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Aufstellung konsolidierter Gesamtabschluss der Stadt Frankfurt am Main (Konzernabschluss) nach Änderung der HGO

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, den konsolidierten Gesamtabschluss der Stadt Frankfurt am Main weiterhin aufzustellen, um die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als einheitliches Ganzes abzubilden. Dies soll Transparenz über die finanzielle Situation der Stadt schaffen und Risiken besser darzustellen.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass mit Inkrafttreten der novellierten HGO zum 01.04.2025 die Pflicht zur Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses für die Kommunen in Hessen entfallen ist. Durch die Ausgliederung von Verwaltungsaufgaben in der Vergangenheit bildet der Kernhaushalt der Stadt Frankfurt am Main jedoch nur noch einen begrenzten Teil des kommunalen Leistungsspektrums ab. Der kommunale Einzelabschluss der Kernverwaltung allein kann somit kein vollständiges Bild über die kommunale Vermögens-, Finanz- und Ertragslage liefern.
  2. Der Magistrat stellt weiterhin den konsolidierten Gesamtabschluss auf.
  3. Der Magistrat legt nach Aufstellung den konsolidierten Gesamtabschluss dem Revisionsamt zur Prüfung vor.

Begründung

A. Zielsetzung

Der kommunale Gesamtabschluss dient dazu, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Kommune und ihrer Beteiligungsunternehmen als einheitliches Ganzes abzubilden. Er stellt ein modernes und wichtiges Informations- und Steuerungsinstrument dar, indem er die notwendige Transparenz über die Kommune als Ganzes schafft und hilft, Risiken im Blick zu behalten.

Die Kernverwaltung der Stadt Frankfurt am Main wird bei der Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge von zahlreichen Beteiligungen unterstützt. Hierbei handelt es sich derzeit in Frankfurt am Main neben den Beteiligungsunternehmen auch um die Eigenbetriebe und die Zusatzversorgungskasse. Mitgliedschaften in Zweckverbänden sowie Wasser- und Bodenverbänden werden nachrangig behandelt und daher lediglich als sonstige Beteiligungen unter dem Finanzanlagevermögen ausgewiesen.

Durch die Ausgliederung von Verwaltungsaufgaben in der Vergangenheit bildet der Kernhaushalt nur noch einen begrenzten Teil des kommunalen Leistungsspektrums ab. So sind derzeit ca. 40 % des stadtweiten Anlagevermögens, 51 % der Rückstellungen und 67 % der Verbindlichkeiten in die Beteiligungen ausgegliedert. Der kommunale Einzelabschluss der Kernverwaltung allein kann somit kein vollständiges Bild über die kommunale Vermögens-, Finanz- und Ertragslage liefern.

Der Beteiligungsbericht bietet bislang einen Überblick über die wirtschaftliche Lage jeder einzelnen kommunalen Beteiligung (Beteiligungsunternehmen sowie Eigenbetriebe), aber keine konsolidierte gesamthafte Betrachtung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aller Einheiten bzw. des "Konzerns Stadt Frankfurt am Main".

Diese Gesamtbetrachtung liefert nur der konsolidierte Gesamtabschluss, indem er die ausgegliederten Aufgabenträger:innen und die Kernverwaltung wieder als eine wirtschaftliche Einheit zusammenführt. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Ausprägung organisatorischer und rechtlicher Ausgliederungen kommunaler Aufgaben kann nur der Gesamtabschluss eine Vergleichbarkeit zur Beurteilung der finanziellen Lage der einzelnen Kommune herstellen. Der Gesamtabschluss ist damit in der Stadt Frankfurt am Main wichtige Informations- und Entscheidungsgrundlage für:

- die Stadtverordnetenversammlung und den Magistrat bei der operativen und strategischen Steuerung des "Konzerns Stadt", indem er steuerungsrelevante Informationen zur Daseinsvorsorge und den vielfältigen öffentlichen Aufgaben einer Großstadt darstellt. Sie erhalten mit dem Gesamtabschluss einen umfassenden Einblick in die wirtschaftlichen Zusammenhänge zwischen dem Kernhaushalt und seinen Beteiligungen und können Chancen und Risiken im Stadtkonzern besser beurteilen,

- die Kreditgeber bei der Beurteilung der Bonität der Kommune,

- die Bürger:innen und die Öffentlichkeit bei der Beurteilung der Verwendung von Steuergeldern und der Einhaltung des Prinzips der Generationengerechtigkeit,

- die Kommunalaufsicht bei der Beurteilung der kommunalen finanzwirtschaftlichen Situation und

- den interkommunalen Vergleich insbesondere mit Großstädten in Deutschland, die nach aktuellem Stand weiterhin einen konsolidierten Gesamtabschluss aufstell en.

Zudem wird auf europäischer Ebene weiterhin die Einführung von einheitlichen Rechnungslegungsstandards, den sog. EPSAS (European Public Sector Accounting Standards) diskutiert, um die Vergleichbarkeit von Kommunen in Europa zu gewährleisten. Sollten die EPSAS in allen Staaten der Europäischen Union verbindlich werden, so ist der konsolidierte Gesamtabschluss ein wesentlicher Teil der Rechnungslegung. Auch vor diesem Hintergrund ist es angeraten, dass die Stadt Frankfurt am Main den konsolidierten Gesamtabschluss weiterhin aufstellt.

B. Alternativen

), wirkte sich der Beschluss auf die Jahresfolgekosten wie folgt aus:

a) Personalaufwendungen

Personalaufwand mindert sich nur marginal an zentraler Stelle in der Stadtkämmerei, bei den Gesellschaften und Betrieben sowie beim Revisionsamt. Freiwerdende Kapazitäten verteilen sich auf mehrere Personen, die dann für andere Kernaufgaben der Bereiche genutzt werden.

Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtkämmerei in den vergangenen Jahren einige Maßnahmen ergriffen hat, um den Aufwand zur Abgabe der Meldedaten und zur Saldenabstimmung wesentlich zu verringern.

b) Sachkosten

Eine Einsparung der Softwarepflegekosten ergibt sich nicht.

Da sämtliche Server im SAP-Systemumfeld in einer virtualisierten Systemlandschaft auf zwei redundanten Hardwareinstanzen aufgebaut sind, wird das Herauslösen der Module für den Gesamtabschluss zu keiner wesentlichen Einsparung an Hardwarekosten führen.

c) Kapitalkosten

Fehlanzeige

5. Jahreserträge:

Fehlanzeige

6. Leistungen Dritter:

Fehlanzeige

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:

Fehlanzeige

8. Sonstiges:

Fehlanzeige

C. Lösung

Der Magistrat stellt weiterhin den konsolidierten Gesamtabschluss auf und orientiert sich dabei an § 112a HGO in der bis zum 04.04.2025 gültigen Fassung sowie an den einschlägigen Regelungen der Gemeindehaushaltsverordnung (insbesondere §§ 53 bis 55 GemHVO), solange dies sinnvoll ist oder bis neuere Regelungen gelten. Ergänzend werden die gegenwärtigen internen Regelungen wie Gesamtabschlussrichtline und Bilanzierungsnormen gemäß Konzernanhang weiter angewendet.

Der konsolidierte Gesamtabschluss wird weiterhin durch das Revisionsamt geprüft (§ 128 HGO).

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☐ Öffentlichkeitsbeteiligung ist
    gesetzlich vorgeschrieben
    Folgende Form ist vorgeschrieben:
  2. b)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird
    vorgeschlagen
    Kurze
    Beschreibung (2 - 3 Sätze):
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht
    erfolgen, weil:
    ☒ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht
    ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht
    akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht
    zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher
    Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits
    stattgefunden
    Erläuterung
    (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht
    vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Oktober 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 39 · 24.11.2025
TO I, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 152 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 09.12.2025
TO II, TOP 4
Angenommen
Der Vorlage M 152 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 11.12.2025
TO II, TOP 24
Angenommen
Der Vorlage M 152 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung)

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