Eingemeindungsverträge der Stadt Frankfurt
Zusammenfassung
Der Bericht informiert über die Eingemeindungsverträge der Stadt Frankfurt am Main und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen. Es wird dargelegt, welche Gemeinden eingemeindet wurden und welche Verträge existieren. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen und die Historie der Eingemeindungen transparent zu machen.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
- Folgende Gemeinden wurden in das Frankfurter Stadtgebiet eingemeindet: Bornheim, Bockenheim, Niederrad, Oberrad, Seckbach, Berkersheim, Bonames, Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim, Hausen, Heddernheim, Niederursel, Praunheim, Preungesheim, Rödelheim, Fechenheim, Griesheim, Nied, Schwanheim, Sossenheim, Höchst (nebst den zur damaligen Stadt Höchst eingemeindeten Landgemeinden Unterliederbach, Sindlingen), Zeilsheim, Harheim, Kalbach, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Bergen-Enkheim.
Für alle Eingemeindungen bis 1928 existieren Eingemeindungsverträge, welche sowohl in den Archivbeständen des Instituts für Stadtgeschichte innerhalb der Magistratsüberlieferung als auch in dessen Bibliothek zu finden sind. Zudem existiert das Buch "Eingemeindungsverträge der Stadt Frankfurt am Main", zu dessen Veröffentlichung die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat 1960 bewegt hatte, um eine vollständige Zusammenstellung der Verträge darbieten zu können.
Die späteren Eingemeindungen von Nieder-Eschbach und Harheim erfolgten aufgrund des Gesetzes zur Neugliederung der Landkreise Büdingen und Friedberg vom 11. Juli 1972, § 15. In solchen Fällen wird kein Vertrag geschlossen.
Die übrigen Eingemeindungen von Kalbach, Nieder-Erlenbach und Bergen-Enkheim wurden in Grenzänderungsverträgen beschlossen. Diese sind ebenfalls in den Archivbeständen des Instituts für Stadtgeschichte im Bestand A.31 Städtische Verträge entsprechend unter den Nummern 2042, 2033 und 2004 verzeichnet. Gleichzeitig wurden sie in den Mitteilungen der Stadtverwaltung veröffentlicht.
- Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
- Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
- Der Magistrat ist an die geltenden Gesetze und Verträge gebunden.
- Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Sofern Bestimmungen aus Verträgen nicht erfüllt wurden, kann dies auf Änderungen rechtlicher Grundlagen beruhen. Andernfalls können faktische Umstände zur Nichterfüllung geführt haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2023AA 223Eingemeindungsverträge der Stadt FrankfurtSTVV-Anfrage · AfD
- 15. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 WochenBB 136Eingemeindungsverträge der Stadt FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf15 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen Volt (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen AfD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Kenntnis)