Eingemeindungsverträge der Stadt Frankfurt
Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion fragt den Magistrat der Stadt Frankfurt nach dem Status der Eingemeindungsverträge und der damit verbundenen Verpflichtungen. Anliegen ist es, auf unerfüllte Vereinbarungen aufmerksam zu machen und die rechtliche Situation zu klären. Das Ziel ist, Transparenz hinsichtlich der vergangenen Eingemeindungen zu schaffen und die Umsetzung der Verträge sicherzustellen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Innerhalb der letzten hundert Jahre wuchs die Stadt Frankfurt nicht nur in der Anzahl der Bevölkerung, sondern auch in der Fläche: Bei der hessischen Gemeindereform von 1972-1977 wurden eine Vielzahl von Gemeinden zu neuen Stadtteile der Stadt Frankfurt. Schon im Jahr 1928 wurden die Gemeinden Höchst und Fechenheim eingemeindet. Hierbei wurden sogenannte Eingemeindungsverträge geschlossen.
Immer wieder wird auch in den Ortsbeiräten und in der Presse thematisiert, dass Vereinbarungen aus diesen Verträgen noch nicht erfüllt wurden oder nicht mehr eingehalten werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Mit welchen damals noch selbständigen Gemeinden hatte die Stadt Frankfurt Eingemeindungsverträge geschlossen?
- Welchen rechtlichen Status haben die Eingemeindungsverträge heute?
- Wo sind diese Eingemeindungsverträge einsehbar?
- Wer wacht über die Einhaltung der Bestimmungen der Eingemeindungsverträge?
- Welche Bestimmungen der jeweiligen Eingemeindungsverträge sind bisher immer noch nicht umgesetzt worden?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2023Sie sind hierAA 223Eingemeindungsverträge der Stadt FrankfurtSTVV-Anfrage · AfD
- 15. April 2024Antwort des Magistrats · nach 45 WochenBB 136Eingemeindungsverträge der Stadt FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG