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Legale Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellen

Vorlagentyp: STMagistrat
35 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 25

Betreff: Legale Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellen Der Magistrat stellt die Betonmauern am Riedbergplatz und die Unterführung unter der Stadtbahntrasse am Prozessionsweg als geeignete Flächen für das legale Anbringen von Graffiti bereit. Die Unterführung unter der L 3019 steht im Eigentum von Hessen Mobil. Von dort wurde auf schriftliche Anfrage mitgeteilt, dass das Anbringen von Graffiti nicht erlaubt wird. Am Gymnasium Riedberg können keine Flächen für legale Graffiti zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Mai 2013BB 241Von Schmierereien bedrohte Flächen durch legale Graffitigemälde aufwerten - Legale Graffiti als Teil der Jugendkultur unterstützenMagistratsbericht
  2. 18. Oktober 2013OFOF 298/12Legale Graffitiflächen in Kalbach/Riedberg bereitstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 1. November 2013OMOM 2658Legale Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellenDirektanregung
  4. 13. Januar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 Wochen
    STST 25Legale Graffitiflächen in Kalbach-Riedberg bereitstellen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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