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Mahnmal zum Gedenken an die von Nationalsozialisten ermordeten Menschen mit geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen

Vorlagentyp: B
141 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren7 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Mittel in Höhe von 50.000 Euro für die Gestaltung einer Datenbank über die NS-'Euthanasie'-Opfer zu verwenden. Das Projekt soll die Aufarbeitung der Thematik unterstützen und eine breite Beteiligung ermöglichen. Ziel ist eine transparente, barrierefreie Datenbank zur Erinnerung und Aufklärung über die Opfer.

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Bericht

Zwischenbescheide des Magistrats vom 03.02.2025, 26.06.2025 und 28.11.2025

"Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen waren ab 1939 die ersten Opfer des staatlich organisierten Massenmordes. Über 275.000 Patient*innen aus Heil- und Pflegeanstalten im Deutschen Reich und in den von den Deutschen besetzten Gebieten, vor allem aus Polen und der Sowjetunion, wurden ermordet. Der Mord war dabei die radikalste Form ihrer Ausgrenzung aus der ‚Volksgemeinschaft' [...]. Etwa 400.000 Menschen, die gemäß der nationalsozialistischen Ideologie als erbkrank galten, wurden auf der Grundlage des ‚Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses' zwangssterilisiert und Hunderte Frauen zu Schwangerschaftsabbrüchen gezwungen", so Julius Scharnetzky in seinem Beitrag für die Publikation "Verdrängt" (Julius Scharnetzky, Die Geschichte der nationalsozialistischen "Euthanasie"-Morde in Dokumenten und Fotos in: Verdrängt. Die Erinnerung an die nationalsozialistischen "Euthanasie"-Morde hrsg. von Bezirk Oberbayern durch das Zentrum Erinnerungskultur der Universität Regensburg (Jörg Skribeleit und Winfried Helm) Wallstein Verlag, Göttingen 2023, S.17. - als Fußnote).

Die Aufarbeitung der NS-"Euthanasie" in Frankfurt und an Frankfurterinnen bzw. Frankfurtern ist ein Anliegen des Magistrats. Die im Titel des Antrages genannte Opfergruppe - Menschen mit geistiger Behinderung und psychischen Erkrankungen - gehört zum Kreis der Opfer der NS-"Euthanasie", manchmal auch als Krankenmorde bezeichnet. Der Kreis der Opfer der NS-"Euthanasie" beschränkte sich allerdings nicht ausschließlich auf Menschen mit tatsächlicher oder nach der Definition der Nationalsozialisten vermeintlich vorhandenen geistigen Erkrankungen. Zu dieser Opfergruppe gehörten u.a. auch körperlich Behinderte, schwererziehbare Kinder und Jugendliche, pflegebedürftige Senioren, chronisch Kranke, Alkoholabhängige, an Geschlechtskrankheiten Leidende, nicht mehr arbeitsfähige KZ-Häftlinge und andere nicht in die Ideologie der von den Nationalsozialisten propagierten "Volksgemeinschaft" passende Menschen.

Paul J. Weindling konstatiert: "Ziel der nationalsozialistischen ‚Euthanasie' war es, die ‚rassische' Gesundheit der deutschen ‚Volksgemeinschaft' wiederherzustellen. Hiermit einher gingen ökonomische Überlegungen. So sollten Kosten eingespart werden, etwa für Nahrungsmittel oder Treibstoffe. Zugleich ging es während des Zweiten Weltkriegs darum, die Anstalts- und Krankenhausbetten für die Wehrmacht und allgemein für militärische Zwecke freizumachen." (Paul J. Weindling, Zur Dimension der "Euthanasie"-Verbrechen im deutsch besetzten Europa. Ein Überblick in Zahlen und ein Plädoyer für das Ende der Anonymisierung der Opfer in: "Euthanasie"-Verbrechen im besetzten Europa. Zur Dimension des nationalsozialistischen Massenmordes hrsg. Von Jörg Osterloh, Jan Erik Schulte, Sybille Steinbacher, Wallstein Verlag, Göttingen 2022, S.325 - als Fußnote). Somit waren die Überlebenschancen dieser Menschen an die von den Nationalsozialisten definierte "Nützlichkeit" und "Brauchbarkeit" gebunden.

Aktuell laufen bereits zwei größere Projekte zum Themenkomplex Frankfurter NS-"Euthanasie"-Opfer, bei denen stadtintern in unterschiedlichen Zusammensetzungen das Dezernat Kultur und Wissenschaft, das Kulturamt, das Institut für Stadtgeschichte, das Grünflächenamt und das Denkmalamt involviert sind.

