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Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk beseitigen

Vorlagentyp: OFBFF
39 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Beseitigung von Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 durch verschiedene Maßnahmen, wie die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h und die Verhinderung des Linksabbiegens. Ziel ist es, die Unfallgefahr zu minimieren und die Straße sicherer zu machen.

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Antrag

Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahren, die durch den Straßenverkehr auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 entstehen zu beseitigen. Hierfür sind alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Konkrete Maßnahmen, die in eigener Zuständigkeit realisierbar sind, werden prioritär behandelt. Mit Hinweis auf die Unfallstatistik, sind andere zuständige Akteure gleichfalls mit hoher Priorität einzubeziehen, um die Unfallgefahren zu eliminieren. Um Unfallfolgen künftig zu minimieren, ist auf der Straße im Ortsbezirk 4 eine durchgängige Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h anzuordnen. Der Abschnitt der Hanauer Landstraße von der Einmündung Grusonstraße bis zur Einmündung Leibbrandstraße wird zwischen den Straßenbahngleisen mit einer Leitschwelle inklusive Schraffenbaken (Verkehrszeichen 628 STVO) ausgestattet, sodass Linksabbiegen nicht mehr möglich ist.

Begründung

In einer Studie der Allianzversicherung, die die Verkehrsunfallstatistik für die Bundesrepublik Deutschland und weitere Quellen auswertet, wird die Hanauer Landstraße als die gefährlichste Straße Deutschlands bezeichnet, weil hier im Jahr 2024 59 Verkehrsunfälle zu verzeichnen waren. Der Magistrat sollte alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit die Straße diesen zweifelhaften Titel möglichst schnell wieder verliert. Das Verhindern des Linksabbiegens im Abschnitt Grusonstraße bis Leibbrandstraße würde eine Angleichung der Verkehrssituation in der Hanauer Landstraße bedeuten, wie sie gegenwärtig schon im Abschnitt vom Allerheiligen Tor bis zur Bärenstraße und vom Ernst-Achilles-Platz bis zur Einmündung Grusonstraße besteht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Oktober 2025Sie sind hier
    OFOF 333/16Traditionelle Bezeichnung „Stadtschreiberfest“ ab sofort wieder verwenden
    Ortsbeiratsantrag · BFF
  2. 24. Februar 2026OMOM 8181Traditionelle Bezeichnung „Stadtschreiberfest“ ab sofort wieder verwendenDirektanregung
  3. 13. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1091Traditionelle Bezeichnung „Stadtschreiberfest“ ab sofort wieder verwendenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 16
Sitzung 42 · 28.10.2025
TO I, TOP 15
Beraten
Die Vorlage OF 333/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 43 · 02.12.2025
TO I, TOP 11
Beraten
Die Vorlage OF 333/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 44 · 20.01.2026
TO I, TOP 10
Beraten
Die Vorlage OF 333/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 45 · 24.02.2026
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 8181 2026 Die Vorlage OF 333/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBECDUFDPBFF
Ablehnung:
GrüneLinkeSPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, Linke und SPD (= Ablehnung)

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