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Von Schmierereien bedrohte Flächen durch legale Graffitigemälde aufwerten - Legale Graffiti als Teil der Jugendkultur unterstützen

Vorlagentyp: B
94 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 13.05.2013, B 241

Betreff: Von Schmierereien bedrohte Flächen durch legale Graffitigemälde aufwerten - Legale Graffiti als Teil der Jugendkultur unterstützen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.05.2012, § 1597 - NR 276/12 GRÜNE, B 350/12 - Mittlerweile ist es gängige Praxis, dass der Magistrat geeignete Flächen für Graffiti zur Verfügung stellt. Der Bauzaun im Dom- Römerbergbereich, sowie die Pfeiler der Friedensbrücke sind Beispiele für die Graffitigestaltung öf fentlicher Flächen. Weitere Objekte sind bereits in Vorbereitung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. März 2012NRNR 276Von Schmierereien bedrohte Flächen durch legale Graffitigemälde aufwerten - Legale Graffiti als Teil der Jugendkultur unterstützenSTVV-Antrag · GRÜNE
  2. 17. August 2012BB 350Von Schmierereien bedrohte Flächen durch legale Graffitigemälde aufwerten - Legale Graffiti als Teil der Jugendkultur unterstützenMagistratsbericht
  3. 13. Mai 2013Sie sind hier
    BB 241Von Schmierereien bedrohte Flächen durch legale Graffitigemälde aufwerten - Legale Graffiti als Teil der Jugendkultur unterstützen
    Magistratsbericht
  4. 18. Oktober 2013OFOF 298/12Legale Graffitiflächen in Kalbach/Riedberg bereitstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 1. November 2013OMOM 2658Legale Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellenDirektanregung
  6. 13. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 25Legale Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 1
Sitzung 22 · 25.06.2013
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

KAV
Sitzung 15 · 26.08.2013
TO II, TOP 55
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 23 · 27.08.2013
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinke
Sonstige:
FDP (Kenntnis)Freie Wähler (Kenntnis)Piraten (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 22 · 02.09.2013
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 241 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

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