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Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB

Vorlagentyp: M
5 SitzungenAngenommen
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Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main schlägt die Annahme der Vorkaufssatzung Nr. 11 vor, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines gemischten Quartiers zu schaffen. Dies umfasst insbesondere den Bau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte zur Deckung lokaler Bedarfe. Ziel ist es, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu fördern.

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Beschlussvorschlag

I. Die vorgelegte Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - wird nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB als Satzung beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 16 (2) Satz 2 BauGB durchzuführen.

Begründung

ÜBERSICHTSKARTE

Der Magistrat ist durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021, § 7020 beauftragt, für das Gebiet südlich der Gutleutstraße den Bebauungsplan Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße / Hirtenstraße / Wurzelstraße - im Stadtteil Gutleutviertel aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplans ist es, auf Grundlage des städtebaulichen Rahmenplans "Sommerhoffpark" (Beschluss vom 24.02.2011, §

9545) und des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts "Frankfurt 2030+" (Beschluss vom 07.11.2019, § 4793) die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit signifikantem Wohnanteil und den notwendigen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur als Maßnahme der Innenentwicklung zu schaffen. Dabei ist insbesondere ein Standort für die zukünftige Grundschule "Gutleutviertel" sowie für eine Kindertagesstätte zur Deckung lokaler Bedarfe zu berücksichtigen.

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit § 5021 vom 11.07.2024 den Grundsatzbeschluss "Das Produktive Quartier am Gutleuthafen - nutzungsgemischt, gemeinwohlorientiert, nachhaltig!" gefasst, der in seinem Strukturkonzept in zentraler Lage zwischen "Wurzelsiedlung" und der beruflichen Werner-von-Siemens-Schule eine Potenzialfläche für den Bau einer Grundschule und einer Kindertagesstätte vorsieht. Zudem ist die Entwicklung eines autoarmen Quartiers vorgesehen. Dies soll durch einen Mobilitätspunkt mit Quartiersgarage gefördert werden. Dieser stellt eine Kombination aus Parkhaus und Mobilitätszentrum dar und zielt darauf ab, den öffentlichen Raum vom ruhenden Verkehr zu entlasten und gleichzeitig nachhaltige Mobilitätslösungen zu fördern.

Der überwiegende Teil der Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 934 befindet sich bereits im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Teilweise sind diese Flächen im Erbbaurecht an verschiedene Erbbaurechtsnehmer vergeben. Lediglich zwei Einzelgrundstücke befinden sich in privatem Eigentum. Das Plangebiet umfasst eines dieser Grundstücke, zentral an der Gutleutstraße zwischen Wurzelstraße und Gutleuthofweg gelegen (Gemarkung Frankfurt Bezirk 15 (467), Flur 189, Flurstück 9/15). Hier befindet sich heute eine gewerbliche Nutzung mit einem zweigeschossigen Bürogebäude parallel zur Gutleutstraße sowie einer unmittelbar daran anschließenden, eingeschossigen Lagerhalle.

Aufgrund seiner zentralen Lage nimmt das Plangebiet eine Schlüsselrolle für die zukünftige städtebauliche Entwicklung des Quartiers ein. Es kann die Flächenbereitstellung für die soziale oder verkehrliche Infrastruktur nachhaltig erleichtern. Eine mögliche Fehlentwicklung durch bauliche Nutzungen, die den städtebaulichen Zielen des Bebauungsplans Nr. 934 entgegenstehen, soll daher verhindert werden.

Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 934 - Südlich Gutleutstraße / Hirtenstraße / Wurzelstraße - städtebauliche Maßnahmen durchzuführen. Ziel ist es insbesondere die Voraussetzungen für die Standorte einer Grundschule und einer Kindertagesstätte sowie für einen Mobilitätspunkt mit Quartiersgarage zu schaffen. Zur Sicherung dieser Entwicklung soll für einen Teilbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 934 eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB erlassen werden. Da die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, im Geltungsbereich der Vorkaufssatzung Nr. 11 die beschriebenen städtebaulichen Maßnahmen durchzuführen, kann sie an diesem Grundstück ein besonderes Vorkaufsrecht geltend machen.

Die durch die Vorkaufssatzung gegebenenfalls entstehenden Kosten werden aus den laufenden Haushaltsmitteln des Amtes für Bau und Immobilien, das für derartige Grundstücksgeschäfte Mittel vorhält, finanziert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Oktober 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 1
Sitzung 43 · 25.11.2025
TO I, TOP 43
Angenommen
Der Vorlage M 150 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 40 · 27.11.2025
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGAfD
Ablehnung:
Gartenpartei
Sonstige:
Linke (Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)FRAKTION (Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF; Linke (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Annahme) FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Gartenpartei (= Ablehnung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 40 · 02.12.2025
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 43 · 09.12.2025
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 45 · 11.12.2025
TO II, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung)

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