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- Traditionelle Bezeichnung „Stadtschreiberfest“ ab sofort wieder verwendenOFOB 1613.10.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2025, OF 333/16 Betreff: Traditionelle Bezeichnung "Stadtschreiberfest" ab sofort wieder verwenden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Geschäftsführung der Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim mbH dahingehend einzuwirken, auf die spätestens im Jahr 2024 für die Außenkommunikation eingeführten Bezeichnungen "Stadtschreiber*In Fest" bzw. "Stadtschreiber*innenfest" zu verzichten und zukünftig wieder ausschließlich die über Jahrzehnte hinweg gebräuchliche Bezeichnung "Stadtschreiberfest" zu verwenden. Begründung: Die Bezeichnung der im Stadtteil etablierten Verleihung des Stadtschreiberpreises hat in Bergen-Enkheim seit seiner Einführung im Jahr 1974 eine lange Tradition und ist ein feststehender Begriff mit überregionaler Bekanntheit. Sie bezeichnet nicht das Geschlecht einer Person, sondern ein kulturelles Amt, das Männern und Frauen gleichermaßen offensteht. Die spätestens seit 2024 von der Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim mbH in der Außenkommunikation (siehe Abbildungen 1-3) verwendeten Bezeichnungen "Stadtschreiber*In Fest" bzw. "Stadtschreiber*innenfest" verstößt gegen das Regelwerk der deutschen Rechtschreibung, wie es vom Rat für deutsche Rechtschreibung festgelegt ist und trägt zu unnötiger Verwirrung und Abweichung vom etablierten Sprachgebrauch bei. Zudem erweckt es bei einem Großteil der Bevölkerung von Bergen-Enkheim den Eindruck, es handele sich bei den Veranstaltern um einen elitären Club, der sich von dem üblichen Sprachgebrauch abgekoppelt hat. Die durchgängige Verwendung des Begriffs "Stadtschreiberfest" hingegen ist eingängig und trägt zur Wahrung der historischen sowie kulturellen Identität dieser Veranstaltung bei und entspricht dem Sprachgebrauch vieler anderer Städte mit ähnlichen Ehrungen (z. B. Stadtschreiber von Mainz, Stadtschreiber von Dresden). Zudem ist es den Vertretern der Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim mbH bislang noch nicht in den Sinn gekommen, das Stadtschreiberhaus als "Stadtschreiber*in Haus" zu bezeichnen, so dass mit der Bezeichnung "Stadtschreiber*In Fest* bzw. "Stadtschreiber*innenfest" auch kein schlüssiges Handeln vorliegt. Grafiken 1-3: Werblicher Auftritt der Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim mbH für das Stadtschreiberfest 2024 + 2025 (Quellen: Kulturgesellschaft Bergen-Enkheim / Ortsbeirat 16) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 333/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 02.12.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 333/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 16 am 20.01.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 333/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 24.02.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8181 2026 Die Vorlage OF 333/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, Linke und SPD (= Ablehnung)
OFOB 16Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrsschild für den Zebrastreifen an der Barbarossastraße/Ecke Vilbeler LandstraßeOFOB 1613.10.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2025, OF 334/16 Betreff: Verkehrsschild für den Zebrastreifen an der Barbarossastraße/Ecke Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, den Zebrastreifen/Fußgängerüberweg an der Barbarossastraße Ecke Vilbeler Landstraße mit einem Verkehrsschild auszustatten, welche alle Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam macht, das Tempo anzupassen. Begründung: Für den Verkehrsteilnehmer, insbesondere ortsfremde und solche, die schnell von A nach B kommen müssen, ist der Zebrastreifen meist dann erst erkennbar, wenn sie davorstehen. Insofern bitten wir um "Sichtbarmachung" auch aus einer größeren Entfernung. Die Vilbeler Landstraße und die Barbarossastraße gehören zum Schulwegeplan. Deshalb muss hier umgehend Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 334/16 wird zurückgestellt, bis eine Ortsbegehung stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 16 am 24.02.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8182 2026 Die Vorlage OF 334/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, Linke, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)
OFOB 16Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Neue Mülleimer für die Rose-Schlösinger-AnlageOFOB 1113.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2025, OF 560/4 Betreff: Neue Mülleimer für die Rose-Schlösinger-Anlage Der Magistrat möge bitte unter Einbeziehung der Stabstelle Sauberes Frankfurt zeitnah unterhalb der Treppen an der Rose-Schlösinger-Anlage Am Bornheimer Hang zwei große Mülleimer anbringen. Begründung: Wie auf nachstehendem Foto zu sehen, ist das Ende des Treppenabgangs ständig stark vermüllt. Zwei große Mülleimer, genau an diesem Standort, könnten hier sicher schnell Abhilfe schaffen und Passant:innen dazu animieren, ihren Müll dort ordnungsgemäß zu entsorgen. Außerdem handelt es sich hier um den direkten Fußweg von der U-Bahn zum neuen Main Bad Bornheim, welcher durchweg gepflegt sein und gereinigt werden sollte, damit sich auch Besucher:innen der Eissporthalle und des FSV-Stadions dort sicher und wohl fühlen. Zudem können die Mülleimer direkt durch den Etatantrag E 201 aus dem Jahr 2024 finanziert werden. Foto: Privat Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 120 2025 Die Vorlage OF 560/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Mehr Kontrollen von (Sperr-)Müllsünder:innenOFOB 1113.10.2025 · GRÜNE, SPD, CDU, Linke, FDP, fraktionslos
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2025, OF 565/4 Betreff: Mehr Kontrollen von (Sperr-)Müllsünder:innen Der Magistrat möge im Rahmen der Verstärkung des Einsatzes der Stadt Frankfurt am Main für mehr Sauberkeit seit dem 1. Oktober 2025 ihre Kontrollen durch die Stadtpolizei gegen die Verursacher:innen von wildem (Sperr-)Müll auch in Bornheim und im Ostend erhöhen. Begründung: Insbesondere in Bornheim sind regelmäßige sogenannte Hotspot-Kontrollen dringend nötig, da sich hier an vielen Stellen immer wieder wilder (Sperr-)Müll über Wochen sammelt, bevor er außerplanmäßig durch die FES entsorgt wird. Um nur einige zu nennen: - an der Litfaßsäule in der Kurve Nußbaumstraße / Ilbenstädter Straße - vor dem einzäunten Müllplatz der Liegenschaft Kohlbrandstraße 24 - 26 - auf der Löwengasse zwischen Pestalozzistraße und der Florstädter Straße zwischen den Bäumen nahe dem Glascontainer - auf den "Baumscheiben" in der Pestalozzistraße Ecke Pestalozziplatz Richtung Ettlinger Straße Begründung: Anwohner:innen, die sich in puncto Sperrmüllentsorgung an die Regeln halten, und die die übersichtliche und einfache Sperrmüll-Anmeldung unter fes-frankfurt.de/services/sperrmuell online oder telefonisch unter 0800 2008007-10 nutzen, sind genervt von den immer wieder entstehenden Müllansammlungen. Sauberkeit erhöht zudem das Sicherheitsgefühl - wilde (Sperr-)Müllberge hingegen nicht. Durch verstärkte Kontrollen könnten die Personen, die für solche Müllberge sorgen, auf frischer Tat ertappt und direkt belangt werden. Die Kontrollen machen auch insofern Sinn, da dem Ortsbeirat regelmäßig berichtet wird, dass die Müllsünder:innen gerne nachts mit Kraftfahrzeugen mit Nummerschildern umliegender Landkreise vorfahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 4 am 28.10.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7622 2025 Die Vorlage OF 565/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Schadstoffbelastung im Riederwald?OFOB 1113.10.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2025, OF 802/11 Betreff: Schadstoffbelastung im Riederwald? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, - ob Erkenntnisse über eine Schadstoffbelastung des Bodens im Bereich der Pestalozzischule, der Riederwaldsiedlung sowie der dortigen Gärten vorliegen, - ob der Magistrat beabsichtigt, den Boden in diesem Bereich zu untersuchen, - und ob eine Einschätzung möglicher Gefährdungen für die Gesundheit der Menschen vorliegt. Begründung: Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes wurden im Baugrund neben der U-Bahn-Station Schäfflestraße zahlreiche Schadstoffe festgestellt. Dazu zählen Altölreste wie Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), außerdem Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). PAK gelten als krebserregend. Das Gelände südlich des Riederwaldstadions wurde nach dem Zweiten Weltkrieg als Deponie genutzt. Bombentrichter wurden mit Trümmern, Schutt und Abfällen verfüllt. Dabei gelangten offenbar auch Schadstoffe in den Boden. Zudem berichtet die Autobahn GmbH, dass im Gestrüpp teils illegal Müll entsorgt wurde - mitunter auch giftige Abfälle. (Quelle: Hessenschau) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1310 2025 Die Vorlage OF 802/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass beim ersten Spiegelstrich das Wort "ob" durch das Wort "welche" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 11Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Unterhaltspflege im unteren Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz von der Haltestelle „Atzelberg Ost“ (nicht sanierter Bereich) kommendSTOB 313.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1720 Betreff: Unterhaltspflege im unteren Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz von der Haltestelle "Atzelberg Ost" (nicht sanierter Bereich) kommend Unser Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), hat die entsprechende Unterhaltungspflege bereits am 06.08.2025 durchgeführt. Darüber hinaus wurde der Bereich nochmals überprüft und dokumentiert, sodass auf etwaige Reinigungsmängel eingewirkt wurde. Grundsätzlich erfolgen die verkehrssichernden Satzungsreinigungen in diesem Bereich - entsprechend der festgelegten Reinigungsklasse - einmal wöchentlich, d.h. in der Regel immer dienstags. Die Entfernung von sog. Spontangrün (Wildkraut) erfolgt nicht permanent innerhalb der Satzungsreinigung, da es sich bei Unkraut nicht um Verunreinigungen handelt. Es wird lediglich entfernt, sofern eine Verkehrsgefährdung vorliegt (Rutsch- und Stolpergefahr, kein Passieren mehr möglich, etc.). Eine regelmäßige Entfernung von jeglichem Wildkraut im Stadtgebiet ist grundsätzlich nicht darstellbar, insbesondere in den Randbereichen der Verkehrslinien. Bei konkreten Auffälligkeiten zum Thema Straßenreinigung können Sie sich zukünftig gerne auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7095
STOB 3Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schilder „Pferde verboten“ anbringenSTOB 113.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1721 Betreff: Schilder "Pferde verboten" anbringen Der Anregung wurde entsprochen. Ein Schild "Pferde verboten" wurde wieder angebracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2025, OM 6716
