Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk beseitigen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Beseitigung von Gefahren auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 durch verschiedene Maßnahmen, wie die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h und die Verhinderung des Linksabbiegens. Ziel ist es, die Unfallgefahr zu minimieren und die Straße sicherer zu machen.
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Thema Kultur verfolgenAntrag
Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahren, die durch den Straßenverkehr auf der Hanauer Landstraße im Ortsbezirk 4 entstehen zu beseitigen. Hierfür sind alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Konkrete Maßnahmen, die in eigener Zuständigkeit realisierbar sind, werden prioritär behandelt. Mit Hinweis auf die Unfallstatistik, sind andere zuständige Akteure gleichfalls mit hoher Priorität einzubeziehen, um die Unfallgefahren zu eliminieren. Um Unfallfolgen künftig zu minimieren, ist auf der Straße im Ortsbezirk 4 eine durchgängige Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h anzuordnen. Der Abschnitt der Hanauer Landstraße von der Einmündung Grusonstraße bis zur Einmündung Leibbrandstraße wird zwischen den Straßenbahngleisen mit einer Leitschwelle inklusive Schraffenbaken (Verkehrszeichen 628 STVO) ausgestattet, sodass Linksabbiegen nicht mehr möglich ist.
Begründung
In einer Studie der Allianzversicherung, die die Verkehrsunfallstatistik für die Bundesrepublik Deutschland und weitere Quellen auswertet, wird die Hanauer Landstraße als die gefährlichste Straße Deutschlands bezeichnet, weil hier im Jahr 2024 59 Verkehrsunfälle zu verzeichnen waren. Der Magistrat sollte alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit die Straße diesen zweifelhaften Titel möglichst schnell wieder verliert. Das Verhindern des Linksabbiegens im Abschnitt Grusonstraße bis Leibbrandstraße würde eine Angleichung der Verkehrssituation in der Hanauer Landstraße bedeuten, wie sie gegenwärtig schon im Abschnitt vom Allerheiligen Tor bis zur Bärenstraße und vom Ernst-Achilles-Platz bis zur Einmündung Grusonstraße besteht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2025Sie sind hierOFOF 333/16Traditionelle Bezeichnung „Stadtschreiberfest“ ab sofort wieder verwendenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 24. Februar 2026OMOM 8181Traditionelle Bezeichnung „Stadtschreiberfest“ ab sofort wieder verwendenDirektanregung
- 13. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1091Traditionelle Bezeichnung „Stadtschreiberfest“ ab sofort wieder verwendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, Linke und SPD (= Ablehnung)