Von Schmierereien bedrohte Flächen durch legale Graffitigemälde aufwerten - Legale Graffiti als Teil der Jugendkultur unterstützen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 13.05.2013, B 241
Betreff: Von Schmierereien bedrohte Flächen durch legale Graffitigemälde aufwerten - Legale Graffiti als Teil der Jugendkultur unterstützen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.05.2012, § 1597 - NR 276/12 GRÜNE, B 350/12 - Mittlerweile ist es gängige Praxis, dass der Magistrat geeignete Flächen für Graffiti zur Verfügung stellt. Der Bauzaun im Dom- Römerbergbereich, sowie die Pfeiler der Friedensbrücke sind Beispiele für die Graffitigestaltung öf fentlicher Flächen. Weitere Objekte sind bereits in Vorbereitung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. März 2012NRNR 276Von Schmierereien bedrohte Flächen durch legale Graffitigemälde aufwerten - Legale Graffiti als Teil der Jugendkultur unterstützenSTVV-Antrag · GRÜNE
- 17. August 2012BB 350Von Schmierereien bedrohte Flächen durch legale Graffitigemälde aufwerten - Legale Graffiti als Teil der Jugendkultur unterstützenMagistratsbericht
- 13. Mai 2013Sie sind hierBB 241Von Schmierereien bedrohte Flächen durch legale Graffitigemälde aufwerten - Legale Graffiti als Teil der Jugendkultur unterstützenMagistratsbericht
- 18. Oktober 2013OFOF 298/12Legale Graffitiflächen in Kalbach/Riedberg bereitstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. November 2013OMOM 2658Legale Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellenDirektanregung
- 13. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 25Legale Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER