Kommunale Aufsichtsräte
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- Wochenmärkte in Frankfurt17.06.2026 · A (Anfrage Stadtverordnetenversammlung)
- Umsetzung Park-and-Ride-Konzept zügig beginnen15.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Verkehrswende auch im Süden - Entlastung statt Staus in Sachsenhausen27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Bericht des Magistrats vom 08.06.2018, B 167
Betreff: Kommunale Aufsichtsräte Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2018, § 2352 - A 265/17 FRAKTION - Zu den Fragen 1 und 2 verweist der Magistrat auf den B 114 vom 10.04.2017. Hierbei handelt es sich um einen jährlichen Bericht an den Magistrat, der alle städtischen Vertreterinnen und Vertreter in Wirtschaftsunternehmen und Einrichtungen der Wirtschaft darstellt. Unter anderem enthält der Bericht eine Aufstellung über die jeweiligen jährlichen Aufwandsentschädigungen und anderen Zahlungen oder geldwerte Vorteile. Zu Fragen 3 und 4 Zum genannten Zeitpunkt liegen die Jahresabschlüsse für das Jahr 2017 noch nicht vor. Hier eine Aufstellung mit den Zahlen 2016. Die Beträge beziehen sich auf die im gesamten Jahr an alle Mitglieder in den jeweiligen Aufsichtsräten gezahlten Aufwendungen. Aufwandsentschädigungen, andere Zahlungen oder geldwerte Vorteile 2016 (in €): ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH 4.000 AVA Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt GmbH 350 Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH 600 BäderBetriebe Frankfurt GmbH 1.300 Dom Römer GmbH 2.000 Frankfurter Aufbau AG 4.000 FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH 21.000 Fraport AG 902.000 Frankfurt Ticket RheinMain GmbH 2.000 Gas-Union GmbH 249.000 Gateway Gardens Projektentwickungs-GmbH 2.000 HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH 300 ivm GmbH 2.000 KEG Konversions-Grundstücksentwicklungs- gesellschaft mbH 5.721 Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH 122.250 Künstlerhaus Mousonturm Frankfurt am Main GmbH 600 Mainova AG 336.000 Messe Frankfurt GmbH 32.000 Nassausiche Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH 21.600 Rebstock Projektgesellschaft mbH 6.000 RMA Rhein-Main Abfall GmbH 3.000 Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH 4.000 SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH 480 Schirn Kunsthalle Frankfurt am Main GmbH 550 Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH 750 Sportpark Stadion Frankfurt am Main GmbH 1.000 Süwag AG 352.000 Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH 13.000 Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH 26.000 traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH 2.600 Wohnheim GmbH 2.000 Folgende Gesellschaften zahlen keine Sitzungsgelder oder
Aufwandsentschädigungen an den Aufsichtsrat BKRZ GmbH & Co KG
DRK Blutspende Baden-Württemberg - Hessen gGmbH FIZ Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH Frischezentrum Frankfurt am Main - Großmarkt GmbH Frankfurter RheinMain International Marketing of the Region Gemeinnützige Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH House of Logistics & Mobility (HOLM) GmbH Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim mbH
Kulturregion Frankfurt RheinMain gGmbH
Klinikum Frankfurt Höchst GmbH Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Frankfurt - Höchst GmbH MuseumsBausteine Frankfurt GmbH
NH ProjektStadt GmbH Praunheimer Werkstätten gGmbH Regionalpark Ballungsraum RheinMain Gemeinnützige GmbH RTW Planungsgesellschaft mbH Tourismus- und Congress GmbH Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development - GmbH
Zu Frage 5 Die Auszahlung der Sitzungsgelder bzw. Aufwandsentschädigungen wird nicht über die Gesellschafter verrechnet, sodass der Magistrat hierüber keine Kenntnis hat. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Aufsichtsratsmitglieder. Die hauptamtlichen Magistratsmitglieder melden jährlich im Rahmen der Abführungspflicht dem Amt 09 - Hauptamt und Stadtmarketing - die erhaltenen Vergütungen für die Wahrnehmung von Nebentätigkeiten. Dabei unterscheiden sich die Vergütungen für Aufsichtsratsmitglieder, die Aufwandsentschädigungen sowie die Sitzungsgelder nach wahrzunehmender Funktion und Gesellschaft. Zu Fragen 6 und 7 In Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen entsendet der Magistrat, Magistratsmitglieder und Stadtverordnete unter Berücksichtigung der Fachzuständigkeit in die Aufsichtsgremien von Gesellschaften der Stadt Frankfurt am Main. Die Entsendung bzw. der Vorschlag zur Wahl durch die Hauptversammlung oder Gesellschafterversammlung erfolgt durch Magistratsbeschluss. Zu Fragen 8 und 9 Die Häufung von Mandaten in den Überwachungsorganen auf eine Person ist im Aktiengesetz geregelt. Für gesetzlich zu bildende Aufsichtsgremien findet § 100 II AktG Anwendung. Da hierbei grundsätzlich alle Aufsichtsgremien i. S. d. § 100 II AktG zu berücksichtigen sind - unabhängig, ob es sich um ein Mandat der Stadt Frankfurt am Main oder von Dritten handelt, -ist die gesetzliche Regelung des § 100 II AktG von den Mandatsträgern eigenständig zu beachten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2017AA 265Kommunale AufsichtsräteSTVV-Anfrage · FRAKTION
- 8. Juni 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 WochenBB 167Kommunale AufsichtsräteMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER