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  • Reinigung des Kätcheslachweihers
    OFOB 12
    16.10.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2025, OF 637/12 Betreff: Reinigung des Kätcheslachweihers Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten wenn notwendig eine Reinigung und eine Gewässergüteprüfung des Kätchslachweiher durchzuführen, um sein ökologisches Gleichgewicht zu erhalten und eine gute Gewässerqualität zu gewährleisten. Begründung: Hierdurch wird eine Vermeidung von Algenblüten gewährleistet, eine Sauerstoffversorgung für die im Weiher lebenden Flora und Fauna sichergestellt. Ferner soll der Erhalt der Artenvielfalt in dem Lebensraum erhalten bleiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 637/12 wurde zurückgezogen.

  • Calisthenics-Anlage im Kalbacher Freizeitpark
    OFOB 3
    16.10.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2025, OF 638/12 Betreff: Calisthenics-Anlage im Kalbacher Freizeitpark Vorgang: OM 5515/19 OBR 12; ST 383/20; OM 4895/23 OBR 12; ST 492/24 Der Magistrat wird gebeten, mit dem Bau der bereits vom OBR 12 für den Kalbacher Freizeitpark beantragten Calisthenics-Anlage, die auch bereits vom Magistrat befürwortet und genehmigt wurde, zeitnah zu beginnen. Begründung: Seit dem ersten Antrag zum Bau einer Calisthenics-Anlage im Freizeitpark Kalbach, sind nun schon 6 Jahre vergangen. Obwohl die positiven Stellungnahmen des Magistrats. ST 383 und 492 vorliegen, wurde dieses Projekt noch nicht in Angriff genommen. Die Teenies, für die das Projekt beantragt wurde, sind nun schon Erwachsene, und die Teenies von heute brauchen diese Freizeitanlage ebenso dringend. Der Ortsbeirat ist davon überzeugt, daß die Mitarbeiter des Grünflächenamtes gute Ideen haben, wie man diesen Park mit der Calisthenics-Anlage attraktiv für die Teenies und auch für die Erwachsenen gestalten kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7674 2025 Die Vorlage OF 638/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Wann wird das Konsulat der Republik Korea endlich fertiggestellt?
    OFOB 12
    16.10.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2025, OF 640/12 Betreff: Wann wird das Konsulat der Republik Korea endlich fertiggestellt? Der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit dem Generalkonsulat der Republik Korea aufzunehmen, um nachdrücklich auf die Fertigstellung zu drängen und zu klären, was die Gründe für die bald 10 Jahre andauernde Bauverzögerung sind. Der Umzug des Konsulats nach Riedberg wird bereits seit 2016 angekündigt, doch bis heute wurde das Gebäude nicht fertiggestellt. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass in der Winterzeit bei Eis und Schnee der Gehweg verkehrssicher gemacht wird. Dies hat in der Vergangenheit nicht immer funktioniert. Begründung: Seit 2016 ist der Bereich Ecke Altenhöferallee/Konrad-Zuse-Straße mit einem Bauzaun versperrt und der Gehweg schlecht passierbar. Seit mehreren Jahren findet keine Bautätigkeit mehr statt. Als Entrée zum Stadtteil ist dies ein absoluter Schandfleck. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 640/12 wurde zurückgezogen.

  • Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktbereich: 13.01 Stadtplanung Ausbau ParkandRideParkplatz U-Bahn-Station „Kalbach“
    OFOB 12
    16.10.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2025, OF 643/12 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktbereich: 13.01 Stadtplanung Ausbau Park-and-Ride-Parkplatz U-Bahn-Station "Kalbach" Der Magistrat wird gebeten, Planungsmittel für den Ausbau des Park + Ride Platzes Kalbach in den Haushalt einzustellen. Begründung: In der ST 1035 vom 27.05.2019 bestätigt der Magistrat, dass der Park + Ride Parkplatz ausgebaut werden soll. Bisher ist noch nichts geschehen. Nun hat der Magistrat am 25. September 2025 ein neues P + R Konzept vorgestellt. Das P+R-Konzept für Frankfurt am Main sieht Maßnahmen zur kurz-, mittel- und langfristigen Erhöhung der P+R Kapazitäten im Stadtgebiet vor. Dort wird auch die U-Bahnstation Kalbach genannt, die verkehrlich günstig liegt und schon erschlossen ist. Durch den Ausbau und die Erweiterung des Standortes Kalbach könnte die P + R Kapazität mit relativ schnell an dieser Stelle erhöht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 115 2025 Die Vorlage OF 643/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FDP

  • Vorstellung der Pläne zu Abriss und Neubau Oeder Weg 74 bis 78
    OFOB 3
    16.10.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2025, OF 933/3 Betreff: Vorstellung der Pläne zu Abriss und Neubau Oeder Weg 74 bis 78 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wir gebeten, die Bauaufsicht und den Investor Aberdeen Investments Deutschland einzuladen, die konkreten Pläne des Neubaus im Oeder Weg 74 bis 78 so früh wie möglich im Ortsbeirat 3 vorzustellen. Begründung: Aus der Presse war zu entnehmen, dass am Oeder Weg 74 bis 78 demnächst die Bagger rollen sollen. Ab November werden die drei maroden Gebäude abgerissen, die seit Mitte 2018 leer stehen. Sie sollen einem Neubau weichen. Der Ortsbeirat begrüßt die Beendigung des jahrelangen Leerstands. Bürgerinnen und Bürger stellen jedoch immer wieder Fragen nach den konkreten Plänen und deren Auswirkungen auf die Nachbarschaft. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 933/3 wurde zurückgezogen.

  • Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der „Roten Eule“ ziehen
    OFOB 3
    16.10.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2025, OF 937/3 Betreff: Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der "Roten Eule" ziehen Mit der endgültigen Schließung der Roten Eule in der Eckenheimer Landstraße sind im Nordend rund 40 dringend benötigte Kita- und Hortplätze verloren gegangen. Der Betreiber sah sich zu diesem Schritt gezwungen, weil sich die Stadt Frankfurt am Main als Eigentümerin über Monate nicht verbindlich zur notwendigen Sanierung und Finanzierung des Gebäudes geäußert hat. Das ist ein deutliches Versäumnis des Magistrats, der trotz frühzeitig bekannter Mängel keine tragfähige Lösung fand. Für viele Eltern stellte die monatelange Hängepartie eine erhebliche Belastung dar: Von der Ungewissheit, ob die Rote Eule gerettet werden kann, über die Frage nach einer alternativen Betreuungseinrichtung bis hin zu existenziellen Sorgen wie der Frage, ob mit der neuen Lösung dem Job weiterhin im selben Maß nachgegangen werden kann. Wie die Rote Eule blicken auch andere Kindertagesstätten im Nordend und in den angrenzenden Stadtteilen einem erheblichen Sanierungsstau entgegen. Viele dieser Einrichtungen müssen mittelfristig saniert werden. Angesichts des ohnehin bestehenden Mangels an Betreuungsplätzen in Frankfurt darf sich ein Fall wie die Rote Eule auf keinen Fall wiederholen. Eltern und Kinder brauchen Planungssicherheit, Verlässlichkeit und frühzeitige Informationen, damit notwendige Sanierungen familienfreundlich umgesetzt werden können. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: - Der Ortsbeirat 3 bedauert die Schließung der Roten Eule und kritisiert das Vorgehen des Magistrats, der durch fehlende Entscheidungen und mangelnde sowie rechtzeitige Kommunikation den Verlust des Standorts mitverursacht hat. - Aus diesem Grund fordert der Ortsbeirat den Magistrat dazu auf, zu berichten: a. Wie der Magistrat die aktuelle Betreuungssituation (Kita-, Kindergarten- und Hortplätze) im Nordend sowie in den angrenzenden Stadtteilen grundsätzlich einschätzt. b. Wie viele Kinderbetreuungseinrichtungen in diesen Stadtteilen derzeit sanierungsbedürftig sind und welche davon wann saniert oder ggf. geschlossen werden sollen. c. Wie künftige Sanierungsvorhaben organisatorisch ablaufen sollen, damit während der Bauphasen keine Betreuungsplätze dauerhaft verloren gehen? d. Welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, um sicherzustellen, dass sich ein Fall wie bei der Roten Eule künftig nicht wiederholt. e. Welche Ersatzmaßnahmen für die entfallenen Plätze der Roten Eule vorgesehen sind und wann diese umgesetzt sein sollen. f. Welche neuen Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend und in den angrenzenden Stadtteilen derzeit geplant sind, und in welchem Zeitrahmen diese entstehen sollen. g. Inwieweit bei dieser Planung bereits die geplante Unterkunft für Geflüchtete und Wohnungslose in der Homburger Landstraße mit voraussichtlich knapp 300 Bewohnerinnen und Bewohnern berücksichtigt wurde, deren Fokus auf Familien den Bedarf an Plätzen weiter erhöhen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 937/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1345 2025 Die Vorlage OF 937/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen 5 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

  • Bilanz der Bildungs- und Betreuungsentwicklung im Nordend
    OFOB 3
    16.10.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2025, OF 938/3 Betreff: Bilanz der Bildungs- und Betreuungsentwicklung im Nordend Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, die Bildungsdezernentin, Frau Sylvia Weber, noch vor der Kommunalwahl in eine der kommenden Ortsbeiratssitzungen einzuladen, um den Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats Auskunft über den Sachstand der in der zurückliegenden Wahlperiode umgesetzten, begonnenen und noch nicht realisierten Projekte im Bereich der Kindertagesstätten, Schulen und Horteinrichtungen im Ortsbezirk zu erteilen. Hierzu soll insbesondere über den Stand zentraler Vorhaben wie der geplanten Errichtung des Gymnasiums Ost sowie über aktuelle Fragen der Sanierung, Schließung und Ersatzplanung bestehender Betreuungseinrichtungen informiert werden. Begründung: In der zurückliegenden Wahlperiode wurden durch das Bildungsdezernat mehrere für den Ortsbezirk relevante Projekte angekündigt oder begonnen. Da der aktuelle Umsetzungsstand dieser Vorhaben unklar ist, soll der Ortsbeirat Gelegenheit erhalten, sich unmittelbar durch die Dezernentin über den Fortschritt, bestehende Hindernisse und die weiteren Planungen zu informieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 938/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

  • Konzept für begrünte Wartehäuschen im Nordend erstellen
    OFOB 3
    16.10.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2025, OF 940/3 Betreff: Konzept für begrünte Wartehäuschen im Nordend erstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die Begrünung von Wartehäuschen im Nordend für den ÖPNV zu erstellen. Begründung: Durch den Klimawandel werden die Temperaturen in Städten stärker steigen als im Durchschnitt. Eine Möglichkeit dem entgegenzuwirken besteht darin, die Städte mehr zu begrünen. Dazu eignet sich u.a. insbesondere die Begrünung von Wartehäuschen (Dach und Wände). In der Stadt Wien wurden bereits erste Projekte umgesetzt (https://www.wienerlinien.at/begrünte-wartehäuschen). Der Magistrat wird aufgefordert ein Konzept für begrünte Wartehäuschen in Frankfurt zu erstellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird auf Wunsch der SPD bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wurde zurückgezogen.

  • Mieterhöhungen in der Weberstraße
    OFOB 3
    16.10.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2025, OF 941/3 Betreff: Mieterhöhungen in der Weberstraße Im Jahr 2022 kündigte der Projektentwickler Max Baum Immobilien GmbH die Neubebauung und Sanierung des Karrees Weberstraße / Marschnerstraße / Neuhofstraße / Eckenheimer Landstraße an. 2023 sollte Baubeginn sein, der Neubau 2024 fertiggestellt werden. Die Sanierung der Bestandsgebäude sollte mietenneutral vonstattengehen und die Miete bei um die sechs Euro pro Quadratmeter bleiben: https://www.fnp.de/frankfurt/neubau-bietet-mehr-platz-fuer-kinder-91443666.html. Heute sehen wir keinerlei Baufortschritte für den Neubau, außer dass das Gelände abgesperrt ist. Die Wohnungen in der Weberstraße wurden saniert und Bewohnende bekamen im Oktober 25 saftige Mieterhöhungen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um folgende Auskünfte: - Was wurde bisher im Karree Weberstraße / Marschnerstraße / Neuhofstraße / Eckenheimer Landstraße gemacht? - Wird weiterhin an den Plänen zum Neubau festgehalten? - Wieviel Leerstand gibt es und seit wann? - Um wieviel sind die Bestandsmieten erhöht worden und ist das dem Bestandsschutz angemessen? Sollte der Magistrat hierzu keine Auskünfte haben, wird er gebeten, mit dem Projektentwickler in Kontakt zu treten, um diese Informationen zu erhalten. Der Projektentwickler ist sicherlich ebenfalls daran interessiert, die Öffentlichkeit auf dem Laufenden zu halten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1309 2025 Die Vorlage OF 941/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

  • Nachfrage zur ST 1717/25: Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark
    OFOB 3
    16.10.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2025, OF 943/3 Betreff: Nachfrage zur ST 1717/25: Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark Vorgang: OM 6820/25 OBR 3; ST 1717/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordneten werden gebeten den Magistrat zu befragen, ob aus seiner Sicht ein Prüf-Antrag mit konkreten Vorschlägen für die Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark mit einer derart allgemein gehaltenen Stellungnahme hinreichend beantwortet sein soll. Begründung: In der Stellungnahme ist leider keine Bemühung zu erkennen, auf inhaltliche Punkte einzugehen. Vielmehr sieht sich der Ortsbeirat mit Standardantworten konfrontiert, ohne dass auf die konkreten Situationen und entsprechende Maßnahmen eingegangen wird. Im vorliegenden Fall hatten außerdem Frankfurter Neue Presse und Frankfurter Rundschau groß berichtet, nachdem ein Experte im Ortsbeirat ausführlich auf die Problematik der Lichtverschmutzung an besagten Stellen eingegangen war. Allein das lässt auf eine allgemeine Interessenlage schließen. Der Ortsbeirat wünscht sich mehr Sorgfalt bei der Beantwortung dieses Antrags. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6820 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1717 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 943/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 587 2025 Die Vorlage OF 943/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Ablehnung)

  • Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/Glauburgstraße
    OFOB 3
    16.10.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2025, OF 944/3 Betreff: Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/Glauburgstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Bereich des Oeder Wegs Ecke Glauburgstraße, kommt es regelmäßig zu langen Wartezeiten an den Ampeln, sowohl für den motorisierten Verkehr als auch für Radfahrer und Fußgänger. Beobachtungen vor Ort zeigen jedoch, dass das tatsächliche Verkehrsaufkommen in diesem Abschnitt häufig gering ist und die aktuelle Ampelschaltung zu unnötigen langen Stopps führt. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. ob die bestehenden Ampelanlagen am Oeder Weg im Kreuzungsbereich zur Glauburgstraße, weiterhin verkehrlich notwendig sind, 2. ob die Verkehrsregelung an dieser Stelle durch einfachere Maßnahmen, etwa durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und gegebenenfalls zusätzliche Beschilderungen effizienter gestaltet werden kann, 3. und ob durch eine Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer reduziert und der Verkehrsfluss verbessert werden kann. 4. Sollte die Entfernung der Ampelanlage nicht möglich sein, sollte zumindest der Einsatz von grünen Pfeilen für den Kfz- und Radverkehr geprüft werden (für Rechtsabbieger aus der Glauburgstraße in den nördlichen Oeder Weg und für Rechtsabbieger aus dem südlichen Oeder Weg in die Glauburgstraße). Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 944/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7860 2025 Die Vorlage OF 944/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor bei Punkt 2. die Worte "einfachere Maßnahmen, etwa durch" ersetzt werden durch "eine Bedarfsampel oder". Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Volt gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

  • Wie ist der Stand zur Campusmeile?
    OFOB 3
    16.10.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2025, OF 946/3 Betreff: Wie ist der Stand zur Campusmeile? Bereits im Jahr 2022 wurde die Tankstelle gegenüber der Deutschen Nationalbibliothek entfernt, um die Entwicklung der Campusmeile voranzubringen. Seither ist auf dem Grundstück jedoch keinerlei bauliche Entwicklung zu erkennen. Im letzten Bericht (B 270/25) wurde mitgeteilt, dass weiterhin Gespräche stattfinden, konkrete Maßnahmen sind jedoch bislang ausgeblieben. Das Grundstück steht nunmehr seit über drei Jahren leer, während im Nordend akuter Wohnungsmangel herrscht. Angesichts steigender Mieten und des hohen Bedarfs an Wohnraum ist es aus Sicht des Ortsbeirats nicht hinnehmbar, dass eine so zentrale Fläche ungenutzt bleibt. Sollte eine Einigung zum weiteren Verfahren der Campusmeile nicht zeitnah erzielt werden, sollten alternative Nutzungen, insbesondere für den Wohnungsbau, ernsthaft geprüft werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen inhaltlichen Stand der Planungen und Gespräche zur sogenannten Campusmeile zu berichten. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte dargestellt werden: 1. Welche konkreten Fortschritte erzielt wurden, 2. Ob und mit welchen Akteuren, insbesondere dem Land Hessen, und Investoren weiterhin Gespräche geführt werden, 3. Welche zeitlichen Perspektiven für eine bauliche Umsetzung bestehen, 4. Welche alternativen Nutzungsüberlegungen bestehen, sollte es in absehbarer Zeit keine Einigung zur Campusmeile geben (z.B. Wohnungsbau mit u.a. auch Studentenwohnheimen). Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 946/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1346 2025 Die Vorlage OF 946/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

  • Piktogramm für die Fahrradspur in der Eckenheimer Landstraße erneuern
    OFOB 3
    16.10.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2025, OF 947/3 Betreff: Piktogramm für die Fahrradspur in der Eckenheimer Landstraße erneuern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Strßenmarkierungen im unteren Bereich der Eckenheier Landstraße Ecke Anlagenring, vor der Kreuzung, zu erneuern. Begründung: Die Makrkierungen sind stark abgeblättert und teilweise kaum noch erkennbar, insbesondere die Piktogramme für die Fahhradspur. Ziel ist es, die Sicherheit für Radfahrer zu erhöhen und Konflikte zwischen Auto- und Radverkehr zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 947/3 wurde zurückgezogen.

