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hwanheimTitel/Betreff: Lärmbelastung in den Schulen und Kindertageseinrichtungen im Frankfurter Süden messen und schnell umsetzbare Handlungsmöglichkeiten aufzeigen

Vorlagentyp: B
54 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 08.03.2013, B 127

Betreff: Lärmbelastung in den Schulen und Kindertageseinrichtungen im Frankfurter Süden messen und schnell umsetzbare Handlungsmöglichkeiten aufzeigen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.03.2012, § 1454 - NR 246/12 SPD, NR 264/12 CDU und GRÜNE, l. B 288/12 - Es wurden Messungen am 30.07.2012 in der Martin-Buber-Schule, in Sachsenhausen am 31.07.2012 in der Friedrich-Fröbel-Schule, in Niederrad und am 01.08.2012 in der Gruneliusschule, in Oberrad durchgeführt. Die Messungen wurden durch die ITA-Ingenieurgesellschaft für Technische Akustik mbH beratende Ingenieure VBI vorgenommen. Folgende Messungen wurden durchgeführt:

  1. Geräuschimmissionen durch Überflüge
  2. Schalldämmung der Fassade
  3. Nachhallzeit der Räume Bei der Geräuschmessung durch Überflüge wurden sowohl der maximale Schallpegel im Innenraum bei geschlossenen Fenstern, als auch der maximale Außenpegel gemessen. Dabei wurden jeweils fünf Überflüge gemessen. Als Ergebnis dieser Messung wurde ein Außenpegel von 69-74 dB(
    • A)in der Martin-Buber-Schule, von 67-73 dB(
    • A)in der Friedrich-Fröbel-Schule von 67-84 dB(
    • A)in der Gruneliusschule ermittelt. Weiterhin wurde an der Friedrich-Fröbel-Schule einmal bei geöffnetem Fenster gemessen (2 von 6 Fensterflügeln vollständig geöffnet). Hierbei ergaben sich Messwerte bei gleichem Außenpegel von 56-63 dB(
    • A). Bei der Messung des Schalldämmwertes der Fassade ergaben sich folgende Ergebnisse: Martin-Buber-Schule wurde mit 39 dB ermittelt, Friedrich-Fröbel-Schule wurde mit 34 dB ermittelt Gruneliusschule wurde mit 40 dB für den Neubau und 33 dB für den Altbau ermittelt. Das Schalldämmmaß der Fassade wurde mit dem Bauteilverfahren mit Lautsprechern als künstlicher Schallquelle durchgeführt. Die Messung der Nachhallzeit wurde an der Martin-Buber-Schule und der Friedrich-Fröbel-Schule durchgeführt. Hierbei ergaben sich für den gemessenen Unterrichtsraum an der Martin-Buber-Schule eine Nachhallzeit von 0,44 Sekunden und im gemessenen Klassenraum der Friedrich-Fröbel-Schule 0,91 Sekunden. Messung der Nachhallzeit: In der DIN 18041 "Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen" werden in Abhängigkeit des Raumvolumens die Nachhallzeiten in Unterrichtsräumen definiert. Die geforderten Nachhallzeiten beziehen sich auf Vollbesetzung. Für den untersuchten Unterrichtsraum in der Martin-Buber-Schule ergibt sich eine Sollnachhallzeit von 0,56 Sekunden und in der Friedrich-Fröbel-Schule ergibt sich eine Sollnachhallzeit im untersuchten Raum von 0,55 Sekunden. Daraus ergibt sich das sich die Sollnachhallzeit im gemessen Raum der Martin--Buber Schule eingehalten wird, die Sollnachhallzeit in dem gemessen Raum der Friedrich-Fröbel-Schule nicht eingehalten wird und hier eine Nachbesserung stattfinden muss. Die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf den Fluglärm werden mit dem Bestand der Gebäude eingehalten. In Bezug auf die Nachhallzeit gibt es in dem gemessenen Raum der Friedrich Fröbel Schule ein Nachbesserungsbedarf der jedoch durch reine raumakustische Maßnahmen wie Erhöhung der Absorptionsflächen erreicht werden könnte. Raumnutzung (Raumlüftung) In Bezug auf die Schallimmission durch den Fluglärm werden alle gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben eingehalten, hierbei ergibt sich jedoch das Problem das bei geöffnetem Fenster (zu Lüftungszwecken) die Innenschallpegel ein Maß erreichen, das die Empfehlungen für Innenraumschallpegel überschreitet. Aus diesem Grund hat der Magistrat entschieden, die betroffenen Schulen mit automatischen Belüftungsanlagen auszustatten. Zunächst wird in einer Testphase ein Klassenraum der Martin-Buber-Schule mit einer Belüftungsanlage ausgestattet. Sollte sich die Anlage im Betrieb als geeignet erweisen, ist die Ausstattung der weiteren Klassenräume sowie der beiden anderen Schulen von Sommer 2013 an vorgesehen. Nach den im Dezember 2012 veröffentlichen Förderrichtlinien des Landes zur Gewährung von Zuschüssen für passiven Schallschutz kann die Stadt Frankfurt für keine Schule oder Kita entsprechende Anträge stellen, da keine der Einrichtungen innerhalb der Schutzzone liegt. Der Magistrat bedauert, dass die Landesregierung dem Vorschlag des Forums Flughafen und Region (FFR), im Rahmen von Härtefallregelungen auch schutzbedürftige Einrichtungen innerhalb einer Pufferzone von 500 Metern zu berücksichtigen, nicht gefolgt ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Februar 2012NRNR 246hwanheimFraktion: SPDTitel/Betreff: Lärmschutz für Schulen und Kindertageseinrichtungen im Frankfurter SüdenSTVV-Antrag
  2. 15. März 2012NRNR 264Lärmbelastung in den Schulen und Kindertageseinrichtungen im Frankfurter Süden messen und schnell umsetzbare bauliche Handlungsmöglichkeiten aufzeigenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  3. 22. Juni 2012BB 288hwanheimTitel/Betreff: Lärmbelastung in den Schulen und Kindertageseinrichtungen im Frankfurter Süden messen und schnell umsetzbare Handlungsmöglichkeiten aufzeigenMagistratsbericht
  4. 8. März 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 54 Wochen
    BB 127hwanheimTitel/Betreff: Lärmbelastung in den Schulen und Kindertageseinrichtungen im Frankfurter Süden messen und schnell umsetzbare Handlungsmöglichkeiten aufzeigen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 5
Sitzung 20 · 19.04.2013
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 127 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Zurückweisung)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 20 · 23.05.2013
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 127 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiraten
Ablehnung:
LinkeRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Zurückweisung)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 20 · 27.05.2013
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 127 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)Piraten (Kenntnis)Römer (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und Piraten (= Kenntnis) RÖMER (= Zurückweisung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 20 · 27.05.2013
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 127 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiraten
Ablehnung:
LinkeRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Zurückweisung)

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