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Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der…

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Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340

Betreff: Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4130 - OA 397/19 OBR 11 - Wegen der dynamischen Entwicklung Frankfurts und der besonderen Rolle, die in diesem Zusammenhang dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zukommt, wird die Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans Frankfurt am Main - Teil Schiene 2030 vorbereitet. Im Rahmen der GVP-Untersuchungen werden verschiedene Infrastrukturmaßnahmen zur Optimierung der Schienenanbindung des Frankfurter Ostens untersucht. So wird z. B. - die Straßenbahnverlängerung von der Hugo-Junkers-Straße nach Offenbach, - die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen, - die Stadtbahnverlängerung von der Endhaltestelle Enkheim zum Riedbad/Riedschule und - ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch über die Wächtersbacher Straße nach Osten zur Verknüpfung mit dem Regionalverkehr geprüft. Erst bei einem positiven Ergebnis im Rahmen der GVP-Untersuchungen werden die Maßnahmen durch entsprechende Machbarkeitsstudien konkretisiert. Ob darüber hinaus ein Bedarf an Schienenmaßnahmen besteht, wie z.B. eine tangentiale Verbindung zwischen den vom Ortsbeirat genannten Bereichen, wird im Rahmen der GVP-Untersuchungen geklärt. Der Anregung des Ortsbeirates, eine Verschwenkung der Linie U 4 unter Nutzung des im Zuge der Nordmainischen S-Bahn zu realisierenden Tunnels unter den Bahngleisen zu prüfen, ist der Magistrat mit folgendem Ergebnis gefolgt. Aufbauend auf der Vorplanungsvorlage (Vortrag des Magistrats M 34 vom 19.02.2010), der vom Ortbeirat 11 am 15.03.2010 und mit Beschluss § 7874 am 25.03.2010 von der Stadtverordnetenversammlung zugestimmt wurde, ist eine Straßenunterführung in Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße vom Magistrat in das Planfeststellungsverfahren zu Nordmainischen S-Bahn eingebracht worden. Diese Planung sieht eine Unterquerung der Gleise vor, die nördlich direkt an die Orber Straße und südlich direkt an die Hanauer Landstraße angebunden wird. Die nördliche wie die südliche Rampe zur Unterquerung erreicht mit ungefähr 8 % eine Neigung, die nicht stadtbahngängig ist. Um mit Stadtbahnfahrzeugen befahren werden zu können, müssten die Rampen auf ungefähr die doppelte Strecke verlängert werden. Dies hätte zur Folge, dass sowohl die Orber Straße als auch die Hanauer Landstraße jeweils auch noch unterfahren werden müssten. Der Magistrat wird daher an der im laufenden Planfeststellungsverfahren der Nordmainischen S-Bahn als "Eisenbahnüberführung Ernst-Heinkel-Straße" bezeichneten Planung festhalten. Sollten im Rahmen der GVP-Untersuchungen stadtbahnwürdige Verkehrswerte für eine der Anregung des Ortsbeirates entsprechende Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile ermittelt werden, ist anschließend deren technische Realisierbarkeit in Machbarkeitsuntersuchungen vertiefend zu klären.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. April 2019OFOF 548/11Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, FechenheimNord, CarlBenzStraße untereinander und mit OffenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 13. Mai 2019OAOA 397Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, FechenheimNord, CarlBenzStraße untereinander und mit OffenbachAnregung
  3. 16. September 2019Sie sind hier
    BB 340Machbarkeitsstudie einer schienengebundenen Verbindung der östlichen Frankfurter Stadtteile Seckbach, Riederwald, Fechenheim-Nord, Fechenheim-Süd, der Gewerbegebiete Seckbach, Fechenheim-Nord, Carl-Benz-Straße untereinander und mit Offenbach
    Magistratsbericht
  4. 14. Oktober 2019OFOF 629/11Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchenOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 15. Oktober 2019OFOF 274/16Bergen-Enkheim, vor allem Bergen, nicht abhängenOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 28. Oktober 2019OAOA 489Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchenAnregung
  7. 29. Oktober 2019OMOM 5346Bergen-Enkheim, vor allem Bergen, nicht abhängenDirektanregung
  8. 3. Februar 2020STST 138Bergen-Enkheim, vor allem Bergen, nicht abhängenStellungnahme
  9. 2. Januar 2021OFOF 798/11Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahnstation „Seck-bach-Atzelberg“ als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-OstOrtsbeiratsantrag · SPD
  10. 25. Januar 2021OAOA 673Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahn-Station „Seckbach-Atzelberg“ als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vortrag des MagistraAnregung
  11. 25. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 108 WochenBB 211Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahn-Station „Seckbach Atzelberg“ als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-OstMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 11
Sitzung 35 · 28.10.2019
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 33 · 29.10.2019
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 35 · 03.12.2019
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 340 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFrankfurter
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

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