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-StraßeSTOB 113.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1722 Betreff: Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße Für die geplante Großbaumaßnahme zur Sanierung und Erweiterung der Viktor-Frankl-Schule wurde eine extern begleitete Phase Null durchgeführt. Die benachbarte Anne-Frank-Schule wurde bei der Phase Null beteiligt, um deren Bedarfe ebenfalls zu berücksichtigen und mögliche Synergieeffekte für beide Schulen zu untersuchen. Demnach kommen mehrere Bereiche wie beispielsweise die Turnhalle und die Mensa für eine gemeinsame Nutzung in Betracht. Für die Umsetzung der Baumaßnahme muss zunächst ein geeigneter Auslagerungsstandort für die Viktor-Frankl-Schule gefunden oder in Absprache mit der Schule ein neuer Standort gesucht werden. Aufgrund der besonderen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler gestaltet sich dies sehr schwierig. Sollte die Viktor-Frankl-Schule einen neuen Standort erhalten, können die bereits ermittelten Bedarfe der Anne-Frank-Schule für diese zur Umsetzung gebracht werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6848
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Baumängel in der Albert-Schweitzer-Schule endlich beseitigenSTOB 113.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1723 Betreff: Baumängel in der Albert-Schweitzer-Schule endlich beseitigen Der Wasserschaden im Gebäude "Haus Ogowe" wurde vollständig behoben. Im Anschluss daran wurden sämtliche Klassenräume des Gebäudes auf eine mögliche Schadstoffbelastung hin untersucht. Die Messergebnisse ergaben, dass in keinem der Räume Schadstoffe nachgewiesen werden konnten. Während der Sommerferien 2025 wurden im "Haus Ogowe" die Bodenbeläge in den Klassenräumen erneuert und die Wandflächen neugestaltet. Die Arbeiten sind planmäßig abgeschlossen worden, sodass die Räume pünktlich seit dem Schuljahresbeginn 2025/2026 wieder genutzt werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7112
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in Frankfurt EschersheimSTOB 913.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1724 Betreff: Einbau besohlter Schwellen als Maßnahme gegen Erschütterungen im Streckenabschnitt Bahnkilometer 190,500 bis 191,900 in Frankfurt Eschersheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7182 Antrag vom 22.04.2026, OF 6/9 Anregung an den Magistrat vom 07.05.2026, OM 31
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Rückstau auf der Maybachbrücke bis Weißer SteinSTOB 113.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1725 Betreff: Rückstau auf der Maybachbrücke bis Weißer Stein Ende August 2023 entfiel auf der Dillenburger Straße zugunsten einer anforderungsgerechten Radverkehrsanlage eine Fahrspur für den KFZ-Verkehr je Fahrtrichtung. Es bestehen signaltechnische Möglichkeiten, den Verkehrsfluss zu beschleunigen. Derzeit sind die Lichtsignalanlagen an der Dillenburger Straße / Hessestraße und Dillenburger Straße / Nassauer Straße allerdings nicht mit Detektoren zur Erfassung des Verkehrsaufkommens ausgestattet. Die Signale werden mittels fester Programme, welche den zu den jeweiligen Tageszeiten üblichen Verkehr berücksichtigen, geschaltet. Um zeitweise auftretende Reserven besser nutzen zu können ist vorgesehen, die Ampeln an der Hessestraße und Nassauer Straße technisch mit Detektoren nachzurüsten. Der Magistrat prüft derzeit die signaltechnischen Unterlagen. Eine Umsetzung erfolgt voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6842
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringenSTOB 113.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1726 Betreff: Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen Der Weg weist eine Breite von 3,00 m auf. Abschnittsweise ist die nutzbare Breite durch Bewuchs oder ähnliches geringer. Der Magistrat ist sich den durch die Dimensionierung des Weges auftretenden Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr bewusst. Bezüglich Unfällen ist der Weg jedoch nicht auffällig. Im Radverkehrskonzept Nord ist der Weg aufgrund seiner Relevanz für den Radverkehr Teil des Radhauptnetzes. Als Maßnahme wird im Konzept eine Verbreiterung des Weges vorgeschlagen. Ob dies möglich ist, ist noch zu klären. Auch wird eine eventuelle Verbreiterung nicht kurzfristig erfolgen. Da das Aufbringen von Piktogrammen zur kurzfristigen Entschärfung beiträgt, wird dies seitens des Magistrats befürwortet. Der Anregung kann daher entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6838
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherung von RadfahrernSTOB 513.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1727 Betreff: Sicherung von Radfahrern Der Magistrat sieht vorerst im angeregten Bereich von einer Umgestaltung ab. Der Radverkehr muss, um auf den linksabbiegenden Wender in die Höllbergstraße zu gelangen, die Fahrspur wechseln und den nachfolgenden Verkehr beachten. Dabei handelt es sich um einen üblichen Vorgang. Die Situation vor Ort ist übersichtlich, es müssen nach dem Ausscheren keine weiteren Geradeausspuren gekreuzt werden. Der Bereich ist nicht als Unfallschwerpunkt bekannt. Zudem besteht die Möglichkeit, kurz nach der Einmündung der Straße Hinter den Ulmen den signalisierten Übergang zu nutzen und das Rad kurz zu schieben. Um den Linksabbieger dennoch für den Radverkehr sicherer zu gestalten, wird ein Fahrradpiktogramm auf dem Linksabbiegestreifen markiert, das die gemeinsame Nutzung der Spur verdeutlicht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6989
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Übergang U5 - RonneburgstraßeSTOB 213.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1728 Betreff: Übergang U5 - Ronneburgstraße Der Magistrat wird die dargestellte Situation prüfen und entsprechend des Anlagenzustands zeitnah Maßnahmen durchführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6481
STOB 2Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Ausfälle der Buslinie 39STOB 513.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1729 Betreff: Ausfälle der Buslinie 39 Die Stadt Frankfurt am Main ist Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung wurde auf die städtische Nahverkehrsgesellschaft traffiQ übertragen. traffiQ ist für die Organisation des U-Bahn-, Straßenbahn- und Busverkehrs sowie moderner Mobilitätsangebote zuständig und stellt die Finanzierung sicher. Zu a) In den vergangenen Wochen kam es beim beauftragten Verkehrsunternehmen In-der-City-Bus (ICB) vermehrt zu Fahrtausfällen, nicht nur auf der Linie 39. Ursache hierfür sind eine eingeschränkte Fahrzeugverfügbarkeit infolge eines erhöhten Schadstands der Busflotte sowie Personalmangel in der Werkstatt. Diese Situation stellt für alle Beteiligten eine Herausforderung dar und lässt sich kurzfristig nur begrenzt beheben. Zu b) Um die Betriebssituation dennoch zu stabilisieren, hat die ICB in Abstimmung mit traffiQ bereits verschiedene Maßnahmen eingeleitet. So wurden Gebrauchtfahrzeuge aus anderen Städten erworben, um die Flotte zu ergänzen und die Ausfälle zu reduzieren. Darüber hinaus befinden sich zusätzliche Leasingfahrzeuge in der Beschaffung. Mit der geplanten Erneuerung und Erweiterung des Fuhrparks ab 2026 ist von einer deutlichen Verbesserung der Fahrzeugverfügbarkeit auszugehen. Bis dahin werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um die Betriebsqualität so zuverlässig wie möglich sicherzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7122
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: 1. Sindlinger Karnevalsvereins 1925 e. V. im 100. JubiläumsjahrSTOB 413.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1730 Betreff: Förderung von zeitlich begrenzten Projekten hier: 1. Sindlinger Karnevalsvereins 1925 e. V. im 100. Jubiläumsjahr Der Magistrat stellt dem 1. Sindlinger Karnevalsverein 1925 e.V. finanzielle Mittel in Höhe von maximal 1.000,00 Euro als Zuschuss zur Anschaffung neuer Kostüme zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 17.06.2025, OIB 414
STOB 4Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Einrichtung einer BiciBus-Haltestelle am BrückenspielplatzSTOB 513.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1731 Betreff: Einrichtung einer BiciBus-Haltestelle am Brückenspielplatz Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, weiterhin keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6117 Antrag vom 04.01.2026, OF 1638/5 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2026, OM 8057
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Niederrad: Entsiegelung Hahnstraße/Ecke GoldsteinstraßeSTOB 613.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1732 Betreff: Niederrad: Entsiegelung Hahnstraße/Ecke Goldsteinstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7208
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hafentunnel in Zusammenarbeit mit dort tätigen Vereinen aufräumenSTOB 113.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1733 Betreff: Hafentunnel in Zusammenarbeit mit dort tätigen Vereinen aufräumen Die Verkehrssicherheit der zu passierenden Bereiche des Hafentunnels sind durch die satzungsgemäßen Regelreinigungen sichergestellt. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit z.B. über den Mängelmelder, direkt bei der FES oder den Fachämtern besondere Ablagerungen und Verschmutzungen zu melden. Sofern den Mitarbeiter:innen des Stadttaubenprojektes besondere Ablagerungen auffallen, können diese auf o.g. Wegen direkt gemeldet werden. Es gibt zahlreiche Orte in Frankfurt, die von obdachlosen Menschen genutzt werden. Unterstützung erhalten diese Personen u.a. durch regelhaftes Aufsuchen dieser Plätze durch den Kältebus sowie die aufsuchende Sozialarbeit von Frankfurter Verein, Caritas und Diakonie. Ziel ist immer, das Überleben der Menschen zu sichern und alternative Übernachtungsstätten sowie Beratung anzubieten. Eine Einbindung der genannten Institution generiert zusätzlichen Aufwand bei den Vereinen, welcher auch jeweils mit zusätzlichen Kosten verbunden ist und entspricht daher nicht der Forderung, dass keine weiteren Kosten auf die Vereine zukämen. Darüber hinaus gibt es die Fegerflotte des K9 (VAE- Verein für Arbeits- und Erziehungshilfen). Das Projekt ist ein Arbeitsprojekt für Drogengebrauchende und Ehemalige, das für solche Einsätze angesprochen werden kann und refinanziert ist. Der Hafentunnel ist kein "Hotspot" und daher aktuell nicht auf der Prioritätenliste und kann aufgrund der begrenzten Ressourcen von Personal und Mitteln nicht in der gewünschten Form bearbeitet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5988
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Informationen zu Baumaßnahmen an SpielplätzenSTOB 513.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1734 Betreff: Informationen zu Baumaßnahmen an Spielplätzen Zu a) Bei Baumaßnahmen zum Neubau und zur Grundsanierung von Spielplätzen bringt das Fachamt grundsätzlich Bautafeln zur Information der Bürger:innen über die Baumaßnahme an. Eine Beschilderung von defekten Spielgeräten auf öffentlichen Spielplätzen wird in der Regel dann vorgenommen, wenn der Zeitplan absehbar ist und eine möglichst verlässliche Aussage darüber getroffen werden kann, wann die Maßnahme beendet sein wird. Zu b) Grundsätzlich werden notwendige Sicherheits- und Arbeitsbereiche bei defekten Spielgeräten eingehalten. Gleiches gilt für den Abbau und die Erneuerung von Spielgeräten. Zu c) Aktuell sind an der Wasserspielanlage keine Einschränkungen bekannt. Zukünftige Einschränkungen durch technische Defekte oder Schließungen durch das Gesundheitsamt müssen im Einzelfall betrachtet werden. Die Zeitabläufe sind abhängig von der Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Fremdfirmen bzw. den Abläufen in den externen Laboren des Gesundheitsamtes. Die Wasserspielanlagen sind in der Regel mit Infoschildern ausgestattet, über die mittels eines QR-Codes auf die Webseite www.frankfurt.de verwiesen wird. Die Besucher:innen gelangen auf die Unterseite "Spritziges Vergnügen", auf der über die Betriebszeiten oder mögliche Einschränkungen hingewiesen wird. Diese Unterseite wird mehrfach pro Woche dem aktuellen Stand angepasst. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7194
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Vermüllung im Bereich des RudererdorfsSTOB 913.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1735 Betreff: Vermüllung im Bereich des Rudererdorfs Die Beschwerdelage im Bereich des Rudererdorfs ist dem Magistrat bekannt. Die Zahl der Meldungen zu Vermüllung ist insgesamt rückläufig, mit Ausnahme der weiterhin präsenten Problematik rund um den Lachgaskonsum und das damit verbundene Zurücklassen von Lachgaskartuschen. Dieses Thema bleibt ein besonderer Schwerpunkt. Der Mainwasenweg im Rudererdorf wird turnusgemäß einmal wöchentlich durch die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) gereinigt (Reinigungsklasse I). Dazu kommt die zusätzliche Reinigung und Leerung des cleanffm-Reinigungsteams. Diese sind mehrfach vor Ort, auch an den Wochenenden. Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt hat im Jahr 2022 zusätzliche Abfallbehälter zur Verfügung gestellt, insbesondere um Abfälle aufzufangen, die im Treppenbereich von Nutzer:innen liegengelassen werden. Hier stehen 2 x 120 Liter Müllgaragen im Uferbereich zur Verfügung. Ein Mehr an Reinigung kann keine dauerhafte Lösung sein. Zur Stärkung der Eigenverantwortung, Förderung der Aufklärung und Bürger:innen-Beteiligung hat die Stabsstelle Sauberes Frankfurt im September eine Mitmachaktion in Form eines Cleanups angeboten. Hierbei wurde das Mainufer von alltäglichen Kleinabfällen gereinigt. Parallel zu diesen Maßnahmen braucht es Kontrollen und - wo nötig - auch Sanktionen durch die zuständige Stadtpolizei des Ordnungsamtes. Die Erhöhung der Bußgelder zum 1. Oktober 2025 wird hoffentlich dazu beitragen, dass der Bereich künftig weniger verschmutzt ist. Mit Änderung der Gefahrenabwehrverordnung am 15.07.2025 ist es Erwachsenen verboten, Lachgas auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen, Ballspielplätzen, Schulhöfen, vergleichbaren kinder- und jugendnahen Bereichen sowie in Fußgängerzonen und Grünanlagen zu konsumieren oder abzugeben. Die Stadtpolizei hat den Bereich des Rudererdorfs bereits seit Inkrafttreten der Gefahrenabwehrverordnung als Kontrollschwerpunkt im Blick. Um Kontrollen punktgenau geplant werden können, können alle Hinweise zu Auffälligkeiten an sauberes-frankfurt@stadt-frankfurt.de gemeldet werden. Die Weiterleitung der Hinweise an die Stadtpolizei erfolgt umgehend. Hinsichtlich der Geschwindigkeitsproblematik weist der Magistrat darauf hin, dass im direkten Bereich des Rudererdorfs (Mainwasenweg) Geschwindigkeitskontrollen nicht möglich sind, da die besonderen Anforderungen, die die Technik an die jeweiligen Messstellen stellt, nicht erfüllt werden können. Es wurde jüngst damit begonnen, Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Gerbermühlstraße genauer zu überprüfen. Mögliche zukünftige Maßnahmen sind abhängig von den jeweiligen Messergebnissen. Diese Ergebnisse stehen noch aus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7214
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verbesserung der Zustände auf öffentlichen Plätzen und Spielplätzen in SachsenhausenSTOB 513.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1736 Betreff: Verbesserung der Zustände auf öffentlichen Plätzen und Spielplätzen in Sachsenhausen Zu 1. Der Martha-Wertheimer Platz wird entsprechend der festgelegten Reinigungsklasse zweimal wöchentlich gereinigt. Die regelmäßigen Reinigungstouren beinhalten auch die notwendigen Papierkorbleerungen, so dass der Bereich aktuell immer dienstags und freitags gereinigt wird. Die festgelegten Reinigungsklassen können je nach Reinigungsbedürfnis in einem Straßenabschnitt auch angehoben werden. Die Erhöhung der Reinigungsintervalle ist aufgrund des Reinigungsbedürfnisses und der Beschwerdelage mit der nächsten Satzungsänderung, die ab dem 01.01.2026 vorgesehen ist, bereits berücksichtigt. In der nächsthöheren Reinigungsklasse würde eine zusätzliche Reinigung am Wochenende erfolgten und damit den hohen Nutzungen am Wochenende und den damit verbundenen Verunreinigungen entsprechen. Anzumerken ist, dass die aktuellen Verunreinigungen und Sauberkeitseindrücke nicht auf mangelnde Reinigungsleistung, sondern auf entsprechendes Fehlverhalten auf dem Platz insbesondere rund um die Sitzbänke zurückzuführen ist. Bei ordnungsrechtlich relevanten Auffälligkeiten steht den Anwohner:innen das 24h-Sicherheitstelefon der Stadtpolizei zur Verfügung (Tel. 069-212-44044). Zu 2. Die zunehmende Vermüllung öffentlich genutzter Flächen ist eine grundsätzliche Herausforderung im Stadtgebiet. In Kontakten mit den sozialen Institutionen im Stadtteil und bei der Teilnahme an diversen Arbeitskreisen der Akteur:innen vor Ort wurde die vom Ortsbeirat beschriebene Problematik bisher aber nicht explizit eingebracht oder problematisiert. Neben der regelmäßigen Müllentsorgung ist der Magistrat zudem mit Aktionen in der Stadt aktiv, um für eine ordentliche Entsorgung des Mülls zu sensibilisieren. Der gesamte Martha-Wertheimer-Platz ist aktuell mit fünf Papierkörben ausgestattet, insbesondere unmittelbar an den Sitzbänken. Der Magistrat bezweifelt, dass die Problemlage durch das Aufstellen weiterer Papierkörbe behoben wird, da sie allein vom Nutzungsverhalten abhängig ist. Aktuelle Eindrücke sind nicht auf fehlende Papierkörbe zurückzuführen. Sollten davon abgesehen noch Bereiche bestehen, in denen nach Ansicht des Ortsbeirats mehr Abfallbehälter zur Verfügung gestellt werden sollten, bittet der Magistrat um konkrete Vorschläge. Der Ortsbeirat kann sich dafür direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-f rankfurt.de) oder an die FES (E-Mail services@fes-frankfurt.de) wenden. Zu 3. Dem Magistrat ist der Bedarf öffentlicher Toiletten an stark frequentierten Plätzen und in der Nähe von Spielplätzen in Sachsenhausen bekannt. Am Spielplatz im Seehofpark und am Affentorplatz wurden bereits mobile Komposttoiletten aufgestellt, um den Bedarf besser decken zu können. Im Magistratsbeschluss M174 vom 04.11.2022 sind zunächst alle öffentlichen Toilettenanlagen aufgenommen, die für den Zeitraum 2025 bis 2028 priorisiert werden, u.a. Hauptwache, Alte Oper und Schweizer Platz. Die Umsetzung der vorgeplanten Maßnahmen sind von der Mittelbereitstellung der jeweils beschlossenen Haushaltsjahre abhängig. Zusätzlich hat der Magistrat das Konzept "Nette Toilette" ins Leben gerufen. Mit diesem Modell sollen gezielt Gewerbetreibende gewonnen werden, ihre Toilettenanlagen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dieses Konzept stellt eine wertvolle Ergänzung zur bestehenden Infrastruktur dar und wird auch im Stadtteil Sachsenhausen eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger bringen. Zu 4. Eine Anlaufstelle ist die Avetorstubb - ein Tagesaufenthalt für Wohnungslose und bedürftige Menschen aus dem Stadtteil Frankfurt Sachsenhausen der Caritas Frankfurt. Es gibt regelmäßige Kontakte zu den Kirchengemeinden im Stadtteil, zur Nachbarschaft, zum Ortsbeirat und Läden und Geschäften, die unter anderem regelmäßig Sachspenden an die Einrichtung weitergeben. Folgende Angebote gibt es im Tagesaufenthalt Avetorstubb: Frühstück von 8.30 bis 10.00 Uhr für 1,00 Euro Mittagessen von 11.30 bis 13.45 Uhr für 1,50 Euro sowie Waschmöglichkeit, Ausgabe von Hygieneprodukten und Kleidung, PC- und Internetnutzung, Beratung und Information, Hilfe bei der Suche nach Notunterkünften und Schlafstellen, Vermittlung zu anderen Fachdiensten, Aufenthalt und Begegnung, Freizeit- und Kulturangebote. Ein weiterer Baustein ist die Aufsuchende Sozialarbeit in Frankfurt am Main. Die Mitarbeiter:innen der drei Träger Caritas, Diakonie und Frankfurter Verein für soziale Heimstätten teilen sich das Stadtgebiet auf. Im Bereich Sachsenhausen ist die Diakonie zuständig. Ziel der Streetworker:innen ist es, mit den Menschen ins Gespräch zu kommen und Vertrauen aufzubauen. Die Mitarbeiter:innen begehen den Stadtteil Sachsenhausen in der Regel zwei- bis dreimal in der Woche. Örtliche Schwerpunkte sind hierbei: Südbahnhof, Lokalbahnhof, Schweizer Platz, Mainufer, Martha-Wertheimer-Platz, Alt-Sachsenhausen, Louisa, Mörfelder und Oppenheimer Landstraße sowie Flößerbrücke. Aus dem Bereich der Wohnungsnotfallhilfe halten sich derzeit zwischen 10 bis 30 Personen in Sachsenhausen auf. Es gibt feste Plätze, aber auch wechselnde Gruppen. Die Mitarbeiter:innen kommen mit den Menschen ins Gespräch, versuchen in regelmäßigen Kontakten mit viel Geduld und Einfühlungsvermögen Vertrauen aufzubauen, weitere Unterstützungsmöglichkeiten zu vermitteln und neue Perspektiven zu ermöglichen. Schnell und unkompliziert vermittelt die Aufsuchende Sozialarbeit zu weiteren Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe in Frankfurt am Main. Die zuständigen Sozialarbeiter:innen können auch direkt kontaktiert und über besondere Vorkommnisse oder in Konfliktfällen informiert werden, um entsprechend Angebote zu unterbreiten. Dies ist sowohl telefonisch, als auch per Email möglich: 0175 43 22 919 strasse.weser5@diakonie-frankfurt-offenbach.de. Zu 5. Der Magistrat unternimmt bereits zahlreiche Anstrengungen in Sachsenhausen, um die Aufenthaltsqualität öffentlicher Plätze zu verbessern. Beispielsweise wurden Flächen des Walther-von-Cronberg-Platzes entsiegelt und begrünt. Unter Beteiligung der Öffentlichkeit wird eine Planung erarbeitet, um den Schweizer Platz zu einem lebenswerten, attraktiven, klimaresilienten und deutlich weniger vom Auto geprägten Orten weiterzuentwickeln. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6870
STOB 5Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Belebung der Innenstadt - eine weitere Schule auf der ZeilSTOB 1013.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1737 Betreff: Belebung der Innenstadt - eine weitere Schule auf der Zeil Zuletzt hatte der Magistrat Folgendes berichtet: Das Stadtplanungsamt hat bereits mit Eignungsprüfungen zur Belebung der Innenstadt auch mit Bildungsbauten begonnen. Im letzten Jahr haben sich Rahmen einer Mehrfachbeauftragung in Anlehnung an das RPW (Wettbewerb) verschiedene Büros u.a. mit der Aufgabe befasst, einen Grundschulstandort in dem Gebäude des Peek & Cloppenburg in der Liegenschaft Zeil 71-75 entsprechend der Vorgaben des Planungsrahmens umzusetzen. Der Entwurf des Büros Renzo Piano Building Workshops hat im Vergleich gewonnen. Wesentliche Aspekte zur Realisierung des Grundschulstandortes im Peek und Cloppenburg sind die Abbildung der Außenfläche und Außensport auf dem angrenzenden Parkhausdach sowie die Eingangssituation mit Erreichbarkeit der Schule im 5. OG, welche nicht befriedigend gelöst sind. Aktueller Sachstand: Der Magistrat befindet sich nach wie vor in Verhandlungen mit allen Beteiligten, um eine Grundschule in der Liegenschaft Zeil 71-75 zu realisieren. Laut integriertem Schulentwicklungsplan fehlt nach wie vor eine zweizügige Grundschule in der Innenstadt, die längst durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und durch das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen genehmigt ist. Die oben genannten noch zu lösenden Aspekte sind inzwischen weiter bearbeitet worden und der Magistrat ist zuversichtlich, eine Einigung zu erzielen. Er wird dem Ortsbeirat berichten, sobald das der Fall ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5088
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - „Rote Eule“ - Bestand sichern und jetzt die Weichen dafür stellenSTOB 613.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1738 Betreff: "Rote Eule" - Bestand sichern und jetzt die Weichen dafür stellen Zu a): Der Magistrat hat sowohl mit den betroffenen Eltern als auch mit der BVZ GmbH über diverse Optionen eines Weiterbetriebs gesprochen. Ziel ist und bleibt, die "Rote Eule" als Traditionseinrichtung der Stadt perspektivisch wiederzueröffnen. Wann und durch welchen Träger dies der Fall sein wird, lässt sich aktuell nicht abschließend vorhersagen. Alle Kinder der Einrichtung "Rote Eule" wurden zwischenzeitlich mit neuen Betreuungsplätzen versorgt. Die Eltern der Schulkinder konnten zwischen Hortplätzen (z. B. Schülerladen Backstube) und Plätzen an der ESB der Heinrich-Seliger-Schule wählen. Die Eltern der Kindergartenkinder konnten u.a. in anderen Einrichtungen des Trägers versorgt werden. Die BVZ GmbH hat den Mietvertrag der Liegenschaft zum 31.12.25 gekündigt. Dies bedeutet, dass die Einrichtung seit 01.09. nicht weiter belegt ist. Zu b) und c): Aufgrund der Vielzahl an baulichen Mängeln ist die temporäre Schließung der Einrichtung unausweichlich. Die Abwicklung der Einrichtung wurde inzwischen eingeleitet. Alle Betreuungsverhältnisse der Kinder konnten nahtlos in andere Kinderbetreuungseinrichtungen überführt werden. Seitens des Trägers ist geplant, alle Beschäftigungsverhältnisse des Personals fortzuführen. Aktuell wird eine Neubewertung der städtischen Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 185 durch das Amt für Bau und Immobilien vorgenommen. Hierfür werden Zeit- und Kostenpläne erstellt. Parallel wird mit dem Stadtschulamt eine umfassende Bedarfsplanung für den Stadtteil vorgenommen. Ein Interimsstandort in Form einer Containeranlage auf dem bisherigen Gelände der "Roten Eule" oder auf der südlich angrenzenden, unbebauten Grundstücksfläche wird nicht weiter verfolgt. Die vom "Haus der Jugend" angebotenen Flächen "Am Grünhof" wurden vom Amt für Bau und Immobilien eingehend besichtigt. Aufgrund der dort zur Verfügung stehenden, zu begrenzten Flächen konnte dieser Standort jedoch nicht berücksichtigt werden. Zu d): Der Wunsch des Magistrats ist es, die BVZ GmbH für eine Wiederaufnahme der Frankfurter Traditionseinrichtung "Rote Eule" zu gewinnen, sobald die Liegenschaft für den Betrieb einer Kindertagesstätte wieder geeignet ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7195
STOB 6Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigenSTOB 113.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1739 Betreff: Liegenschaft Wendelsweg 113 am Seehofpark sichern und ertüchtigen Die städtische Liegenschaft Wendelsweg 113 wurde im Jahre 1952 erbaut. Das eingeschossige Gebäude mit 125 m² Gesamtfläche befindet sich am nordwestlichen Rand des Seehofparks. Das bebaute Grundstück ist dem Park zugeordnet. Bis zum Auszug im Jahre 2014 diente das Gebäude als Kinderhaus "Seehofschlümpfe" in Trägerschaft des Vereins der Freunde und Förderer der Mühlbergschule e. V. Vor dieser Nutzung diente das Gebäude als Außenstelle des Ordnungsamtes. In der Nutzungsphase als Kinderhaus haben sich verstärkte Setzungen in der Fundamentebene des Gebäudes gezeigt, die eine erhebliche Rissbildung am Gebäude verursacht hatten. Die vom Magistrat veranlasste fachgutachterliche Untersuchung hat gezeigt, dass das Gebäude über keine ausreichende Stabilität verfügt. Die Wiederherstellung der Standsicherheit wurde verworfen, da der bautechnische Aufwand für die Sanierung weder finanziell noch personell zu stemmen gewesen wäre. Somit musste das Gebäude für den Abriss freigegeben werden. Nach Auszug der "Seehofschlümpfe" sollte der Rückbau des Gebäudes erfolgen. Dies wurde leider nicht weiterverfolgt. Die personellen Engpässe in Vorgängerämtern des Amts für Bau und Immobilien (ABI) sowie im ABI selbst verhinderten den Rückbau des Gebäudes bis zum heutigen Tage. Die aktuelle Situation vor Ort ist dem Magistrat bekannt. Zu den sofort eingeleiteten Maßnahmen gehörte der sofortige Platzverweis von angetroffenen Personen auf dem Grundstück und im Gebäude. Daraufhin wurden die Türen und Fenster gegen unerlaubtes Eindringen ins Gebäude robust gesichert. Das Hoftor wurde hergerichtet und verschlossen. Der Auftrag für den Rückbau/Abriss des Gebäudes wird in Kürze an die städtische Gesellschaft ABG FRANKFURT HOLDING erfolgen. Auf dem Grundstück ist nach Abrissmaßnahmen kein neues Gebäude geplant. Das Grundstück soll zukünftig als Grünfläche in den Seehofpark integriert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6875
STOB 1Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Nutzung des Geländes nördlich der Offenbacher Landstraße neben der S-Bahn-Haltestelle „Mühlberg“STOB 1113.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1740 Betreff: Nutzung des Geländes nördlich der Offenbacher Landstraße neben der S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg" Das angesprochene Gelände gehört zum Schulgrundstück Mühlbergstraße. Insbesondere im Hinblick auf den geplanten Neubau der Holzmodulanlage für weitere schulische Nutzungen wird dieser Bereich benötigt und zukünftig auch wieder als Sport- und Schulhoffläche genutzt. Eine Nutzung durch die Allgemeinheit ist daher nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7223
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parkschilder für Roller/Kleinkrafträder vor der Helmholtzschule entfernenSTOB 1213.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1741 Betreff: Parkschilder für Roller/Kleinkrafträder vor der Helmholtzschule entfernen Auch die Helmholzschule sieht keinen Bedarf für diesen Parkplatz. Der Magistrat entspricht somit der Anregung und wird die entsprechende Beschilderung und Markierung entfernen. Zu rechnen ist damit im vierten Quartal 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7043
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Verkehrsschild in der Steinhausenstraße austauschen und Grünschnitt anordnenSTOB 1013.10.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1742 Betreff: Verkehrsschild in der Steinhausenstraße austauschen und Grünschnitt anordnen Der Magistrat entspricht der Anregung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7019
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Schließung der Filiale der Postbank auf dem RohmerplatzOFOB 212.10.2025 · GRÜNE, SPD, Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2025, OF 1227/2 Betreff: Schließung der Filiale der Postbank auf dem Rohmerplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: a. Zur alsbald anstehenden Schließung der Filiale der Postbank am Rohmerplatz in Bockenheim sowie Postbankfilialschließungen in weiteren Frankfurter Stadtteilen im Hinblick auf den offenkundigen Verlust an niedrigschwelligem Zugang zu Finanzdienstleistungen für die Postbankkunden in Bockenheim und anderen betroffenen Frankfurter Stadtteilen gegenüber dem Unternehmen der Postbank bzw. Deutschen Bank kritisch Stellung zu nehmen. b. Zu prüfen und zu berichten, wie der Zugang zu Bankdienstleistungen für die Postbankkunden in Bockenheim künftig sichergestellt wird, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind. Begründung: Der Ortsbeirat ist insbesondere der Meinung, dass die Schließung der Postbank am Rohmerplatz in Bockenheim und anderen Frankfurter Stadtteilen für die Postbankkunden, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind, nicht akzeptabel ist. Zumal viele von den eben erwähnten Bürgerinnen und Bürger die Postbank im Vertrauen auf die ursprüngliche Verpflichtung der Postbank, breiten Bevölkerungsschichten auch nach Privatisierung einen niederschwelligen Zugang zu Finanzdienstleistungen -u.a. durch ein flächendeckendes Filialnetz- zu ermöglichen, seinerzeit als Bank gewählt haben werden. Die Postbank hat bekanntlich ihren Bockenheimer Kunden die Schließung der Filiale am Rohmerplatz für das erste Quartal 2026 angekündigt. Künftig soll die Filiale an der Mainzer Landstraße 405 von den Bockenheimer Postbankkunden genutzt werden - fast vier Kilometer vom Rohmerplatz entfernt. Aus Sicht des Ortsbeirates, an den viele viele Bockenheimer Bürgerinnen und Bürger wendeten, sollte die Stadt Frankfurt sich in Hinblick auf die Daseinsvorsorge zu Bankdienstleistungen für die Bevölkerungsschichten, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind, entsprechend des Beschlusses des Ortsbeirates einlassen. In den letzten Jahren wurden auch die Bockenheimer Filialen der Commerzbank und Deutschen Bank geschlossen. Besonders bitter erscheint dem Ortsbeirat nun der Rückzug der Postbank in Hinblick auf deren seinerzeitigen Funktion im Rahmen der öffentlichen Daseinsfürsorge. Die Postbank wurde im Jahr 1994 aus der Deutschen Bundespost ausgegliedert und privatisiert. Um den öffentlich-rechtlichen Charakter der Dienstleistungen in gewissem Maße beizubehalten, gab es seinerzeit Vorgaben, die sicherstellen sollten, dass die Postbank auch nach ihrer Privatisierung eine umfassende Grundversorgung mit Finanzdienstleistungen in Deutschland bereitstellt. Diese bezogen sich insbesondere auf eine flächendeckende Versorgung mit dem Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern -unabhängig von Einkommen- den wohnortnahen Zugang zu Basis-Finanzdienstleistungen zu ermöglichen. Der Ortsbeirat zweifelt, ob die Postbank dieser ursprünglichen Verpflichtung durch die jüngsten Filialschließungen noch hinreichend nachkommt bzw. überhaupt nachkommen möchte. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7649 2025 Die Vorlage OF 1227/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee?OFOB 212.10.2025 · GRÜNE, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2025, OF 1249/2 Betreff: Was wird aus dem ehemaligen türkischen Generalkonsulat in der Zeppelinallee? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. beim Auswärtigen Amt erneut nachzufragen, welche Entwicklungsoptionen es für das Ehemalige Türkische Generalkonsulat in Frankfurt, Zeppelinallee gibt, 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Vorstellungen eines Türkischen Kulturzentrums noch realisiert werden sollen. In seiner ST 1463/2022 hatte der Magistrat mitgeteilt, dass er das Auswärtige Amt um eine Stellungnahme gebeten, bisher aber keine Rückmeldung erhalten hat und daher um Fristverlängerung bittet. Die Rückmeldung sollte zwischenzeitlich erfolgt sein. Der Ortsbeirat bittet um Information und ggf. Einbeziehung in die künftige Planung und in Nutzungsüberlegungen. Begründung: Das denkmalgeschützte neoklassizistische Gebäude wird nach wie vor dem Verfall überlassen. Eine Sanierung findet trotz angedeuteter Umbaumaßnahmen nicht statt. Es besteht nach wie vor Informationsbedarf, ob und wann das Gebäude einer künftigen Nutzung zugeführt wird. Schließlich sei darauf hingewiesen, dass das Gebäude durch den Leerstand zunehmend schwieriger zu sanieren sein wird. Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7666 2025 Die Vorlage OF 1249/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Palmengarten wieder für alle Menschen an den ÖPNV anschließenOFOB 612.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2025, OF 1260/2 Betreff: Palmengarten wieder für alle Menschen an den ÖPNV anschließen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Verkehrsbetriebe einzuwirken, daß die Buslinie 36 wieder den Palmengarten-Eingang Siesmayerstraße anfährt. Begründung: Seit längerem wird der Palmengarten nicht mehr wie früher von der Linie 36 angefahren, sondern nur noch von der 75. Diese ist aber kein akzeptabler Ersatz, weil sie nur in einer Richtung die Haltestelle Siesmayerstarße anfährt und außerdem nur einen sehr eng begrenzten Linienweg umfaßt. Die Besucher des Palmengartens kommen aber von überall her. Die Linie 36 hat ein weites Einzugsgebiet in der Stadt. Die meisten Besucher kommen entweder direkt oder mit einemmal Umsteigen ans Ziel. Der Zwang, zusätzlich noch auf den 75er umzusteigen, verlängert die Fahrt durch zusätzliche Umsteigezeiten. Besonders für ältere und behinderte Personen ist es seit der Umleitung der 36 sehr beschwerlich geworden, den Palmengarten zu erreichen. Reisezeiten von einer Stunde (innerstädtisch !) für die einfache Verbindung sind zusätzlich untragbar. Weiter verkompliziert wird die Situation durch die derzeitige langzeitig vorgesehene Sperrung der Bockenheimer Landstraße. Um den Frankfurt-üblichen Antworten "Geht nicht" oder "Haben wir noch nie gemacht" entgegenzuwirken, ist der Antragsteller gern bereit, praktikable Vorschläge zur Problemlösung beizutragen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1260/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1260/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1260/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und Linke gegen SPD und BFF (= Annahme)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte endlich vorantreibenOFOB 412.10.2025 · GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2025, OF 255/14 Betreff: Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte endlich vorantreiben Vorgang: OM 4017/23 OBR 14; ST 441/24 Da auch in der ST 441/24 berichtet wurde, dass die Planung der Erweiterung des Spielplatzes in der Hermannspforte "wegen fehlender personeller und finanzieller Kapazitäten leider noch nicht vorangetrieben werden konnte", und dies nun wieder bereits über 1,5 Jahre zurückliegt, bitten wir den Magistrat erneut um Auskunft darüber, wann mit der seit 2019 geplanten Erweiterung gerechnet werden kann. Begründung: Die Kinder im Stadtteil warten nun seit Jahren auf die Erweiterung des Spielplatzes. Weitere Begründungen sind nach all den Anträgen der letzten Jahre zu diesem Thema kaum mehr notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 4017 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 441 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7702 2025 Die Vorlage OF 255/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der HermannspforteOFOB 712.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2025, OF 256/14 Betreff: Sachstand der angedachten verkehrsberuhigten Zone in der Hermannspforte Vorgang: OM 3065/22 OBR 14; ST 431/23 Wir bitten den Magistrat um Auskunft darüber, wann mit der in ST 431/23 vom 10.02.2023 versprochenen Aufstellung der Verkehrszeichen 325.1+2 im Bereich der Hermannspforte zwischen Kreuzung Philipp-Schnell-Straße und Hermannspforte Hausnummer 3 gerechnet werden kann. Begründung: Der Gehweg ist an dieser Stelle zwischen 50 Zentimeter und 105 Zentimeter breit, was für Fußgängerbegegnungsverkehr, aber auch für Menschen mit Gehilfen bzw. Rollstuhl zu schmal ist. Daher wurde hier der Einrichtung einer kleinen Verkehrsberuhigten Zone in der ST 431/23 zugestimmt, die Umsetzung steht allerdings auch 2,5 Jahre später leider noch aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3065 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 431 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1307 2025 Die Vorlage OF 256/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - U2-Verbindung Nieder-Eschbach - GonzenheimOFOB 1512.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2025, OF 390/15 Betreff: U2-Verbindung Nieder-Eschbach - Gonzenheim Die Ausbaumaßnahmen der Linie U2 in Bad Homburg von der Station Gonzenheim zum Bahnhof Bad Homburg stehen an. Die Station Ober-Eschbach soll während der gesamten Bauphase als Endstation der Linie U2 dienen. Dazu wird (wahrscheinlich) ab dem 12.01.2026 mit dem Einbau eines sogenannten Weichentrapezes vor der Station Ober-Eschbach (von Nieder-Eschbach aus) begonnen, Dauer cirka 7 Wochen, in denen auch diese Station nicht anfahrbar sein wird. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Wird in der Einbauphase des Weichentrapezes ein Bus-Ersatzverkehr nach Nieder-Eschbach eingerichtet? Von bez. bis zu welcher Haltstelle in Bad Homburg? - Welcher Takt ist dafür vorgesehen? - Werden dazu Gelenkbusse benötigt werden? - Sind die Bushaltestellen an der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach (Prager Straße, Deuil-La-Barre-Straße (Berufsverkehr)) für diese zusätzliche Belastung ausgelegt? - Wird evtl. auch über die gesamte Ausbaumaßnahme Gonzenheim - Bahnhof Bad Homburg ein Ersatzverkehr nach Nieder-Eschbach eingerichtet werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1325 2025 Die Vorlage OF 390/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
OFOB 15Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-EschbachOFOB 1512.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2025, OF 391/15 Betreff: Sanierung der Berner Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach Laut Zeitungsberichten wird sich die Sanierung von 26 Frankfurter "Industrie-Straßen" zeitlich noch sehr lange hinziehen. Lediglich nur eine Straße wird zurzeit saniert. Die restlichen Straßen sind in drei "Pakete" eingeteilt, die sich noch nicht in der Planung befinden beziehungsweise für die noch keine Kostenschätzung vorliegt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Gehört die Berner-Straße im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach zu einem dieser drei "Pakete"? - Für wann ist eine Sanierung der Berner Straße vorgesehen beziehungsweise ist damit zu rechnen? - Gehört die Genfer Straße als Nebenstraße mit zum Sanierungsbereich? Begründung: Die Berner Straße ist (zumindest vom Kreisel bis zur Einmündung in den Ben-Gurion-Ring ) ist seit Jahren in desolatem Zustand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1326 2025 Die Vorlage OF 391/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 15Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Vorgehen gegen Kraftfahrzeugrennen/Beschleunigungstests entlang der Straße der NationenOFOB 611.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 1233/2 Betreff: Vorgehen gegen Kraftfahrzeugrennen/Beschleunigungstests entlang der Straße der Nationen Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten aktiv auf die Messe zuzugehen und gemeinsam ein wirksames Konzept gegen regelmäßig stattfindende Kraftfahrzeugrennen / Motorradrennen / Beschleunigungstests entlang der Straße der Nationen zu entwickeln. 2. Dabei soll insbesondere die temporäre Installation von Kennzeichenscannern geprüft werden. Begründung: Bei den regelmäßig stattfindenden Kraftfahrzeugrennen / Motorradrennen Beschleunigungstests entlang der Straße der Nationen mit teilweise getunten Abgasanlagen ist bisher keine Besserung eingetreten. Dies stellt für Bewohner der Kuhwaldsiedlung eine erhebliche Lärmbelästigung dar, insbesondere nachts. Die Problematik wurde zwar von der Kontrollgruppe "KART" der Landespolizei aufgenommen. Inzwischen fahren die Rennfahrer allerdings teilweise nur noch wenige Runden, sodass die Polizei keine Gelegenheit mehr hat, rechtzeitig einzutreffen. Die temporäre Installation von Kennzeichenscannern kann ein Mittel sein, gegen die Problematik vorzugehen. Bei der "Straße der Nationen" handelt es sich um eine halböffentliche Straße im Eigentum der Messe Frankfurt. Maßnahmen können daher nur gemeinsam mit der Messe getroffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7663 2025 Die Vorlage OF 1233/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Existenz von Gastronomie und Einzelhandelsunternehmen im Grüneburgweg sichernOFOB 211.10.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 1247/2 Betreff: Existenz von Gastronomie und Einzelhandelsunternehmen im Grüneburgweg sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten 1. Hat der Magistrat bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs zur "fahrradfreundlichen Nebenstraße" die Bedürfnisse der in den Erdgeschossen angesiedelten Gastronomie und Einzelhandelsbetrieben ausreichend berücksichtigt? 2. Wie stellt der Magistrat die Existenzgrundlage von Unternehmen sicher, die nach dem Straßenumbau deutliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, insbesondere von solchen, die im Erdgeschoss angesiedelt sind? 3. Der Abbau der Diagonalsperren soll geprüft werden 4. Die Verlegung der Fahrradstraße in eine geeignete Parallelstraße soll geprüft werden. 5. Wie stellt der Magistrat bei zukünftigen Vorhaben sicher, dass die Sorgen und Nöte der Gewerbetreibenden besser berücksichtigt werden? Begründung: In einer von der IHK Frankfurt am 02.10.2025 veröffentlichten Befragung unter Gewerbetreibenden im Grüneburgweg, deren Geschäftsräume im Erdgeschoss angesiedelt sind, beklagt die Mehrzahl der Betriebe Umsatzeinbußen aufgrund des Umbaus der Straße. Laut IHK hat die Begleitforschung der Stadt Frankfurt nur ein unzureichendes Bild der Situation der Gewerbetreibenden im Grüneburgweg geliefert. Denn im Erdgeschoss angesiedelte Unternehmen seien auf Kundenströme angewiesen und daher besonders stark vom Straßenumbau betroffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1247/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verkehrschaos in der Beethovenstraße - Auswirkungen der Sperrung der Bockenheimer LandstraßeOFOB 611.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 1253/2 Betreff: Verkehrschaos in der Beethovenstraße - Auswirkungen der Sperrung der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. über den aktuellen Stand der Bauplanung im Bereich der Bockenheimer Landstraße zu informieren, insbesondere über den tatsächlichen Beginn der Arbeiten und den vorgesehenen Zeitplan bis zum Jahr 2029, 2. die derzeitige Verkehrsführung im Umfeld - insbesondere in der Beethovenstraße, Mendelssohnstraße und Schubertstraße - darzustellen, 3. kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Beethovenstraße und den angrenzenden Straßen zu prüfen und umzusetzen, 4. darzulegen, welche verkehrlichen Simulationen und Planungen im Vorfeld der Sperrung durchgeführt wurden, 5. zu erläutern, warum die Bauarbeiten über mehrere Jahre angesetzt sind, obwohl die Bockenheimer Landstraße auf weiten Strecken vollständig gesperrt ist, 6. darzustellen, welche Vorkehrungen für die Dauer der Bauarbeiten vorgesehen sind, um eine dauerhafte Überlastung der Beethovenstraße und der angrenzenden Wohnstraßen zu vermeiden. Begründung: Seit Beginn der Absperrungen im Zusammenhang mit den geplanten Bauarbeiten an der Bockenheimer Landstraße kommt es in der Beethovenstraße zu massiven Verkehrsproblemen. Insbesondere in den frühen Abendstunden zwischen etwa 17:00 und 19:30 Uhr staut sich der Verkehr regelmäßig bis in den Bereich der Messe. Einige Anwohnerinnen und Anwohner können in dieser Zeit ihre Grundstücksausfahrten nicht nutzen. Nach Beobachtungen der Anwohnerschaft weicht der fließende Verkehr derzeit über die Mendelssohnstraße und anschließend über die Schubertstraße in die Beethovenstraße aus. Die Zielrichtung ist überwiegend die Westendstraße; dort staut sich der Verkehr regelmäßig bis zur Ampel an der Senckenbergstraße zurück. Besonders ärgerlich ist, dass bislang keine Bautätigkeit auf der Bockenheimer Landstraße zu erkennen ist, obwohl die Absperrungen bereits bestehen. Dadurch werden Anwohnerinnen, Anwohner und der Durchgangsverkehr gleichermaßen belastet, ohne dass erkennbar Fortschritte erzielt werden. Darüber hinaus wird auch der Fuß- und Radverkehr in Mitleidenschaft gezogen, da die enge Fahrbahnführung und das hohe Verkehrsaufkommen die Sicherheit und Nutzbarkeit der Wege deutlich einschränken. Mit Blick auf den angekündigten Bauzeitraum bis 2029 ist unverständlich, warum die Arbeiten so lange dauern sollen, obwohl die Straße auf ganzer Länge gesperrt und somit grundsätzlich ungehindert bearbeitbar wäre. Aus der Bürgerschaft wird die Frage aufgeworfen, ob eine verkehrliche Simulation vor der Sperrung überhaupt erfolgt ist, und es besteht der Eindruck, dass die derzeitige Verkehrslenkung unzureichend vorbereitet wurde. Eine Überprüfung der Maßnahmen und eine transparente Information über den tatsächlichen Bauablauf sind daher dringend erforderlich. Situation in der Beethovenstrasse (Höhe Hausnummer 35) - Der Fotograf ist der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1253/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1253/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD und Linke gegen 3 CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Optimierung der neuen Radbügel in der Friedrichstraße und SiesmayerstraßeOFOB 611.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 1258/2 Betreff: Optimierung der neuen Radbügel in der Friedrichstraße und Siesmayerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge an der Kreuzung Friedrichstrasse und Siesmayerstrasse die kürzlich zugefügte Ausstattung mit Radbügeln optimieren. Die Massnahmen im Einzelnen: 1. Rückbau der neu errichteten, nie benutzten und nicht notwendigen Radbügel an beiden Seiten der T-Kreuzung, v.a. auch Entfernung der überflüssigen Poller 2. Statt dessen auf einer der beiden Seiten Errichtung einer dringend benötigten Lieferzone für Paketboten 3. Statt dessen Aufbau von Radbügeln auf dem breiten Grünstreifen gegenüber dem ehemaligen US-Konsulat Begründung: Beschwerden und Unvesrtändnis der Anwohner: Die vor kurzem im Rahmen der baustellenbedingten Umbauten des Strassenraumes neu errichteten Fahrradbügel sind sinnlos und werden nie benutzt. Poller beengen den ohnehin knappen Parkraum zusätzlich. Anwohner, Geschäfte und Büros um die T-Kreuzung herum haben alle ausreichend große Höfe und Grundstücke, bei denen Rad-Stellplätze vorhanden sind. An dieser Stelle braucht niemand Radbügel, zumal die Friedrichstrasse im Rahmen der Bauarbeiten auf der Bockenheimer Landstrasse zu einer zu Stoßzeiten stark frequentierten Durchfahrtstrasse geworden ist. Statt der Radbügel wäre es viel sinnvoller auf einer der Seiten eine Lieferfläche für Paketboten einzurichten, die vielfach den Verkehrsfluss auf der Friedrichstrasse zusätzlich blockieren, weil sie nur selten einen Parkplatz finden und dann gezwungen sind, mitten auf der Strasse zu halten. Im Gegensatz dazu fehlen auf dem Grünstreifen an der Siesmayerstrasse diverse Radbügel, dort parken immer wieder Radfahrer und schließen ihre Räder an Verkehrsschildern oder den Schutzabsperrungen der Bäume fest. Der "Grünstreifen" besteht ohnehin nur aus Erde, es ist für die Radfahrer viel besser dort direkt zu parken, die vermutlich die Büros im ehem. Konsulat, die Physiotherapiepraxis Schöffner oder auch den Seiteneingang zum Palmengarten nutzen. Fahrradbügel dort würden auch die Bäume besser schützen. Bilder: Quelle: Anwohner Bild 1: Leere Radbügel mit Pollern Bild 2/3: Abgestellte Räder am Grünstreifen Siesmayerstrasse: Bild 4: Freier Grünstreifen zur Einrichtung von Fahrradständern Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1258/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1258/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der GRÜNE wird über die Vorlage OF 1258/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8004 2026 Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage OF 1258/2 werden abgelehnt Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1258/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, FDP, 1 Linke und BFF gegen SPD und 1 Linke (= Ablehnung)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Polizeischutz des Jüdischen Gemeindezentrums in der SavignystraßeOFOB 211.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 1259/2 Betreff: Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Polizeischutz des Jüdischen Gemeindezentrums in der Savignystraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen, berichten und zeitnah umsetzen: Entwicklung von Massahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingen für den Polizeischutz des Jüdischen Gemeindezentrums an der Savignystrasse. Dieser wird gegenwärtig u.a. durch ein teilweise bis zu 12 Stunden fest parkendes Diesel-Polizeiauto gewährleistet. Dieses steht zumeist mit dauerhaft laufendem Motor, um den Beamten im Sommer Klimatisierung und im Winter Heizung zu ermöglichen. Verbesserungsmassnahmen könnten u.a. die Verwendung von Einsatzwagen mit Elektromotor und eine alternative Stromversorgung des Einsatzwagens über öffentliche Leitungen oder auch der Bau eines festen "Sicherheitshäuschen" analog zur Westend-Synagoge sein. In Rücksprache und Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde lassen sich sicher noch weitere Massnahmen erarbeiten. Begründung: Beschwerden von Anwohnern über die Lärm- und Abgasemissionen, v.a.am Sonn- und Feiertagen. S. auch beiliegendes Foto. Es gibt bei Bedarf auch ein Video mit Ton. Bildquelle: Aufnahme eines Anwohners gegenüber Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 1259/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1259/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1259/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1259/2 wurde zurückgezogen.
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Fußwegverbindung zwischen Westbahnhof und SchönhofviertelOFOB 211.10.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 1266/2 Betreff: Fußwegverbindung zwischen Westbahnhof und Schönhofviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Möglichkeit für eine bessere Fußwegeverbindung vom Schönhofviertel zum Westbahnhof zu prüfen und zu berichten: Bau einer Gleisüberführung für den Fuß- und Radverkehr zwischen Brigitte-Frauendorf-Straße und dem Kreuzungspunkt der Verlängerungen von Solms- und Galvanistraße auf Höhe der Adresse Solmsstraße 8 Begründung: Es herrscht Einigkeit, dass die Anbindung für Fußgänger zwischen dem neuen Quartier Schönhofviertel und dem Westbahnhof verbessert werden muss. Zuletzt regte die OM 7269 des Ortsbeirates 7, wie schon in der Vergangenheit der Ortsbeirat 2, eine dauerhafte Öffnung der bestehenden Verbindung an, die ursprünglich für Mitarbeitende der Bahn und der Siemens gedacht war. Zwar wäre die begrüßenswerte Öffnung dieses Weges für die Allgemeinheit eine kostengünstigste Variante für eine Fußwegeverbindung, gleichwohl scheint dieser Vorschlag aufgrund schon in der Vergangenheit vorgetragenen baulichen, rechtlichen sowie versicherungstechnischen Hindernissen wenig realistisch. Ebenfalls vergleichsweise kostengünstig könnte alternativ die vorliegend vorgeschlagene Gleisüberführung von der Brigitte-Frauendorf-Straße zur Verlängerung von Solms- und Galvanistraße realisiert werden. Während die Verlängerung der Galvanistraße aktuell nicht öffentlich nutzbar ist, ist die Verlängerung der Solmstraße (bis Solmsstraße 8) aktuell nutzbar und befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. In der Solmsstraße können die Nutzerinnen und Nutzer eine bestehende Unterführung zum Westbahnhof nutzen. Der Ortsbeirat 2 unterstützt die entsprechende Initiative des Ortsbeirates 7 und bittet den Magistrat um Umsetzungsprüfung der skizzierten Gleisüberführung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.09.2026, NR 68 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1304 2025 Die Vorlage OF 1266/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Öffentliche Toiletten als Frage der Würde und Sicherheit - Nachfragen zum ToilettenkonzeptOFOB 211.10.2025 · CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 1273/2 Betreff: Öffentliche Toiletten als Frage der Würde und Sicherheit - Nachfragen zum Toilettenkonzept Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ergänzend zur bisherigen Stellungnahme (ST 983) darzulegen, 1. warum die im Toilettenkonzept vorgesehenen Maßnahmen im Ortsbezirk 2 bislang keine Berücksichtigung finden, 2. weshalb die vom Ortsbeirat 2 vorgeschlagenen konkreten Standorte nicht in die städtische Planung aufgenommen wurden, und 3. weshalb der Ortsbeirat aufgefordert wird, das Konzept "Nette Toilette" zu unterstützen, obwohl das städtische Toilettenkonzept selbst den Ortsbezirk 2 bislang unberücksichtigt lässt. Begründung: Der Magistrat verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass zunächst die im Toilettenkonzept priorisierten Standorte (u. a. Hauptwache und Schweizer Platz) umgesetzt werden. Damit bleibt der dicht besiedelte Ortsbezirk 2 - mit über 75.000 Einwohnerinnen und Einwohnern - weiterhin ohne neue öffentliche Toilettenanlage. Der Ortsbeirat 2 hat bereits mehrfach konkrete Standorte vorgeschlagen. Diese wurden bisher weder geprüft noch berücksichtigt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Bedarfe des Ortsbezirks ignoriert werden, obwohl hier ein hoher Publikumsverkehr, viele ältere Menschen, Studierende, Familien sowie zahlreiche obdachlose und sozial benachteiligte Personen leben. Für viele dieser Menschen ist der Zugang zu öffentlichen Toiletten eine Frage der sozialen Teilhabe und Menschenwürde. Da es im öffentlichen Raum kaum nutzbare Toiletten gibt, sind viele gezwungen, gastronomische Betriebe aufzusuchen - was bedeutet, dass sie nur dann eine Toilette benutzen können, wenn sie konsumieren. Für Menschen mit geringem Einkommen oder ohne Obdach ist das unzumutbar. Zudem sind die wenigen bestehenden öffentlichen Toilettenanlagen im Ortsbezirk häufig in einem so schlechten baulichen und hygienischen Zustand, dass sie praktisch nicht nutzbar sind. Besonders für Frauen stellen diese Anlagen teilweise einen Angstraum dar, weil sie schlecht beleuchtet, unzureichend gewartet und kaum einsehbar sind. Eine sichere, barrierefreie und saubere öffentliche Toilette ist daher auch eine Frage der Gleichstellung und des Sicherheitsgefühls im öffentlichen Raum. Die Situation hat sich weiter verschärft, seit die vormals öffentlich zugänglichen Toiletten in der Universitätsbibliothek am Freimannplatz geschlossen wurden. Das vom Magistrat betonte Modell der "Netten Toilette" kann das Problem nicht lösen. Es bietet weder eine flächendeckende Versorgung noch barrierefreie, geschützte und jederzeit zugängliche Einrichtungen. Zudem ist die Beteiligung lokaler Betriebe in Bockenheim und Westend bisher sehr gering. Vor diesem Hintergrund erscheint die Aufforderung an den Ortsbeirat, dieses Modell zu unterstützen, widersprüchlich. Statt auf Ersatzlösungen zu verweisen, sollte der Magistrat das beschlossene Toilettenkonzept endlich auch im Ortsbezirk 2 umsetzen und so seiner sozialen und städtebaulichen Verantwortung gerecht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 1273/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1273/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1273/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1273/2 wurde zurückgezogen.