Zum einen geht es um den Umgang mit den falschen Angaben zu den Opfern auf dem einschlägigen Gräberfeld auf dem Hauptfriedhof (NR 1186/1273). Zum anderen um eine Recherche zu allen Frankfurter NS-"Euthanasie"-Opfern (diejenigen auf dem Gräberfeld eingeschlossen), die die Erfassung der Daten wie Name, Vorname, Geburts- und Sterbedatum sowie Geburts- und Sterbeort und Vorbereitung einer Datenbank vorsieht (E 90 von 2022). Die Recherche ist bereits weit vorangeschritten und hat zum Ziel, neben der Erstellung der Grundlage für die einschlägige Datenbank zusätzlich die Herausgabe einer Publikation, welche die während der Recherche zusammengetragenen Erkenntnisse zusammenfassen soll.

Bereits jetzt ist ersichtlich, dass die anfangs geschätzte Zahl der Opfer der NS-"Euthanasie" für Frankfurt um etwa das Zweifache übertroffen wird. Die historische Recherche ist zeitintensiv und erfordert akribische Arbeit. Bei dieser Opfergruppe, im Besonderen im Bereich der dezentralen "Euthanasie", ist eine eindeutige Zuordnung der Opfer nicht immer gegeben. Es bedarf der Erhebung verschiedener Faktoren, um die Personen als "Euthanasie"-Opfer zu identifizieren.

Die betroffene Opfergruppe wie ihre Nachkommen haben bis heute mit gesellschaftlichen Tabus und mangelnder Aufarbeitung zu kämpfen. Der Umgang mit dem Thema erfordert daher viel Empathie sowie Sachverstand und eine fundierte Einordnung der zu ergreifenden Maßnahmen vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse, der geltenden Rechtslage und klarer Definitionen.

Der Magistrat hält es daher für sinnvoll, die Gestaltung der zukünftigen Datenbank an den Bedürfnissen und Anforderungen aller interessierten Nutzerinnen und Nutzer zu orientieren und unter diesem Aspekt eine umfassende Barrierefreiheit der Nutzerplattform und Datenbestände sicherzustellen. Dazu soll ein breiter Austausch mit den in Frage kommenden Gruppen und Vereinigungen (bspw. Atelier Goldstein, FBAG, Lebenshilfe, Praunheimer Werkstätten) sowie Fachexperten zur barrierefreien Gestaltung von digitalen Inhalten stattfinden, der sinnvoll in den Prozess der Konzeption und Erstellung der digitalen Anwendung zu integrieren ist. Hierbei sollen magistratsseitig auch Erfahrungen für die zukünftige Einbindung von Menschen mit Behinderungen in vergleichbare Konzeptionsprozesse erlangt werden.

In Verbindung mit weiteren noch zu konkretisierenden Maßnahmen soll dies auch zur Bekanntmachung der Thematik der NS-"Euthanasie" und der zukünftigen Datenbank in der Frankfurt Stadtgesellschaft und darüber hinaus beitragen.

Der Magistrat schlägt vor, die durch E 116/2023 bereitgestellten Mittel in der Höhe von 50.000 Euro für die oben beschriebenen Zwecke der Beteiligung und Teilhabe an der Gestaltung der zukünftigen Datenbank und ihrer Bekanntmachung zu verausgaben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Juni 2023EE 116Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Mahnmal zum Gedenken an die von Nationalsozialisten ermordeten Menschen mit geistigen Behinderungen und psychischen ErkrankungenEtatantrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 27. September 2024Sie sind hier
    BB 367Mahnmal zum Gedenken an die von Nationalsozialisten ermordeten Menschen mit geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen
    Magistratsbericht
  3. 31. Oktober 2024NRNR 1048Umwidmung der für die Errichtung eines Mahnmals für Frankfurter „NS-Euthanasie“-Opfer beschlossenen Mittel - Gestaltung einer DatenbankSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  4. 27. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 141 WochenBB 67Mahnmal zum Gedenken an die von Nationalsozialisten ermordeten Menschen mit geistigen Behinderungen und psychischen ErkrankungenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 30 · 31.10.2024
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 367 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da der Ausschuss über den weiteren Fortgang des Projektes informiert werden möchte. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 30 · 07.11.2024
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 367 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Linke (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 33 · 12.11.2024
TO I, TOP 39
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 367 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDFRAKTIONBFF-BIGÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 35 · 14.11.2024
TO II, TOP 70
Zur Kenntnis
1. Der Vorlage NR 1048 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage B 367 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDFRAKTIONBFF-BIGGartenparteiÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 34 · 27.03.2025
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 367 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG und FRAKTION

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 38 · 11.09.2025
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 367 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 41 · 22.01.2026
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 367 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION

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