  • Nachfrage zu Radbügeln Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße und Baumweg
    OFOB 3
    16.10.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2025, OF 948/3 Betreff: Nachfrage zu Radbügeln Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße und Baumweg Vorgang: OM 5165/24 OBR 3; ST 1956/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in der ST 1956/24 bereits für das Frühjahr 2025 angekündigte Installation von Fahrradbügeln umzusetzen. Begründung: Der Antrag dient der Erinnerung, damit das Amt eine überfällige Verfügung erlassen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5165 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1956 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 948/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7861 2025 Die Vorlage OF 948/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen Volt (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

  • Fahrradständer in der Schopenhauerstraße
    OFOB 3
    16.10.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2025, OF 950/3 Betreff: Fahrradständer in der Schopenhauerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, ob der Fußgängerübergang vor der Schopenhauerstraße 10-12 derart erweitert werden kann, dass dort Fahrradständer, vor allem auch für Lastenräder eingerichtet werden können. Begründung: In den engen Straßen rund um den Heideplatz gibt es einen hohen Bedarf an Fahrrad - und Lastenfahrradstellplätzen. Aus Mangel an geeigneten Abstellplätzen wird häufig vor dem Jugendhaus Heideplatz geparkt, die Fahrradständer sind aber reserviert für die Besucher/innen und Mitarbeiter/innen. Die an den Fußgängerübergang angrenzende (Park-)fläche vor dem Haus in der Schopenhauerstraße 10-12 (s. Fotos) könnte sich in den engen Straßen als Fläche für Fahrradständer eignen. Sollte es möglich sein, dort zwischen Fußgängerüberweg und Einfahrt Fahrradständer einzurichten, sollte das möglichst bald umgesetzt werden, die Parkplatznot ist groß. Fotos: F. Merkel Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 950/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7863 2025 Die Vorlage OF 950/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Betreff und Tenor "Schopenhauerstraße" durch "Schleiermacherstraße" ersetzt wird. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)

  • Wehret den Anfängen - Videobeweis Nidda-Wege für Unterhaltungsfahrzeuge
    NR
    15.10.2025 · IBF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2025, NR 1406 Betreff: Wehret den Anfängen - Videobeweis Nidda-Wege für Unterhaltungsfahrzeuge Unkoordinierte brutale Eingriffe haben in der Vergangenheit leider zu viel Ärger geführt. Im vorletzten Umweltausschuss war die Rede davon, in welchem desolaten Zustand der Weg in M117/25 (graues Ypsilon) sei und deswegen betoniert werden müsste. Die Barrierefreiheit sei nicht gegeben und müsste hergestellt werden. Die Menschen könnten stürzen mit Ihren Rollatoren und schwer verletzt liegen bleiben, im schlimmsten Fall mit dem Gesicht nach unten, so tief seien die Pfützen schon jetzt. Selbst die M117 bezeichnet den Zustand des Weges als desolat. Videos können aber oft mehr aussagen als 1000 Worte, siehe https://youtu.be/xeHGka7rJsA. Siehe da, der Weg (graues Ypsilon) war in einem 1a Zustand Der Anfang war gemacht, sollen nun weitere Wege betoniert werden. Diesmal, soll der Wegeaufbau an der Nidda M136/25 eine ausreichende Stärke haben, sodass das Befahren mit Unterhaltungsfahrzeugen möglich ist in der Zone II des Landschaftsschutzgebietes Grüngürtel. Also es ist keine Rede mehr vom desolate Zustand des Weges. https://statistikportal.frankfurt.de/statistik_aktuell/2025/FSA_2025_11.html Alleine von 2016 bis 2023 reduziert sich die Vegetationsflächen um 102,8 ha. Der Rückgang ging vor allem zu Kosten der landwirtschaftlichen Flächen (-97,8 ha) und Waldflächen (-15,1 ha) . Der Hitzekollaps und Grundwassermangel darf nicht gefördert werden. Dies vorrausgeschickt möchte die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Die Plenarsitzung am 05.11.2025 wird für 5 Minuten unterbrochen und es wird dieses Video angeschaut. https://youtu.be/JYS2iD2BkhQ welche die besagte Wegverbindung an der Nidda zeigt. Und erst dann werden die Voten zu M136/25 abgefragt in Einzelabstimmung. 2. Die Millionenbeträge werden werden umgewidmet und sinnvoll eingesetzt, da wo es wesentlich nötiger ist. 3. Von dem Ziel, dass bestimmte Unterhaltungsfahrzeuge in den Grüngürtel eindringen müssen, und dass deswegen der Grüngürtel betoniert werden muss, wird abgesehen. Ggf, werden kleinere Unterhaltungsfahrzeuge gewählt. 4. Es wird ein jährliches Unterhaltungsfahrzeuge-Rennen (Teilnahme ab 12) über die 2,2 Kilometerlange Strecke eingeführt, natürlich auf dem jetzige wassergebundenen Belag, um an den Bentonwahn des Römers zu erinnern. Die Unterhaltungsfahrzeuge haben eine moderate Größe, ähnlich eines E-Bike mit 4 Rädern. (Genauere Regelung für die U-Fahrzeuge wird ausgearbeitet) 5. Im Grüngürtel werden grundsätzlich nur wassergebundene Wegverbindungen gebaut. 6. Falls dieser Antrag abgelehnt wird, wird eine gleich große Fläche entsiegelt in unmittelbarer Nähe und als Grüngürtel neu ausgewiesen. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2025, M 136 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.08.2025, M 117 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 9, 10 Versandpaket: 22.10.2025 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 47 Beschluss: 1. Die Vorlage M 136 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. Ziffern 1., 2., 3., 5. und 6.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Ziffer 4.: Grüne, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG und FRAKTION (M 136 = Annahme, NR 1406 = Ablehnung) Gartenpartei (M 136 = Ablehnung, NR 1406 = Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 136 = Ablehnung, NR 1406 = Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 136 = Annahme, NR 1406 = Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: 1. Der Vorlage M 136 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Zustimmung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 48 Beschluss: 1. Der Vorlage M 136 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 136 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1406 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung AfD zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen AfD (= Zustimmung) Beschlussausfertigung(en): § 6830, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025 Aktenzeichen: 79-2

  • Bolzplatz an der Stresemannallee 73 absichern und den Bodenbelag überarbeiten
    OFOB 5
    15.10.2025 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2025, OF 1604/5 Betreff: Bolzplatz an der Stresemannallee 73 absichern und den Bodenbelag überarbeiten Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf den Bolzplatz an der Stresemannallee 73 mit einem weiteren, vierten Zaun zur Häuserseite hin zu versehen, über dem Platz ein z.B. Tarnnetz zu spannen und den Kies des Bodens zu entfernen, um Verletzungen vorzubeugen. Begründung: Der Bolzplatz an der Stresemannallee 73 wird gerne von den Kindern und Jugendlichen der anliegenden Heimatsiedlung genutzt. Durch das Fehlen eines Zaunes zur Häuserseite hin kommt es häufig vor, dass der Ball gegen die Hauswand knallt und es ist eine Frage der Zeit bis eine Fensterscheibe zu Bruch geht. Des weiteren ist ein Netz über dem Platz dringend erforderlich um zu verhindern dass der Ball, wie letztlich geschehen, auf die Straße gelangt und die Kinder hinterherrennen und sich damit in Gefahr begeben. Zusätzlich wäre es auch ein Sonnenschutz. Der feine Kies, der sich inzwischen über den Gehweg bis zur Hauswand verteilt, ist eine weitere Gefahr. Bei Verletzungen, wie z. B. aufgeschürften Knien und Ellenbogen ist er kaum aus den Wunden zu entfernen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7812 2025 Die Vorlage OF 1604/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Rückschnitt der Bäume auf dem Abenteuerspielplatz Wildgarten
    OFOB 5
    15.10.2025 · CDU, SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2025, OF 1605/5 Betreff: Rückschnitt der Bäume auf dem Abenteuerspielplatz Wildgarten Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf dafür zu sorgen, dass die Bäume im Abenteuerspielplatz Wildgarten fachgerecht zurückgeschnitten werden. Begründung: Das Grünflächenamt sieht den Rückschnitt der Bäume im Abenteuerspielplatz Wildgarten nicht in seinem Zuständigkeitsbereich, da diese nicht gelistet sind. Das Grundstück gehört allerdings der Stadt. In letzter Zeit kam es bereits durch das Abbrechen eines Baumes auf die Stresemannallee und die Oberleitung der Straßenbahn zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen. Da der Wildgarten erhebliche soziale Arbeit leistet und nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um die Bäume zurückschneiden zu lassen, liegt es bei der Stadt diese Kosten zu übernehmen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7813 2025 Die Vorlage OF 1605/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Platz des Riedhofbrunnens aufwerten und als Treffpunkt für Jung und Alt gestalten
    OFOB 5
    15.10.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2025, OF 1613/5 Betreff: Platz des Riedhofbrunnens aufwerten und als Treffpunkt für Jung und Alt gestalten Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf darauf hinzuwirken, dass die ABG den Platz am Riedhofbrunnen instand setzt, insbesondere die defekten Bänke ersetzt und zum Teil davor Tische installiert. Des Weiteren sollen zwei bis drei Sonnenschirme aufgestellt werden und das erhöhte, große Beet, wenn möglich mit kleinen Bäumen bepflanzt werden. Ein Schachtisch und größere Abfallbehälter wären wünschenswert. Wenn die ABG dies ablehnt, sollen diese Maßnahmen von der Stadt ausgeführt werden unter Einbeziehung der anwohnenden Jugendlichen. Begründung: Der Platz am Riedhofbrunnen liegt zwischen dem Seniorenheim und dem Abenteuerspielplatz Wildgarten. Die Lage ist ein idealer Ort um Jung und Alt zusammenzuführen. Die Jugendlichen haben inzwischen Müll eingesammelt und sind bemüht den Platz in Ordnung zu halten. Ebenso tragen einige den Senioren die Einkäufe nach Hause und freuen sich wenn sie dafür ein Stück Kuchen bekommen. Um das Miteinander weiter zu unterstützen ist der Platz als Treffpunkt ideal und soll dementsprechend gestaltet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7820 2025 Die Vorlage OF 1613/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Fitnessecke im Bonifatiuspark
    OFOB 3
    15.10.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2025, OF 639/12 Betreff: Fitnessecke im Bonifatiuspark Der Magistrat wird gebeten, im Bonifatiuspark an geeigneter Stelle, das heißt, ohne den Charakter des Parks zu verändern, eine Boulderwand und eine Calisthenicsanlage für junge Erwachsene und Erwachsene aufzustellen. Begründung: Der Wunsch der Bürger, nach Möglichkeiten im Freien Sport zu treiben, wird immer häufiger geäußert. Wiederholt wurde auch im Ortsbeirat danach gefragt. Auf dem Riedberg bietet sich der Bonifatiuspark für solche Aktivitäten an. Dieser Park ist flächenmäßig so groß, daß ein Areal für solche Einrichtungen und Geräte eingerichtet werden kann. Vor allem der Wunsch nach einer Boulderwand wurde wiederholt geäußert. Im Raum Kalbach-Riedberg gibt es keine Boulderwand für junge Erwachsene und Erwachsene, obwohl dieser Klettersport äußerst beliebt ist. Eine zweite Calisthenicsanlage in Verbindung mit dieser Boulderwand auf dem Riedberg würde dieses Sportangebot im Bonifatiuspark vervollständigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7675 2025 Die Vorlage OF 639/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt und Linke gegen FDP (= Ablehnung)

  • Ausstattung der Schulsekretariate im Nordend
    OFOB 2
    15.10.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2025, OF 939/3 Betreff: Ausstattung der Schulsekretariate im Nordend Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wie viele Schulsekretariatsstellen sind aktuell an den Schulen im Nordend nicht besetzt? b) Wie bemisst sich die Personalstellenzahl der Schulsekretariate? c) Wann wurden die Personalstellenzahlen der Schulsekretariate das letzte Mal erhöht und damit den gestiegenen Anforderungen und verlängerten Öffnungszeiten der Schulen angeglichen? Begründung: Schulsekretariate haben in der Schule schon immer eine wichtige Rolle. Sie sind unverzichtbare Ansprechperson für alle Teile der Schulgemeinde. Mittlerweile haben viele Schulen keinen eigenen Hausmeister mehr. Die meisten Schulen bieten bereits Ganztagsangebote bis 17:00 Uhr, die weiterführenden Schulen haben teilweise bis 18:00 Uhr Unterricht. Allerdings sind an vielen Schulen nicht alle Stellen im Sekretariat besetzt und viele Mitarbeitende sehen sich ständig steigender Arbeitsbelastung ausgesetzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7709 2025 Die Vorlage OF 939/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Rampe an der Trauerhalle
    OFOB 3
    15.10.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2025, OF 942/3 Betreff: Rampe an der Trauerhalle Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob an der Trauerhalle am Hauptfriedhof an der linken Seite die Möglichkeit besteht eine Rampe zu installieren, die es Menschen mit Rollator ermöglicht ohne großen Umweg in die Trauerhalle zu gelangen. Begründung: Der Zugang zur Trauerhalle ist grundsätzlich barrierefrei, allerdings nur mit einem größeren Umweg. Es wäre gerade für Menschen mit Rollatoren eine große Erleichterung, wenn ein Treppenaufgang barrierefrei gestaltet werden könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7710 2025 Die Vorlage OF 942/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Hinweis auf die vorhandenen Parkhäuser im Umfeld von unterer Berger Straße und Sandweg
    OFOB 3
    15.10.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2025, OF 945/3 Betreff: Hinweis auf die vorhandenen Parkhäuser im Umfeld von unterer Berger Straße und Sandweg Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem Sandweg und der Berger Straße Hinweisschilder auf die bestehenden öffentlichen Parkhäuser (Waldschmidtstraße, Mousonturm, ggfls. Rotes Kreuz Krankenhaus) zu installieren. Begründung: Die vorhandenen Parkhäuser sollten entsprechend ausgewiesen werden, um Besucher der Kultureinrichtungen und des Einzelhandels darauf hinzuweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7711 2025 Die Vorlage OF 945/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

  • Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Bereich Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße (stadtauswärts)
    OFOB 10
    14.10.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2025, OF 1098/9 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Bereich Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße (stadtauswärts) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, wie die Verkehrsführung im Bereich der Abbiegespur von der Eschersheimer Landstraße (stadtauswärts) in die Hügelstraße so umgestaltet werden kann, dass die Sicherheit für Radfahrende nachhaltig verbessert wird. Dabei soll insbesondere die vom ASE bereits im Rahmen der Vorstellung des Radwegs präsentierte Perspektive erneut aufgegriffen und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 9 Die Vorlage OF 1098 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD und Linke erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7679 2025 Die Vorlage OF 1098/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos und bei Abwesenheit 1 CDU

  • Sicherung von Radfahrenden an der S-BahnUnterführung Ginnheim
    OFOB 9
    14.10.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2025, OF 1119/9 Betreff: Sicherung von Radfahrenden an der S-Bahn-Unterführung Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats, des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) einen Ortstermin an der Unterführung der S6 in Ginnheim durchzuführen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit insbesondere im Bereich der Fahrradrampe zu überprüfen und Maßnahmen zur Vermeidung gefährlicher Situationen zu erarbeiten. Begründung: An der Unterführung unter der S-Bahn-Strecke S6 in Ginnheim kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrenden, insbesondere im Bereich der Fahrradrampe. Die derzeitige Gestaltung der Rampe führt zu unübersichtlichen Begegnungssituationen, vor allem bei Gegenverkehr. Ein gemeinsamer Ortstermin soll klären, welche baulichen oder verkehrsregelnden Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit zu erhöhen (z. B. bessere Markierungen, Beschilderung, Spiegel). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 25 Die Vorlage OF 1119 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und FDP erklärt. Vor der Beschlussfassung wird dem Betreff nach dem Wort "Unterführung" das Wort "Woogstraße" zugefügt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7691 2025 Die Vorlage OF 1119/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einführung eines Self-Service-Angebots am Kleinmüllplatz Enkheim
    OFOB 4
    14.10.2025 · GRÜNE, SPD, CDU, FDP, fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2025, OF 326/16 Betreff: Einführung eines Self-Service-Angebots am Kleinmüllplatz Enkheim Vorgang: OM 7188/25 OBR 16; ST 1294/25 Der Ortsbeirat 16 möge beschließen, der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten, zu prüfen, ob auch für den Kleinmüllplatz Enkheim ein Self-Service-Angebot außerhalb der regulären, mit Personal besetzten Öffnungszeiten eingerichtet werden kann. Der Magistrat wird ferner gebeten, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ein solches Angebot möglichst zeitnah zu ermöglichen. Begründung: Der Kleinmüllplatz Bergen verfügt bereits über ein Self-Service-Angebot, das es Bürgerinnen und Bürgern erlaubt, auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten Abfälle abzugeben. Dieses Angebot hat sich laut der Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025 (ST 1294) als erfolgreich und bürgerfreundlich erwiesen. Auch der Kleinmüllplatz Enkheim wird stark genutzt und könnte durch ein vergleichbares System entlastet werden. Ein Self-Service-Angebot würde den Zugang flexibler gestalten, insbesondere für Berufstätige, und gleichzeitig die Servicequalität in Bergen-Enkheim verbessern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7188 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1294 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7627 2025 Die Vorlage OF 326/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Umsetzung der angekündigten Sperrung für E-Scooter vor der Schule am Ried
    OFOB 16
    14.10.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2025, OF 327/16 Betreff: Umsetzung der angekündigten Sperrung für E-Scooter vor der Schule am Ried Vorgang: OM 6025/24 OBR 16; ST 261/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 16 möge beschließen, der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten, zu berichten, warum die in der Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025 (ST 261) angekündigte Sperrung des Bereichs vor der Schule am Ried (Bornweidstraße, vor den beiden Turnhallen) für das Abstellen von E-Scootern bislang nicht umgesetzt wurde, obwohl dies nach der Antwort auf die Anregung des Ortsbeirats 16 (OM 6025) vorgesehen war. Ferner wird der Magistrat gebeten, mitzuteilen, wann mit der tatsächlichen Umsetzung der angekündigten Sperrung zu rechnen ist. Begründung: Vor dem Haupteingang der Schule am Ried stehen nach wie vor regelmäßig zahlreiche E-Scooter, häufig unsortiert und teilweise umgekippt. Dies führt weiterhin zu Behinderungen der Zufahrt, insbesondere für Lieferfahrzeuge und Rettungsdienste. Damit besteht ein anhaltendes Sicherheitsrisiko, das durch die in der Stellungnahme angekündigte Maßnahme hätte beseitigt werden sollen. Der Ortsbeirat bittet daher um eine zeitnahe Umsetzung der Sperrung sowie um eine Information über den aktuellen Sachstand und die Ursachen für die Verzögerung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6025 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 9 Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne des Antrages tätig zu werden. Beschluss: Die Vorlage OF 327/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 327/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 327/16 wurde zurückgezogen.

  • Umsetzung der angekündigten Aufstellung von Sitzbänken am Spielplatz AlfredGöbelWeg
    OFOB 16
    14.10.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2025, OF 328/16 Betreff: Umsetzung der angekündigten Aufstellung von Sitzbänken am Spielplatz Alfred-Göbel-Weg Vorgang: OM 5696/24 OBR 16; ST 1727/24 Antrag an den Ortsbeirat 16 Der Ortsbeirat 16 möge beschließen, der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten, zu berichten, warum die in der Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024 (ST 1727) angekündigte Aufstellung von zwei Sitzbänken im südlichen, unteren Bereich des Spielplatzes am Alfred-Göbel-Weg bislang nicht erfolgt ist. Ferner wird der Magistrat gebeten, mitzuteilen, wann mit der Umsetzung dieser Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: In der Stellungnahme vom 27.09.2024 hatte der Magistrat zugesagt, der Anregung des Ortsbeirats 16 zu entsprechen und zwei Sitzbänke im südlichen Bereich des Spielplatzes aufzustellen. Diese Maßnahme wurde bislang jedoch nicht umgesetzt. Da die Sitzgelegenheiten insbesondere für Eltern und Betreuungspersonen vorgesehen sind, die den unteren Teil des Spielplatzes einsehen möchten, ist deren Aufstellung für eine vollständige Nutzbarkeit und Sicherheit des Spielplatzes weiterhin erforderlich. Der Ortsbeirat bittet daher um einen aktuellen Sachstandsbericht und um eine verbindliche Angabe zum Zeitpunkt der Realisierung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5696 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1727 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 10 Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne des Antrages tätig zu werden. Beschluss: Die Vorlage OF 328/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 328/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7968 2026 Die Vorlage OF 328/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Herstellung der Fließwasserverbindung im FFH-Gebiet Seckbacher Ried
    OFOB 16
    14.10.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2025, OF 329/16 Betreff: Herstellung der Fließwasserverbindung im FFH-Gebiet Seckbacher Ried Vorgang: OM 3285/18 OBR 16; ST 1899/18 Der Ortsbeirat 16 möge beschließen, der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten, zu berichten, warum die im Rahmen der Ortsbegehung des Umweltamts und weiterer Beteiligter am 8. Juli 2024 im FFH-Gebiet Seckbacher Ried angekündigte Herstellung der Fließwasserverbindung vom Mühlbachtal in Enkheim über das Seckbacher Ried in Richtung Ostparkweiher bislang nicht erfolgt ist, obwohl seinerzeit eine Fertigstellung innerhalb von sechs Wochen in Aussicht gestellt wurde. Der Magistrat wird ferner gebeten, mitzuteilen, woran die Verzögerung gelegen hat und wann mit der Herstellung des Wasserflusses durch das eigens angelegte Bachbett im Seckbacher Ried gerechnet werden kann. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, den aktuellen Zeitplan für die weiteren vorgesehenen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Projekt darzulegen. Im Rahmen der Ortsbegehung wurde berichtet, dass weitere Quellen im Bereich von Bergen-Enkheim an die Fließverbindung angeschlossen werden sollen. Der Magistrat wird gebeten, konkret anzugeben, um welche Quellen es sich hierbei handelt, ob und in welchem Umfang hierfür weitere Straßen-Bauarbeiten erforderlich sind, und bis wann mit der vollständigen Funktionsfähigkeit der Fließwasserverbindung gerechnet werden kann. Begründung: Die Herstellung der Fließwasserverbindung über das Seckbacher Ried bis zum Ostparkweiher ist eine Ausgleichsmaßnahme für den Bau des U-Bahnbetriebshofs Ost, deren Ziel laut Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018 (ST 1899) die Stabilisierung des Wasser- und Naturhaushalts im FFH-Gebiet Seckbacher Ried ist. Trotz der im Mai 2024 erfolgten Ankündigung einer kurzfristigen Fertigstellung ist über ein Jahr später kein Wasserfluss festzustellen. Das angelegte Bachbett im Seckbacher Ried bleibt trocken, wodurch die beabsichtigte ökologische Wirkung der Maßnahme bislang ausbleibt. Der Ortsbeirat 16 bittet daher um eine transparente Darstellung des aktuellen Projektstands, der Gründe für die Verzögerung und der nächsten Schritte zur endgültigen Umsetzung dieser ökologisch wichtigen Verbindung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3285 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1899 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 329/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 329/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 329/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 24.02.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8180 2026 Die Vorlage OF 329/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, Linke, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

  • Unterstützung des Bornheimer Nikolausmarktes
    OFOB 11
    14.10.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2025, OF 561/4 Betreff: Unterstützung des Bornheimer Nikolausmarktes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt dem Vereinsring Bornheim für die Bereitstellung von Bühne und Technik für den Bornheimer Nikolausmarkt 2025 einen Betrag in Höhe von 2.000 Euro aus seinem Budget zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Bornheimer Nikolausmarkt erfreut ich sehr großer Beliebtheit im Ortsbezirk. Durch die überproportional gestiegenen allgemeinen Kosten und den zusätzlichen Kosten für Sicherheitseinrichtungen ist der Markt nicht mehr alleine durch den Vereinsring finanzierbar. Mit seiner finanziellen Unterstützung, möchte der Ortsbeirat den Markt gemeinsam mit dem Vereinsring möglich machen. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 561/4 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD, CDU und FDP erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 438 2025 Die Vorlage OF 561/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Vergleichsabschluss im Verfahren Stadt Frankfurt am Main ./. Manfred Hellwig
    A
    13.10.2025 · BFF-BIG

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 13.10.2025, A 373 Betreff: Vergleichsabschluss im Verfahren Stadt Frankfurt am Main ./. Manfred Hellwig In einer öffentlichen Sitzung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 5. Mai 2025 schlossen die Stadt Frankfurt und der ehemalige Alleingesellschafter der Hippodrom GmbH, Manfred Hellwig, im "letzten Rennbahnverfahren" einen Widerrufsvergleich. Hellwig sollte innerhalb von vier Wochen nach Bestandskraft des Vergleichs 2 Millionen Euro an die Stadt zahlen. Die ursprüngliche Widerrufsfrist war der 05. August 2025. Aus einem Schriftsatz, der der BFF-BIG-Fraktion nun vorliegt, geht hervor, dass diese Frist auf Betreiben der Stadt einvernehmlich bis zum 30. September 2025 verlängert wurde. Demnach erklärte der Vertreter der Stadt, dass der Magistrat im September über die Annahme der Einigung entscheiden werde. In Folge legte der Magistrat am 4. September der Stadtverordnetenversammlung die vertrauliche Vorlage M 115 vor, die am 16. September 2025 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen wurde. Zu diesem Zeitpunkt war den Stadtverordneten jedoch nicht bekannt, dass Manfred Hellwig bereits am 10. September 2025 verstorben war. Diesen Sachverhalt vorausgeschickt, bitten wir den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1.) Wann wurde die Stadt Frankfurt im Rahmen des Verfahrens über den Tod des Beklagten Manfred Hellwig informiert bzw. wann und auf welchem Weg hat sie hiervon Kenntnis erlangt? 2.) Aus welchen Gründen war es der zuständigen Dezernentin Sylvia Weber (SPD) nicht möglich, den am 05. Mai 2025 in der Sitzung vor dem OLG Frankfurt geschlossenen Widerrufsvergleich innerhalb der vereinbarten Dreimonatsfrist dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassungfassung vorzulegen, obwohl die Verfahrensabläufe dies ohne weiteres ermöglicht hätten? 3.) Wie bewertet der Magistrat den Umstand, dass er bei Einhaltung der ursprünglich vereinbarten Widerrufsfrist 05. August 2025, also noch vor dem Zeitpunkt des Ablebens des Beklagten, nicht nur einen bestandskräftigen Vergleich und damit einen vollstreckbaren Titel gegen diesen in der Hand gehabt hätte, sondern gemäß der Vereinbarung auch die Zahlung in Höhe von 2 Millionen Euro an die Stadt bereits geflossen wäre? 4.) Hat der Prozessbevollmächtigte des Beklagten Manfred Hellwig nach dessen Ableben die Unterbrechung des Verfahrens beantragt oder liegt nunmehr ein rechtskräftiger Vergleich vor? 5.) Welche Sicherungsmaßnahmen hat die Stadt aufgrund des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2023 - in dem sie voll obsiegte - im Hinblick auf ihre Forderung gegenüber dem Beklagten getroffen, beispielsweise durch eine vorläufige Vollstreckung oder die Separierung des Forderungsbetrages im Schuldnervermögen? 6.) Sofern nach dem obsiegenden erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts Frankfurt seitens der Stadt keine Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf ihre Forderungen wie unter Frage 6 ausgeführt getroffen wurden, warum ist dies nicht erfolgt? 7.) Welche Maßnahmen hat die Stadt nach dem Ableben von Manfred Hellwig zur Sicherung ihrer Forderung durch den Nachlass eingeleitet, etwa die Beantragung einer Nachlassverwaltung, und zu welchem Zeitpunkt wurden diese Maßnahmen ergriffen? 8.) Welche Chancen sieht der Magistrat, die streitgegenständliche Forderung nach dem Ableben des Beklagten überhaupt noch erfolgreich geltend machen zu können? Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.08.2025, M 115 (nicht öffentlich) Bericht des Magistrats vom 16.01.2026, B 25 Versandpaket: 15.10.2025 Aktenzeichen: 30-0