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Sportbox für die Spielstraße HarheimOFOB 1411.10.2025 · BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 251/14 Betreff: Sportbox für die Spielstraße Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Aufstellen einer Sportbox am Standort "Spielstraße Harheim" in der Riedhalsstraße zu prüfen, damit an diesem beliebten Freizeitort in unmittelbarer Nähe zur Bezirkssportanlage Harheim kostenfrei per App verschiedenste Sport-, Spiel und Trainingsmaterialien zur privaten Nutzung ausgeliehen werden können. Begründung: Eine Sportbox in Verbindung mit "SportBox - app and move" stellt eine ideale Ergänzung zu den bereits vorhandenen Freizeitinstallationen in der "Spielstraße Harheim" dar. So könnte diese ähnlich wie an den bereits vorhandenen Standorten im Sportpark Preungesheim, in der Frankfurt University of Applied Sciences, auf dem Campus Riedberg oder Campus Westend der Goethe-Universität auch in Harheim zur Verbesserung des Angebots im Bereich Breitensport beitragen. Neben einer Erste-Hilfe-Box für den Notfall würden sich in Harheim unter anderem Sportutensilien für Fußball, Basketball, Hockey, Volleyball, Federball und Tischtennis anbieten. Zusätzlich könnten Materialien zum Skaten, Fitnesstraining und Frisbeespielen, aber auch zur Nutzung auf den Kinderspielplätzen bereitgestellt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 251/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7829 2025 Die Vorlage OF 251/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung ergänzt wird um den Satz: "Die Sportgemeinschaft Harheim 1946 e. V. hat bereits die Übernahme einer Patenschaft zugesagt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 14Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Bushaltestelle „Rathaus Harheim“OFOB 411.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 252/14 Betreff: Bushaltestelle "Rathaus Harheim" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Erhöhung der Fahrgastwartefläche an der Bushaltestelle "Rathaus Harheim" auf Höhe "Alt Harheim 1" zu beauftragen, um damit den barrierefreien Ein- und Ausstieg zu gewährleisten. Begründung: Die Bushaltestelle "Rathaus Harheim" in Richtung Maßbornstraße befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Apotheke und wird von den Buslinien 28 und 29 angefahren. Trotz der Absenkungsmöglichkeit der Busse ist der barrierefreie Ein- und Ausstieg an dieser Stelle nicht problemlos möglich und führt regelmäßig mindestens zu längeren Haltzeiten oder vereinzelt auch zu Stürzen. Aus diesem Grund bemängeln zahlreiche Fahrgäste und Busfahrer den viel zu niedrigen Bordstein der Bushaltestelle. Vor allem für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollatoren oder Kinderwagen könnte die Erhöhung der Fahrgastwartefläche zu einer deutlich verbesserten Ein- und sichereren Ausstiegsmöglichkeit führen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7701 2025 Die Vorlage OF 252/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und 1 SPD
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Öffentliche Parkplatzflächen südöstlich des UrnbergwegsOFOB 711.10.2025 · die farbechten-Linke
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 253/14 Betreff: Öffentliche Parkplatzflächen südöstlich des Urnbergwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der gegenwärtig in Umsetzung befindliche Bebauungsplan 910 südöstlich des Urnbergwegs sieht den Wegfall zahlreicher öffentlicher Abstellmöglichkeiten für PKWs und motorisierte Zweiräder vor. Der Magistrat wird daher aufgefordert, unverzüglich Korrekturmaßnahmen zu veranlassen und ergänzend zu den geplanten Maßnahmen - wie ursprünglich im Bebauungsplan 226 vorgesehen - mindestens 13 weitere öffentliche PKW-Stellplätze an den folgenden Plätzen zu installieren: 1. Ergänzung eines Parkstreifens gegenüber der "Eckstraße 2", 2. Erweiterung des Parkstreifens gegenüber der "Eckstraße 2" um einen weiteren Abstellplatz, 3. Einrichtung von vier Parkstreifen für bis zu acht PKWs zwischen den geplanten fünf Straßenbäumen im Bereich gegenüber der "Eckstraße 41 bis 55" (parallel der Nidda), 4. Ergänzung eines Parkstreifens gegenüber "Im Kalk 18" sowie 5. Erweiterung von zwei Parkstreifen gegenüber "Urnbergweg 8" und "Urnbergweg 12" um je einen weiteren Abstellplatz. Begründung: Im gesamten Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs befinden sich mit 89 Einfamilienhäusern und einem Mehrfamilienhaus insgesamt 92 Wohneinheiten. Demgegenüber stehen 111 private Abstellstellplätze und Garagen. Der Großteil dieser Wohneinheiten verfügt jedoch mindestens über zwei PKWs und/oder motorisierte Zweiräder. Dies ist der Randlage des Stadtteils Harheim in Frankfurt am Main und der verhältnismäßig schwachen Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr insbesondere in den frühen Morgen- und den späten Abendstunden geschuldet. Dementsprechend sind die ansässigen Anwohner auch auf öffentliche Parkplatzmöglichkeiten angewiesen. Dieses Anliegen kollidiert jedoch unter anderem mit Kunden, Patienten und Mitarbeitern der in diesem Gebiet ansässigen Gewerbebetriebe (Bauunternehmen, Schreinerei und Versicherungs-Hauptvertretung), Selbständigen und der Arztpraxis. Auch Anwohner vom "Am Auweg 10-14" und "14a-14c" sowie "Im Niederfeld 110-130", deren Haus-/Hofeingänge über den Urnbergweg erreichbar sind, müssen künftig zum Abstellen ihrer Fahrzeuge auf andere Straßen ausweichen und werden die Parkplatzsuche in den umliegenden Gebieten beeinträchtigen. Das Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs wird zusätzlich nicht nur von Besuchern der Anwohner frequentiert. Auch das unmittelbar angrenzende Naherholungsgebiet an der Nidda mit seinen Streuobstwiesen und seiner Artenvielfalt lockt regelmäßig Teilnehmer von Hundeschulen sowie Fortbildungen zur Naturkunde und umweltpädagogischen Erziehung an. Weder der prognostizierte Schlüssel von im Durchschnitt etwa 1,5 Fahrzeugen je Wohneinheit, noch die im aktuellen Bebauungsplan nunmehr lediglich 23 vorgesehenen öffentlichen Parkplätze decken aufgrund der vorangegangenen Gründe den tatsächlichen und qualifizierten Bedarf ab. Durch die Wiederaufnahme der öffentlichen Parkstreifen im Bereich gegenüber der "Eckstraße 41-55" (parallel der Nidda) werden weder die fünf geplanten Straßenbäume noch der Trampelpfad zur Erschließung der Streuobstwiesen beeinträchtigt. Auch die Ergänzung der ursprünglich geplanten Parkstreifen gegenüber der "Eckstraße 2" und gegenüber "Im Kalk 18" sowie die Erweiterung der Parkstreifen gegenüber "Urnbergweg 8 und 12" wären hinsichtlich der Begrünung unbedenklich, da aufgrund der geplanten Grünflächen genügend alternative Pflanzorte vorhanden sind. Darüber hinaus ist zu beachten, dass in der Zwischenzeit eine Vielzahl von Bäumen innerhalb der Bewohnergrundstücke privat gepflanzt und die damit geänderten Randbedingungen bereits erfüllt wurden. Karte: Zu ergänzende Parkstreifen und Abstellmöglichkeiten (bearbeitete Plankarte mit 13 Kreisen als Platzhalter für zusätzliche öffentliche Stellplätze) Quelle: Stadt Frankfurt am Main, Bericht des Magistrats vom 17.07.2017, B 226, Anlage Plan 3, B_226_2017_AN_Plan_3 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 11 Es besteht Einvernehmen, ein Schreiben an das Dezernat XII zu richten und um einen Ortstermin zu bitten. Beschluss: Die Vorlage OF 253/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 253/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 253/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 253/14 wurde zurückgezogen.
OFOB 7Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des UrnbergwegsOFOB 411.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2025, OF 254/14 Betreff: Straßenbegleitgrün im Neubaugebiet südöstlich des Urnbergwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Bebauungsplan 910 für das Neubaugebiet "südöstlich des Urnbergwegs" befindet sich gegenwärtig in der Umsetzung und nimmt mit zahlreich geplanten Grünflächen im Verkehrsbereich Gestalt an. Hierbei zeichnet sich nun ab, dass sowohl das Straßenbegleitgrün mit Bäumen und Großsträuchern als auch die Wesersandsteine als Poller unmittelbar an den privaten Grundstücksgrenzen angelegt werden und teilweise die Zugänge zu den Gartenbereichen erschweren und verhindern. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: - Wie und in welchen Abständen soll die Pflege und der Schnitt der Grünflächen im gesamten Gebiet erfolgen, um ein Zuwuchern zu vermeiden? - Laut Begründung zum Bebauungsplan 910 sollen im rückwärtigen Bereich des Allgemeinen Wohngebiets WA-1 die Wege das Abstellen der eigenen Fahrräder in den Gärten ermöglichen. Sogar Fahrradabstellboxen sollen in den rückwärtigen nichtüberbaubaren Flächen zulässig sein. Wie werden die Gartenzugänge zu den Adressen "Eckstraße 55-63" trotz Grünfläche und Poller dauerhaft gewährleistet? - Werden die Fluchtwege und damit eventuelle Evakuierungen über die Gartenausgänge der Adressen "Eckstraße 55-63" durch die Platzierung der Bäume, Großsträucher und Wesersandsteine beeinträchtigt? - Wie hoch sind die Kosten für die Installierung der Poller in Form von Wesersandsteinen und welche Alternativen wären denkbar gewesen? Begründung: Zahlreiche Anwohner im Neubaugebiet "südöstlich des Urnbergwegs" wurden erst unmittelbar zu Beginn der Baumaßnahmen über die tatsächliche Gestaltung der Verkehrsflächen informiert und zeigen sich zunehmend irritiert, da neben der Entfernung zahlreicher Parkplatzmöglichkeiten auch Zu- und Ausgänge zu den rückwärtigen Flächen (Gärten) teilweise deutlich erschwert werden oder sogar das Mitführen eines Fahrrads unmöglich machen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 254/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 01.12.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 254/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 19.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 254/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 8106 2026 Die Vorlage OF 254/14 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, die Wesersandsteine mit für den Zugang zu den Gärten auskömmlichem Abstand zu setzen und entsprechend Bäume und Sträucher nicht im direkten Zugangsbereich der Gärten zu pflanzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
OFOB 4Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Der Magistrat möge berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 (Woolworth) und Juliusstraße 17/ehemaliger WoolworthParkplatz geplant sind.OFOB 210.10.2025 · FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2025, OF 1229/2 Betreff: Der Magistrat möge berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 (Woolworth) und Juliusstraße 17/ehemaliger Woolworth-Parkplatz geplant sind. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 ( Woolworth) geplant sind. 2. Mit dem Eigentümer verhandeln, damit auf dem Gelände Juliusstraße 17 ( ehemaliger Woolworth Parkplatz) Wohnungen entstehen können. 3. Die Fassade des Woolworth Gebäudes, als letztes Beispiel für die ehemals grosße Zeit der Kaufhäuser auf der Leipziger Straße ( Kaufhof, Kaufhaus West, Bilka) unter Denkmalschutz zu stellen Begründung: Seit Jahren wird im Stadtteil diskutuiert, das das Gebäude Leipziger Straße 88 umgebaut werden soll. Wie ist der heutige Stand? Das große Gelände des ehemaligen Woolworth Parkplatzes steht seit Jahren leer. In n Frankfurt besteht ein großer Mangel an Wohnungen, Es wäre sinnvoll auf dem großen Gelände des Parkplatzes Juliusstraße 17 Wohnungen entstehen zu lassen. Die Fassade des Gebäudes in der Leipziger Strasse 88 sieht noch so aus wie in den 60ger Jahren ( Bilka Kaufhaus). Damals gab es es auf der Leipziger Straße 3 Kaufhäuser( Kaufhof, Kaufhaus West, Bilka ). Um an diese Zeit zu erinnern, wäre es sinnvoll die noch originalgetreue Fassade aus der Zeit des Bilka Kaufhauses ( sogar die Fahnenmasten hängen noch) unter Denkmalschutz stellen zu lassen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 17 Auf Wunsch von SPD und FDP wird über die Vorlage OF 1229/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7650 2025 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 1229/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem Wortlaut "Leipziger Straße 88" der Wortlaut "und Juliusstraße 17" eingefügt wird. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1229/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Ziffer 3. der Vorlage OF 1229/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke (= Annahme)
OFOB 2Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik/Informatik-Gebäude, RobertMayerStraße 10, in eine Studentenwohnanlage, an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die UnOFOB 610.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2025, OF 1230/2 Betreff: Anregung für die Vergabe einer studentischen Semesterarbeit zur Umnutzung der Mathematik-/Informatik-Gebäude, Robert-Mayer-Straße 10, in eine Studentenwohnanlage, an die University of Applied Sciences, an die Technische Universität Darmstadt und an die Universität Siegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Magistrat wird gebeten, mit den Fachbereichen Architektur der University of Applied Sciences Frankfurt, der Technischen Universität Darmstadt und der Hochschule Siegen zu verhandeln, über einen Auftrag zur Vergabe einer Semesterarbeit zum Thema das Gebäude der Mathematik/Informatik in der Robert-Mayer-Straße 10 zu erhalten und die enthaltene Graue Energie zu verwenden. Ziel ist das Gebäude in seiner jetzigen Größe zu erhalten und es für studentisches Wohnen zu nutzen. Die Semesterarbeit soll folgende Punkte beachten: 1. Umwandlung in Studentenapartments 2. Modulare günstige Bauweise 3, Dach- und Fassadenbegrünung 4.Regenwasserrückgewinnung 5. Fotovoltaik Begründung: Bei dem Gebäude Robert-Mayer-Straße 10 handelt es sich um ein 10-geschossiges Seminargebäude der 60iger Jahre. Laut gültigem Bebauungsplan kann an dieser Stelle nur ein Bau in Höhe von 19 Metern entstehen. Allerdings genießt ein ungenutztes Gebäude Bestandsschutz.,so dass eine Umwandlung des Gebäudes zusätzliche studentische Wohnheimplätze schaffen könnte. Die Umnutzung durch den Bebauungsplan ist gedeckt ist, da er ein allgemeines Wohngebiet ausweist. Günstiger Wohnraum für Studenten wird dringend benötigt. Nach neuesten Presseberichten stehen ca. 3000 Studenten auf den Wartelisten, und es stehen für ca.95 der Studenten Zimmer in Wohnheimen zur Verfügung. Durch Erhalt und Umnutzung des Gebäudes kann in Zeiten des Klimawandels die Freisetzung Grauer Energie verhindert werden; die Herstellung von Stahl und Beton trägt mit ca. 10% zur weltweiten CO2 Bilanz bei. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.08.2025, OF 1195/2 Nebenvorlage: Antrag vom 13.11.2025, OF 1307/2 Antrag vom 15.11.2025, OF 1308/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1195/2 wird durch die Vorlage OF 1230/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1230/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1344 2025 1. Die Vorlage OF 1230/2 wird durch die Vorlage OF 1308/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1307/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1308/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF und bei Abwesenheit 1 CDU zu 3. 3 CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 CDU
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Illegale Fahrbahnmarkierung in der KiesstraßeOFOB 610.10.2025 · GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2025, OF 1234/2 Betreff: Illegale Fahrbahnmarkierung in der Kiesstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die in der Kiesstraße vor Hausnummer 15 angebrachte illegale Fahrbahnmarkierung entfernt wird. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob es sich hierbei um einen ordnungswidrigen oder strafbaren Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum handelt, und die zuständigen Stellen mit der Ahndung des Sachverhalts zu beauftragen. Begründung: In der Kiesstraße wurde eine illegale Fahrbahnmarkierung angebracht, die offensichtlich von privater Hand vorgenommen wurde. Es handelt sich um eine vermeintliche Flächensperrung (siehe beigefügte Fotos), die sich vor dem Haus Kiesstraße 15 befindet. Die Markierung wurde vor einem abgesenkten Bordstein aufgebracht, ragt jedoch deutlich über diesen Bereich hinaus - sowohl nach vorne als auch seitlich und nach hinten. Bei genauerem Hinsehen ist erkennbar, dass die Linien mit einfacher Farbe gezogen wurden und somit keine amtliche Markierung darstellen. Besonders ärgerlich für die Anwohnerinnen und Anwohner ist, dass Fahrzeuge, die auch nur leicht auf die markierte Fläche ragen, regelmäßig beschmiert oder verdreckt werden. Teilweise werden auch Scheibenwischer hochgestellt oder Antennen abgeschraubt. Diese Vorfälle sind bereits mehrfach aufgetreten und sorgen in der Nachbarschaft für erhebliche Verärgerung und ein angespanntes Miteinander. Darüber hinaus wird die Fläche regelmäßig von einem einzelnen Fahrzeug genutzt, offenbar als private Parkfläche. Es besteht daher der begründete Verdacht, dass die Markierung von einer beteiligten Person angebracht wurde, um sich den öffentlichen Straßenraum unrechtmäßig anzueignen. Da der öffentliche Verkehrsraum ausschließlich durch die zuständigen Behörden markiert und geregelt werden darf, stellt das eigenmächtige Anbringen einer solchen Markierung einen unzulässigen Eingriff in den Straßenverkehr dar. Dies kann gemäß § 303 StGB (Sachbeschädigung) oder § 315b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) einen Straftatbestand darstellen. Die Stadt sollte daher nicht nur die Entfernung der Markierung veranlassen, sondern auch prüfen, ob ein ordnungsrechtliches oder strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden muss. Situation in der Kiesstrasse - Fotograf ist der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7652 2025 Die Vorlage OF 1234/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 Linke
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg. - Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Grüneburgweg endlich zeitnah umsetzen!OFOB 610.10.2025 · SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2025, OF 1248/2 Betreff: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Grüneburgweg endlich zeitnah umsetzen! Der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass es endlich zu den schon seit Beginn der temporären Umbaumassnahmen des Grüneburgwegs in eine fahrradfreundlichen Nebenstrasse geforderten Anpassungen kommt. Die Vorschläge im Einzelnen: 1. Etablierung einer Arbeitsgruppe "Gewerbe und Verkehr im Grüneburgweg". Diese soll sich in kleiner Runde regelmäßig treffen und aus 2-3 Vertretern der Interessengemeinschaft Grüneburgweg sowie Herrn Hof vom Verkehrsdezernat und einem Vertreter des Amtes für Strassenbau und Erschließung bestehen. Auch 2-3 interessierte Anwohner sollten sinnvollerweise teilnehmen 2. Verminderung des Parkdrucks auf Lieferflächen durch komplette Entfernung des immer noch kaum genutzten Parklets vor Hausnummer 79, das überdies nie gereinigt wird und langsam verrottet. Es könnte für das immerhin mit ca. 25T Euro Steuergeld erworbene Parklet sicher in Frankfurt ein geeigneter Ort gefunden werden. Zu prüfen wäre auch das Aufstellen auf einem Schulhof 3. Vor Hausnummer 93 sind die Flächen für E-Roller und Fahrradständer überdimensioniert und werden auch zu Betriebszeiten des Restaurants nie voll ausgelastet. Hier könnten wieder 1-2 Parkplätze entstehen (s. Bild 1) 4. Verschärfte Kontrolle der beiden Lieferzonen vor der Hausnummer 94, diese werden permanent als Parkplatz und von Handwerkern genutzt, so dass der Lieferverkehr in zweiten Reihe stattfinden muss und für starke Staus Richtung Mitscherlichplatz sorgt - alternativ Erweitreung der Lieferflächen, wenn die Baustelle beendigt wurde 5. Vor Hausnummer 88: Entfernung der zwei Parkbügel, die kaum genutzt werden, zugunsten eines Parkplatzes. Für Räder gibt es genug Radbügel vor der Deutschen Bank und vor dem Café Matilda´s Kitchen an der Ecke gegenüber 6. Mehr Platz für 2 zusätzliche Radbügel wäre rechts neben dem Baum gegenüber von Matilda´s Kitchen (s. Bild 2) 7. Rückbau der nie genutzten, durch Poller abgesperrten Fahrradspur vor Weinhandlung, Metzgerei und Friseur an der Kreuzung zum Reuterweg und Einrichtung von Kurzparkplätzen für Kunden 8. Vorzeitige Rücknahme der weggefallenen Parkplätze auf dem zuletzt umgestalteten Abschnitt des Grüneburgwegs und Abbau des Modalfilters. 9. Entfernung nie genutzter Fahrradbügel entlang des Grüneburgwegs zugunsten zusätzlicher Parkplätze (z.B. westlich neben der Einfahrt Telemannstrasse bei der Araltankstelle oder auf der Höhe der Hausnummern 89 und 93) 10. Entfernung der Poller, die vor der Araltankstelle und vor Optik Windolf Parkplätze künstlich verengen (s. z.B. Bild 3) 11. Überprüfung der Notwendigkeit der Poller entlang des gesamten Grüneburgweges, da diese den ohnehin engen Straßenraum noch unübersichtlicher machen 12. Überprüfung der Standorte der Parkautomaten, die teilweise bei breiten Gehwegen auch besser auf den Gehwegen aufgestellt werden können (s. z.B. Bild 4), anstatt knappen Strassenraum zu verengen 13. Überprüfung der Sinnhaftigkeir der Modalfilter beim Grüneburgkreisel, an der Wolfgangstrasse und beim Im Trutz: Autofahrer halten sich vielfach nicht an die Vorgaben, die Erreichbarkeit der Geschäfte ist stark eingeschränkt und vor allem bahnt sich der Durchgangsverkehr seinen Weg durch die schmalen Wohnstrassen; v.a. die Wolfgangstrasse hat unter erheblichen Staus zu leiden, für Radfahrer und Fussgänger ist die Strasse viel unsicherer geworden. Bis heute rangieren Autofahrer und Lieferverkehr, weil die Reglungen verwirrend und nicht nachvollziehbar sind 14. Nachhaltige Durchsetzung des Parkverbotes für E-Roller auf den Gehsteigen (s. Bild 5, da es mittlerweise ausreichend reguläre E-Roller-Parkplätze gibt) Begründung: Anwohner, Gewerbetreibende und die Initiative Grüneburgweg hatten schon vielfach Verbesserungsvorschläge an das Dezernat geschickt, die allerdings nur sporadisch umgesetzt wurden. Auch gemeinsame Ortstermine oder der Termin für Gewerbetreibende wurden von den Betroffenen als wenig konstruktiv wahrgenommen. Selbst die Befragungen im Rahmen der wissenschaftliche Begleitstudie der Frankfurt University of Applied Sciences kamen zu keiner eindeutig positiven Beurteilung der Umgestaltungsmaßnahmen auf dem Grüneburgweg (s. S. 86ff), vor allem aus Sicht der Gewerbetreibenden. Eine gerade veröffentlichte Unternehmerbefragung aus dem Frühjahr 2025 der Industrie- und Handelkammer Frankfurt am Main mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt befasst sich systematisch mit den Auswirkungen der Umgestaltungsmassnahmen auf die ansässigen Einzelhändler und Gewerbetreibenden und basiert auf einer wesentlich breiteren Erfassung der ansässigen Betriebe, die zu zwei Dritteln den Umbau für garvierende Umsatzrückgänge verantwortlich machten und die vom Dezernat vertretene Hypothese, bessere Raderreichbarkeit und höhere Aufenthaltsqualität würden zu mehr Kunden und steigenden Umsätzen führen. Statt dessen planen sechs weitere Unternehmen, Ihre Geschäfte aufzugeben. Die Stadt sollte endlich gegensteuern. Quelle für alle Fotoa: Antragstellerin, aufgenommen am 10.10.25 Bild 1: Leere Radbügel vor Nr. 93 Bild 2: Möglicher Standort für zusätzliche Radbügel Bild 3: Unnötiger Poller zwischen Parkplätzen vor der Araltankstelle Bild 4: Unglücklich platzierter Parkautomat Bild 5: E-Roller auf Gehsteigen im Bereich Baustelle vor der Weinhandlung Westlage Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 31 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 1248/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Die Vorlage OF 1248/2 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) Ziffern 2. bis 14.: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU und BFF (= Annahme)
OFOB 6Antrag OrtsbeiratFörmlicher Antrag einer Fraktion im Ortsbeirat, über den der Ortsbeirat berät und beschließt. Erst der Beschluss bestimmt den weiteren Verfahrensweg.