Kommunale Aufsichtsräte
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Anfrage vom 04.10.2017, A 265
Betreff: Kommunale Aufsichtsräte Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.12.2017 Die häufigste Rechtsform städtischer Unternehmen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Im Aufsichtsrat einer solchen GmbH oder einem entsprechenden Überwachungsorgan wird der Einfluss der Stadt Frankfurt am Main sichergestellt. Dabei werden städtische Vertreter in die entsprechenden Gremien entsandt, wie das "Handbuch für kommunale Aufsichtsräte" der Stadtkämmerei (Beteiligungsmanagement) darstellt. Dabei legt das Handbuch drei Wege der Mandatserlangung dar:
- Die Wahl durch die Gesellschafterversammlung;
- Die Entsendung durch den/die Gesellschafter, sowie
- Die Geborene Mitgliedschaft ("Kraft Amtes"). Insbesondere der zweite Weg der Erlangung erfordert politische Entscheidungen, da die Stadt Frankfurt hier per Magistratsbeschluss Mitglieder in die entsprechenden Gremien entsendet. Weitere Ausführungen zur konkreten Erlangung eines Aufsichtsratsmandates (oder eines Mandates in einem entsprechenden Überwachungsorgan) werden nicht dargelegt. Daher fragen wir den Magistrat:
- In welche Gesellschaften, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, sind derzeit wie viele Personen in der Funktion eines Aufsichtsrates oder in einer vergleichbaren Funktion in einem entsprechenden Überwachungsorgan entsandt?
- Welche Personen sind derzeit in Gesellschaften, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, in der Funktion eines Aufsichtsrates oder in einer vergleichbaren Funktion in einem entsprechenden Überwachungsorgan entsandt?
- Welche Vergütung wird in den einzelnen Gremien, so eine Vergütung in der Satzung (nach § 113 AktG, oder anderweitig festgelegt) verankert ist, an die Aufsichtsratsmitglieder konkret gezahlt?
- Welcher Aufwandsersatz wird in den einzelnen Gremien an die Aufsichtsratsmitglieder, die gemäß § 670 BGB hierauf einen Anspruch haben, konkret gezahlt?
- Welche Sitzungsgelder werden in den einzelnen Gremien, so ein Aufwandsersatz hiermit pauschal vergütet wird, an die Aufsichtsratsmitglieder konkret gezahlt?
- Das "Handbuch für kommunale Aufsichtsräte" legt lediglich die persönlichen Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder dar. Welche konkreten fachlichen Voraussetzungen legt der Magistrat bei der Suche nach einem potentiell geeigneten Mitglied eines Überwachungsorgans an?
- Gibt es hierzu einen konkreten Anforderungskatalog oder konkret ausformulierte Richtlinien, die der Magistrat im Rahmen einer transparenten Kandidaten-Findung anlegt?
- Welche Regelungen existieren bezüglich der Häufung von Mandaten in den Überwachungsorganen auf eine Person?
- Gibt es die Häufung von mehreren Mandaten in Überwachungsorganen auf eine Person?; und so dies der Fall ist: Welche Personen häufen mehrere Mandate in welchen konkreten Überwachungsorganen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2017Sie sind hierAA 265Kommunale AufsichtsräteSTVV-Anfrage · FRAKTION
- 8. Juni 2018Antwort des Magistrats · nach 35 WochenBB 167Kommunale AufsichtsräteMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER