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Ist am S-Bahnhof Griesheim baurechtliches Niemandsland?

Vorlagentyp: B
174 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 11.01.2016, B 10

Betreff: Ist am S-Bahnhof Griesheim baurechtliches Niemandsland? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.10.2015, § 6412 - A 507/14 SPD - Das Grundstück des Bahnhofs und des Vorplatzes ist Privateigentum; eine Freistellung aufgrund des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) ist hier aber nicht erfolgt. Nach der begründeten Rechtsauffassung des Magistrats besteht deshalb in bauaufsichtlicher Hinsicht eine alleinige Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA), welches seinerseits diese Auffassung jedoch nicht teilt. Derzeit ist eine Klage des Eigentümers beim Verwaltungsgericht Frankfurt anhängig, mit der er die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Vergnügungsstätte begehrt. In Rahmen dieser Klage erwartet der Magistrat auch eine Klärung der Zuständigkeit. Der Magistrat wird unaufgefordert berichten, sobald sich hier eine Klärung ergeben hat. Straßenrechtlich hingegen ist die Zuständigkeit des Magistrats unstreitig und wird auch aktiv wahrgenommen. Bei der Bushaltestelle und dem dazu gehörigen Gehweg als Zu- und Abgang zur Bushaltestelle in der Autogenstraße am Bahnhof handelt es sich um eine öffentliche Straße und Wegefläche im Sinne des Hessischen Straßengesetzes (HStrG). Dies wurde bereits in früheren Verfahren höchstrichterlich bestätigt. Nach diversen straßenrechtlichen Verwaltungsmaßnahmen konnte dergestalt Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer herbeigeführt werden, dass zur Herstellung eines öffentlichen Fußwegs entlang der Autogenstraße 1,50 Meter des Privatgrundstücks in Anspruch genommen wird. Die in Ziffer 5 der Anfrage genannten Treppen behindern die Anlage des Fußweges nicht. Diesem vorgelagert wird auf der öffentlichen Verkehrsfläche eine barrierefrei nutzbare Bushaltestelle errichtet und mit der notwendigen Infrastruktur - einschließlich einer Wartehalle- ausgestattet. Die Planungen für diese Maßnahmen sind abgeschlossen. Mit der Umsetzung wurde bereits im Zuge der Deckenerneuerung der Autogenstraße begonnen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Februar 2014AA 507Ist am S-Bahnhof Griesheim baurechtliches Niemandsland?STVV-Anfrage · SPD
  2. 11. Januar 2016Sie sind hier
    BB 10Ist am S-Bahnhof Griesheim baurechtliches Niemandsland?
    Magistratsbericht
  3. 19. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 174 WochenBB 192Ist am S-Bahnhof Griesheim baurechtliches Niemandsland?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 48 · 16.02.2016
TO I, TOP 47
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 10 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 1 · 06.06.2016
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 10 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

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