Stadttiere und ihre Folgen
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Zusammenfassung
In dem Bericht des Magistrats wird die Problematik von Stadttieren und ihren Auswirkungen auf die urbanen Lebensräume behandelt. Dabei wird auf invasive Tierarten wie Waschbär und Nutria sowie deren Auswirkungen eingegangen und Vorschläge zur Populationkontrolle durch neue Taubenhäuser präsentiert. Ziel ist die Gewährleistung eines besseren Zusammenlebens von Mensch und Tier in Frankfurt am Main.
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Praunheimer Landstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.03.2026.
- Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 727.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verlängerung der U7 und/oder der Regionaltangente West bis zum Nordwestzentrum24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Stadttiere und ihre Folgen05.12.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Grundsätzlich kann das Stadtgebiet verschiedenen Artengruppen einen Lebensraum bieten. Hierzu zählen Vögel, Säugetiere, Insekten und Reptilien. So kommen mit Haussperling, Mauersegler, Mauereidechse, Zwergfledermaus und Wanderfalke zahlreiche Tierarten im Frankfurter Stadtgebiet vor, die zum Teil gefährdet sind oder unter gesetzlichem Schutz stehen. Stark versiegelte Gebiete bieten nur wenigen Arten einen geeigneten Lebensraum. Im Wesentlichen sind es Arten, die in der Naturlandschaft an Felsen oder an Stein-, Schotter- oder ähnlichen Flächen gebunden sind. Im Rahmen des Arten- und Biotopschutzkonzeptes wurden bekannte Artvorkommen zusammengetragen. Zu den vorkommenden Arten zählen u.a. die o.g. Tiere. Darüber hinaus kommen in Frankfurt am Main invasive Tierarten vor. Dazu zählen u.a. Nutria, Waschbär und Nilgans. Invasive Tierarten kommen bereits seit Jahren in Deutschland und auch Frankfurt vor. So gelten die Arten Nutria und Waschbär bereits seit 2015 als in Deutschland etabliert. Der Waschbär stellt eine in Deutschland etablierte, invasive Art dar. Er wurde im vergangenen Jahrhundert gezielt angesiedelt, daneben haben entkommende Tiere aus Pelzfarmen zur Etablierung der Wildpopulation beigetragen. Die Art kann nachteilige Auswirkungen auf hier vorkommende Tierarten (z.B. Amphibien und Vögel) haben. Daher werden im Management- und Maßnahmenblatt der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 verschiedene Maßnahmen zum Schutz sensibler Lebensräume oder Artvorkommen vor dem Waschbären benannt. Am Monte Scherbelino wurden z.B. Gewässer zum Schutz der dort vorkommenden Amphibienarten eingezäunt. Eine vermehrter Schadnager-Befall z.B. ist an allen Orten festzustellen, an welchen massiv und regelhaft illegal Taubenfutter ausgebracht wird, wie auch an allen Bereichen, in welchen regelhaft Essensreste unsachgemäß entsorgt werden. Beispielhaft können folgende Bereiche aus 2025 benannt werden: - Bingelsweg (Restmüllproblematik im Siedlungsbereich) - Bahnhof Griesheim (Vermüllung Restabfall/Essensreste) - Südbahnhof (illegal ausgestreutes Taubenfutter sowie Verschmutzung durch Essensreste an Markttagen) - Galluswarte (illegal ausgestreutes Taubenfutter sowie Essensreste als Taubenfutter) - Alter Friedhof Bockenheim (illegal ausgestreutes Taubenfutter) Darüber hinaus führten die massiven Bauarbeiten am Hauptbahnhof (Erdarbeiten/ Erschütterung) zu einem vermehrten Druck der vorhandenen Rattenpopulation unter dem Bahnhofsbereich in die angrenzenden Straßen und Liegenschaften. Personen, die Ratten melden, verspüren in aller Regel Ekel, haben Angst vor einer unkontrollierten Vermehrung und Ausbreitung der Ratten und damit vor möglichen Infektionen durch Rattenkot, herumliegende Kadaver und befürchten teilweise auch ein evtl. Eindringen der Tiere ins Haus. Die Angst vor den gesundheitlichen Gefahren, die von Ratten ausgehen können, erstreckt sich häufig insbesondere auch auf Kinder und Haustiere. Auch wird von unterhöhlten Platten, Wegen, durchlöcherten Böden oder umgegrabenen Blumentöpfen berichtet. Nach dem Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der Schädlingsbekämpfungsverordnung ist immer der jeweilige Eigentümer einer von Rattenbefall betroffenen Liegenschaft bekämpfungspflichtig. Die Aufgabe des Ordnungsamtes besteht darin, die Beschwerden zu registrieren und zu überprüfen. Die Außendienstkontrolle übernimmt hierbei die Stadtpolizei. Sollte sich bei der Kontrolle der Rattenbefall bestätigen, wird der Eigentümer zur Bekämpfung aufgefordert. Kommt dieser seiner Verpflichtung zur Bekämpfung der Schädlinge nicht nach, werden Zwangsmaßnahmen eingeleitet. Diese führen bis zur Ersatzvornahme, bei der die Behörde einen Schädlingsbekämpfer beauftragt und dem Eigentümer der Liegenschaft die Kosten in Rechnung stellt. Sofern es sich um städtische Liegenschaften handelt, werden die zuständigen Ämter zur Bekämpfung aufgefordert. Um möglichst auch die Ursachen des Rattenbefalls zu beseitigen, gehen auch entsprechende Meldungen z. B. an das Umweltamt oder die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF). Innerhalb der Schächte des öffentlichen Kanalnetzes der SEF werden Rattenbekämpfungsmaßnahmen derzeit bedarfsorientiert und punktuell von den jeweils zuständigen Kanalbezirken durchgeführt. Diese Maßnahmen erfolgen entweder dauerhaft, basierend auf Erfahrungswerten - beispielsweise in bestimmten Gebieten wie Gewerbeflächen - oder temporär, ausgelöst durch Meldungen von SEF-Mitarbeitern oder Bürgern. Es werden keine statistischen Erhebungen zu Waschbären in Wohngebieten geführt, allerdings ist eine deutlich zunehmende Tendenz erkennbar. Sofern die Sichtungen in Jagdrevieren erfolgen, wird der zuständige Jagdpächter über diese Sichtung informiert. Der überwiegende Teil der Sichtungsmeldungen erfolgt von den jeweiligen Besitzern der betroffenen Grundstücke, sodass es diesen freisteht, einen fachkundigen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen. Seit 16.06.2025 sind Meldungen aus Hausen (unter Autobahnbrücke Praunheimer Landstraße), Preungesheim (Gravensteiner Platz & Agrarflächen), Gallus (Galluswarte & Unterführung Frankenallee), Nied (Privatwohnhaus in Alzeyer Straße) und dem Ostend (Nordöstlich des Hafenparks) eingegangen. Die Meldungen bezogen sich auf ein vermehrtes Taubenvorkommen und daraus folgender Probleme wie Verkotung und Belästigung durch bettelnde, ansitzende und/oder brütende Tiere. Taubennester unter Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen können zu erheblichen Beeinträchtigungen führen - sowohl hinsichtlich der technischen Funktionalität als auch der Wirtschaftlichkeit der Anlagen. Besonders bei Photovoltaikanlagen ist dies kritisch zu bewerten, da diese in der Regel mit einem Abstand zum Dach montiert sind, um eine ausreichende Hinterlüftung zu gewährleisten. Diese Hinterlüftung ist notwendig, um einen Wärmestau zu vermeiden und die Module ausreichend zu kühlen. Wird der Zwischenraum durch Nester und den dauerhaften Aufenthalt von Tauben blockiert, kann die Luftzirkulation massiv beeinträchtigt werden. Die Folge: ein Temperaturanstieg der Module, was zu einem reduzierten Wirkungsgrad führt und damit direkte Ertragseinbußen verursacht. Auch bei Solarthermieanlagen, bei denen die Hinterlüftung eine untergeordnete Rolle spielt, kann die Besiedelung durch Tauben dennoch zu mehreren negativen Folgen führen. Die konkreten Beeinträchtigungen umfassen für Solaranlagen grundlegend: - Verschmutzung der Moduloberflächen: Taubenkot, Federn und Nistmaterial können sich auf den Modulen ablagern, was die Einstrahlung mindert und dadurch die Energieerzeugung reduziert. Zudem ist Vogelkot stark ätzend und kann die Oberflächen beschädigen. - Störung der elektrischen Komponenten: Nistmaterial kann in Kontakt mit Kabeln und Anschlüssen kommen, was im schlimmsten Fall zu Kurzschlüssen oder Isolationsschäden führt. Feuchtigkeit in Verbindung mit organischem Material erhöht dieses Risiko zusätzlich. - Erhöhter Wartungsaufwand und Kosten: Regelmäßige Reinigungen und Instandhaltungsarbeiten werden notwendig, was die Betriebskosten der Anlage erhöht und die Wirtschaftlichkeit verringert. Auf stadteigenen Dächern führen Taubennester nach den derzeitigen Erfahrungen nicht zur Beeinträchtigung der Anlagen. Daher ist derzeit nicht geplant, die Anlage von Nestern auf stadteigenen Dächern zu verhindern. Die Rahmenbedingungen zur Hege von Wildtieren gibt das Hessische Jagdgesetz bereits vor. Diese Vorschriften werden in Frankfurt am Main eingehalten. Darüber hinaus sind - mit Ausnahme des Stadttaubenmanagements - keine weiteren Strategien bekannt. Das Stadttaubenmanagement plant durch Errichtung betreuter Taubenhäuser nach dem sogenannten Augsburger Modell an Taubenhotspots im Stadtgebiet die Population zu kontrollieren und zu verringern. Voraussetzung hierfür ist die Bereitschaft der jeweiligen Eigner:innen entsprechend geeignete Flächen bereit zu stellen wie auch die gesicherte Finanzierung dieser Maßnahmen. Bei erfolgreicher Annahme des Hauses durch die Tiere verbleiben sie die meiste Zeit des Tages im Schlag - sie erhalten dort Futter und Wasser, müssen also nicht auf Nahrungssuche gehen. Auch ihr Kot verbleibt größtenteils im Schlag. Durch den Eiertausch mit Attrappen bei Brutpaaren im Taubenhaus wird die Taubenpopulation tierwohlgerecht reduziert. Die Tiere können ihrem Brutinstinkt nachgehen, die Zahl der Tauben und Belästigungen für die Bürgerschaft geht zurück.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Juni 2024EE 136Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Aktivitäten rund um den 80. Jahrestag des Todesmarsches aus dem KZ „Katzbach“ in den AdlerwerkenEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 13. Oktober 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 71 WochenBB 387Aktivitäten rund um den 80. Jahrestag des Todesmarsches aus dem KZ „Katzbach“ in den AdlerwerkenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis)