärmschutz auch für Bockenheim?
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bockenheim? Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge des Planfeststellungsverfahrens auch Lärmschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 2 vorgesehen wurden und wenn ja, welche. Begründung: Der 4-gleistge Ausbau der Main-Weser-Bahn zwischen Frankfurt und Bad Vilbel stellt eine wesentliche Änderung eines Schienenverkehrsweges dar. Somit besteht Anspruch auf aktiven und passiven Schallschutz, sofern die Immissionsgrenzwerte der 16. BlmSchV nicht ein-: gehalten werden. Bereits vor zehn Jahren hat der Magistrat dies in dem Magistratsbericht 389/2002 unmissverständlich festgestellt. Gleichwohl hatte die Bahn AG zum damaligen Zeitpunkt keine konkreten Lärmschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 2 geplant, sondern auf das Planfeststellungsverfahren verwiesen, welches nun abgeschlossen ist. Noch kurz vor Abschluss des Verfahrens, im Herbst 2011, hatte die Bahn AG im Zusammenhang mit der Klage von Bürgern gegen den Planfeststellungsbeschluss, umfassende Nachbesserungen bzgl. des Lärmschutzes zugesagt.
Inhalt
Antrag vom 14.05.2012, OF 175/2
Betreff: Main-Weser-Bahn: Lärmschutz auch für Bockenheim?
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge des Planfeststellungsverfahrens auch Lärmschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 2 vorgesehen wurden und wenn ja, welche.
Begründung: Der 4-gleistge Ausbau der Main-Weser-Bahn zwischen Frankfurt und Bad Vilbel stellt eine wesentliche Änderung eines Schienenverkehrsweges dar. Somit besteht Anspruch auf aktiven und passiven Schallschutz, sofern die Immissionsgrenzwerte der 16. BlmSchV nicht ein-: gehalten werden. Bereits vor zehn Jahren hat der Magistrat dies in dem Magistratsbericht 389/2002 unmissverständlich festgestellt. Gleichwohl hatte die Bahn AG zum damaligen Zeitpunkt keine konkreten Lärmschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 2 geplant, sondern auf das Planfeststellungsverfahren verwiesen, welches nun abgeschlossen ist. Noch kurz vor Abschluss des Verfahrens, im Herbst 2011, hatte die Bahn AG im Zusammenhang mit der Klage von Bürgern gegen den Planfeststellungsbeschluss, umfassende Nachbesserungen bzgl. des Lärmschutzes zugesagt.Hauptvorlage: Antrag vom 22.04.2012, OF 165/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Mai 2012 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 2 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.06.2012 im OBR 2 für erledigt erklärt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme