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Fraport-Lärmschutzbericht

Vorlagentyp: ARÖMER
34 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Anfrage vom 27.01.2014, A 487

Betreff: Fraport-Lärmschutzbericht Am 19.12.2013 stellte die Fraport AG ihren aktuellen Lärmschutzbericht vor. Die Fraport AG führt hierzu in der entsprechenden Pressemitteilung aus: "Frankfurt internationaler Vorreiter in Sachen Schallschutz - Resonanz auf erste Ausgabe zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind" und weiter: "Der Bericht dokumentiert neben den aktuellen Messergebnissen der zurückliegenden Flugplanperiode eindrucksvoll, bei welchen Themen Fraport und die Partner allein im zurückliegenden Jahr weitere Erfolge erreichen konnten: Mit der, im Vergleich der europäischen Hubs einmaligen Anhebung des Anfluggleitwinkels auf die Landebahn Nordwest von 3 Grad auf 3,2 Grad seit Oktober 2012 konnte eine messbare Geräuschreduktion erreicht werden." Wer jedoch den Bericht liest, stellt fest, dass der Bericht zu einem völlig anderen Ergebnis kommt, als es die übliche Fraport-Lügenpropaganda vortäuscht. Zunächst wird in dem Bericht nur ein einziger Monat (!!) mit dem entsprechenden Vorjahres-Monat verglichen (Sept. 2012 vs. Sept. 2013). Es ist ganz offensichtlich, dass die Ergebnisse eines einzigen Monats (selbst wenn sie korrekt ausgewertet worden sein sollten) in keinem Fall geeignet ist, Aussagen darüber zu treffen, ob sich der Fluglärm insgesamt verändert hat. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Faktoren einen Einfluss auf die Messergebnisse der einzelnen Stationen besitzen, z.B. die Betriebsrichtungsverteilung, die Belegung der Bahnen und Flugrouten, der Flottenmix und das Wetter. So ist z.B. die Steigleistung eines Flugzeugs (und damit der Bodenlärm) u.a. von der aktuellen Lufttemperatur und dem Luftdruck abhängig. Doch selbst wenn anhand der ausgewerteten Messergebnisse eine Aussage über eine Änderung des Fluglärms möglich wäre, könnte die Frage nach der Ursache damit nicht beantwortet werden, da zahlreiche Faktoren einen Einfluss auf die Messwerte besitzen. Dies wird bereits daran erkennbar, dass die Anzahl der Flugbewegungen von 2012 auf 2013 um etwa ein Prozent zurückgegangen sind. Noch deutlicher wird die Aussagefähigkeit des Berichtes, wenn man die Betriebsrichtungsverteilung und die Bahnbelegung vergleicht: so wurden 2012 36,0 % der Landungen über die Bahn 25 R (d.h. die NW-Bahn bei BR 25) abgewickelt, in 2013 waren es 29,6 %. Unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der Flugbewegungen bedeutet dies, dass 2013 im Vergleich zu 2012 etwa 18 % weniger Landungen über die südlichen Stadtteile Frankfurts abgewickelt wurden. Insoweit wäre grundsätzlich auch eine Reduzierung der Fluglärmbelastung im Frankfurter Süden zu erwarten, die alleine auf die verminderte Anzahl von Überflügen zurückzuführen wäre und nichts mit den von Fraport behaupteten Lärmschutzmaßnahmen zu tun hätte. Tatsächlich findet sich in den entsprechenden Lärmmessstationen keine Veränderung bzw. (im Fall Oberrad und Lerchesberg) ein um 1 dB(A) reduzierter Mittelungspegel. Diese minimale Lärmminderung ist daher wohl ausschließlich auf die deutliche Verminderung der Anzahl der Überflüge zurückzuführen. Völlig wertlos und unsinnig ist jedoch der Bericht nicht nur deshalb, weil der untersuchte Zeitraum von einem Monat viel zu kurz ist, um eine auch nur halbwegs valide Aussage treffen zu können, sondern auch deshalb, weil alle weiteren Angaben unterschlagen werden, die eine Bewertung ermöglichen. So fehlen z.B. sämtliche Informationen zum Flottenmix und zur anteiligen Flugroutenbelegung. Die Fluglärmbelastung ist jedoch ganz entscheidend vom jeweiligen Flugzeugtyp - bzw. in Summe vom Flottenmix - und von der Flugroutenbelegung abhängig. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Hält es der Magistrat für sinnvoll, anhand der Messwerte eines einzigen Monats Aussagen über Veränderungen der Fluglärmbelastung zu treffen ?
  2. Hält es der Magistrat für sinnvoll, eine (angebliche) Reduzierung des Fluglärms ursächlich auf bestimmte Maßnahmen zurückzuführen, ohne andere Faktoren, die einen Einfluss auf den Lärm besitzen, auch nur zu berücksichtigen ?
  3. Hält es der Magistrat für seriös, wenn die Fraport AG behauptet, ihre Lärmschutzmaßnahmen seien "erfolgreich", obwohl deren Auswertung zeigt, dass eine Lärmreduzierung nicht nachweisbar ist und - falls doch - jedenfalls ein Zusammenhang mit Maßnahmen der Fraport AG keinesfalls vorhanden ist ?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Januar 2014Sie sind hier
    AA 487Fraport-Lärmschutzbericht
    STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 28. März 2014BB 102Fraport-LärmschutzberichtMagistratsbericht
  3. 19. September 2014Antwort des Magistrats · nach 34 WochenBB 364Fraport-LärmschutzberichtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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