  • Kampagne „Mehr Grün“ - öffentliche Mittel für Parteienwerbung?
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    13.10.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 13.10.2025, A 374 Betreff: Kampagne "Mehr Grün" - öffentliche Mittel für Parteienwerbung? Das Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen hat jüngst die stadtweite Kommunikationskampagne "Grün = Wert" gestartet, die im öffentlichen Raum sichtbar ist. Sie erweckt durch die verwendeten Farben in Verbindung mit dem Slogan "Mehr Grün" schon auf den ersten Blick den Eindruck, es handele sich um Werbung für die Partei Bündnis 90/Die Grünen. Das Logo der Stadt Frankfurt ist nur sehr klein und kaum sichtbar abgebildet. Auf einem Plakat der Serie, das für die städtischen Spielplätze wirbt, sind Kinder in Verbindung mit dem Icon der Kampagne gezeigt, das den Betrachter sofort an einen Cannabis-Sticker erinnert. Es bestehen Fragen zu Umfang, Kosten, Abstimmung, rechtlicher Bewertung und politischer Neutralität dieser Maßnahme. Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an transparenter Information über Zielsetzung, Verantwortlichkeiten und Finanzierung von Anzeigen, die im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main erscheinen. Im konkreten Fall liegt der Anschein einer missbräuchlichen Verwendung von Steuergeldern vor. Dies vorausgeschickt, fragen wir den Magistrat: 1. Allgemeine Informationen zur Kampagne a) Seit wann läuft die Kampagne "Grün = Wert"? b) Wie lange ist die Kampagne geplant (Start- und Enddatum)? c) Welche konkreten Ziele verfolgt die Kampagne? d) Welche Zielgruppen sollen angesprochen werden? 2. Kampagnenelemente und Reichweite a) Welche Kommunikationsmittel werden eingesetzt (z. B. Großflächenplakate, City-Light-Poster, Litfaßsäulen, Onlinewerbung, Social Media, Printmaterialien, Veranstaltungen etc.)? b) Wie viele Exemplare der jeweiligen Medien wurden produziert und bislang verteilt oder geschaltet? c) Welche weiteren Elemente oder Maßnahmen sind noch geplant oder in Vorbereitung? d) Welche städtischen Kanäle (z. B. Webseiten, Social Media, Pressearbeit) werden zusätzlich genutzt? 3. Kosten und Finanzierung a) Wie hoch sind die Gesamtkosten der Kampagne? (1) Agenturhonorare und Konzeption (2) Gestaltung und Text (3) Produktion (Druck, Materialien etc.) (4) Media- und Schaltkosten (5) Interne Personalkosten (sofern anrechenbar) (6) sonstige Kosten (z. B. Veranstaltungen, Werbemittel etc.) b) Aus welchem Haushaltstitel bzw. Budget werden die Kosten finanziert? c) Wurde die Kampagne öffentlich ausgeschrieben? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? 4. Abstimmung und Zuständigkeiten a) Mit welchen weiteren Dezernaten, Ämtern oder städtischen Gesellschaften wurde die Kampagne abgestimmt? b) Wann und in welcher Form wurde der Oberbürgermeister über die Kampagne informiert? c) Welche Gremien oder Stellen waren an der Entscheidung über die Durchführung beteiligt? d) Welche Rolle hatte das Presse- und Informationsamt der Stadt Frankfurt am Main bei Konzeption, Gestaltung und Veröffentlichung? 5. Gestaltung, Verantwortlichkeiten und Corporate Design a) Welche Agentur(en) oder externen Dienstleister wurden mit Konzept, Design, Text oder Produktion beauftragt? b) Nach welchen Kriterien wurden diese beauftragt (z. B. Vergabeverfahren, Auswahlentscheidung, Referenzen)? c) Entspricht die visuelle Gestaltung (insbesondere Farbwahl, Typografie, Logos) dem offiziellen Corporate Design der Stadt Frankfurt am Main? d) Wenn nein, auf welcher Grundlage wurde von den städtischen CD-Richtlinien abgewichen? e) Wer hat die Endfreigabe für Motiv, Text und Gestaltung erteilt? f) Wurde die Kampagne vor Veröffentlichung intern geprüft (z. B. durch Presse- und Informationsamt, Rechtsamt oder das Büro des Oberbürgermeisters)? g) Wurden der Slogan, das "Hanf"-Icon oder das Farbkonzept auf mögliche politische Assoziationen hin bewertet? 6. Rechtliche und politische Bewertung a) Wurde vorab eine rechtliche Prüfung im Hinblick auf das Neutralitätsgebot der Verwaltung vorgenommen? b) Wenn ja, durch wen erfolgte diese Prüfung und mit welchem Ergebnis? c) Hält der Oberbürgermeister die Kampagne für vereinbar mit dem Neutralitätsgebot und den Anforderungen an Öffentlichkeitsarbeit in Vorwahlkampfzeiten? d) Gab es eine Abstimmung mit dem Rechtsamt? e) Wurde geprüft, ob die Kampagne parteipolitische Bezüge oder Anmutungen (z. B. durch Farbwahl oder Wording) aufweisen könnte? 7. Evaluation und Wirkung a) Wie wird die Wirksamkeit der Kampagne überprüft oder evaluiert? b) Welche Indikatoren oder Kennzahlen werden herangezogen (z. B. Reichweite, Resonanz, Beteiligung)? c) Ist eine öffentliche Dokumentation oder ein Bericht über die Ergebnisse der Kampagne vorgesehen? Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Yannick Schwander Stadtv. Ulf Homeyer Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Robert Lange Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Susanne Serke Stadtv. Sara Steinhardt Stadtv. Ömer Zengin Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 465 Versandpaket: 15.10.2025 Aktenzeichen: 67-0

  • Bericht zur Ausführung des Haushalts 2025 - Berichtsperiode Januar bis August 2025
    B
    13.10.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.10.2025, B 386 Betreff: Bericht zur Ausführung des Haushalts 2025 - Berichtsperiode Januar bis August 2025 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2017, § 1472 - l. B 218/25 - Bericht zur Ausführung des Haushalts 2025 - Berichtsperiode Januar bis August 2025 (siehe Anlage) - nur digital verfügbar - Anlage 1_B_Jan-Aug2025 (ca. 331 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.06.2025, B 218 Bericht des Magistrats vom 19.06.2026, B 206 Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 15.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 386 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 386 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6923, 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision vom 24.11.2025 Aktenzeichen: 20-12

  • Aktivitäten rund um den 80. Jahrestag des Todesmarsches aus dem KZ „Katzbach“ in den Adlerwerken
    B
    13.10.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.10.2025, B 387 Betreff: Aktivitäten rund um den 80. Jahrestag des Todesmarsches aus dem KZ "Katzbach" in den Adlerwerken Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4994 - E 136/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Zum 80. Jahrestag des Todesmarsches und damit der Auflösung des KZ in den Adlerwerken bereitete das Dezernat Kultur und Wissenschaft zusammen mit dem Geschichtsort Adlerwerke und engagierten zivilgesellschaftlichen Initiativen ein kommunenübergreifendes Veranstaltungsprogramm zum Gedenken an die Opfer und zum Erinnern an die Verbrechen vor. Auf Initiative Frankfurts haben sich zahlreiche Kommunen, Institutionen und Vereine zusammengeschlossen, um ein vielfältiges Programm entlang der einstigen Todesmarschroute von Frankfurt nach Hünfeld zu erstellen. Dieses startete bereits im Vorfeld des Gedenktages ab Anfang März 2025 und umfasste zahlreiche Aktionen, Ausstellungen, Führungen, Gedenkveranstaltungen, Gottesdienste, Konzerte, Lesungen, Performances und Vorträge. Dank des Etat-Antrags konnten übergreifende Aufgaben zur Organisation, Kommunikation, Vernetzung und Verankerung des Programms finanziert werden. Es konnten zahlreiche Nachkommen der einstigen Opfer ausfindig gemacht und anlässlich des Programms nach Frankfurt eingeladen werden. Rund 20 von ihnen reisten auf Einladung der Dezernentin für Kultur und Wissenschaft an und nahmen an einzelnen Veranstaltungen auch aktiv als Vortragende oder Podiumsteilnehmer teil. Dank der finanziellen Unterstützung durch den Stadtverordnetenbeschluss konnte ein Netzwerk aus Kommunen, Institutionen und Initiativen entstehen, daraus ergaben sich ein reger Austausch und zahlreiche neue Kooperationen. Auch die Ausrichtung der zentralen aufwändigen Gedenkveranstaltung in der Paulskirche am 24. März konnte anteilig aus dem Etat-Antrag finanziert werden, wie auch die Produktion des Flyers zur Bewerbung des Programms. Das umfangreiche Veranstaltungsprogramm verzeichnete große Resonanz. Alle Veranstaltungen die im März 2025 entlang der einstigen Todesmarsch-Route zwischen Frankfurt und Hünfeld stattgefunden haben, waren durchgängig gut besucht. Allein in Frankfurt kamen insgesamt über 1600 Menschen zu insgesamt 13 Veranstaltungen. Den Höhepunkt des Programms, die zentrale Gedenkveranstaltung in der Paulskirche, besuchten rund 600 Gäste und Familienangehörige der Opfer aus aller Welt. Die dazugehörige mobile Ausstellung in der Paulskirche wurde schätzungsweise von über 2000 Menschen angesehen. Dank des engagierten Einsatzes der Beteiligten konnte ein großes Medienecho erzielt und damit das Thema in die Gesellschaft in und um Frankfurt getragen werden. Die umfangreiche und fundierte Medienberichterstattung vorab, rund um den Gedenktag selbst und nach der großen Veranstaltung in der Paulskirche mit insgesamt mindestens 20 Artikeln, Radio- Fernsehberichten und Onlinetexten führte zum Anstieg des Interesses an der Thematik. So verzeichnete der Geschichtsort Adlerwerke, der an das KZ "Katzbach" und die Zwangsarbeit in den Adlerwerken erinnert, an seinem Tag der Offenen Tür rund 400 Besuchende. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 136 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 15.10.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 22.01.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, AfD, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7029, 41. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 22.01.2026 Aktenzeichen: 41

  • Frankfurter Programm „Würde im Alter“ hier: Neufassung
    B
    13.10.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.10.2025, B 388 Betreff: Frankfurter Programm "Würde im Alter" hier: Neufassung Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.02.2024, § 4218 - l. B 438/23 - Richtlinienänderungen als Antwort auf neue Herausforderungen Das Frankfurter Programm "Würde im Alter" besteht seit 25 Jahren. Im Jahr 2000 beschloss die Stadtverordnetenversammlung ein Sofortprogramm. Dafür stellte sie Geld für die ambulante und stationäre Altenhilfe bereit. Ziel war es, die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen mit dementiellen Erkrankungen zu verbessern (Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 14. Dezember 2000, §§ 7376 und 7384). Aus dem Sofortprogramm wurde 2006 das Regelprogramm "Würde im Alter" (FPWiA). Es schloss eine wichtige Lücke: Die Pflegeversicherung deckte damals keine psychosozialen Maßnahmen in der Altenhilfe ab. Das Programm sicherte diese Angebote finanziell ab. 2018/2019 überarbeiteten die Stadt und die freien Träger der Wohlfahrtspflege die Richtlinien. Grundlage war die Arbeit einer Untergruppe der AG Soziale Arbeit. Der Grund: Neue Gesetze (Pflegestärkungsgesetze I-III) hatten die Sozialgesetzbücher XI und XII verändert. Deshalb brauchte das Programm eine Neuausrichtung. Die neuen Richtlinien traten 2019 in Kraft (§ 4219, 34. Stadtverordnetenversammlung). Sie sichern Angebote, die ältere Frankfurter:innen benötigen, die aber nicht durch Kranken-, Pflege- oder Sozialversicherung bezahlt werden. Damit stellt sich das Programm auch für künftige Herausforderungen auf. Am 30. Januar 2025 passte die Stadtverordnetenversammlung die Richtlinien erneut an. Diese Änderung beruht auf einer Evaluation der Fassung von 2019. Vertreter:innen aller geförderten Träger und Projekte entwickelten die Anpassungen gemeinsam. Die Details erläutert der folgende Bericht. Frankfurter Programm "Würde im Alter - Zugehende Beratung, Betreuung und Begleitung zu Hause" Übersicht 2023 Im Jahr 2023 wurden im FPWiA - Zugehend 14 Projekte von 10 Trägern gefördert. 2023 starteten zwei neue Projekte im FPWiA Zugehend. Die Agaplesion Markus Diakonie gGmbH initiierte das Projekt "Digitale Souveränität im Alter in Sachsenhauen" aufbauend auf ihren Erfahrungen wie groß der Bedarf an digitaler Unterstützung und Schulung auch oder gerade für die Zielgruppe des FPWiA ist. Die DGD Klinik Hohe Mark gGmbh installierte an der Psychiatrische Institutsambulanz (PIA) Frankfurt das Projekt "Wege aus der Hilflosigkeit für ältere Menschen und deren Angehörige". Hierbei handelt es sich um ein aufsuchendes Beratungs- und Begleitangebot für psychisch kranke, ältere Bürger:innen im Frankfurter Osten, die den Weg zum Arzt oder in ein Krankenhaus nicht bewältigen können. Das Projekt "Lebensbegleitung älterer hilfebedürftiger Menschen mit italienischen Wurzeln" des Trägers Auf der Insel e.V. wurde 2023 beendet. Der Träger stellte keinen Antrag für das Jahr 2024. 10 Projekte befanden sich 2023 im 4. Förderjahr. Diese Projekte nutzten die 2022 geschaffene Möglichkeit der Projektförderung, aufgrund der COVID-19-Pandemie, um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Übersicht über die Projekte erfolgt in Tabellenform. Projekte FPWiA Zugehend in 2023 Träger/ Einrichtungen Projekttitel Inhaltliche Kurzbeschreibung (Formulierung der Anbieter) Stadtteil Förder-jahr 2023 Agaplesion Markus Diakonie gGmbH Oberin Martha Keller Haus Digitale Souveränität im Alter in Sachsenhausen Verbesserung und Aufbau von Handlungskompetenz unter Einbezug unterstützender, sozialer Bezugssysteme zur Nutzung digital basierter Kommunikations-, Beratungs-, Unterstützungs- und Entlastungsangebote zur gesellschaftlichen Teilhabe Sachsen- hausen 1. Jahr AIDS-Hilfe Frankfurt e. V. Homeworker - ehrenamtliche Begleitung Ehrenamtlicher Besuchsdienst für ältere männerliebende Männer und ältere HIV-positive Menschen Stadtweit 4. Jahr Alzheimer Gesellschaft Frankfurt e. V. Zugehende psychologische Beratung von Menschen mit dementiellen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen sowie deren Angehörige Beratung, Seminare und Gruppen zu Demenz - telefonisch, persönlich, zugehend Stadtweit 4. Jahr Auf der Insel e. V. Lebensbegleitung älterer hilfebedürftiger Menschen mit italienischen Wurzeln Psychosoziale Betreuung älterer Menschen (mit italienischen Wurzeln) mit Behinderung auf Anfrage 3. Jahr Caritasverband Frankfurt e. V. Alter gemeinsam gestalten -Süd Zugehende psychosoziale Beratung und Begleitung für ältere Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder demenziellen Symptomen 4. Jahr Caritasverband Frankfurt e. V. Alter gemeinsam gestalten -Süd Zugehende psychosoziale Beratung und Begleitung für ältere Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder demenziellen Symptomen 4. Jahr Träger/ Einrichtungen Projekttitel Inhaltliche Kurzbeschreibung (Formulierung der Anbieter) Stadtteil Förder-jahr 2023 Caritasverband Frankfurt e. V. Alter gemeinsam gestalten - West Zugehende psychosoziale Beratung und Begleitung für ältere Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder demenziellen Symptomen 4. Jahr Caritasverband Frankfurt e. V. präventive Hausbesuche - West Zugehende präventive Gesundheitsberatung für ältere Menschen im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit: Beratungsangebot in der eigenen Häuslichkeit rund um die Themen Vorsorge, Gesundheitsförderung und Selbständigkeit im Alter Nied, Höchst, Unterliederbach 4. Jahr Diakoniestation gGmbH Gemeinschaft wagen - Initiative gegen Einsamkeit im Alter Regelmäßige Besuche und Begleitungen für sozial isolierte Frankfurter Seniorinnen und Senioren durch feste Bezugspersonen (Freiwillige). Individuelle Hilfsangebote, Beratung und psychosoziale Betreuung Stadtweit 4. Jahr DGD Klinik Hohe Mark gGmbh Psychiatrische Institutsambulanz (PIA) Frankfurt Wege aus der Hilflosigkeit für ältere Menschen und deren Angehörige Beratung, Begleitung und Unterstützung zu Hause für psychisch kranke, ältere Bürgerinnen und Bürger im Frankfurter Osten Bergen-Enkheim, Riederwald, Fechen-heim, Seckbach, Bornheim 1. Jahr KOMM Ambulante Dienste e. V. Zugehende Beratung Ginnheim, Heddernheim... Zugehende psychosoziale Beratung und Begleitung für ältere Menschen die isoliert und vereinsamt leben, Unterstützung in der Alltagsbewältigung, Vermittlung von angemessenen Versorgungsangeboten und Begleitung in Krisensituationen Ginnheim, Bonames, Heddern-heim, Praunheim, Nordweststadt 4. Jahr KOMM Ambulante Dienste e. V. Zugehende Beratung Westend, Bockenheim... Zugehende psychosoziale Beratung und Begleitung für ältere Menschen die isoliert und vereinsamt leben, Unterstützung in der Alltagsbewältigung, Vermittlung von angemessenen Versorgungsangeboten und Begleitung in Krisensituationen Westend, Bockenheim, Eckenheim, Eschersheim, Hausen 4. Jahr Evangelischer Verein für Innere Mission Frankfurt am Main Kontakt gGmbH Offene Hilfen für ältere Menschen mit Behinderung Zugehende psychosoziale Betreuung für ältere Menschen / Soforthilfe für Menschen ohne Zugang zum Hilfesystem Bornheim, Nord- und Ostend, Seckbach, Alt- und Innenstadt 4. Jahr Palliativteam Frankfurt Beistehen: Beizeiten! Frühe palliative Unterstützung Psychosoziale Begleitung/Betreuung für ältere Menschen mit unheilbarer, chronischer Erkrankung im palliativen Setting in Frankfurt am Main Stadtweit 3. Jahr Evangelischer Verein für Innere Mission Frankfurt am Main Stiftung Waldmühle Beratungsstelle "Sucht im Alter" Zugehende Beratung für Betroffene und Angehörige Stadtweit 4. Jahr Projekte FPWiA Zugehend in 2024 Träger/ Einrichtungen Projekttitel Inhaltliche Kurzbeschreibung (Formulierung der Anbieter) Stadtteil Förderjahr 2024 Agaplesion Markus Diakonie gGmbH Oberin Martha Keller Haus Digitale Souveränität im Alter in Sachsenhausen Verbesserung und Aufbau von Handlungskompetenz unter Einbezug unterstützender, sozialer Bezugssysteme zur Nutzung digital basierter Kommunikations-, Beratungs-, Unterstützungs- und Entlastungsangebote zur gesellschaftlichen Teilhabe Sachsen-hausen 2. Jahr AIDS-Hilfe Frankfurt e. V. Homeworker - ehrenamtliche Begleitung Ehrenamtlicher Besuchsdienst für ältere männerliebende Männer und ältere HIV-positive Menschen Stadtweit 5. Jahr Alzheimer Gesellschaft Frankfurt e. V. Zugehende psychologische Beratung von Menschen mit dementiellen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen sowie deren Angehörige Beratung, Seminare und Gruppen zu Demenz - telefonisch, persönlich, zugehend Stadtweit 5. Jahr Caritasverband Frankfurt e. V. Alter gemeinsam gestalten -Süd Zugehende psychosoziale Beratung und Begleitung für ältere Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder demenziellen Symptomen 5. Jahr Caritasverband Frankfurt e. V. Alter gemeinsam gestalten - West Zugehende psychosoziale Beratung und Begleitung für ältere Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oder demenziellen Symptomen 5. Jahr Caritasverband Frankfurt e. V. präventive Hausbesuche - West Zugehende präventive Gesundheitsberatung für ältere Menschen im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit: Beratungsangebot in der eigenen Häuslichkeit rund um die Themen Vorsorge, Gesundheitsförderung und Selbständigkeit im Alter Nied, Höchst, Unterliederbach 5. Jahr Diakoniestation gGmbH Gemeinschaft wagen - Initiative gegen Einsamkeit im Alter Regelmäßige Besuche und Begleitungen für sozial isolierte Frankfurter Seniorinnen und Senioren durch feste Bezugspersonen (Freiwillige). Individuelle Hilfsangebote, Beratung und psychosoziale Betreuung Stadtweit 5. Jahr DGD Klinik Hohe Mark gGmbh Psychiatrische Institutsambulanz (PIA) Frankfurt Wege aus der Hilflosigkeit für ältere Menschen und deren Angehörige Beratung, Begleitung und Unterstützung zu Hause für psychisch kranke, ältere Bürgerinnen und Bürger im Frankfurter Osten Bergen-Enkheim, Riederwald, Fechenheim, Seckbach, Bornheim 2. Jahr Träger/ Einrichtungen Projekttitel Inhaltliche Kurzbeschreibung (Formulierung der Anbieter) Stadtteil Förderjahr 2024 GNEF Gesundheitsnetz Frankfurt am Main eG Demenz - Herausforderung für Erkrankte und deren Angehörige im Alltag Zugehende Fachberatung, Unterstützung und Begleitung für Menschen mit Demenz und deren Angehörige stadtweit 1. Jahr KOMM Ambulante Dienste e. V. Zugehende Beratung Ginnheim, Heddernheim Zugehende psychosoziale Beratung und Begleitung für ältere Menschen die isoliert und vereinsamt leben, Unterstützung in der Alltagsbewältigung, Vermittlung von angemessenen Versorgungsangeboten und Begleitung in Krisensituationen Westend, Bockenheim, Eckenheim, Eschersheim, Hausen, Ginnheim, Bonames, Heddernheim, Praunheim, Nordwest-stadt 5. Jahr KOMM Ambulante Dienste e. V. Zugehende Beratung Westend, Bockenheim Zugehende psychosoziale Beratung und Begleitung für ältere Menschen die isoliert und vereinsamt leben, Unterstützung in der Alltagsbewältigung, Vermittlung von angemessenen Versorgungsangeboten und Begleitung in Krisensituationen Westend, Bockenheim, Eckenheim, Eschersheim, Hausen, Ginnheim, Bonames, Heddernheim, Praunheim, Nordweststadt 5. Jahr Evangelischer Verein für Innere Mission Frankfurt am Main Kontakt gGmbH Offene Hilfen für ältere Menschen mit Behinderung Zugehende psychosoziale Betreuung für ältere Menschen / Soforthilfe für Menschen ohne Zugang zum Hilfesystem Bornheim, Nord- und Ostend, Seckbach, Alt- und Innenstadt 5. Jahr Palliativteam Frankfurt Beistehen: Beizeiten! Frühe palliative Unterstützung Psychosoziale Begleitung/Betreuung für ältere Menschen mit unheilbarer, chronischer Erkrankung im palliativen Setting in Frankfurt am Main stadtweit 4. Jahr Evangelischer Verein für Innere Mission Frankfurt am Main Stiftung Waldmühle Beratungsstelle "Sucht im Alter" zugehende Beratung für Betroffene und Angehörige stadtweit 5. Jahr Im Jahr 2024 fanden vier Arbeitssitzungen mit den teilnehmenden Projekten des FPWiA - Zugehend statt. Die Sitzungen dienten dem Austausch und der Vernetzung der Projekte untereinander, als auch dem Austausch zwischen den Projekten und dem vom Magistrat mit dem Programm beauftragten Jugend- und Sozialamt. Das FPWiA-Zugehend hat sich mit einer eigenständigen Veranstaltung an den Aktionswochen Älterwerden 2024 beteiligt und bei zwei öffentlichen Veranstaltungen einen Infotisch besetzt und so auf das Programm und die Projekte aufmerksam gemacht. · 07.06.2024 Digitaltag Frankfurter Plattform 55+ · 13.09.2024 Abschlussfest Psychiatriewoche · 25.09.2024 Romys Salon Filmvorführung und Austausch Herausforderungen für die Projekte im FPWiA Zugehend Eine zentrale Herausforderung für die Projekte im FPWiA Zugehend ist die fortschreitende Digitalisierung. Immer mehr Leistungen und Zugänge laufen digital: Arzttermine, Behördengänge, Bankgeschäfte, Kündigungen oder Anfragen werden heute in der Regel online abgewickelt. Fachkräfte berichten, dass dadurch ein neues, zeitintensives Arbeitsfeld entstanden ist. Es betrifft sowohl die Klient:innen als auch die Mitarbeitenden. Viele ältere Menschen haben keinen Zugang zur digitalen Welt. Teilweise gibt es nicht einmal mehr die Möglichkeit, telefonisch Kontakt aufzunehmen. Wo doch, sprengt der Zeitaufwand schnell die verfügbaren Ressourcen. Hinzu kommt: Ohne E-Mail-Adresse geht vieles nicht mehr - und diese lässt sich oft nur über ein Smartphone einrichten. Für die Fachkräfte bedeutet das zusätzliche Aufgaben. Im Bereich Datenschutz geraten sie dabei auch in eine rechtliche Grauzone. Besonders in der Arbeit mit älteren, vulnerablen Menschen zeigt sich: Digitalisierung kann nicht nur Chancen eröffnen, sondern auch ausschließen. Für den nächsten Förderzeitraum sollte geprüft werden, wie das Programm auf diese Entwicklungen reagieren kann. Sinnvoll wäre ein trägerübergreifendes Kooperationsprojekt. Es könnte den Projekten ein Netzwerk haupt- und ehrenamtlicher "Digitaler Helfer:innen" bereitstellen, die die Arbeit mit den Klient:innen unterstützen. Projekte FPWiA stationär 2023 und 2024: Die Übersicht über die Projekte erfolgt in Tabellenform. Träger/ Einrichtungen Querschnitts-thema Projektbeschreibung Jahr Agaplesion Markus Diakonie gGmbH Haus Saalburg Inklusion Barrierefreie soziale Teilhabe für alle Bewohner:innen im Haus Saalburg Das übergeordnete Ziel aller Teilprojekte ist "Mit allen Sinnen erleben", "Bewegungsförderung", "Digitalisierung", "Psychosoziale Versorgung" und "Gesellschaftliche Teilhabe im Quartier" - ist ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben der Bewohner:innen zu ermöglichen. 2023 2024 Träger/ Einrichtungen Querschnitts-thema Projektbeschreibung Jahr Oberin Martha Keller Haus Palliative Betreuung Palliative Betreuung für immobil-kognitiv eingeschränkte Bewohner:innen in der "Tagesoase". Die Betreuung erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Bewohner:innen. 2023 2024 Schwanthaler Carree Diversität und Inklusion Im Vordergrund des Projektes stehen die Förderung von professionalisierter und diversitätssensibler Pflege, mit den Schwerpunkten: LGBTIQ+, Migrationsgeschichte sowie Inklusion. 2023 2024 Anlagenring GmbH Alten- und Pflegeheim Anlagenring Inklusion "Junge Pflege": Herausforderungen rund um die Versorgung von jüngeren Pflegebedürftigen mit psychosozialen Problemlagen und Erkrankungen in einer Pflegeeinrichtung erkennen. 2023 Gewaltprävention Recht auf Würde im Alter - Brücken bauen zwischen Jung und Alt 2024 AWO Johanna Kirchner Stiftung August-Stunz-Altenheim Inklusion "Vielfalt und diverse Lebenswelten" Das Projekt wendet sich an Bewohner:innen, Mitarbeiter*innen und Angehörige, um ein Verständnis für andere kulturelle Prägungen zu schaffen, Begegnung mit anderen kulturellen Lebensformen und Lebensorientierungen und damit einhergehend eine Auseinandersetzung zu fördern. 2023 2024 Johanna-Kirchner-Altenzentrum Gewaltprävention Bewohner*innen mit unterschiedlichen Erkrankungen wie z.B. Demenz oder Psychischen Erkrankungen zeigen oft verschiedenste Verhaltensweisen. Das Projekt zielt darauf ab, Angebote und Maßnahmen zu entwickeln, dass diese Menschen besser in die Gemeinschaft integriert werden können. 2023 2024 Bürgerinstitut e. V. Palliative Betreuung Etablierung mehrdimensionaler, multiprofessioneller Konzepte Palliativer Versorgung Organisationsberatung und Fortbildungsangebote zur Hospiz- und Abschiedskultur. Impulsfortbildungen für das Leitungsteam, für interprofessionelle Zielgruppen und für alle Arbeitsbereiche innerhalb der Einrichtung, sowie Begleitung von hausinternen Arbeitsgruppen zur Konzeptentwicklung im Bereich Abschiedskultur. 2023 2024 Caritasverband Frankfurt e. V. Lebenshaus St. Leonhard Palliative Betreuung Zwischen Zorn und Zärtlichkeit - Umgang mit entstehenden Emotionen bei Grenzerfahrungen. 2023 2024 Träger/ Einrichtungen Querschnitts-thema Projektbeschreibung Jahr Altenzentrum St. Josef Inklusion Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen/ Beeinträchtigungen und die damit einhergehenden Herausforderungen. 2023 2024 Altenzentrum Santa Teresa Inklusion Digitale Mediennutzung im Alltag der Bewohner:innen. 2024 Curanum Betriebs GmbH Seniorenpflegezentrum am Wasserpark Inklusion Förderung und Betreuung für Menschen mit einer Depression, Menschen mit psychischen Auffälligkeiten zum Beispiel nach einem Abusus, sowie Betreuungs- Beschäftigungs- und Gesprächsangebote nach "Rogers" mit dem Augenmerk auf jüngere Bewohnende mit einer frühen dementiellen Entwicklung nach Apoplex und/oder kognitiven Veränderungen. 2023 2024 Evangelischer Regionalverband e. V. Suchtberatung "Am Weißen Stein" Sucht im Alter Einrichtungsübergreifende Schulungsangebote für Mitarbeitende sowie Einzelberatung / Begleitung von Bewohner:innen mit Suchterfahrung. 2023 2024 Evangelischer Verein für Innere Mission Hufeland-Haus Gewaltprävention Das Projekt zielt darauf ab, Bewohner:innen mit herausforderndem Verhalten mit Hilfe einer Deeskalationskraft in die Gemeinschaft einer Einrichtung zu integrieren und Mitarbeitende auf dieses Thema zu sensibilisieren. 2023 2024 Nellinistift Gewaltprävention Das Projekt zielt darauf ab, Bewohner:innen mit herausforderndem Verhalten mit Hilfe einer Deeskalationskraft in die Gemeinschaft einer Einrichtung zu integrieren und Mitarbeitende auf dieses Thema zu sensibilisieren. 2023 2024 Frankfurter Ethiknetzwerk e. V. Im Nachgang zur Corona-Pandemie ethische Probleme gemeinsam angehen. Ein Projekt zur Vernetzung und zur Förderung und Konsolidierung der Ethikarbeit in stationären Altenpflegeeinrichtungen in Frankfurt. 2023 2024 Ethik in der Generalistik. Bausteine zur Sensibilisierung angehender Pflegekräfte in der Praxisphase in stationären Altenpflegeeinrichtungen in Frankfurt. Im Rahmen dieses Projektes werden Fortbildungsmodule für Praxisanleiterinnen/Praxisanleiter in der stationären Altenpflege - Ethik in der generalisierten Ausbildung kompetent vermittelt entwickelt und durchgeführt. 2023 2024 Franziska Schervier Altenhilfe gGmbH Pfarrer Münzenberger Haus Inklusion Im Fokus des Projektes steht die Entwicklung von Strukturen und Konzepten zur Inklusion von Bewohner:innen mit Mehrfachbelastungen im Franziska Schervier Seniorenzentrum und im Pfarrer Münzenberger Haus 2023 2024 Träger/ Einrichtungen Querschnitts-thema Projektbeschreibung Jahr Franziska-Schervier-Altenpflegeheim Inklusion Im Fokus des Projektes steht die Entwicklung von Strukturen und Konzepten zur Inklusion von Bewohner:innen mit Mehrfachbelastungen im Franziska Schervier Seniorenzentrum und im Pfarrer Münzenberger Haus 2023 2024 GemüseheldInnen e. V. Inklusion Fechenheimer Pflegegärtchen - eine PermaKulturInsel für alle Generationen. Auf dem Außengelände der Senioreneinrichtung Heinrich-Schleich-Haus haben die GemüseheldInnen in Kooperation mit dem Frankfurter Verband einen großen Permakultur-Gemüsegarten zum Mitmachen angelegt. Als Lern- und Begegnungsort lädt das Fechenheimer Pflegegärtchen Jung und Alt zum Mitgärtnern und Beisammensein ein. Dabei entstehen sozialer Zusammenhalt, jede Menge gesundes Bio-Gemüse und ein regeneratives Naturklima. 2023 2024 Jüdische Gemeinde KdöR Jüdisches Altenzentrum Inklusion Interkulturalität Migration und Diversität 2023 2024 Justina-von-Cronstettenstift gGmbH Altenpflegeheim Justina-von-Cronstettenstift gGmbH Inklusion Verbesserung der psychosozialen Unterstützung, Betreuung und Begleitung von Bewohner:innen mit Demenz und psychischen Erkrankungen. Schwerpunkt Einzelbetreuung. Einbindung der Teilnehmer:innen in Gruppenaktivitäten. Angebot von Angehörigentreffen. Inhouse-Fortbildungen für Mitarbeiter:innen. 2023 2024 Sankt Katharinen und Weißfrauenstift GmbH Pflegeeinrichtung Goldbergweg Inklusion Prävention, Hilfen zur Selbstregulation und Krisenintervention bei psychischer und gerontopsychiatrischer Erkrankung, Schulung und Entlastung des Personals, Entlastende Gesprächs - und Beschäftigungsangebote. 2023 2024 Sozial-Pädagogisches Zentrum e. V. Haus Aja Textor-Goethe Palliative Betreuung Spiritualität und Religion im Zugehen auf den Tod. Wie können wir den oft gehörten Satz "Ich will nach Hause" verstehen und wie können wir mit Ritualen den alten Menschen Heimat bieten? 2023 2024 Würdezentrum gUG Suizidprävention im Alter und in der stationären Langzeitpflege. Einrichtungsübergreifendes Projekt zur Schulung von Mitarbeitenden. 2023 2024 Entwicklung 2023 und 2024 im Bereich FPWiA-stationär Im Bereich FPWiA-stationär wurden in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 24 Projekte von 16 Trägern gefördert. Die Fördersumme betrug insgesamt 1.211.365 EUR für das Jahr 2023 und 1.303.534 EUR für das Jahr 2024. 2023 konnten zwei neue Träger mit neuen innovativen Projekten gefördert werden: Das Würdezentrum gUG beschäftigt sich mit Suizidprävention im Alter. Die GemüseHeldinnen e.V. legen eine PermaKulturinsel auf dem Außengelände einer Senioreneinrichtung an. Der Evangelische Regionalverband beendete 2024 sein Projekt "Sucht im Alter" aufgrund fehlender Nachfrage seitens der Einrichtungen. Übersicht der Förderungen für zugehende und stationäre Projekte im FPWiA Fördervolumen Frankfurter Programm "Würde im Alter - Zugehende Beratung, Betreuung und Begleitung zu Hause" Jahr Projekte Höhe der Förderung 2019 16 1.111.210 € 2020 15 977.728 € 2021 15 985.210 € 2022 14 925.156 € 2023 14 906.667 € 2024 15 951.561 € Gesamtförderung 5.857.532 € Fördervolumen Frankfurter Programm "Würde im Alter - Stationär" Jahr Projekte Höhe der Förderung 2019 23 1.286.165 € 2020 22 1.118.145 € 2021 25 1.793.667 € 2022 27 1.322.572 € 2023 24 1.211.365 € 2024 24 1.303.534 € Gesamtförderung 8.035.448 € Gesamtfördervolumen für die Jahre 2019 bis einschließlich 2022 Frankfurter Programm "Würde im Alter" Jahr Projekte Höhe der Förderung 2019 39 2.397.375 € 2020 37 2.095.873 € 2021 40 2.778.877 € 2022 41 2.247.728 € 2023 38 2.118.032 € 2024 39 2.255.095 € Gesamtförderung 13.892.980 € Inhaltliche Weiterentwicklung der Richtlinie und Öffentlichkeitsarbeit allgemein 2023 Die COVID-19-Pandemie (Januar 2020-Mai 2023) schränkte die Umsetzung vieler Projekte erheblich ein. Auch die geplante Evaluation der neuen Richtlinie konnte in dieser Zeit nur eingeschränkt stattfinden. Deshalb entschied der Magistrat, vertreten durch das Jugend- und Sozialamt, 2023 keinen öffentlichen Fachtag für das FPWiA zu veranstalten. Stattdessen lud das Amt am 23.11.2023 alle aktuell geförderten Projektträger zu einem moderierten Workshop ein. Die Beteiligung war sehr hoch: Fast alle Trägervertreter:innen nahmen teil. Gemeinsam sammelten sie ihre Erfahrungen aus den Projekten, tauschten sich aus und entwickelten Ideen für die zukünftige Ausrichtung des Programms. Dabei entstand ein klarer Blick auf Chancen, Herausforderungen und mögliche konzeptionelle Weiterentwicklungen. Aus der Diskussion kristallisierten sich vier Themenfelder mit besonderem Handlungs- und Anpassungsbedarf heraus: · Förderung und Verstetigung · Antragsverfahren · Kommunikation · Öffentlichkeitsarbeit Das Jugend- und Sozialamt bereitete die Ergebnisse auf. Sie bildeten die Grundlage für die spätere Anpassung der Richtlinie. Inhaltliche Weiterentwicklung der Richtlinie und Öffentlichkeitsarbeit allgemein 2024 Am 09.04.2024 folgte ein zweiter gemeinsamer Austausch. Das Jugend- und Sozialamt stellte den Trägern die aufbereiteten Ergebnisse aus dem ersten Treffen vor. Gemeinsam wurden diese diskutiert und inhaltliche Rückfragen geklärt. Das Jugend- und Sozialamt skizzierte im Weiteren seine Strategien zur Veränderung und Anpassung. Es griff die Bedürfnisse der Träger auf und ordnete das Förderwesen des FPWiA in den gesamtstädtischen Kontext ein. Aus dem Prozess entstand der Wunsch nach zwei Änderungen der Richtlinie: · Verlängerung der Projektlaufzeit, wenn ein begründeter Bedarf vorliegt · Erhöhung der maximalen Fördersumme von 70.000 € auf 80.000 € Die Stadtverordnetenversammlung beschloss diese Änderungen am 30.01.2025 (37. Sitzung). Ein weiteres Thema der Workshops war die Öffentlichkeitsarbeit. Sie wurde als wichtiger Bestandteil des Programms hervorgehoben. So trägt Öffentlichkeitsarbeit entscheidend dazu bei, dass die Angebote des Programms sichtbar werden, Vertrauen schaffen und mehr ältere Menschen von ihnen profitieren können. Seit Oktober 2024 berichtet die Zeitschrift "Stadt Frankfurt im Blick" in jeder Ausgabe über zwei Projekte des FPWiA. Stadt Frankfurt im Blick Ausgabe 4/2024: · "Das Frankfurter Programm "Würde im Alter" Serienauftakt zur Hilfe in schwierigen Lebenslagen" Serienauftakt zum FPWiA · Rosa Paten Aidshilfe Frankfurt e.V. Der Fachtag des FPWiA ist ebenfalls ein wesentliches Element der Öffentlichkeitsarbeit und trägt darüber hinaus zur Vernetzung, innerhalb und außerhalb des FPWiA, bei. Am 06.11.2024 fand der zweite Fachtag des FPWiA statt. Der Fachtag hatte zum Ziel, die Herausforderungen für eine würdevolle Begleitung bei komplexen Lebensbedingungen im Alter in den Fokus zu rücken und Impulse für eine Verbesserung der Versorgung zu geben. Hierzu fragten Referent:innen aus unterschiedlichen disziplinären Perspektiven sowie Praxiskontexten danach, wie würdevolle Pflege und Begleitung als Prisma komplexer Versorgungsbedarfe und strukturellen Versorgungslücken dabei helfen kann neue Weichen zu stellen. Programm des Fachtages 2024: "Was heißt Altern in Würde? Würde als Prisma komplexer Versorgungsbedarfe und Versorgungslücken". 9.00 Uhr Begrüßung Leitung des Jugend- und Sozialamts, Nanine Delmas Was heißt Altern in Würde? Die Amtsleitung im Interview mit Dr. Christian Holle, Dr. Miranda Leontowitsch und Tatjana Bohnen 9.30 Uhr Vortrag: Entscheidungsassistenz und Einwilligungsfähigkeit bei Demenz Prof. Dr. Julia Haberstroh, Universität Siegen 10.20 Uhr Kaffeepause 10.50 Uhr Vortrag: Was verstehen unterschiedliche Akteure unter Gewalt in der Langzeitpflege? Dr. Anna Wanka, Goethe-Universität Frankfurt 11.40 Uhr Podiumsdiskussion: Wie soll mit Versorgungsbedarfen und Versorgungslücken von marginalisierten älteren Menschen in Frankfurt umgegangen werden? Anna Grundel (Ehrenamtliche Stadträtin), Dr. Gisela Bockenheimer- Lucius (Ethiknetzwerk), Markus Förner (Geschäftsführer Hufeland- Haus), Dr. Ludger Klein (Institut für Soziale Arbeit und Sozialpädagogik) 12.45 Uhr Mittagessen 13.45 Uhr Vortrag: Altern in Würde trotz Vulnerabilität? Konzeptionelle Überlegungen und empirische Befunde zu Versorgungsbedarfen älterer Menschen Dr. Andreas Mergenthaler, Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung 14.35 Uhr Vortrag: Planung für ein gutes Leben und gutes Sterben: ethische Dimensionen von Patientenverfügungen Lena Stange, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 15.30 Uhr Abschluss Tatjana Bohnen und Dr. Miranda Leontowitsch Ausblick Vor dem Hintergrund einer wachsenden, älter werdenden und zunehmend heterogenen Bevölkerung in Frankfurt am Main sind die Projekte des FPWiA besonders wichtig. Viele ältere Menschen leben allein, und psychische Erkrankungen nehmen sowohl in dieser Altersgruppe als auch bei den nachfolgenden Generationen zu. Die Projekte leisten einen wertvollen Beitrag, um älteren Menschen ein würdiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen - besonders für diejenigen, die am Rand der Gesellschaft stehen. Die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit seit 2024 zeigt bereits erste Wirkung. Die Angebote der Projekte werden bekannter, mehr ältere Menschen können davon profitieren, und auch neue Träger interessieren sich für eine Förderung. Seit der Richtlinienänderung reflektieren die Träger gemeinsam mit dem Jugend- und Sozialamt regelmäßig die Wirkung der einzelnen Projekte. Notwendige Anpassungen werden direkt umgesetzt. So lassen sich Versorgungslücken besser erkennen, Schnittstellen zwischen Projekten besser nutzen, und die Angebote können gezielter auf die Bedürfnisse der Menschen abgestimmt werden. Diese Arbeit wird die weitere Entwicklung des Programms in den kommenden Jahren entscheidend prägen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.05.2019, M 77 Bericht des Magistrats vom 20.11.2023, B 438 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 15.10.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.11.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 388 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6908, 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 27.11.2025 Aktenzeichen: 51

