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Kommunale Aufsichtsräte

Vorlagentyp: B
35 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.06.2018, B 167

Betreff: Kommunale Aufsichtsräte Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2018, § 2352 - A 265/17 FRAKTION - Zu den Fragen 1 und 2 verweist der Magistrat auf den B 114 vom 10.04.2017. Hierbei handelt es sich um einen jährlichen Bericht an den Magistrat, der alle städtischen Vertreterinnen und Vertreter in Wirtschaftsunternehmen und Einrichtungen der Wirtschaft darstellt. Unter anderem enthält der Bericht eine Aufstellung über die jeweiligen jährlichen Aufwandsentschädigungen und anderen Zahlungen oder geldwerte Vorteile. Zu Fragen 3 und 4 Zum genannten Zeitpunkt liegen die Jahresabschlüsse für das Jahr 2017 noch nicht vor. Hier eine Aufstellung mit den Zahlen 2016. Die Beträge beziehen sich auf die im gesamten Jahr an alle Mitglieder in den jeweiligen Aufsichtsräten gezahlten Aufwendungen. Aufwandsentschädigungen, andere Zahlungen oder geldwerte Vorteile 2016 (in €): ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH 4.000 AVA Abfallverbrennungsanlage Nordweststadt GmbH 350 Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH 600 BäderBetriebe Frankfurt GmbH 1.300 Dom Römer GmbH 2.000 Frankfurter Aufbau AG 4.000 FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH 21.000 Fraport AG 902.000 Frankfurt Ticket RheinMain GmbH 2.000 Gas-Union GmbH 249.000 Gateway Gardens Projektentwickungs-GmbH 2.000 HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH 300 ivm GmbH 2.000 KEG Konversions-Grundstücksentwicklungs- gesellschaft mbH 5.721 Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH 122.250 Künstlerhaus Mousonturm Frankfurt am Main GmbH 600 Mainova AG 336.000 Messe Frankfurt GmbH 32.000 Nassausiche Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH 21.600 Rebstock Projektgesellschaft mbH 6.000 RMA Rhein-Main Abfall GmbH 3.000 Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH 4.000 SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH 480 Schirn Kunsthalle Frankfurt am Main GmbH 550 Städtische Bühnen Frankfurt am Main GmbH 750 Sportpark Stadion Frankfurt am Main GmbH 1.000 Süwag AG 352.000 Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH 13.000 Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH 26.000 traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH 2.600 Wohnheim GmbH 2.000 Folgende Gesellschaften zahlen keine Sitzungsgelder oder

Aufwandsentschädigungen an den Aufsichtsrat BKRZ GmbH & Co KG

DRK Blutspende Baden-Württemberg - Hessen gGmbH FIZ Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie GmbH Frischezentrum Frankfurt am Main - Großmarkt GmbH Frankfurter RheinMain International Marketing of the Region Gemeinnützige Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH House of Logistics & Mobility (HOLM) GmbH Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim mbH

Kulturregion Frankfurt RheinMain gGmbH

Klinikum Frankfurt Höchst GmbH Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Frankfurt - Höchst GmbH MuseumsBausteine Frankfurt GmbH

NH ProjektStadt GmbH Praunheimer Werkstätten gGmbH Regionalpark Ballungsraum RheinMain Gemeinnützige GmbH RTW Planungsgesellschaft mbH Tourismus- und Congress GmbH Wirtschaftsförderung Frankfurt - Frankfurt Economic Development - GmbH

Zu Frage 5 Die Auszahlung der Sitzungsgelder bzw. Aufwandsentschädigungen wird nicht über die Gesellschafter verrechnet, sodass der Magistrat hierüber keine Kenntnis hat. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Aufsichtsratsmitglieder. Die hauptamtlichen Magistratsmitglieder melden jährlich im Rahmen der Abführungspflicht dem Amt 09 - Hauptamt und Stadtmarketing - die erhaltenen Vergütungen für die Wahrnehmung von Nebentätigkeiten. Dabei unterscheiden sich die Vergütungen für Aufsichtsratsmitglieder, die Aufwandsentschädigungen sowie die Sitzungsgelder nach wahrzunehmender Funktion und Gesellschaft. Zu Fragen 6 und 7 In Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen entsendet der Magistrat, Magistratsmitglieder und Stadtverordnete unter Berücksichtigung der Fachzuständigkeit in die Aufsichtsgremien von Gesellschaften der Stadt Frankfurt am Main. Die Entsendung bzw. der Vorschlag zur Wahl durch die Hauptversammlung oder Gesellschafterversammlung erfolgt durch Magistratsbeschluss. Zu Fragen 8 und 9 Die Häufung von Mandaten in den Überwachungsorganen auf eine Person ist im Aktiengesetz geregelt. Für gesetzlich zu bildende Aufsichtsgremien findet § 100 II AktG Anwendung. Da hierbei grundsätzlich alle Aufsichtsgremien i. S. d. § 100 II AktG zu berücksichtigen sind - unabhängig, ob es sich um ein Mandat der Stadt Frankfurt am Main oder von Dritten handelt, -ist die gesetzliche Regelung des § 100 II AktG von den Mandatsträgern eigenständig zu beachten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Oktober 2017AA 265Kommunale AufsichtsräteSTVV-Anfrage · FRAKTION
  2. 8. Juni 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 Wochen
    BB 167Kommunale Aufsichtsräte
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 23 · 14.08.2018
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 167 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 24 · 21.08.2018
TO II, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 167 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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