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Frankfurter Mainbrückensommer 2021: "Unter den Brücken spielt die Musik"; "Frankfurter Mainbrückensommer" - Deutschherrnbrücke; City-Marketing einbinden

Vorlagentyp: B
25 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren7 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Antrag "Frankfurter Mainbrückensommer" zielt darauf ab, Livemusik-Veranstaltungen und Partys unter freiem Himmel zu ermöglichen, um die kulturelle und gastronomische Szene in Frankfurt während der Corona-Pandemie zu unterstützen. Aufgrund von rechtlichen und praktischen Herausforderungen wird jedoch die Umsetzung des Antrags nicht weiterverfolgt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Die Corona-Pandemie bringt das kulturelle und gastronomische Leben in Frankfurt seit über einem Jahr an seine Grenzen. Besonders stark leidet die Clubszene, die fast durchgehend geschlossen hat und von den bestehenden Hygiene- und Abstandsmaßnahmen am längsten betroffen sein wird. Dieser schwierigen Lage versucht der Antrag "Frankfurter Mainbrückensommer" entgegenzuwirken, indem er nach Möglichkeiten sucht, Livemusik-Veranstaltungen und Partys unter freiem Himmel stattfinden zu lassen. Die Frankfurter Clubs sind während der Pandemie mit digitalen Formaten, Außenveranstaltungen und viel Kreativität sichtbar geblieben. Dies war stets ein wichtiges Signal für die Clubbetreibenden, die Künstlerinnen und Künstler, die DJs und ihr Publikum. Dennoch fehlen Musikclubs als kulturelle Orte des Zusammenkommens, Abtauchens, der Zerstreuung und Inspiration. Open-Air Veranstaltungen im Sommer können dem nur bedingt entgegenwirken, jedoch keine Abhilfe schaffen. Auch in ökonomischer Hinsicht lassen sich die Einnahmen solcher Veranstaltungen für die Clubs nicht mit denen vor der Pandemie messen. Daher ist und bleibt weiterhin die Unterstützung des Landes Hessen und des Bundes notwendig. Die nötige Unterstützung der Clubszene als Orte, die erheblich zur kulturellen Vielfalt von Städten beitragen, wird auch vor dem Hintergrund eines neuen Bundestagsbeschlusses deutlich, wonach Clubs baurechtlich als Kulturstätten anerkannt werden. Dies vorausgeschickt kann der Magistrat zu den in Rede stehenden Anträgen wie folgt berichten: Ende April hat das Dezernat für Kultur und Wissenschaft zu einem Runden Tisch geladen, um die Umsetzungsmöglichkeiten eines Mainbrückensommers zu prüfen. Mit dem Gesundheitsamt wurden bereits im Vorfeld des Termins Gespräche geführt. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Dezernate für Verkehr, Kultur und Wissenschaft, Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr, Umwelt und Frauen sowie weiteren städtischen Vertreterinnen und Vertretern des Hauptamtes und Stadtmarketing, Ordnungsamtes, Kulturamtes, Grünflächenamtes und Umweltamtes waren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der DEHOGA Hessen, Clubs am Main e.V., Tourismus+Congress GmbH Frankfurt und Messe Frankfurt vertreten. Die Agenda hat sich aus den einzelnen Prüfaufträgen abgeleitet. Darüber hinaus wurden weitere Unterstützungsmöglichkeiten der Frankfurter Clubszene in der andauernden pandemischen Lage thematisiert. Die im Antrag vorgeschlagenen Flächen unter den Mainbrücken befinden sich überwiegend in der Verwaltung des Grünflächenamtes. Nach Informationen des Grünflächenamtes sind die Flächen aus Gründen des Lieferverkehrs, Parkflächen, Grünflächen, Kinderspielplätzen und naher Wohnbebauung nicht für Veranstaltungen nutzbar. Grundsätzlich steht auf den Flächen am Mainufer zudem keine Versorgung mit Strom und Trinkwasser, keine Abwasserentsorgung sowie Sanitäreinrichtungen außerhalb der Öffnungszeiten der gastronomischen Betriebe zur Verfügung. Das innerstädtische Mainufer ist darüber hinaus regelmäßig mit einer Vielzahl an Veranstaltungen belegt. Es ist davon auszugehen, dass die Veranstalterinnen und Veranstalter bemüht sind, diese in 2021 Corona-konform durchzuführen. Nach Erfahrung des Ordnungsamtes ist bei Veranstaltungen im Bereich des Mainufers mit erheblichen Lärmbeschwerden zu rechnen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in Klagen münden. Als Folge der nächtlichen Ruhestörungen und der hohen Auslastung des Hafenparks im vergangenen Jahr wurde beispielsweise von Anwohnenden des Deutschherrnviertels die Initiative "Nachbarn für Nachtruhe", ein loser Zusammenschluss aus mehr als 40 Nachbarinnen und Nachbarn, gegründet. Da es sich bei dem Bereich des Mainufers gemäß Bebauungsplan vorwiegend um ein allgemeines Wohngebiet handelt, können Beschallungsverfügungen mit Immissionsrichtwerten tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) bei 55 dB(A) und nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) bei 40 dB(A) verfügt werden. Das Gesundheitsamt macht die Durchführung von Open-Air-Veranstaltungen im Sommer maßgeblich von zwei Faktoren abhängig: der Verordnungslage und dem zugrundeliegenden Hygienekonzept. Zum Zeitpunkt der Berichterstellung Anfang Mai sind Veranstaltungen nach § 1 Abs. 2b der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) nur bei Vorliegen "eines besonderen öffentlichen Interesses" möglich, das bei Unterhaltungsveranstaltungen nicht gegeben ist. Open-Air-Veranstaltungen wie der Mainbrückensommer sind daher nach aktueller Verordnung nicht möglich. Maßgeblich für eine Umsetzung wäre die Änderung der CoKoBeV dahingehend, dass Ausnahmegenehmigungen bei Veranstaltungen wieder möglich sind. Sollte der Verordnungsgeber eine Ausnahmegenehmigung ermöglichen, muss das Gesundheitsamt prüfen, ob der Infektionsschutz während der Veranstaltung gewährleistet ist. Hierfür gibt es infektionshygienische Standards, die hessenweit vereinheitlicht wurden. Eine Checkliste gibt die Mindestanforderungen für ein Hygienekonzept für Veranstaltungen vor, die umgesetzt werden müssen. Auf diese Weise können die Veranstaltenden individuelle und detaillierte Hygienekonzepte erstellen und mit ihrem Antrag zur Prüfung einreichen. Nur wenn alle infektionshygienischen Standards eingehalten werden und eine Steuerbarkeit der Teilnehmenden gewährleistet ist, ist eine Veranstaltung aus fachlicher Sicht genehmigungsfähig. Deshalb sind die Orte und Veranstaltungsformate so auszuwählen, dass die infektionshygienischen Vorgaben und die Steuerbarkeit von Teilnehmenden jederzeit gewährleistet werden können. Es ist davon auszugehen, dass diese Voraussetzungen auch während der Sommermonate nur in einem abgeschlossenen, kontrollierbaren z.B. umzäunten Bereich umsetzbar sind. Eine Umzäunung der Bereiche unter den Brücken ist wegen des Publikumsverkehrs nur schwer möglich. Bei Konzerten würden sich Zuhörerinnen und Zuhörer auch vor den Zäunen versammeln, was aufgrund der schmalen Fläche unter den Brücken zu unkontrollierbaren Menschenansammlungen führt. Die Prüfung seitens der zuständigen Fachämter zu den einzelnen, im Antrag vorgeschlagenen, Brückenorten fällt eindeutig negativ aus. Auch die am Runden Tisch beteiligten Vertreterinnen und Vertreter der Clubs, DEHOGA und Messe halten das Konzept an diesen Orten für nicht durchführbar und für keine gelungene Lösung, um die Clubs während der Pandemie zu unterstützen. Eine Umsetzung des Frankfurter Mainbrückensommers wird daher nicht weiterverfolgt. Unabhängig vom Antrag "Mainbrückensommer" hat das Dezernat Kultur und Wissenschaft gemeinsam mit der Künstlerhaus Mousonturm GmbH und Clubs am Main e.V. einen Antrag auf Gelder im Zuge des Programms "Kultursommer 2021" bei der Kulturstiftung des Bundes für Kulturveranstaltungen im sogenannten "Sommerbau" auf einem Grundstück zwischen Frankfurt und Offenbach eingereicht. Im Gewerbegebiet gelegen werden hier keine Anwohnerinnen und Anwohner von Lärmbelästigung betroffen sein, wodurch hier, je nach aktueller Coronalage, Livekonzerte ermöglicht werden können. Die Entscheidung über die Bewilligung der Gelder steht zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch aus.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Dezember 2020NRNR 1347Frankfurter Mainbrückensommer 2021: „Unter den Brücken spielt die Musik“STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 5. Januar 2021OFOF 534/4Planung „Frankfurter Mainbrückensommer“, DeutschherrnbrückeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 19. Januar 2021OAOA 660„Frankfurter Mainbrückensommer“ - Deutschherrnbrücke Gemeinsamer Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 07.12.2020, NR 1347Anregung
  4. 26. Januar 2021NRNR 1380City-Marketing einbindenSTVV-Antrag · FDP
  5. 17. Mai 2021BB 205Clubbetreibern in Frankfurt endlich eine Perspektive gebenMagistratsbericht
  6. 28. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 Wochen
    BB 242a) Frankfurter MainbrГјckensommer 2021: вҖһUnter den BrГјcken spielt die MusikвҖң b) вҖһFrankfurter MainbrГјckensommerвҖң - DeutschherrnbrГјcke c) City-Marketing einbinden
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 6
Sitzung 3 · 29.06.2021
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 242 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 3 · 29.06.2021
TO I, TOP 70
Beraten
Die Vorlage B 242 wird zurГјckgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDU
Ablehnung:
SPDFDPLinkeVolt
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRГңNE, CDU und Г–koLinX-ARL gegen SPD, FDP, LINKE. und Volt (= Kenntnis)

OBR 5
Sitzung 3 · 02.07.2021
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 242 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 3 · 05.07.2021
TO II, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 242 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses fГјr Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 1 · 07.09.2021
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 242 dient zur Kenntnis. (ErmГӨchtigung gemГӨГҹ В§ 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRГңNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen Г–koLinX-ELF (= ZurГјckweisung)

Ausschusses fГјr Klima- und Umweltschutz
Sitzung 1 · 09.09.2021
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 242 dient zur Kenntnis. (ErmГӨchtigung gemГӨГҹ В§ 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRГңNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen Г–koLinX-ELF (= ZurГјckweisung)

Ausschusses fГјr Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 1 · 16.09.2021
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 242 dient zur Kenntnis. (ErmГӨchtigung gemГӨГҹ В§ 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRГңNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und Г–koLinX-ELF (= ZurГјckweisung)

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