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Lärmschutz beim Ausbau des 3. und 4. Gleises zwischen Frankfurt/West und Bad Vilbel

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 9
24 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Begründung

Im Bericht des Magistrats, B 389, wird zwar berichtet, wie viele Güterzüge von montags bis freitags fahren. Über die Güterzüge, die am Wochenende fahren und die Aufteilung zwischen Tag und Nacht wird aber nichts mitgeteilt. Gerade nachts sind aber Lärmemissionen besonders störend und auch gesundheitsschädlich. Und Güterzüge sind besonders laut. Es wird zwar geschrieben, wo Lärmschutzwände hinkommen sollen. Verschwiegen wird aber in dem Bericht, dass diese Lärmschutzwände für viele Liegenschaften nicht ausreichen werden, um die Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Für die Bauzeit wird zwar der Immissionsrichtwert der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm erwähnt, aber was das praktisch bedeutet und ob die Forderung nach Einhaltung dieser Werte durchgesetzt werden kann, geht aus dem Bericht nicht hervor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2002, ST 1715 Zuständige Ortsbeiräte: 9 Versandpaket: 12.06.2002 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 24.10.2002, TO I, TOP 4 Beschluss:

a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.

b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69 1

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 06.06.2002, OM 1272

entstanden aus Vorlage: OF 427/9 vom 22.04.2002

Betreff:

Lärmschutz beim Ausbau des 3. und 4. Gleises zwischen Frankfurt/West und Bad Vilbel

Vorgang:

B 389/02; Artikel FR v. 05.06.2002

Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten:

  1. Wie viele Güterzüge fahren zurzeit am Samstag und Sonntag?
  2. Wie viele Züge fahren nachts - aufgeteilt in Güterzüge, S-Bahnen, Fernzüge?
  3. Wie viele Liegenschaften haben Anspruch auf Schallschutzfenster?
  4. Wie ist die praktische Vorgehensweise, damit der Anspruch verwirklicht werden kann?
  5. Wird auch nachts gebaut werden und wenn ja, in welchem Zeitraum?
  6. Wie viel db darf der Baustellenlärm tags und nachts maximal erreichen?
  7. Was passiert bei Überschreitungen der Immissionsrichtwerte?
  8. Nach dem o. a. Artikel der Frankfurter Rundschau "Wenn die Bremse flüstert" entsteht der Lärm bei Schienenfahrzeugen hauptsächlich durch die Rollgeräusche. Laute Geräusche entstehen durch so genannte Unrundungen, die Waggons fangen an zu vibrieren. Die neuen Bremsbeläge - Kunststoff statt Grauguss - würden die Räder nicht mehr so stark aufriffeln. Es ist sinnvoll, Lärm möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen. Davon würden auch die Menschen auf Balkon, im Garten und beim Spazierengehen profitieren. Setzt sich der Magistrat dafür ein, dass die Bundesregierung die Umrüstung von Güterwaggons mit Flüsterbremsen unterstützt? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Im Bericht des Magistrats, B 389, wird zwar berichtet, wie viele Güterzüge von montags bis freitags fahren. Über die Güterzüge, die am Wochenende fahren und die Aufteilung zwischen Tag und Nacht wird aber nichts mitgeteilt. Gerade nachts sind aber Lärmemissionen besonders störend und auch gesundheitsschädlich. Und Güterzüge sind besonders laut. Es wird zwar geschrieben, wo Lärmschutzwände hinkommen sollen. Verschwiegen wird aber in dem Bericht, dass diese Lärmschutzwände für viele Liegenschaften nicht ausreichen werden, um die Immissionsgrenzwerte einzuhalten. Für die Bauzeit wird zwar der Immissionsrichtwert der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm erwähnt, aber was das praktisch bedeutet und ob die Forderung nach Einhaltung dieser Werte durchgesetzt werden kann, geht aus dem Bericht nicht hervor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. April 2002BB 389Ausbau des 3. und 4. Gleises der Main-Weser-Bahn hier: LärmschutzMagistratsbericht
  2. 22. April 2002OFOF 427/9Lärmschutz beim Ausbau des 3. und 4. Gleises zwischen Frankfurt/West und Bad Vilbel Bericht des Magistrats vom 08.04.2002, B 389Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 6. Juni 2002Sie sind hier
    OMOM 1272Lärmschutz beim Ausbau des 3. und 4. Gleises zwischen Frankfurt/West und Bad Vilbel
    Direktanregung
  4. 25. September 2002Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1715Lärmschutz beim Ausbau des 3. und 4. Gleises zwischen Frankfurt am Main - West und Bad VilbelStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 15 · 24.10.2002
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69 1

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