  • METAhub-Framework - Digitale Infrastruktur für den städtischen Kulturbereich
    B
    13.10.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.10.2025, B 389 Betreff: METAhub-Framework - Digitale Infrastruktur für den städtischen Kulturbereich Das METAhub-Framework ist eine digitale Entwicklungsumgebung, die kulturbezogene Daten aus den städtischen Kultureinrichtungen zusammenführt, neu interpretiert und über ein integriertes Content Management System (CMS) an beliebige Digitalanwendungen (u. a. Websites, Online-Sammlungen, Mobile-Apps oder Multimediaguides) ausspielen kann. Die schnittstellenorientierte Ausrichtung des Frameworks ermöglicht darüber hinaus den Datentransfer an externe, (inter-) nationale Wissensplattformen oder Forschungsdatenbanken (z. B. Deutsche Digitale Bibliothek, Europeana, Proveana, Wikidata). Das Framework soll den organisch gewachsenen Dateninseln in den städtischen Museen begegnen und häuserübergreifende sowie themenorientierte Digitalangebote fördern. Ziel ist es, den Zugang zum kulturellen Erbe der Stadt Frankfurt niedrigschwellig und zielgruppengerecht zu gestalten. Das Framework wurde im Rahmen von METAhub (Museum, Education, Theatre, Arts) Frankfurt, einem durch die Kulturstiftung des Bundes (KSB) und den Kulturfonds Frankfurt RheinMain geförderten Projekt, entwickelt. Ziel des vom 1. Januar 2020 bis 30. Juni 2024 bestehenden Projektverbundes unter Leitung des Jüdischen Museums Frankfurt war es, jüdische Kulturgeschichte mit Hilfe digitaler Angebote im Frankfurter Stadtraum erfahrbar zu machen. Dieser erzählerische Ansatz setzt voraus, Museumsobjekte aus den eigenständigen, digitalen Sammlungen des Jüdischen, Archäologischen und Historischen Museums zusammenzuführen. Hierfür benötigt es eine vermittelnde Infrastruktur, die entsprechende Objektdaten zusammenführt und die redaktionelle Ausspielung an digitale Anwendungen erlaubt. Dieser zentralen Anforderung wird das METAhub-Framework gerecht. Bisherige, den hauseigenen Zuständigkeiten geschuldete Datensilos werden zugunsten einer ganzheitlichen Erschließung aufgelöst, neue themenorientierte und zielgruppenspezifische Zugänge zum städtischen Kulturgut möglich. Kultureinrichtungen, die an das Framework angebunden sind, können digitale Anwendungen wie Websites, Mobile-Apps, Medienstelen und vieles mehr bespielen. Die dabei entwickelten, völlig unterschiedlich anmutenden Produkte basieren auf demselben CMS, wodurch sich bedeutende Synergieeffekte (u. a. geringere Entwicklungskosten, neue kuratorische Möglichkeiten oder die Weitergabe von bereits bestehenden Template-Programmierungen) realisieren lassen. Im Sinne einer bedarfsgerechten Konzeption wurden die städtischen Museen bereits früh in die Entwicklung des Frameworks einbezogen. Der Prozess wurde durch das Dezernat für Kultur und Wissenschaft koordiniert und über Mittel des dezernatseigenen Digitalisierungsbudgets finanziell unterstützt. Unter diesen Bedingungen konnte das Framework früh etabliert und im laufenden Betrieb erprobt werden. Bis heute bildet es das technische Rückgrat für folgende, städtische Vermittlungsangebote: · Website des Shoah-Memorial-Frankfurt (www.shoah-memorial-frankfurt.de) · Online-Sammlung des Jüdischen Museums (www.sammlung.juedischesmuseum.de) · NS-Gedächtnisplattform des Historischen Museums (www.historisches-museum-frankfurt.de/de/ns-gedaechtnisplattform) · Projektwebsite von METAhub (www.metahubfrankfurt.de) · Mediaguide des Jüdischen Museums (native App) Weitere Anwendungen wie etwa die Frankfurt History App werden mit relevanten Inhalten bedient oder befinden sich aktuell in Entwicklung. Seit dem 1. Januar 2025 haben sich das Kulturamt sowie alle städtischen Kultureinrichtungen zu einer Betreibergemeinschaft zusammengeschlossen. Als Teilhaber gewährleisten sie die Weiterentwicklung und Finanzierung des Frameworks. Hierfür wurde eine übergreifende Gremienstruktur - bestehend aus Steuerungsgruppe und Kompetenzzentrum - etabliert. Seit Beginn seiner Umsetzung sind in die Entwicklung des METAhub-Frameworks sind Investitionen in Höhe von ca. 160.000 Euro geflossen. Etwa 70 Prozent wurden durch die Kulturstiftung des Bundes bereitgestellt. Der weitere Ausbau wird über das Digitalisierungsbudget des Dezernats Kultur und Wissenschaft sowie projektbezogene Fördermittel gewährleistet. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 15.10.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.12.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 389 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6909, 40. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 04.12.2025 Aktenzeichen: 41

  • Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB
    M
    13.10.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.10.2025, M 150 Betreff: Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2021, § 7020 (M 192) I. Die vorgelegte Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - wird nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB als Satzung beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 16 (2) Satz 2 BauGB durchzuführen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Der Magistrat ist durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021, § 7020 beauftragt, für das Gebiet südlich der Gutleutstraße den Bebauungsplan Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße / Hirtenstraße / Wurzelstraße - im Stadtteil Gutleutviertel aufzustellen. Ziel des Bebauungsplans ist es, auf Grundlage des städtebaulichen Rahmenplans "Sommerhoffpark" (Beschluss vom 24.02.2011, § 9545) und des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts "Frankfurt 2030+" (Beschluss vom 07.11.2019, § 4793) die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit signifikantem Wohnanteil und den notwendigen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur als Maßnahme der Innenentwicklung zu schaffen. Dabei ist insbesondere ein Standort für die zukünftige Grundschule "Gutleutviertel" sowie für eine Kindertagesstätte zur Deckung lokaler Bedarfe zu berücksichtigen. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit § 5021 vom 11.07.2024 den Grundsatzbeschluss "Das Produktive Quartier am Gutleuthafen - nutzungsgemischt, gemeinwohlorientiert, nachhaltig!" gefasst, der in seinem Strukturkonzept in zentraler Lage zwischen "Wurzelsiedlung" und der beruflichen Werner-von-Siemens-Schule eine Potenzialfläche für den Bau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte vorsieht. Zudem ist die Entwicklung eines autoarmen Quartiers vorgesehen. Dies soll durch einen Mobilitätspunkt mit Quartiersgarage gefördert werden. Dieser stellt eine Kombination aus Parkhaus und Mobilitätszentrum dar und zielt darauf ab, den öffentlichen Raum vom ruhenden Verkehr zu entlasten und gleichzeitig nachhaltige Mobilitätslösungen zu fördern. Der überwiegende Teil der Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 934 befindet sich bereits im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Teilweise sind diese Flächen im Erbbaurecht an verschiedene Erbbaurechtsnehmer vergeben. Lediglich zwei Einzelgrundstücke befinden sich in privatem Eigentum. Das Plangebiet umfasst eines dieser Grundstücke, zentral an der Gutleutstraße zwischen Wurzelstraße und Gutleuthofweg gelegen (Gemarkung Frankfurt Bezirk 15 (467), Flur 189, Flurstück 9/15). Hier befindet sich heute eine gewerbliche Nutzung mit einem zweigeschossigen Bürogebäude parallel zur Gutleutstraße sowie einer unmittelbar daran anschließenden, eingeschossigen Lagerhalle. Aufgrund seiner zentralen Lage nimmt das Plangebiet eine Schlüsselrolle für die zukünftige städtebauliche Entwicklung des Quartiers ein. Es kann die Flächenbereitstellung für die soziale oder verkehrliche Infrastruktur nachhaltig erleichtern. Eine mögliche Fehlentwicklung durch bauliche Nutzungen, die den städtebaulichen Zielen des Bebauungsplans Nr. 934 entgegenstehen, soll daher verhindert werden. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße / Hirtenstraße / Wurzelstraße - städtebauliche Maßnahmen durchzuführen. Ziel ist es insbesondere die Voraussetzungen für die Standorte einer Grundschule und einer Kindertagesstätte sowie für einen Mobilitätspunkt mit Quartiersgarage zu schaffen. Zur Sicherung dieser Entwicklung soll für einen Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 934 eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB erlassen werden. Da die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, im Geltungsbereich der Vorkaufssatzung Nr. 11 die beschriebenen städtebaulichen Maßnahmen durchzuführen, kann sie an diesem Grundstück ein besonderes Vorkaufsrecht geltend machen. Die durch die Vorkaufssatzung gegebenenfalls entstehenden Kosten werden aus den laufenden Haushaltsmitteln des Amtes für Bau und Immobilien, das für derartige Grundstücksgeschäfte Mittel vorhält, finanziert. Anlage 1_Vorkaufssatzungtext (ca. 382 KB) Anlage 2_Karte (ca. 1,2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 192 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 15.10.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: Der Vorlage M 150 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 40. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.11.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF; Linke (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Annahme) FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Gartenpartei (= Ablehnung) 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO II, TOP 2 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6975, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

  • Ankauf durch Ausübung des Vorkaufsrechts: (Teil-)flächen der Grundstücke Gemarkung Fechenheim, Bezirk 51, Flur 8, 10 und 23 div. Flurstücke - Verkehrsflächen
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    13.10.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.10.2025, M 151 Betreff: Ankauf durch Ausübung des Vorkaufsrechts: (Teil-)flächen der Grundstücke Gemarkung Fechenheim, Bezirk 51, Flur 8, 10 und 23 div. Flurstücke - Verkehrsflächen I. Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Verkäufer: Clariant Produkte (Deutschland) GmbH Vert. d. Herrn Marc Alexander Rudnick Brüningstraße 50 65929 Frankfurt am Main Kaufgrundstücke: Gemarkung Fechenheim, Bezirk 51, Flur 8, Flurstück 254/3, hält 48 m² Flur 8, Flurstück 240/6, hält 1.997 m², davon eine Teilfläche von ca. 37 m² Flur 10, Flurstück 30, hält 255 m², davon eine Teilfläche von ca. 230 m² Flur 10, Flurstück 32, hält 177 m², davon eine Teilfläche von ca. 133 m² Flur 10, Flurstück 13/24, hält 215.399 m², davon eine Teilfläche von ca. 181 m² Flur 23, Flurstück 1/7, hält 3.424 m², davon eine Teilfläche von ca. 6 m² Flur 23, Flurstück 1/8, hält 577 m² Die Flächen sind auf den beigefügten Lageplänen ersichtlich. Kaufpreis: 108,80 €/m² x ca. 1.212 m² = 131.865,60 € Kosten und Steuern: Alle Kosten und Steuern des Kaufvertrags und seiner Durchführung gehen zu Lasten der Stadt. Die Kosten für die Vertretung (Vollmachten, Ausweise etc.) trägt jede Vertragspartei für sich. Rechts- u. Sachmängelhaftung: Die Grundstücke werden so übergeben, wie sie daliegen, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Besondere Bedingungen: Die Grundstücke sind frei von Rechten Dritter und frei von rückständigen Abgaben und grundbuchlichen Lasten zu liefern. Es bestehen keine Pacht-/ oder Nutzungsverhältnisse. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projekt 5.005485 Grunderwerb und Freimachung. Es dient zur Kenntnis, dass der im Ursprungsvertrag vereinbarte Kaufpreis (108,80 €/m²) unter dem aktuellen Bodenrichtwert von 280,- €/m² (Flur 10 + 23) bzw. 420 €/m² (Flur 8) liegt. II. Das Dezernat XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen - Amt für Bau und Immobilien - wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschluss zu vollziehen. Begründung: A. Zielsetzung Die vorgenannten Grundstücke (ausgenommen Flst. 254/3 und 240/6) liegen im Geltungsbereich der rechtsgültigen Bebauungspläne NO 24a Nr. 1 und NO 44c Nr. 1, die die genannten (Teil-)flächen als öffentliche Verkehrsflächen ausweisen. Die genannten (Teil)-flächen sind bereits als öffentliche Verkehrsflächen ausgebaut und dienen der öffentlichen Nutzung. Gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 BauGB steht der Gemeinde im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ein Vorkaufsrecht zu, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festgesetzt ist. Die (Teil-)flächen der Flst. 254/3 und 240/6 sind nicht planungsrechtlich als Verkehrsflächen ausgewiesen, jedoch als solche bereits ausgebaut und dienen ebenfalls bereits der öffentlichen Nutzung. Diese Flächen werden daher zusätzlich erworben. Der im Ursprungskaufvertrag vereinbarte Kaufpreis unterschreitet den aktuellen Bodenrichtwert. Eine Wertermittlung wurde daher nicht beauftragt. Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgte zu dem im Ursprungsvertrag vereinbarten Quadratmeterpreis. B. Alternativen Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts und die sinnvolle Arrondierung öffentlicher Flächen. C. Lösung Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Stadt Frankfurt am Main. D. Kosten Zahlung des Kaufpreises in Höhe von ca. 131.865,60 € zuzüglich Grunderwerbsteuer (6 % des Kaufpreises), Vermessungskosten sowie Notar- und Gerichtskosten (u.a. Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch). Anlage 1_Flaeche_Flst.1.8 (ca. 136 KB) Anlage 2_Flaeche_Flst.254.3 (ca. 132 KB) Anlage 3_Teilflaeche_Flst.1.7 (ca. 126 KB) Anlage 4_Teilflaeche_Flst.13.24 (ca. 218 KB) Anlage 5_Teilflaeche_Flst.240.6 (ca. 120 KB) Anlage 6_Teilflaeche_Flst.30 (ca. 135 KB) Anlage 7_Teilflaeche_Flst.32 (ca. 149 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 15.10.2025 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.12.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 151 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 151 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6976, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

  • Aufstellung konsolidierter Gesamtabschluss der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss) nach Änderung der HGO
    M
    13.10.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.10.2025, M 152 Betreff: Aufstellung konsolidierter Gesamtabschluss der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss) nach Änderung der HGO I. Es dient zur Kenntnis, dass mit Inkrafttreten der novellierten HGO zum 01.04.2025 die Pflicht zur Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses für die Kommunen in Hessen entfallen ist. Durch die Ausgliederung von Verwaltungsaufgaben in der Vergangenheit bildet der Kernhaushalt der Stadt Frankfurt am Main jedoch nur noch einen begrenzten Teil des kommunalen Leistungsspektrums ab. Der kommunale Einzelabschluss der Kernverwaltung allein kann somit kein vollständiges Bild über die kommunale Vermögens-, Finanz- und Ertragslage liefern. II. Der Magistrat stellt weiterhin den konsolidierten Gesamtabschluss auf. III. Der Magistrat legt nach Aufstellung den konsolidierten Gesamtabschluss dem Revisionsamt zur Prüfung vor. Begründung: A. Zielsetzung Der kommunale Gesamtabschluss dient dazu, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Kommune und ihrer Beteiligungsunternehmen als einheitliches Ganzes abzubilden. Er stellt ein modernes und wichtiges Informations- und Steuerungsinstrument dar, indem er die notwendige Transparenz über die Kommune als Ganzes schafft und hilft, Risiken im Blick zu behalten. Die Kernverwaltung der Stadt Frankfurt am Main wird bei der Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge von zahlreichen Beteiligungen unterstützt. Hierbei handelt es sich derzeit in Frankfurt am Main neben den Beteiligungsunternehmen auch um die Eigenbetriebe und die Zusatzversorgungskasse. Mitgliedschaften in Zweckverbänden sowie Wasser- und Bodenverbänden werden nachrangig behandelt und daher lediglich als sonstige Beteiligungen unter dem Finanzanlagevermögen ausgewiesen. Durch die Ausgliederung von Verwaltungsaufgaben in der Vergangenheit bildet der Kernhaushalt nur noch einen begrenzten Teil des kommunalen Leistungsspektrums ab. So sind derzeit ca. 40 % des stadtweiten Anlagevermögens, 51 % der Rückstellungen und 67 % der Verbindlichkeiten in die Beteiligungen ausgegliedert. Der kommunale Einzelabschluss der Kernverwaltung allein kann somit kein vollständiges Bild über die kommunale Vermögens-, Finanz- und Ertragslage liefern. Der Beteiligungsbericht bietet bislang einen Überblick über die wirtschaftliche Lage jeder einzelnen kommunalen Beteiligung (Beteiligungsunternehmen sowie Eigenbetriebe), aber keine konsolidierte gesamthafte Betrachtung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aller Einheiten bzw. des "Konzerns Stadt Frankfurt am Main". Diese Gesamtbetrachtung liefert nur der konsolidierte Gesamtabschluss, indem er die ausgegliederten Aufgabenträger:innen und die Kernverwaltung wieder als eine wirtschaftliche Einheit zusammenführt. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Ausprägung organisatorischer und rechtlicher Ausgliederungen kommunaler Aufgaben kann nur der Gesamtabschluss eine Vergleichbarkeit zur Beurteilung der finanziellen Lage der einzelnen Kommune herstellen. Der Gesamtabschluss ist damit in der Stadt Frankfurt am Main wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für: - die Stadtverordnetenversammlung und den Magistrat bei der operativen und strategischen Steuerung des "Konzerns Stadt", indem er steuerungsrelevante Informationen zur Daseinsvorsorge und den vielfältigen öffentlichen Aufgaben einer Großstadt darstellt. Sie erhalten mit dem Gesamtabschluss einen umfassenden Einblick in die wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen dem Kernhaushalt und seinen Beteiligungen und können Chancen und Risiken im Stadtkonzern besser beurteilen, - die Kreditgeber bei der Beurteilung der Bonität der Kommune, - die Bürger:innen und die Öffentlichkeit bei der Beurteilung der Verwendung von Steuergeldern und der Einhaltung des Prinzips der Generationengerechtigkeit, - die Kommunalaufsicht bei der Beurteilung der kommunalen finanzwirtschaftlichen Situation und - den interkommunalen Vergleich insbesondere mit Großstädten in Deutschland, die nach aktuellem Stand weiterhin einen konsolidierten Gesamtabschluss aufstellen. Zudem wird auf europäischer Ebene weiterhin die Einführung von einheitlichen Rechnungslegungsstandards, den sog. EPSAS (European Public Sector Accounting Standards) diskutiert, um die Vergleichbarkeit von Kommunen in Europa zu gewährleisten. Sollten die EPSAS in allen Staaten der Europäischen Union verbindlich werden, so ist der konsolidierte Gesamtabschluss ein wesentlicher Teil der Rechnungslegung. Auch vor diesem Hintergrund ist es angeraten, dass die Stadt Frankfurt am Main den konsolidierten Gesamtabschluss weiterhin aufstellt. B. Alternativen Der konsolidierte Gesamtabschluss wird nicht weiter aufgestellt. Jedoch muss dann der Beteiligungsbericht zusätzliche Angaben über ausgewählte Aufgabenträger:innen gemäß § 123a HGO enthalten. C. Lösung Der Magistrat stellt weiterhin den konsolidierten Gesamtabschluss auf und orientiert sich dabei an § 112a HGO in der bis zum 04.04.2025 gültigen Fassung sowie an den einschlägigen Regelungen der Gemeindehaushaltsverordnung (insbesondere §§ 53 bis 55 GemHVO), solange dies sinnvoll ist oder bis neuere Regelungen gelten. Ergänzend werden die gegenwärtigen internen Regelungen wie Gesamtabschlussrichtline und Bilanzierungsnormen gemäß Konzernanhang weiter angewendet. Der konsolidierte Gesamtabschluss wird weiterhin durch das Revisionsamt geprüft (§ 128 HGO). D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) ☐Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: ☒ verwaltungsinterner Vorgang ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden Erläuterung (optional): d) ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil E. Kosten 1. Investitionsbedarf: Fehlanzeige 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Fehlanzeige 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: Fehlanzeige 4. Jahresfolgekosten: Wird die Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses fortgesetzt, entstehen keine zusätzlichen Kosten/Folgekosten. Sofern die weitere Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses abgelehnt würde (siehe B. Alternativen), wirkte sich der Beschluss auf die Jahresfolgekosten wie folgt aus: a) Personalaufwendungen Personalaufwand mindert sich nur marginal an zentraler Stelle in der Stadtkämmerei, bei den Gesellschaften und Betrieben sowie beim Revisionsamt. Freiwerdende Kapazitäten verteilen sich auf mehrere Personen, die dann für andere Kernaufgaben der Bereiche genutzt werden. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtkämmerei in den vergangenen Jahren einige Maßnahmen ergriffen hat, um den Aufwand zur Abgabe der Meldedaten und zur Saldenabstimmung wesentlich zu verringern. b) Sachkosten Eine Einsparung der Softwarepflegekosten ergibt sich nicht. Da sämtliche Server im SAP-Systemumfeld in einer virtualisierten Systemlandschaft auf zwei redundanten Hardwareinstanzen aufgebaut sind, wird das Herauslösen der Module für den Gesamtabschluss zu keiner wesentlichen Einsparung an Hardwarekosten führen. c) Kapitalkosten Fehlanzeige 5. Jahreserträge: Fehlanzeige 6. Leistungen Dritter: Fehlanzeige 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Fehlanzeige 8. Sonstiges: Fehlanzeige Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2026, M 137 Zuständige Ausschüsse: Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 15.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 152 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 152 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 152 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6977, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

  • Bestellung der Prüfer für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main
    M
    13.10.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.10.2025, M 153 Betreff: Bestellung der Prüfer für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5424 (M 129) Als Prüfer für den Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main wird gemäß § 5 Ziffer 13 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) RSM Ebner Stolz GmbH und Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft Mendelssohnstraße 87 60325 Frankfurt a.M. bestellt. Begründung: A. Zielsetzung Der gemäß § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. B. Alternativen Keine C. Lösung Mit Beschluss vom 30.06.2025 hat die Betriebskommission des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main vorgeschlagen, RSM Ebner Stolz GmbH und Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft Mendelssohnstraße 87 60325 Frankfurt am Main mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 zu betrauen. RSM Ebner Stolz GmbH und Co. KG hat nach erfolgter Ausschreibung der Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 bis 2025 das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. D. Kosten Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 ergibt sich eine Gesamtsumme von 16.000 € (zuzüglich Umsatzsteuer). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.09.2024, M 129 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 15.10.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 153 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO II, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 153 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 153 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6978, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

  • Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2024
    M
    13.10.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.10.2025, M 154 Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Volkshochschule Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2024 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5425 (M 130) 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss einschließlich Lagebericht der Volkshochschule Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2024 durch RSM Ebner Stolz GmbH und Co. KG geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2024 am 05. Juni 2025 erteilt wurde. 2. Der Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes der Volkshochschule Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt: a. mit einer Bilanzsumme von 26.066.796,70 € b. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist übereinstimmend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von 13.093.478,01 € aus. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 13.093.478,01 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage ausgeglichen Der Bericht der Betriebskommission über das Geschäftsjahr 2024 einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex sowie das Ergebnis der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss, zum Lagebericht und zum Vorschlag für die Gewinnverwendung Stellung zu nehmen. Gemäß Public Corporate Governance Kodex hat die Betriebskommission darüber hinaus über ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr und die Corporate Governance des Betriebs zu berichten. Zur Bestreitung der laufenden Betriebsausgaben im Jahre 2024 wurde ein Zuschuss in Höhe von 14.303.800 € bereitgestellt, welcher der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs zugeführt wurde. Die Gesamtaufwendungen des Betriebes wurden bis zur Höhe von 13.093.478,01 € nicht aus eigenen Erträgen erwirtschaftet, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in dieser Höhe ergibt. Das Jahresergebnis liegt damit um 1.210.321,99 € unter dem ausgezahlten Zuschuss. Der Wirtschaftsplan wurde mit einem Jahresergebnis von 14.303.800 € beschlossen. Die Unterschreitung zum Wirtschaftsplan beträgt 1.210.321,99 €. Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage zu decken. Nach der Entnahme für den Verlustausgleich für das Jahr 2024 in Höhe von 13.093.478,01 € verbleiben in der Kapitalrücklage 5.450.570,35 €. Anlage 1_Bericht2024 (ca. 1,6 MB) Anlage 2_Pruefbericht (nicht öffentlich - ca. 12,3 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.09.2024, M 130 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Sonderausschuss für Controlling und Revision Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 15.10.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 24.11.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.12.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.12.2025, TO II, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION; BFF-BIG (= Enthaltung) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6979, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025

  • Fußgängerüberweg vor dem Lessing-Gymnasium: Bitte freihalten
    OFOB 6
    13.10.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2025, OF 1245/2 Betreff: Fußgängerüberweg vor dem Lessing-Gymnasium: Bitte freihalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um den Fußgängerüberweg vor dem Lessing-Gymnasium freizuhalten. Es wird angeregt, Markierungen mit dem Hinweis Parkverbot auch für Fahrräder und Roller zwischen Bürgersteig und Fußgängerüberweg als Durchgang aufzubringen und die Verkehrszeichen so zu montieren, dass sie nicht dazu einladen, Fahrräder/Roller direkt am Übergang abzustellen. Es dient zur Kenntnis, dass der Fußgängerüberweg und der gepflasterte Durchgang dorthin auch als Fluchtweg bei der Evakuierung im Brandfall dienen und mehrere hundert Schülerinnen und Schüler dort passieren müssen. Begründung: Es geschieht regelmäßig, dass der Fußgängerüberweg vor der Schule durch Fahrräder etc. zugestellt wird. Die Schule selbst hat hier jedoch keine Handhabe, da es sich um öffentlichen Raum handelt. Der Überweg ist so freizuhalten, dass auch mobilitätseingeschränkte Fußgänger diesen passieren können. Es sei darauf hingewiesen, dass an der Schule zeitnah zusätzliche Fahrradabstellplätze im Keller geschaffen werden, sodass mit einer Entspannung bezüglich der Anzahl von Abstellplätzen zu rechnen ist. Der Ortsbeirat steht gerne für eine Abstimmung zur Verfügung, Kontakt zum Lessing-Gymnasium besteht ebenfalls. Antragstellerin und Fraktionsvorsitzende Bild der Antragstellerin: Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7665 2025 Die Vorlage OF 1245/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Verkehrsbelastung für Niederrad bei Großveranstaltungen im Waldstadion durch versenkbare Polleranlagen reduzieren
    OFOB 5
    13.10.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2025, OF 1601/5 Betreff: Verkehrsbelastung für Niederrad bei Großveranstaltungen im Waldstadion durch versenkbare Polleranlagen reduzieren Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsbelastung für Niederrad während der Großveranstaltungen im Waldstadion durch an den betreffenden Wohngebieten installierte versenkbare Polleranlagen, die eine Zufahrt nur für Anlieger ermöglichen, reduziert werden kann. Begründung: Die Anwohner in Niederrad sind bei Großveranstaltungen durch einen Parkplatzsuchverkehr extrem belastet. Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar. Eine mögliche Maßnahme sind Zufahrtskontrollen für die betroffenen Niederräder Wohngebiete durch im Boden versenkbare Polleranlagen, die mit Weitbereichslesern ausgestattet sind und eine Zufahrt während der Veranstaltung nur für dauerhaft berechtigte Anlieger sowie Taxen, Polizei und Rettungsdienste ermöglichen, deren Fahrzeuge mit einem entsprechenden Transponder ausgestattet sind. Derartige Systeme finden auch in anderen Städten erfolgreiche Anwendung. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7809 2025 Die Vorlage OF 1601/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Taubenplage im Bereich Stresemannallee/Mörfelder Landstraße/Waidmannstraße/OskarSommerStraße
    OFOB 5
    13.10.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2025, OF 1618/5 Betreff: Taubenplage im Bereich Stresemannallee/Mörfelder Landstraße/Waidmannstraße/Oskar-Sommer-Straße Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, welche Maßnahmen er zur Eindämmung der Taubenplage im oben genannten Bereich getroffen hat? Werden hier von Seiten des Ordnungsamtes auch Verfahren gegen Mitbürger, die illegalerweise Taubenfutter verstreuen, geführt? Begründung: Die Taubenplage im oben genannten Bereich ist in hohem Maße belästigend und unhygienisch. Der Ortsbeirat 5 hat verschiedentlich in Anträgen Maßnahmen hiergegen gefordert. In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass eine Person täglich dort in erheblichem Umfang Taubenfutter verstreut, was dazu führt, dass sich dort immer mehr Tauben ansiedeln. Gegen diese Person sollen bereits 15-20 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gestellt worden sein. Leider hat sich hierdurch nichts gebessert. Es besteht ein Informationsbedürfnis dahingehend, welche Maßnahmen gegen die Taubenplage von Seiten der Stadt unternommen werden und ob die betreffenden Ordnungswidrigkeitenverfahren auch geführt werden. Fotos: privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1331 2025 Die Vorlage OF 1618/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Pfosten entlang der Straße Zur Obermühle
    OFOB 4
    13.10.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2025, OF 214/13 Betreff: Pfosten entlang der Straße Zur Obermühle Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen, die Sperrpfosten entlang der Straße "Zur Obermühle" so zu ändern, dass diese per Sperrmechanismus entfernt werden können. Falls dies nicht möglich ist, sollten die Sperrpfosten entfernt werden. Dies ist nötig, damit die beschlossenen Baumaßnahmen in der Straße "Zur Obermühle" möglichst wenig Auswirkungen auf den ganzen Stadtteil haben. Begründung: Aufgrund der angesagten Baumaßnahmen in der Straße "Zur Obermühle" wird es zu erheblichen Störungen des täglichen Ablaufs kommen. Die Straße ist Zufahrtsweg zur dort befindlichen Kita Mühleninsel, zur Anna-Schmidt-Schule sowie zur städtischen Kita und zur Schule am Erlenbach. Die LKW's müssten die enge Kurve von der Straße Alt-Erlenbach in die Straße Zur Obermühle erst einmal meistern. Um diese Auswirkungen auf den ganzen Stadtteil zu minimieren, wäre es besser, die LKW's könnten entgegen der Einbahnstraße die Baustelle anfahren und dort auch wieder hinaus, ohne durch den ganzen Ortsteil fahren zu müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7584 2025 Die Vorlage OF 214/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einbau einer Speed-Display-Hülse
    OFOB 7
    13.10.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2025, OF 215/13 Betreff: Einbau einer Speed-Display-Hülse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten zu überprüfen, ob ein Einbau einer Speed-Display- Hülse im Wohngebiet "Am Ohlenstück" auf Höhe der neu zu errichtenden Kita, eingebaut werden kann. Begründung: Es erreichen uns oft Hinweise, dass im Wohngebiet zu schnell gefahren wird. Um dem Sorge zu tragen, empfiehlt der Ortsbeirat eine weitere Speed-Display Hülse in Höhe der neu zu errichtenden Kita einzubauen um das vor Ort befindliche Speed-Display auch dort einsetzten zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 13 am 28.10.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7585 2025 Die Vorlage OF 215/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Etatantrag: Erweiterung Spielstraße Harheim
    OFOB 8
    13.10.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2025, OF 257/14 Betreff: Etatantrag: Erweiterung Spielstraße Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Haushaltsentwurf 2026 für die Erarbeitung eines Konzepts zur Aufwertung der Spielstraße und dessen anschließende Umsetzung einen Betrag von 300.000 Euro vorzusehen. Begründung: Die Spielstraße bildet für Menschen aus dem Stadtteil Harheim und den umliegenden Stadtteilen einen Anziehungspunkt für die Freizeitgestaltung. Spielmöglichkeiten für Kinder jeden Alters, Basketballkörbe, eine Skateanlage und der angrenzende Freiluft-Fitnessparcours ziehen die Menschen an. Das soll auch in Zukunft so bleiben und möglichst noch verbessert werden. Die Skateanlage ist deutlich in die Jahre gekommen. Eine zeitgemäße Erweiterung der Anlage aus Sicht des Ortsbeirats erforderlich, um eine sinnvolle Ausübung der Sportart zu ermöglichen und die Akzeptanz der Anlage bei den Skatern zu erhalten. Darüber hinaus sollen die Chancen für eine weitere Aufwertung der Spielstraße (z.B. bauliche Ermöglichung weiterer Sportarten) durch die zur Verfügung gestellten Mittel geschaffen werden. Der Ortsbeirat freut sich auf konzeptionelle Vorschläge der Fachämter. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 257/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 99 2025 Die Vorlage OF 257/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE

  • Begehbarkeit am Übergang Alt-Enkheim/“Eselsgasse“ verbessern
    OFOB 7
    13.10.2025 · die farbechten-Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2025, OF 330/16 Betreff: Begehbarkeit am Übergang Alt-Enkheim/"Eselsgasse" verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den am Übergang von der Straße "Alt-Enkheim" zur "Eselsgasse" bestehenden Höhenversatz von ca. 30 cm (siehe Foto 1 + 2 Antragsrückseite) durch zwei Stufen ersetzen zu lassen, um die Begehbarkeit sowie Komfort und Sicherheit für Passanten zu gewährleisten. Begründung: Im Zuge von Bauarbeiten ist an dieser Stelle ein Höhenversatz von rund 30 cm entstanden, der eine deutliche Barriere im Wegeverlauf darstellt. Nach gängigen Planungsempfehlungen liegt die ideale Höhe einer Außentreppenstufe zwischen 14 und 20 cm, wobei eine Stufenhöhe von 16 bis 19 cm als besonders komfortabel und sicher gilt. Diese Maße basieren auf dem menschlichen Körperbau und der Schrittlänge, um ein angenehmes Begehen zu ermöglichen. Eine einzelne Stufe von 30 cm entspricht in keiner Weise diesen Vorgaben und stellt selbst für körperlich gesunde Menschen ein Hindernis dar. Für ältere oder mobilitätseingeschränkte Personen kann diese Barriere unüberwindbar sein. Da sich der Weg unmittelbar an der Wohnstätte "Alte Mühle" der Lebenshilfe Frankfurt e. V. befindet und regelmäßig auch von Menschen mit Einschränkungen genutzt wird, ist es besonders wichtig, hier eine barrierearme Lösung zu schaffen. Foto 1 + 2: Höhenversatz am Übergang Alt-Enkheim / Eselsgasse (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 330/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 330/16 wurde zurückgezogen.

  • E-Scooter-Flut in Bergen-Enkheim unverzüglich stoppen!
    OFOB 16
    13.10.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2025, OF 331/16 Betreff: E-Scooter-Flut in Bergen-Enkheim unverzüglich stoppen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich mit dem seit 4. Oktober dieses Jahres neu in Frankfurt am Markt befindlichen E-Scooter-Anbieter "Ride Movi" Verbindung aufzunehmen und die unsägliche Überflutung (siehe Fotos Antragsrückseite) des Stadtteils Bergen-Enkheim mit Leih-E-Scootern durch dieses Unternehmen zu stoppen. Zur Erreichung dieses Ziels bieten sich sowohl Obergrenzen für die Zahl der E-Scooter im Stadtteil als auch klar markierte Abstellzonen an. Auch im Hinblick darauf, dass im Februar 2026 ein weiterer Anbieter in Frankfurt in Erscheinung treten wird, sind solche Regelungen unerlässlich. Begründung: Der durch den neuen Anbieter "Ride Movi" verursachte, massive Anstieg der Menge von Leih-E-Scootern im Stadtteil Bergen-Enkheim führt zu erheblichen Problemen im öffentlichen Raum und Unmut bei der Bevölkerung. Besonders betroffen sind die oftmals sehr schmalen Bürgersteige im Stadtteil, die teilweise kaum 80 cm breit sind und ein Abstellen der E-Scooter grundsätzlich nicht zulassen. Dies erfolgt trotzdem und behindert nicht nur Fußgänger, sondern stellt insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, Eltern mit Kinderwagen sowie ältere Menschen eine erhebliche Beeinträchtigung und Gefahrenquelle dar. Darüber hinaus trägt die unkontrollierte Ansammlung der Fahrzeuge erheblich zur optischen Beeinträchtigung des Stadtbildes bei und steht in deutlichem Widerspruch zum gewachsenen, ortstypischen Charakter von Bergen-Enkheim. Eine Begrenzung der Anzahl zugelassener Fahrzeuge im Stadtteil und die Einrichtung klar definierter Abstellzonen sind daher unerlässlich, um Ordnung, Sicherheit und ein gepflegtes Erscheinungsbild im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Dies gilt umso mehr, als im Februar 2026 ein weiterer Anbieter auf den Frankfurter Markt treten wird und dadurch eine weitere Zunahme der E-Scooter zu erwarten ist. Foto 1-6: E-Scooter-Wildwuchs in Bergen-Enkheim (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 331/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE und FDP gegen CDU und BFF (= Annahme); GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

  • Absolutes Halteverbot vor den Hausnummern Bessemerstraße 12 a bis 14 erweitern
    OFOB 4
    13.10.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2025, OF 332/16 Betreff: Absolutes Halteverbot vor den Hausnummern Bessemerstraße 12 a bis 14 erweitern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das derzeit vor der Hausnummer Bessemerstraße 12 a endende absolute Halteverbot (siehe Foto) um ca. 12 Meter in Richtung Norden (Fahrtrichtung Victor-Slotosch-Straße) erweitern zu lassen, um einen besseren Einblick für den aus südlicher Richtung kommenden Autoverkehr in den Kurvenbereich zu gewährleisten. Das bereits vorhandene Verkehrszeichen 283-20 "Ende eines absoluten Halteverbots" muss dazu lediglich vor die Tiefgarageneinfahrt zwischen den Hausnummern 14 und 19 versetzt werden. Begründung: Derzeit endet das entlang der östlichen Seite der Bessemerstraße angeordnete absolute Halteverbot unmittelbar hinter dem Kurvenbereich, so dass aus südlicher Richtung kommende Kraftfahrer keinen Einblick in den Gegenverkehr haben, insbesondere wenn dort größere Fahrzeuge wie Liefer- oder Lastkraftwagen parken. Foto: Ende absolutes Halteverbot Bessemerstraße, östliche Seite (Quelle: Google Street View, www.google.com/maps) Um diese Gefahrensituation zu entschärfen, wird der Magistrat gebeten, das dort bereits angeordnete absolute Halteverbot um etwa 12 Meter in nördliche Richtung zu erweitern. Die hierfür erforderliche Maßnahme - das Versetzen des bereits vorhandenen Verkehrszeichens 283-20 "Ende eines absoluten Halteverbots" - ist mit geringem Aufwand umsetzbar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 332/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)

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