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Umsetzung des Antrages NR 164 .Die Region und der Flughafen: Schutz von Lebensqualität und Gesundheit.

Vorlagentyp: B
28 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren8 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.04.2012, B 169

Betreff: Umsetzung des Antrages NR 164 "Die Region und der Flughafen: Schutz von Lebensqualität und Gesundheit" Vorgang: A 92/12 Stv. Dr. Dr. Rahn Zu Frage 1: Der Magistrat hält Planungssicherheit für die Bevölkerung und die Kommunen in der Region für unerlässlich. Für den Ausbau des Frankfurter Flughafens wurde 2000 ein Mediationsverfahren durchgeführt. 2002 wurde das Raumordnungsverfahren abgeschlossen, in dem die Nordwestlandebahn festgelegt und festgestellt wurde, dass die Raumverträglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen hergestellt werden kann. Ab 2003 folgten das Planfeststellungsverfahren mit begleitendem Dialogprozess und Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2007 sowie eine Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum. Die Gutachten und Beschlüsse zum Ausbauvorhaben des Flughafens wurden zur Gewährung der Planungssicherheit veröffentlicht. Zu Frage 2: Der Magistrat hatte dem Ergebnis des Mediationsverfahrens zugestimmt. Dieses beinhaltete, dass Ausbau und Lärmminderungsmaßnahmen, insbesondere zum Schutz der Nachtruhe, untrennbar verbunden seien. Konsequenterweise hat der Magistrat gegen die im Planfeststellungsbeschluss enthaltende Regelung, planmäßige Flüge von 23 bis 5 Uhr zuzulassen, geklagt. Ziel des Ausbaus ist die Steigerung der Kapazität. Es war bekannt, dass die Lärmbelastungen durch die Bewegungszunahmen steigen und besondere Anstrengungen unternommen werden müssen, um den Fluglärm zu mindern. Hierfür wurde 2008 das Forum Flughafen und Region (FFR) mit seiner Expertengruppe "Aktiver Schallschutz" 2008 eingerichtet. Das FFR verfolgt das Ziel, Lärmminderungsmaßnahmen bei den Flugzeugflotten, den An- und Abflugverfahren und der Flughafennutzung, insbesondere bei Nacht, auszuarbeiten. Zu den Fragen 3 bis 5: Fragen zu wirtschaftlichen Auswirkungen von Nachflugeinschränkungen waren Bestandteil aller Verfahren. Bereits das Mediationsergebnis hat diese berücksichtigt und demzufolge hat die Fraport AG im Antrag zur Planfeststellung keine Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr beantragt. Ausbau und Nachtflugverbot waren aus Sicht des Mediationsergebnisses verbunden. Dies ist unverändert die Position des Magistrats. Zur Frage 6: Vor Inbetriebnahmen der neuen Landebahn wurde vom FFR ein

  1. Maßnahmenpaket zum aktiven Schallschutz beschlossen, in dem die Beteiligten der Luftverkehrswirtschaft, die Fraport AG, Flugaufsichtsbehörden, die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Kommunen und das Land Hessen Schritte zur Fluglärmminderung eingeleitet haben. Eine Bewertung des Lärmminderungsbeitrags der sieben Maßnahmen des
  2. Schallschutzpaketes wird vom Magistrat unaufgefordert vorgestellt, sobald die Ergebnisse vorliegen. Zu den Fragen 7 bis 11: Im FFR werden zurzeit weitere Maßnahmen für ein
  3. Paket zum aktiven Schallschutz entwickelt. Hierbei stehen kurz-, mittel- oder längerfristig umsetzbare Maßnahmen zur Fluglärmminderung durch Optimierung der An- und Abflugstrecken im Vordergrund. Relativ kurzfristig realisierbar scheinen Verbesserungen bei den Anflugverfahren durch größere Überflughöhen und mehr Sinkflugverfahren (Continuous Descent Operations, CDO) zu sein. Für weitere Möglichkeiten zu lärmärmeren Flugverfahren durch die Anwendung verbesserter Navigationsmöglichkeiten ist nicht abschätzbar, wann diese die konventionellen Verfahren ersetzen können. Andere Maßnahmen sollen der Reduzierung des Bodenlärms dienen und Anreizmodelle enthalten, mit der die Flugperformance belohnt wird, die Fluggesellschaften zu technischen Verbesserungen an der Bestandsflotte angeregt und veraltete technische Ausrüstungen der Flugzeuge sanktioniert werden. Hier sind Weiterentwicklungen der lärm- und schadstoffabhängigen Entgelte und Zuweisungen für laute Maschinen auf längeren Flugstrecken denkbar, wenn die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind. Zu den Fragen 12 und 13: Im Endanflugbereich sind die Möglichkeiten, den Fluglärm zu reduzieren, begrenzt. Eine mögliche Maßnahme ist der steilere Landeanflug: Auf der neuen Landebahn wurden zwei Instrumentenlandesysteme (ILS) eingebaut. Eines mit einem Anflugwinkel von 3°, ein zweites mit einem Anflugwinkel von 3,2°. Das ILS mit dem erhöhten Anflugwinkel soll, wenn die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, im Herbst 2012 getestet werden. Die Umsetzung der Maßnahme wird messtechnisch begleitet werden. Die Frage, ob mit einem steileren Anflug eine Lärmreduzierung in Frankfurt am Main verbunden sein wird, kann erst nach Erprobung der Maßnahme beantwortet werden. Im Landeanflug müssen die Flugzeuge ca. 14 km vor dem Aufsetzen dem Leitstrahl des ILS folgen und überfliegen aufgrund der Lage der neuen Landebahn die südlichen Frankfurter Stadteile. Visionen, durch Kurvenanflüge Lärmminderungen zu erreichen, sind technisch noch nicht umsetzbar. Sie scheinen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht geeignet, im Frankfurter Süden den Fluglärm zu mindern. Zu Frage 14: Angesichts der Bedeutung des Frankfurter Flughafens für den Luftverkehr geht der Magistrat davon aus, dass im FFR entwickelte lärmärmere An- und Abflugverfahren auch dann eingeführt werden können, wenn sie noch nicht allgemeiner internationaler Standard sind. Zu den Fragen 15 bis 18: Die Definition und rechtliche Implikation einer Lärmobergrenze wird derzeit vom FFR geprüft und vorbereitet. Wenn Ergebnisse hierzu vorliegen, werd en diese unaufgefordert bekanntgegeben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Januar 2012AA 92Umsetzung des Antrages NR 164 .Die Region und der Flughafen: Schutz von Lebensqualität und Gesundheit.STVV-Anfrage · fraktionsunabhängig
  2. 16. April 2012BB 164Flugrouten über dem Stadtgebiet FrankfurtMagistratsbericht
  3. 16. April 2012Sie sind hier
    BB 169Umsetzung des Antrages NR 164 .Die Region und der Flughafen: Schutz von Lebensqualität und Gesundheit.
    Magistratsbericht
  4. 1. Mai 2012AA 152Fluglärmbelastung in FrankfurtSTVV-Anfrage · fraktionsunabhängig
  5. 16. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 28 WochenBB 317Fluglärmbelastung in FrankfurtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 4
Sitzung 11 · 08.05.2012
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
SPDFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und FREIE WÄHLER

OBR 5
Sitzung 11 · 11.05.2012
TO I, TOP 32
Beraten
a) Die Vorlage B 169 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 11 · 14.05.2012
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUFreie WählerFDP
Ablehnung:
LinkeGrüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, FREIE WÄHLER und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung); GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 16
Sitzung 11 · 15.05.2012
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
WBESPDFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen WBE,SPD und FREIE WÄHLER (= Zurückweisung)

OBR 6
Sitzung 11 · 15.05.2012
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 11 · 14.06.2012
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiraten
Sonstige:
Linke (Zurückweisung)Stv. Ochs (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Zurückweisung) Stv. Ochs (= Kenntnis)

OBR 5
Sitzung 12 · 15.06.2012
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDFAGLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, FAG und LINKE. (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 11 · 18.06.2012
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPPiraten
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)Stv. Ochs (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und Stv. Ochs (= Kenntnis)

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