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Ist am S-Bahnhof Griesheim baurechtliches Niemandsland?

Vorlagentyp: B
174 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 19.06.2017, B 192

Betreff: Ist am S-Bahnhof Griesheim baurechtliches Niemandsland? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2016, § 108 - A 507/14, l. B 10/16 - Ergänzend zum Magistratsbericht B 10 vom 11.01.2016 kann der Magistrat Folgendes berichten: Der Grundstückseigentümer hatte am 22.02.2013 bei der Bauaufsicht einen Bauantrag zur Errichtung einer Vergnügungsstätte und Erweiterung der vorhandenen Schank- und Speisewirtschaften durch einen Anbau auf der Terrasse eingereicht. Der Magistrat ging in Übereinstimmung mit dem die Zuständigkeit bei Bahnanlagen konkretisierenden Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 05.03.2012 davon aus, dass der Magistrat als untere Bauaufsichtsbehörde aufgrund der bestehenden eisenbahnrechtlichen Widmung für die Erteilung einer Baugenehmigung nicht zuständig ist. Deshalb wurde der Antrag nicht beschieden. Auf die Klage des Grundstückseigentümers hin hat das Verwaltungsgericht Frankfurt mit Urteil vom 15.04.2016 zwischenzeitlich jedoch festgestellt, dass das beantragte Bauvorhaben, mithin die in der Anfrage A 507 genannten vom Grundstückseigentümer durchgeführten Baumaßnahmen, nach § 57 Absatz 2 der Hessischen Bauordnung (HBO) fiktiv als genehmigt gelten. Im konkreten Einzelfall sah das Gericht eine Zuständigkeit der Bauaufsicht als gegeben an, wenngleich eine Freistellung des Grundstücks aufgrund des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) nach wie vor nicht erfolgt ist. Das Urteil ist rechtskräftig. Nach Auffassung des Magistrats lässt sich aus dem Urteil jedoch keine allgemeine Zuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörde ableiten, insbesondere nicht für andere Bahnhöfe. Die Argumentation des Gerichts ist hier vielmehr auf das konkrete Bauvorhaben, welches nicht eisenbahnbetriebsbezogen ist, und die Besonderheiten des Standorts des Bahnhofs Griesheim, der ganz überwiegend von Pendlern und Schülern genutzt wird, bezogen. Daraus folgt, dass die Zuständigkeit immer einzelfallbezogen zu prüfen und zu beurteilen ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Februar 2014AA 507Ist am S-Bahnhof Griesheim baurechtliches Niemandsland?STVV-Anfrage · SPD
  2. 11. Januar 2016BB 10Ist am S-Bahnhof Griesheim baurechtliches Niemandsland?Magistratsbericht
  3. 19. Juni 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 174 Wochen
    BB 192Ist am S-Bahnhof Griesheim baurechtliches Niemandsland?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 14 · 15.08.2017
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 192 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 14 · 18.09.2017
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 192 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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