Emissionen der Flugzeuge in der Einflugschneise messen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 11.06.2012, B 255
Betreff: Emissionen der Flugzeuge in der Einflugschneise messen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2012, § 1380 - OA 142/12 OBR 6 - Der Magistrat setzt sich intensiv mit den Möglichkeiten zur Erfassung flugverkehrsbedingter Immissionen auseinander. Mit Schreiben vom 15. Dezember 2011 hat sich der Magistrat beim Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie für die Inbetriebnahme einer Luftmessstation im Frankfurter Süden, unterhalb der Anfluggrundlinie, eingesetzt. Das für Luftimmissionsmessungen zuständige Land Hessen wird am 16. Mai 2012 eine Luftmessstation auf dem Lerchesberg in direkter Nähe zu einer Fluglärmmessstation in Betrieb nehmen. Der Magistrat fordert die Messung bestimmter Kohlenwasserstoffe, jedoch stellen auch diese keine eindeutige chemische Leitkomponente von Flugzeugabgasen dar. Da der Straßenverkehr ein sehr ähnliches Schadstoffgemisch emittiert, lassen sich die Immissionsbeiträge des Luftverkehrs messtechnisch nicht klar von der Hintergrundbelastung abgrenzen. Mit der neuen Messstation besteht die Möglichkeit, die Luftschadstoffbelastung am Boden mit den Überflugereignissen, welche von der Fluglärmmessstation erfasst werden, ins Verhältnis zu setzen. Die Anflugroute der neuen Landebahn führt nur bei Westbetrieb über den Lerchesberg hinweg. Separate Immissionsuntersuchungen bei beiden Betriebsrichtungen könnten Aufschluss über die Immissionsbeiträge des Luftverkehrs geben. Der Magistrat erachtet eine exponierte Messstation auf dem Lerchesberg als repräsentativ für die südlichen Stadtteile Frankfurts. Die Stadtteile Goldstein und Schwanheim liegen zwar näher an der Landebahn, werden aber im Gegensatz zum Lerchesberg nicht direkt überflogen. Weitere Luftmessstationen wären zurzeit unverhältnismäßig. Der Magistrat setzt sich derzeit beim Land Hessen auch für flächige, diskontinuierliche Messprogramme (beispielsweise Raster-Depositionsmessungen) und Studien zur weiteren Beurteilung der Immissionen des Luftverkehrs ein. Gerüche sind ein Summenparameter aus vielen verschiedenen chemischen Substanzen und deren Mengenverhältnis zueinander. Da oftmals geringste Stoffmengen Geruchsempfindungen auslösen können, sind olfaktorische Komponenten messtechnisch problematisch zu erfassen. Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens legt in Abstimmung des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie ein einjähriges Geruchsimmissionsmessprogramm nach der Geruchsimmissions-Richtlinie GIRL (Begehungen durch menschliche Probanden) fest, welches nach Kenntnis des Magistrats in allen Anrainergemeinden des Flughafens, darunter auch der Stadtteil Schwanheim, zeitnah starten wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2012OFOF 259/6Emissionen der Flugzeuge in der Einflugschneise messen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Februar 2012OAOA 142Emissionen der Flugzeuge in der Einflugschneise messenAnregung
- 11. Juni 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 255Emissionen der Flugzeuge in der Einflugschneise messenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Fraktionslos gegen WBE (= Zurückweisung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP gegen FREIEWÄHLER (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, FAG und LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.