Qualität der Radverkehrswege an und auf den Brücken über den Main dringend verbessern
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Honsellbrücke — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 31.07.2026.
- Maßnahmen gegen das dauerhafte Lagern unter der Honsellbrücke ergreifen31.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Umgestaltung der Franziusstraße hier: Baumfällvorlage20.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Verlängerung der Buslinie 82 bis zum Ostbahnhof19.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Bericht des Magistrats vom 30.04.2009, B 308
Betreff: Qualität der Radverkehrswege an und auf den Brücken über den Main dringend verbessern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2008, § 4487 - NR 1019 FAG - Zu 1.) Nach örtlicher Überprüfung sämtlicher Mainbrücken auf Frankfurter Gebiet wurden der barrierefreie Zugang, die StVO- Beschilderung, die Vollständigkeit der Radfernweg- und/oder Grüngürtel-Beschilderung sowie die Nutzungsrichtung gemäß §4487 Beschlussausfertigung erfasst. Mit Ausnahmen der Staustufen Offenbach und Griesheim sowie der Fußgängerstege an den Eisenbahnbrücken sind alle Mainbrücken sowohl von der Straßenanbindung als auch vom Mainufer barrierefrei durch direkt am Brückenbauwerk bzw. durch nahegelegene Rampen erreichbar. Die Beschilderungen für Radfernwege, Mainradweg und Grüngürtel sind an den Brücken sowie entlang des Mainufers vorhanden. Beschilderungen nach StVO fehlen teilweise. Z.B. fehlt die Kennzeichnung des Eisernen Steges als Fußgängerbrücke.
Zu 2.) Entlang des Mainufers befinden sich bestehende Rampenanlagen. Diese teils zwischen den Brücken gelegenen Rampen sollten mit einer ausreichenden richtungsweisenden Beschilderung vom Mainufer aus versehen werden. Somit wären auch die Flößerbrücke, die Ignatz-Bubis-Brücke sowie die Friedensbrücke für den Radverkehr vom Mainufer erschlossen. Derzeit befinden sich die Alte Brücke, die Honsellbrücke, der Fußgängersteg an der Deutschherrnbrücke sowie der Fußgängersteg an der Main-Neckar-Brücke in Planung der Umgestaltung bzw. in Vertragsverhandlungen zur Planung. Barrierefreie Zugänge werden soweit erforderlich in diesen Planungen berücksichtigt. Für die Staustufe Griesheim werden gem. ST 749 vom 08.05.2008 Planungsmittel bereit gestellt, um zu untersuchen, welche Möglichkeiten zum barrierefreien Umbau der Abgänge bestehen.
Zu 3.) Aufgrund der Querungsmöglichkeiten der Fahrbahn durch bestehende Lichtsignalanlagen können die bestehenden Rampen zu den Brückenbauwerken als ausreichend betrachtet werden. Im Zusammenhang mit dem Umbau des Doppelknotenpunktes Alte Stadtbibliothek (Flößerbrücke / Ignatz-Bubis-Brücke) werden auch die Radverkehrsanlagen verbessert. Radfahrer aus Richtung Mainuferweg/Eiserner Steg können die bestehende Rampe westlich der Ignatz-Bubis-Brücke benutzen, um dann über einen Radverkehrsstreifen zum Brückenkopf der Flößerbrücke zu gelangen. Von hier aus kann die westliche Seite der Flößerbrücke zur Fahrt in Richtung Sachsenhausen benutzt werden. Einen Umbau des nördlichen Brückenkopfes der Flößerbrücke ist somit nicht erforderlich. Zu 4) Die Mainfähre Höchst ist eine Alternative zur Brücke. In der Sommerzeit (Beginn der Zeitumstellung März bis zur Winterzeitumstellung im Oktober) verkehrt die Mainfähre wie folgt: Montag - Freitag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr Samstag 09:00 Uhr - 15:00 Uhr Sonntag 10:00 Uhr - 19:00 Uhr In der Winterzeit (Beginn der Zeitumstellung im Oktober bis zur Sommerzeitumstellung im März) verkehrt die Mainfähre wie folgt: Montag - Freitag 09:00 Uhr - 17:00 Uhr Samstag 09:00 Uhr - 15:00 Uhr Sonntag 11:00 Uhr - 16:00 Uhr Anlage 1 (ca. 14 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2008NRNR 1019Qualität der Radverkehrswege an und auf den Brücken über den Main dringend verbessernSTVV-Antrag · FAG
- 30. April 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 WochenBB 308Qualität der Radverkehrswege an und auf den Brücken über den Main dringend verbessernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und Freie Wähler Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= Kenntnis)