Qualität der Radverkehrswege an und auf den Brücken über den Main dringend verbessern
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Radverkehrswege an und auf den Brücken über den Main dringend verbessern Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.12.2008 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat legt eine Bestandsaufnahme der Radverkehrsanlagen sämtlicher Mainbrücken auf Frankfurter Gebiet von Fechenheim bis Höchst vor. Beim Ist-Zustand werden der barrierefreie Zugang, die StVO-Beschilderung, die Vollständigkeit der Radfernweg- und/oder Grüngürtel-Beschilderung sowie die Nutzungsrichtung (legal oder illegal) erfasst.
- Der Magistrat prüft und berichtet, welche Baumaßnahmen wann und mit welchen geschätzten Kosten durchgeführt werden, um die Radverkehrsanlagen über die vorhandenen Brücken barrierefrei zu gestalten und insgesamt zu verbessern.
- Der Magistrat prüft und berichtet, ob am nördlichen Brückenkopf der Flößerbrücke zusätzlich zur östlichen barrierefreien Rampe ein westlicher barrierefreier Weg zwischen Brücke und Mainuferweg angelegt werden sollte, damit sich der Radverkehr in Richtung Süden legal auf der rechten Seite der Brücke abwickeln lässt.
- Die Mainfähre Höchst wird als barrierefreie Alternative zur Brücke mit den Sommer- und Winterfahrzeiten gesondert dargestellt. Begründung: Die Radverkehrsquerungen über die Mainbrücken sind insgesamt seit Jahrzehnten unbefriedigend. Auf manchen Brücken gibt es keine gesonderten Radwege, so dass der Autoverkehr den RadlerInnen gefährlich nah ist oder die FußgängerInnen sich auf den gemeinsamem Geh-/Radwegen zu Recht bedrängt und gefährdet fühlen. Die Qualität der Radverkehrsführung sollte für Familien mit Kindern angemessen und sicher sein. Eine Reihe der vorhandenen Brücken hat immer noch vor Jahrzehnten angelegte Treppen statt neuer barrierefreier Rampen und die Stadt zögert den sinnvollen Bau von Rampen weiter hinaus. An der Flößerbrücke fehlt sicherlich eine Rampe westlich zum nördlichen Mainuferweg. Durch die östlich der Flößerbrücke vorhandene Rampe werden die RadlerInnen auf den falschen, den östlichen gemeinsamen Geh-/Radweg (VZ 240 StVO) statt den westlichen gemeinsamen Geh- und Radweg über die Brücke geleitet. Das ist nicht legal, nicht wünschenswert und mit dem Risiko einer "Roten Karte" oder eines Bußgeldbescheides von 15,00 Euro behaftet. Die Mainfähre in Höchst sollte in der Bestandsaufnahme als qualitativ wertvolle Alternative zu den Brücken erwähnt werden. Die Vorlage sowie die erforderlichen Maßnahmen sollten in Abstimmung mit dem ADFC erarbeitet werden.
Inhalt
Antrag vom 18.08.2008, NR 1019
Betreff: Qualität der Radverkehrswege an und auf den Brücken über den Main dringend verbessern Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.12.2008 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat legt eine Bestandsaufnahme der Radverkehrsanlagen sämtlicher Mainbrücken auf Frankfurter Gebiet von Fechenheim bis Höchst vor. Beim Ist-Zustand werden der barrierefreie Zugang, die StVO-Beschilderung, die Vollständigkeit der Radfernweg- und/oder Grüngürtel-Beschilderung sowie die Nutzungsrichtung (legal oder illegal) erfasst.
- Der Magistrat prüft und berichtet, welche Baumaßnahmen wann und mit welchen geschätzten Kosten durchgeführt werden, um die Radverkehrsanlagen über die vorhandenen Brücken barrierefrei zu gestalten und insgesamt zu verbessern.
- Der Magistrat prüft und berichtet, ob am nördlichen Brückenkopf der Flößerbrücke zusätzlich zur östlichen barrierefreien Rampe ein westlicher barrierefreier Weg zwischen Brücke und Mainuferweg angelegt werden sollte, damit sich der Radverkehr in Richtung Süden legal auf der rechten Seite der Brücke abwickeln lässt.
- Die Mainfähre Höchst wird als barrierefreie Alternative zur Brücke mit den Sommer- und Winterfahrzeiten gesondert dargestellt. Begründung: Die Radverkehrsquerungen über die Mainbrücken sind insgesamt seit Jahrzehnten unbefriedigend. Auf manchen Brücken gibt es keine gesonderten Radwege, so dass der Autoverkehr den RadlerInnen gefährlich nah ist oder die FußgängerInnen sich auf den gemeinsamem Geh-/Radwegen zu Recht bedrängt und gefährdet fühlen. Die Qualität der Radverkehrsführung sollte für Familien mit Kindern angemessen und sicher sein. Eine Reihe der vorhandenen Brücken hat immer noch vor Jahrzehnten angelegte Treppen statt neuer barrierefreier Rampen und die Stadt zögert den sinnvollen Bau von Rampen weiter hinaus. An der Flößerbrücke fehlt sicherlich eine Rampe westlich zum nördlichen Mainuferweg. Durch die östlich der Flößerbrücke vorhandene Rampe werden die RadlerInnen auf den falschen, den östlichen gemeinsamen Geh-/Radweg (VZ 240 StVO) statt den westlichen gemeinsamen Geh- und Radweg über die Brücke geleitet. Das ist nicht legal, nicht wünschenswert und mit dem Risiko einer "Roten Karte" oder eines Bußgeldbescheides von 15,00 Euro behaftet. Die Mainfähre in Höchst sollte in der Bestandsaufnahme als qualitativ wertvolle Alternative zu den Brücken erwähnt werden. Die Vorlage sowie die erforderlichen Maßnahmen sollten in Abstimmung mit dem ADFC erarbeitet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2008Sie sind hierNRNR 1019Qualität der Radverkehrswege an und auf den Brücken über den Main dringend verbessernSTVV-Antrag · FAG
- 30. April 2009Antwort des Magistrats · nach 36 WochenBB 308Qualität der Radverkehrswege an und auf den Brücken über den Main dringend verbessernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffer 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Ziffer 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF