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Ist am S-Bahnhof Griesheim baurechtliches Niemandsland?

Vorlagentyp: ASPD
174 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 19.02.2014, A 507

Betreff: Ist am S-Bahnhof Griesheim baurechtliches Niemandsland? Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 22.07.2014, 27.11.2014, 17.04.2015 und 31.08.2015 Seit Wochen baut der Grundstückseigentümer an einer Erweiterung des ehemaligen Bahnhofsgebäudes in Griesheim. Nach Aussagen vieler dortiger Bürgerinnen und Bürger werden am entstehenden Bau viele Bestimmungen, die Bauherren üblicherweise beachten müssen, nicht eingehalten. So soll z.B. Mauerwerk direkt auf den Asphalt gesetzt und Verschalungen für die Betonsäulen nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden sein. Nach Auskunft der Bauaufsicht hat die Stadt Frankfurt keine Baugenehmigung erteilt und fühlt sich auch nicht zuständig. Sie verweist stattdessen auf die Zuständigkeit der Bahn. Von Seiten der Deutschen Bahn ist zu hören, dass auch von dort niemand den Bau genehmigt hat. Es entsteht der Eindruck, dass auch dort sich niemand zuständig fühlt. Inmitten dieser "Nichtzuständigkeiten" schreitet der ungenehmigte Bau voran. Das Vertrauen der Bürger in die öffentliche Verwaltung ist angesichts dieses Wirrwarrs nachhaltig gestört. Wir fragen daher den Magistrat:

  1. Handelt es sich hier tatsächlich um ein baurechtliches Niemandsland?
  2. Welche Schritte unternimmt der Magistrat, um die Verwirrung um die Zuständigkeiten aufzulösen?
  3. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, den ungenehmigten Bau zu stoppen?
  4. Wie kann das Vertrauen der Bürger in die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung wieder hergestellt werden?
  5. Wie sind in diesem Zusammenhang die Treppen im Bereich der Bushaltestelle zu bewerten?
  6. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, um die Behinderungen an der Bushaltestelle zu unterbinden? Bericht des Magistrats vom 11.01.2016, B 10 Bericht des Magistrats vom 19.06.2017, B 192 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 26.02.2014

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Februar 2014Sie sind hier
    AA 507Ist am S-Bahnhof Griesheim baurechtliches Niemandsland?
    STVV-Anfrage · SPD
  2. 11. Januar 2016BB 10Ist am S-Bahnhof Griesheim baurechtliches Niemandsland?Magistratsbericht
  3. 19. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 174 WochenBB 192Ist am S-Bahnhof Griesheim baurechtliches Niemandsland?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 32 · 15.09.2014
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 507 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerElf PiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 36 · 19.01.2015
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 507 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 40 · 01.06.2015
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 507 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 43 · 08.10.2015
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 507 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF

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